Access2Markets
Ausfuhren aus der EU, Einfuhren in die EU
- alle Informationen, die Sie benötigen
Über Access2Markets erhalten Sie Informationen, die Sie beim Handel mit Drittländern benötigen, z. B. über Zölle, Steuern, Verfahren, Formalitäten und Anforderungen, Ursprungsregeln, Ausfuhrmaßnahmen, Statistiken, Handelshemmnisse usw. Außerdem erhalten Sie Zugang zu wichtigen Informationen, die für den Handel mit Dienstleistungen sowie für Investitionen und Beschaffungen in Drittländern benötigt werden. Sie erfahren auch mehr über EU-Handelsabkommen, wie Sie davon profitieren können, und erhalten Zugriff auf Geschichten über erfolgreiche Unternehmen, die die Abkommen nutzen. Access2Markets unterstützt Sie und Ihre Unternehmen bei Ein-und Ausfuhrgeschäften.
Zentrale Anlaufstelle
Bestehen bei Ihnen Handelshemmnisse? Kontaktieren Sie uns – wir können Ihnen helfen
Die zentrale Anlaufstelle ist die erste Anlaufstelle innerhalb der Handelsabteilung der Europäischen Kommission für alle Interessenträger in der EU, die mit Marktzugangsproblemen in Drittländern konfrontiert sind bzw. eine Nichteinhaltung von Nachhaltigkeitsverpflichtungen feststellen.
Abschnitt mit den Zusammenfassungen
Aktuelles
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Überarbeitetes Beschwerdeformular zur Meldung einer Marktzugangsbarriere
Das Beschwerdeformular zur Meldung von Marktzugangshindernissen in Drittländern an die zentrale Eingangsstelle wurde vereinfacht.
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Kombinierte Nomenklatur und Gemeinsamer Zolltarif in der EU ab dem 1. Januar 2024
Am 31. Oktober wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2023/2364 der Kommission zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif veröffentlicht. Mit dieser Verordnung wird die neueste Fassung der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt, die ab dem 1. Januar 2024 gelten.
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Am 1. Januar 2024 geltende Änderungen der Mehrwertsteuersätze in bestimmten EU-Mitgliedstaaten
Einige EU-Mitgliedstaaten ändern ihre Mehrwertsteuersätze ab dem 1. Januar 2024.