Einreihung von Computern und Software

Dieser Leitfaden hilft Ihnen, Computer und Software korrekt für die Zwecke des Tarifs zu klassifizieren.

Computer, Computerteile und Computersoftware, die unter die Kapitel 84 und 85 der Europäischen Warenklassifikation (KN) fallen, können nach

  • ihre Funktion
  • Konzeption, Aufbau und Leistungsfähigkeit
  • ob sie mehr als eine Funktion erhalten haben, einschließlich Funktionen, die nichts mit Computern zu tun haben
  • ob sie Teil eines vollständigen Systems oder einer einzelnen separaten Einheit sind

Komplette Computer

Waren, die als „automatische Datenverarbeitungsmaschinen“ – Computer – in die Position 8471 eingereiht werden, sind Maschinen, die in der Lage sein müssen, alle folgenden Behandlungen durchzuführen:

  • Speicherung der Verarbeitungsprogramme, die sie durchlaufen – und zumindest der Daten, die für die Durchführung eines Programms erforderlich sind
  • frei programmiert entsprechend den Anforderungen des Nutzers
  • Durchführung der vom Nutzer spezifizierten arithmetischen Berechnungen
  • Durchführung eines Verarbeitungsprogramms ohne menschliches Eingreifen, für das sie ihre Ausführung ändern müssen, indem sie während des gesamten Prozesses logische Entscheidungen treffen

Anmerkung 5a zu Kapitel 84 definiert den Begriff „automatische Datenverarbeitungsmaschine“ im Sinne der Position 8471. Im Wesentlichen müssen Waren, die als Computer klassifiziert sind, in der Lage sein, Standard-Betriebssoftware zu verwenden und Funktionen wie Textverarbeitung und Tabellenkalkulation zu erfüllen. Sie müssen mit einem Festplattenlaufwerk ausgestattet sein.

Ein Computer kann die Form eines Systems haben, das aus mehreren getrennten Einheiten besteht, z. B. einer Tastatur, einem Monitor, einer Grundeinheit usw. Von einigen Ausnahmen abgesehen wird eine Einheit als Teil eines Computersystems behandelt, wenn sie alle folgenden Bedingungen erfüllt:

  • von der ausschließlich oder hauptsächlich in einem Computersystem verwendeten Art
  • sie kann entweder direkt oder über eine oder mehrere andere Einheiten an die Zentraleinheit (CPU) angeschlossen werden.
  • sie kann Daten in einer für das System nutzbaren Form wie Codes oder Signale entgegennehmen oder liefern.

Tastaturen, X-Y-Koordinateneingabegeräte wie Joysticks und Mausgeräte sowie Plattenspeichereinheiten müssen nur die beiden letzten Bedingungen erfüllen.

Desktop- und Turmsysteme

Standard-Desktop- und Turmsysteme müssen mindestens

  • CPU – Basiseinheit oder „Systembox“
  • Eingabeeinheit – z. B. eine Tastatur
  • Ausgabeeinheit – z. B. ein Monitor

Sie können auch andere Einheiten wie Drucker und Scanner umfassen. In „Extras“ wie Netzwerk- und Fernsehkarten gebaute Geräte werden ebenfalls als Teil des Systems behandelt. Desktop- und Turmcomputersysteme werden in die Unterposition 8471 49 00 00 eingereiht.

Server

Netzwerkdateiserver, die sowohl eine Tastatur als auch einen Monitor haben, werden wie Desktop-Computersysteme in die Unterposition 8471 49 00 00 eingereiht.

Netzwerkdateisserver, die nicht sowohl über eine Tastatur als auch über einen Monitor verfügen, werden als einzelne separate Einheiten klassifiziert. Die Grundeinheit selbst wird in die Unterposition 8471 50 00 90 eingereiht. Wenn ein Monitor vorhanden ist (nur D-sub-sub 15-pin – nicht Video), würde dieser gesondert in Unterposition 8528 52 10 00 eingereiht, während eine Tastatur gesondert in die Unterposition 8471 60 60 90 eingereiht würde.

Druckerserver und Firewall- Systeme werden nicht als Computerserver, sondern als Datenkommunikationsgeräte behandelt. Sie werden in die Unterposition 8517 62 00 00 eingereiht.

Kleine tragbare Computer

Dazu gehören Laptops und Notebook-Computer sowie persönliche digitale Assistenten mit ähnlichen Funktionen wie Laptops. Um in die Unterposition 8471 30 00 00 eingereiht zu werden, müssen sie weniger als 10 kg wiegen und mindestens

  • CPU
  • Tastatur
  • Anzeige
  • Art der Ladeprogramme

Um einen tragbaren Computer korrekt zu klassifizieren, wird auf die folgenden Beschreibungen verwiesen.

Handflächenmobilgeräte

Dabei handelt es sich um elektronische persönliche Organisatoren, die in der Regel nicht über eine vollständige Tastatur verfügen. Sie haben in der Regel vordefinierte Funktionen wie ein Tagebuch und ein Adressbuch. Sie werden in die Unterposition 8543 70 90 99 eingereiht.

Andere tragbare Computer

Tragbare Computer, die die oben genannten Anforderungen nicht erfüllen, können Touchscreens, tragbare Computer und Industriecomputer umfassen. Es gibt kein Höchstgewicht, sie müssen jedoch mindestens Folgendes in ein und demselben Gehäuse enthalten:

  • CPU
  • Eingabeeinheit
  • Ausgabeeinheit

Ein Touchscreen zählt in der Regel sowohl als Eingabe- als auch als Ausgabeeinheit.

Diese Arten von tragbaren Computern werden in die Unterposition 8471 41 00 00 eingereiht.

Separate Recheneinheiten – Monitore, Bildschirme und Projektoren

Ausgabegeräte wie Monitore, Bildschirme und Computerprojektoren werden als separate Einheiten klassifiziert, wenn sie wie ein Desktop-Computer nicht Teil eines vollständigen Systems sind. Der Code der Unterposition, in den sie eingereiht werden, hängt hauptsächlich davon ab,

  • Typ – z. B. Kathodenstrahlröhren (CRT) oder Flüssigkristallanzeige (LCD)
  • ihr Verwendungszweck – nur für Computerausgabe oder für Güter mit doppeltem Verwendungszweck

Wenn Computerbildschirme und Projektoren voneinander getrennte Einheiten sind, werden sie nie in den KN-Code 471 eingereiht.

Plasma-, LCD- und andere Flachbildschirme

Es ist zu entscheiden, ob ein nicht mit einem anderen Gerät kombinierter LCD-Monitor in die Unterposition 8528 52 oder als „andere“ Monitor in die Unterposition 8528 59 00 einzureihen ist.

Zu Unterposition 8528 52 gehören: Monitore, die direkt an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine der Position 8471 angeschlossen und für diese bestimmt sind, jedoch kein CRT-Monitor sind.

Zu Unterposition 8528 59 00 gehören andere Monitore als die oben genannten.

Um zu entscheiden, welche Unterposition Anwendung findet, ist eine Gesamtbewertung der vom Monitor wahrgenommenen Funktionen und ihres Leistungsumfangs erforderlich. Bei dieser Bewertung können Merkmale wie das Seitenverhältnis, die Auflösung, die Bildschirmgröße usw. berücksichtigt werden.

Mit den folgenden Durchführungsverordnungen der Kommission wurden verschiedene Monitore in die beiden Unterpositionen 8528 52 und 8528 59 eingereiht.

Monitore, die kein Signal direkt von einem Computer empfangen können oder überhaupt kein Signal von einem Computer empfangen können, werden in die Unterposition 8528 59 00 eingereiht.

Mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 459/2014 der Kommission werden verschiedene Waren als Monitore in den Unterpositionscode 8528 59 00 eingereiht. Waren, die eine USB-Schnittstelle enthalten, die ausschließlich für die Übertragung von Mediendateien oder für die Wiedergabe von Audio- oder Videoaufzeichnungen von einem USB-Speicherstift usw. ausgelegt ist, werden in den Unterpositionscode 8528 59 00 eingereiht. Diese Erzeugnisse sind in den Anhängen I, II und IV der Verordnung aufgeführt.

LCD- oder Leuchtdiodenmonitore (LED) mit eingebautem Fernsehtuner werden als Fernsehempfangsgerät in die Unterposition 8528 72 40 00 bzw. 8528 72 80 00 eingereiht.

Kathodenstrahlröhrenmonitore (CRT) werden in die Unterpositionen 8528 42 00 00 oder 8528 49 00 eingereiht.

Filmvorführapparate

Solche, die nur einen direkten Anschluss an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine der Position 8471 ermöglichen und für diese bestimmt sind, werden in die Unterposition 8528 62 00 00 eingereiht.

Projektoren mit doppeltem Verwendungszweck können Signale von einem Computer und auch von anderen Geräten anzeigen, z. B.

  • Video- und DVD-Aufzeichnungsgeräte
  • Fernsehtuner
  • Camcorder

Diese Arten von Projektoren mit doppeltem Verwendungszweck werden häufig als Videoprojektoren bezeichnet. Flachbildprojektoren, die Technologien wie LCD und digitale Lichtverarbeitung (DLP) und andere Arten von Projektoren wie CRT verwenden, werden in die Unterposition 8528 69 eingereiht.

  • einfarbige Geräte – 8528 69 20 00
  • sonstige – 8528 69 80

LED-Videowand

Dabei handelt es sich um Modulbildschirme, die für die Außenschau, z. B. in einem Sportstadion, Unterhaltungsstätten usw. ausgelegt sind. Die Einheiten bestehen aus mehreren Modulen aus Fliesen, jede Fliese enthält rote, grüne und blaue LED, die Platte wird mit einem Videoprozessor und einem Signalprozessor präsentiert, der Bilder und Videos darstellen kann. Sie werden in die Unterposition 8528 52 99 00 eingereiht. LED-Fliesen, die mit Fliesen ohne Videoprozessor verbunden sind und daher keine Videoquelle direkt auf dem Bildschirm anzeigen können, werden jedoch in die Unterposition 8529 90 92 99 eingereiht.

Mit den Durchführungsverordnungen 2015/712 und 875/2014 der Kommission wurde eine LED-Videowand in die Unterposition 8528 59 39 (derzeit 8528 52 99) und eine LED-Fliese in die Unterposition 8529 90 92 eingereiht.

LCD-Videowand

Diese LCD-Module sind für mehrere Bildschirmkonfigurationen bis z. B. 5x5 bestimmt, sind für die Innenansicht wie Videopräsentation, öffentliche Informationen, Stand- oder bewegte Bildwerbung usw. ausgelegt. Der integrierte Computer ist für die Videoverarbeitung und die Steuerung des Netzwerks ausgelegt. Die LCD-Module werden in die Unterposition 8528 52 91 00 eingereiht.

Mit der Durchführungsverordnung 877/2014 der Kommission wurde eine LCD-Videomauer in die Unterposition 8528 59 31 (derzeit 8528 52 91) eingereiht.

Andere Arten von Bildschirmen

Elektronische Weißtafeln werden in die Unterposition 8471 60 70 00 eingereiht.

Nichtelektrische Projektionsbildschirme werden in Kapitel 90 in die Unterposition 9010 60 00 00 eingereiht.

Computerdrucker und Scanner

Computerdrucker und Scanner werden als getrennte Einheiten eingestuft, wenn sie nicht Teil eines vollständigen Computersystems sind. Wenn Drucker – einschließlich multifunktionaler Maschinen – getrennte Einheiten sind, werden sie nie in die Position 8471 eingereiht.

Computerdrucker

Alle Arten von Druckern – Laser, Tintenstrahl, Wärmeübertragung, Band usw. – werden in die Unterposition 8443 32 10 90 eingereiht, sofern sie als Ausgangsgeräte für Computer bestimmt sind. Andere Druckertypen werden in die Unterposition 8443 39 00 00 eingereiht.

Scanner

Flachbett- und Filmscanner werden in die Unterposition 8471 60 70 00 eingereiht.

Kombinierte Drucker und Scanner

Multifunktionsmaschinen, die einen Laserdrucker, Scanner, Fotokopiergerät und manchmal ein Fax miteinander kombinieren, werden in die Unterpositionen 8443 31, 8443 32 oder 8443 39 eingereiht.

Tonerkartuschen

Tintenpatronen mit Druckkopf werden in die Unterposition 8443 99 10 90 eingereiht.

Tintenpatronen ohne Druckkopf werden in Kapitel 39 in die Unterposition 3923 30 10 00, wenn sie leer sind, und in Kapitel 32 in die Unterposition 3215 90 70 90 eingereiht, wenn sie nachgefüllt worden sind. Kartuschen mit einem „Chip“ zur Messung der Tintenhöhe werden ebenfalls in die Unterposition 3215 90 70 90 eingereiht.

Computertastaturen, Mausgeräte und andere Datenverarbeitungsgeräte

Computereingangsgeräte wie Tastaturen werden als separate Einheiten klassifiziert, wenn sie nicht Teil eines vollständigen Computersystems sind.

Computertastaturen

Computertastaturen werden in Unterposition 8471 60 60 00 eingereiht.

X-Y-Koordinateneingabegeräte

Eingabeeinheiten wie Maus, Trackballen, Grafiktabletten und Lichtschreiber werden in die Unterposition 8471 60 70 00 eingereiht. Hierher gehören sowohl Standard-Schnürgeräte als auch schnurlose Einheiten.

Elektronische Whiteboards sind ebenfalls Eingabegeräte und werden in die Unterposition 8471 60 70 00 eingereiht.

Computerknotenpunkte, Adapter und andere Netzeinheiten

Netzwerkeinheiten umfassen Maschinen zum Empfang, Konvertieren, Senden und Regenerationen von Tönen, Bildern oder anderen Daten. Dazu gehören verschiedene Arten von Vermittlungs- und Leitvorrichtungen. Es sei darauf hingewiesen, dass Netzwerkgeräte, die getrennte Einheiten sind, nie in die Position 8471 eingereiht werden.

Alle folgenden Waren werden in die Unterposition 8517 62 00 00 eingereiht:

  • Modems, einschließlich externer Modems und ISDN-Adapter (Integrated Services Digital Network Adapter)
  • Einheiten für externe lokale Netze (LAN), einschließlich Adapter, Brücken und Knotenpunkte
  • WAN-Einheiten, einschließlich Gateways und ISDN-Karten
  • Netzwerkkarten für Ethernet, Tokenring und andere Netztechnologien

Drahtlose Festzugangseinheiten (Wi-Fi) werden ebenfalls in diese Unterposition eingereiht. Dabei handelt es sich um Sende-/Empfangseinheiten, die den drahtlosen Zugang zu Festnetzen ermöglichen. Sie können die Form von Leiterplatten oder kompletten Einheiten in einem Gehäuse annehmen.

Module des drahtlosen globalen Mobilfunksystems (GSM) und des Allgemeinen Paketfunkdienstes (GPRS)

Dabei handelt es sich um Sende-/Empfangseinheiten, die den drahtlosen Fernzugriff auf persönliche digitale Assistenten (PDA) über zellulare Mobilfunknetze ermöglichen. Sie werden auch in die Unterposition 8517 62 00 00 eingereiht.

Kabel mit Anschlussstücken

Koaxialkabel mit Anschlussstücken werden in die Unterposition 8544 20 00 00 eingereiht.

Kabel zum Anschluss von Modems an Telefonsteckdosen werden in die Unterposition 8544 42 10 00 eingereiht.

Datenkabel und Stromkabel für eine Spannung von 1000 V oder weniger werden in die Unterposition 8544 42 90 00 eingereiht.

Computer-Ton-, Bild- und Grafikgeräte

Webcams und andere digitale Kameras, die Bilder nicht aufzeichnen, speichern oder speichern, werden als Fernsehkameras in die Unterposition 8525 80 19 90 eingereiht. Sie sind so konzipiert, dass sie Bilder für die Weiterübertragung per Line oder Radio an andere Geräte bilden.

Andere digitale Fotoapparate

Dabei handelt es sich um Kameras, die Bilder auf einer Speicherkarte oder einem Modul, einer Festplatte, einem Band oder einem anderen Speichergerät aufzeichnen oder speichern.

Standbildkameras mit Videoaufnahmefähigkeit werden in Unterposition 8525 80 91 oder in Unterposition 8525 80 99 eingereiht, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:

  • sie sind in der Lage, bei Verwendung der maximalen Speicherkapazität mindestens 30 Minuten in einer Videosequenz von 800 x 600 Pixel bei 23 Bildern pro Sekunde aufzuzeichnen.
  • einige Kameras können Videos kontinuierlich länger als 30 Minuten aufzeichnen, aber die aufgenommenen Bilder werden in separaten Dateien aufgezeichnet, die weniger als 30 Minuten dauern – es sei denn, die Kamera wird nach 30 Minuten automatisch abgeschaltet. Die Aufnahme von Bildern in separaten Dateien, die weniger als 30 Minuten dauern, hat keinen Einfluss auf die Dauer der Fähigkeit der Kamera zur kontinuierlichen Videoaufzeichnung.

Videokameras – digitale Camcorder – werden in die Unterposition 8525 80 99 00 eingereiht, wenn die Dateien von einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine oder einem anderen externen Gerät über die USB- oder DV-in-Schnittstelle auf das Gerät übertragen werden können.

Wenn Webcams, digitale Kameras und digitale Camcorder getrennte Einheiten sind, werden sie nie in die Position 8471 eingereiht.

Es gibt mehrere Durchführungsverordnungen der Kommission zu Kameras.

Der EuGH hat auch ein Urteil in der Rechtssache C-178/14, Vario Tek GmbH/Hauptzollamt Düsseldorf, zur Einreihung von Videokamera ohne Zoomfunktion erlassen.

Es sprechen

Die Redner können passiv oder aktiv sein. Aktive Einheiten umfassen einen Verstärker im Gehäuse oder Schrank. Der Code der Unterposition, in den die Lautsprecher eingereiht werden, hängt von der Anzahl der „Fahreinheiten“ in den einzelnen Kabinetten ab.

Lautsprecher mit einem einzigen Laufwerk in jedem Schrank werden in die Unterposition 8518 21 00 00 eingereiht.

Lautsprecher mit mehr als einem Laufwerk in jedem Schrank werden in die Unterposition 8518 22 00 90 eingereiht.

Wenn Lautsprecher und Mikrofone voneinander getrennte Einheiten sind, werden sie nie in die Position 8471 eingereiht.

MP3-Spieler

MP3-Spieler werden als Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte eingestuft. Der Code der Unterposition, in den sie eingereiht werden, hängt davon ab, ob sie ein eingebautes Radio- oder Videogerät erhalten haben oder nicht.

MP3-Spieler ohne Radio werden in die Unterposition 8519 81 95 90 eingereiht. Solche mit eingebautem Radio werden in die Unterposition 8527 13 99 00 eingereiht. Wenn sie Videos aufzeichnen oder abspielen können, werden sie in die Unterposition 8521 90 00 90 eingereiht, unabhängig davon, ob sie ein Radio erhalten haben oder nicht.

Grafikkarten

Dabei kann es sich um einfache 2D-Grafikadapter, 2D/3D-Karten oder 3D-Grafikbeschleuniger handeln, die über eine bestehende Grafikkarte oder eine Grabbing- oder Bearbeitungskarte funktionieren. Sie werden in die Unterposition 8471 80 00 00 eingereiht.

Soundkarten

Soundkarten als solche werden in die Unterposition 8471 80 00 00 eingereiht.

Fernsehtunerkarten

TV PCI Tunerkartenbaugruppen werden in die Unterposition 8528 71 11 00 eingereiht. Bei den in einem Gehäuse enthaltenen Waren wird davon ausgegangen, dass sie ihren Charakter als elektronische Baugruppen verloren haben, und sie werden in die Unterposition 8528 71 19 00 eingereiht.

Sonstige separate Recheneinheiten

Verschiedene andere Computereinheiten werden als getrennte Einheiten klassifiziert, wenn sie nicht Teil eines vollständigen Computersystems sind.

Grundeinheiten

Basiseinheiten oder „Systemboxen“ sollten mindestens eine Zentraleinheit (CPU) und einen Hauptspeicher enthalten. Sie werden in die Unterposition 8471 50 00 00 eingereiht.

Externe Antriebe

Zentralspeichereinheiten, wie Redundant Array of Independent Disks (RAID)-Systeme für Netze, können Magnetplatten, Bänder oder optische Laufwerke sein. Sie werden in die Unterposition 8471 70 20 00 eingereiht.

Raid Controller ohne Antrieb werden in die Unterposition 8471 70 98 00 eingereiht.

Externe Laufwerke, die für einen einzigen Computer bestimmt sind, werden nach dem Antriebstyp wie folgt klassifiziert:

  • optische Laufwerke wie CD-, DVD- und MO-Laufwerke (magnetisch-optisch) werden in die Unterposition 8471 70 30 00 eingereiht, unabhängig davon, ob sie Lese- oder Schreibgeräte sind (CD-Laufwerke können Signale von CD-Rom, CD-Audio- und Foto-CDs abrufen und einen Sockel für Ohrhörer, eine Lautstärkeregelung oder eine Start-/Stop-Taste enthalten).
  • Festplattenlaufwerke, einschließlich abnehmbarer Festplattenlaufwerke und Mikrotriebwerke, werden in die Unterposition 8471 70 50 00 eingereiht.
  • Flockenantriebe, einschließlich Superfloppy, werden in die Unterposition 8471 70 70 00 eingereiht.
  • Bandlaufwerke werden in die Unterposition 8471 70 80 00 eingereiht.
  • Stifte – tragbare USB-Speichervorrichtungen – werden in die Unterposition 8523 5110 00 eingereiht.

CD- und DVD-Duplikatoren

Eigenständige Maschinen zum Kopieren von CD- oder DVD-Disketten werden in die Unterposition 8521 90 00 90 eingereiht.

Kartenlesegeräte

Die folgenden Kartenlesegeräte werden sämtlich in die Unterposition 8471 90 00 00 eingereiht.

  • Magnetkartenleser
  • Chipkartenleser (eine Chipkarte ist eine Karte, die eine oder mehrere elektronische integrierte Schaltungen – Mikroprozessor, RAM oder Lese-Nur-Speicher (ROM) – in Form von „Chips“ enthält, die Kontakte, einen Magnetstreifen oder eine eingebettete Antenne enthalten können, jedoch keine anderen aktiven oder passiven Schaltungselemente enthält)
  • Speicherkartenleser – einschließlich Compact Flash, Smart Media, Secure Digital (SD), Multimedia-Karte (MMC), Memory Stick, XD Picture Card und PC Card

Module des Globalen Positionierungssystems (GPS)

Diese Geräte bieten eine Positionsbestimmungsfunktion für Geräte wie persönliche digitale Assistenten (PDA) und Laptops mittels Kabel- oder Drahtlosverbindung. Sie werden in die Unterposition 8526 91 20 20, wenn sie in Form einer Montage besteht, oder in die Unterposition 8526 91 20 90 eingereiht.

Externe USB-Hubs

Sie werden in die Unterposition 8517 62 00 eingereiht.

Dongles

Dongles sind USB-Schnittstellengeräte, die ein Kommunikationsmittel (Bluetooth oder WI-FI) mit einem Computer bieten. Dongles werden in die Unterposition 8517 62 00 00 eingereiht.

Hardware-Verschlüsselungsgeräte, die über eine USB-Schnittstelle mit einem Computer verbunden sind, um Software zu deaktivieren oder die Daten im Computer zu schützen, werden in die Unterposition 8471 80 00 00 eingereiht.

Verschlüsselungs-Sicherheitsgeräte

Dabei handelt es sich um Generatoren von Zugangscodes, die es den Nutzern ermöglichen, sich aus der Ferne in ein Netz einzuloggen. Sie können nicht direkt an einen Computer angeschlossen werden. Verschlüsselungs-Sicherheitsgeräte werden in die Unterposition 8543 70 90 99 eingereiht.

Interne Aufrüstungen und Teile

Viele Computerteile und -zubehör werden in die Position 8473 eingereiht. Einige Waren werden jedoch als vollständige Einheiten und nicht als Teile behandelt und in andere Positionen eingereiht.

Teile davon

Die folgenden Positionen werden als Teile und nicht als vollständige Einheiten in die Position 8473 eingereiht.

Zentraleinheiten (CPUs) bestehen aus zwei oder mehr elektronischen integrierten Schaltungen. Sie können mit bestimmten anderen Bestandteilen verpackt werden, in der Regel mit einem Heizgebläse und manchmal mit einem Kühlventilator. Einige Beispiele sind Verarbeitungsbetriebe. Sie werden in die Unterposition 8473 30 20 00 eingereiht.

Selbst-CPU- Heizstoffe werden in die Unterposition 8473 30 80 00 eingereiht.

Hauptplatinen, die nicht vollständig mit CPU und RAM (RAM) bestückt sind, werden als elektronische Teile behandelt und in die Unterposition 8473 30 20 00 eingereiht.

Computergehäuse – mit oder ohne Stromversorgung – werden in die Unterposition 8473 30 80 00 eingereiht.

Barebone-Einheiten bestehen in der Regel aus einem Computergehäuse, einer Hauptplatine und einem Netzteil. Sie werden in die Unterposition 8473 30 80 00 eingereiht.

Speichermodule, die ausschließlich oder hauptsächlich für Computer und Computereinheiten bestimmt sind, die in die Position 8471 eingereiht werden, werden in die Position 8473 eingereiht. Speichermodule, die ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte bestimmt sind, die in eine andere Position eingereiht werden, werden als Teil des Geräts eingereiht. Speichermodule, die für die Verwendung mit verschiedenen Geräten bestimmt sind, werden in die Position 8548 eingereiht.

Standard-DRAM (DRAM) und Module der Metalloxid-Halbleitertechnologie (MOS) wie ein In-line-Speichermodul (SIMM) und ein duales In-line-Speichermodul (DIMM) werden in die Unterposition 8473 30 20 00 eingereiht.

Andere Standardspeichermodule, einschließlich nicht flüchtiger Typen wie Module mit statischem wahlfreiem Speicher (SRAM), werden in die Unterposition 8473 30 20 00 eingereiht.

Vollständige Einheiten

Die folgenden Positionen werden als vollständige Einheiten und nicht als Teile in verschiedene Positionen eingereiht.

Netzteile (PSU), die speziell für Computereinheiten wie Grundsysteme oder Drucker hergestellt und geeignet sind, werden in die Unterposition 8504 40 30 90 eingereiht.

Kombinierte CPU-Lüfter- und Wärmesink-Einheiten für Personalcomputer werden in die Unterposition 8414 59 20 90 eingereiht.

Hauptplatinen mit CPU und RAM werden als komplette Computer-Basiseinheit behandelt und in die Unterposition 8471 50 00 90 eingereiht.

Interne Antriebe werden je nach Antriebsart wie folgt klassifiziert:

  • optische Laufwerke wie CD, DVD und MO werden in die Unterposition 8471 70 30 00 eingereiht, unabhängig davon, ob sie lesen oder schreiben.
  • Festplattenlaufwerke, einschließlich abnehmbarer Laufwerke, werden in die Unterposition 8471 70 50 00 eingereiht.
  • Kartenlesegeräte für Halbleitermedien werden in die Unterposition 8471 70 98 00 eingereiht.
  • Flockenantriebe, einschließlich Superfloppy, werden in die Unterposition 8471 70 70 00 eingereiht.
  • Bandlaufwerke werden in die Unterposition 8471 70 80 00 eingereiht.

Andere Erweiterungskarten werden ebenfalls als vollständige Einheiten und nicht als Teile klassifiziert. Die folgenden Erweiterungskarten werden sämtlich in die Unterposition 8471 80 00 00 eingereiht.

  • Eingabe-/Output-Karten (I/O)
  • Serien- und Parallelportkarten
  • USB-Karten und Adapter
  • Kontrollkarten SCSI (Small Computer System Interface) und IDE (Integrated Drive Electronics)

Zu dieser Unterposition gehören auch verschiedene andere Arten von Computerexpansionskarten.

Speichermodule, die zur Verwendung mit anderen Geräten als Computern und Computereinheiten der Position 8471 bestimmt sind, werden in die Unterposition 8548 90 eingereiht.

Maschinen mit eigener Funktion, bei denen es sich nicht um Computer handelt

Ein „Computer-Teil“ ist ein integraler Bestandteil eines Computers. Verschiedene Computerteile werden als getrennte Einheiten klassifiziert, wenn sie nicht Teil eines vollständigen Computersystems sind.

Ein „Computerzubehör“ verleiht einem Computer eine zusätzliche Funktion, ist aber kein integraler Bestandteil. Es handelt sich um ein auswechselbares Teil oder eine auswechselbare Vorrichtung, die zur Anpassung einer Maschine an

  • Durchführung eines bestimmten Vorgangs
  • Erbringung einer bestimmten Dienstleistung
  • Erweiterung des Tätigkeitsspektrums

Computerteile

Anmerkung 2 zu Abschnitt XVI enthält die Rechtsgrundlage für die Einreihung von (Computer-)Teilen.

Viele integrierte Computerteile werden in die Position 8473 eingereiht.

Ein Teil, der Bestandteil eines Computers ist, aber von einer Position des Kapitels 84 oder des Kapitels 85 ausdrücklich erfasst wird, wird in diese Position eingereiht. Da z. B. Koaxialkabel ausdrücklich unter die Position 8544 fallen, wird es in diese Position und nicht als Computerteil in die Position 8473 eingereiht. Es gibt jedoch bestimmte Positionen, auf die diese Regel keine Anwendung findet, weil es sich um Positionen handelt, die als Teile bezeichnet sind. Sie sind in Anmerkung 2a zu Abschnitt XVI aufgeführt und

  • 8409
  • 8431
  • 8448
  • 8466
  • 8473
  • 8487
  • 8503
  • 8522
  • 8529
  • 8538
  • 8548

Einige Teile sind erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Art von Maschinen oder für eine Reihe von Maschinen, die in dieselbe Position einzureihen sind, bestimmt, aber nicht speziell von einer Position des Kapitels 84 oder des Kapitels 85 erfasst. Sie werden entweder in eine der oben aufgeführten Positionen oder in dieselbe Position eingereiht wie die Maschine(n), für die sie geeignet sind.

Teile, die ausschließlich oder hauptsächlich für Waren der Position 8517 und der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt sind, werden stets in die Position 8517 eingereiht. Diese Regel ist in Anmerkung 2b zu Abschnitt XVI enthalten.

Alle anderen Teile, die zur Verwendung mit mehreren Maschinen geeignet sind, die in verschiedene Positionen eingereiht werden, werden gegebenenfalls in eine der folgenden Positionen eingereiht:

  • 8409
  • 8431
  • 8448
  • 8466
  • 8473
  • 8503
  • 8522
  • 8529
  • 8538

Ist keiner der oben genannten Positionscodes geeignet, wird er in die Position 8487 oder 8548 eingereiht. Diese Regel ist in Anmerkung 2c zu Abschnitt XVI enthalten.

Computerzubehör

Viele Computerzubehör werden in die Position 8473 eingereiht, die sich speziell auf Teile und Zubehör für Maschinen bezieht, zu denen auch Computer gehören. Nur wenige Positionen der Kapitel 84 und 85 beziehen sich auf Computerzubehör. Ist die Ware oder die Waren, für die das Zubehör bestimmt ist, in eine Position einzureihen, die kein Zubehör umfasst, so wird das Zubehör selbst nach seiner Funktion oder seiner stofflichen Beschaffenheit an anderer Stelle im Zolltarif eingereiht.

Software

Die Klassifizierung der Software hängt von dem Medium, auf dem sie aufgezeichnet wurde, und von der Art der Software ab. Zu den Medien gehören:

  • CD, DVD, Laserdisc, Minidisc und andere Laserlesescheiben. Auch wenn es Unterschiede bei den Herstellungs- und Aufzeichnungsverfahren – oder beim Schreiben – gibt, sind diese sämtlich so konzipiert, dass sie von einer Art Lasersystem gelesen werden können, sobald sie aufgezeichnet sind.
  • Disketten
  • Magnetbänder
  • Magnetstreifenkarten
  • Speicherkarten
  • Kartuschen für Videospielkonsolen

Softwarekategorien für die Zwecke der zolltariflichen Einreihung umfassen

  • Programme und Daten
  • bespielte Tonträger
  • Computerspiele
  • Filme, Bilder und Bilddateien
  • Spiele für Videospielkonsolen

Programme und Daten

Dazu gehören Textverarbeitungsprogramme, Tabellenkalkulationen, Desktop-Veröffentlichungsprogramme, Maler- oder Zeichnungsprogramme, Routenplaner, Enzyklopädie, Geschäfts- oder Telefonverzeichnisse, Kataloge, Geräteführer, System-Stiefplatten und Backup-Disketten. Programme und Daten werden nach den Medien klassifiziert, auf denen sie aufgezeichnet werden. Wenn sie am

  • CD, Laserdisc, Minidisc oder andere Laserlesescheiben werden dann in die Unterposition 8523 49 20 00 eingereiht.
  • DVD, dann werden sie in die Unterposition 8523 49 10 00 eingereiht.
  • Magnetbänder und Disketten, dann werden sie in die Unterposition 8523 29 19 00 eingereiht.

Bespielte Tonträger

Dazu gehören Musikscheiben, Sprachkurse, Aufzeichnungen über wildlebende Tiere, Tonbisse der Begeisterten, Sprechbücher usw. Tonaufnahmen werden nach dem Medium klassifiziert, auf dem sie aufgezeichnet werden. Wenn sie am

  • Dann werden sie in die Unterposition 8523 29 19 00 eingereiht.
  • jede andere Laser-Lesescheibe – z. B. CD, SACD oder DVD – wird dann in die Unterposition 8523 49 10 oder 8523 49 20 00 eingereiht.

Computerspiele

Dazu gehören Flugsimulatoren, „Spiele“, Sportspiele, Auto-Rennspiele, Strategiespiele usw. zur ausschließlichen Verwendung auf einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine (Computer). Computerspiele werden nach dem Medium eingereiht, auf dem sie aufgezeichnet werden. Wenn sie am

  • CD, Laserdisc, Minidisc oder andere Laserlesescheiben werden dann in die Unterposition 8523 49 20 00 eingereiht.
  • dann werden sie in die Unterposition 8523 29 19 00 eingereiht.

Filme, Bilder und Bilddateien

Dazu gehören Filme, Videos, Foto-CDs, Clip-Kunstsammlungen, Fotosammlungen und Karaokescheiben. Filme, Bilder und Bilddateien werden nach den Medien klassifiziert, auf denen sie aufgezeichnet sind. Wenn sie am

  • DVD wird dann in die Unterposition 8523 49 10 00 eingereiht.
  • jede andere Laser-Lesescheibe wird dann in die Unterposition 8523 49 20 00 eingereiht.
  • dann werden sie in die Unterposition 8523 29 19 00 eingereiht.

Spiele für Videospielkonsolen

Sie werden nach den Medien klassifiziert, auf denen sie aufgezeichnet werden. Wenn sie am

  • DVD, dann werden sie in die Unterposition 8523 49 10 00 eingereiht.
  • jeder anderen Laserscheibe, dann wird sie in die Unterposition 8523 49 20 00 eingereiht.
  • Kartuschen, dann werden sie nicht zusammen mit Spielkonsolen in Kapitel 95 in die Unterposition 9504 50 00 eingereiht.

Software auf Speicherkarten und Magnetstreifenkarten

Software, die auf einer Speicherkarte gespeichert ist – z. B. Compact Flash, Smart Media, Secure Digital (SD), Multimedia Card (MMC), Memory Stick, XD Picture Card, PC Card oder PCMCIA Card – wird in die Unterposition 8523 51 90 00 eingereiht.

Software, die auf einer Magnetstreifenkarte aufgezeichnet ist, wird in die Unterposition 8523 21 00 00 eingereiht.

Leere Medien

Leere Medien:

  • CD, DVD, Minidisc und andere Laserlesescheiben
  • Flash-Speicherkarten
  • Magnetbänder und -scheiben
  • abnehmbare Festplatten
  • Mikroantriebe
  • Disketten, nur Floppy-Disk-Cookie und Super-Flupy-Disketten

CD, DVD, Minidisc und andere Laserlesescheiben

Blankochen (nicht aufgezeichnete Taschen) werden in die Unterposition 8523 41 eingereiht. Je nach Kapazität der Platten werden sie in die Unterpositionen 8523 41 10, 8543 41 30 oder 8523 41 90.Blank Minidiscs eingereiht. Sie verwenden magnetische optische Technologien für die Aufzeichnung und Löschung. Sie haben keine Magnetschicht und sind starre Magnetplatten. Leere Minidiscs werden in die Unterposition 8523 29 15 00 eingereiht.

  • andere magnetooptische Blindplatten – diese werden in die Unterposition 8523 29 15 00 eingereiht.
  • DVD-R-Disketten – Die Technologie dieser Platten wird insofern als der CD-R-Diskette ähnlich angesehen, als sie sowohl für das Lesen als auch für das Schreiben Lasertechnik verwenden – DVD-R-Discs werden in die Unterposition 8523 41 eingereiht.

DVD+RW-Discs. Sie verwenden die Phasenwechseltechnik für die Aufzeichnung und das Löschen und werden in die Unterposition 8523 41 eingereiht.

Flash-Speicherkarten

Diese Karten enthalten zwei oder mehr auf einem Sockel montierte integrierte elektronische Flash-Speicher-Schaltungen. Es gibt verschiedene Arten von Flash-Speicherkarten, darunter Compact Flash, Smart Media, Secure Digital (SD), Multimedia-Karte (MMC), Memory Stick, XD Picture Card, PC Card und PCMCIA Card. Flash-Speicherkarten werden in Unterposition 8523 51 10 00 eingereiht, wenn sie nicht aufgezeichnet sind. Sie werden in die Unterposition 8523 51 90 eingereiht.

Magnetbänder und -scheiben

Dazu gehören Kompaktkassetten, VHS und Mini-DV und werden in die Unterposition 8523 29 15 00 eingereiht.

Abnehmbare Festplatten – nur Platten, nicht das gesamte Laufwerk

Diese Art von Festplatte wird in der Regel mit vorbeladenen Software-Lieferungen geliefert, so dass sie als aufgezeichnete Software in die Unterposition 8523 80 10 00 eingereiht wird.

Mikroantriebe

Dabei handelt es sich um Miniatur-Festplattenlaufwerke zur Verwendung in einer PC-Karte oder einem ähnlichen Schlitz. Sie werden in die Unterposition 8471 70 50 00 eingereiht.

Disketten

Dazu gehören Standardscheiben, nur Floppy-Cookie und Super-Flupy-Disketten – z. B. LS120. Sie alle werden in die Unterposition 8523 29 15 00 eingereiht.

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