Einreihung von Gemüsewurzeln, die genießbar sind
Dieser Leitfaden wird Ihnen helfen, die Einreihung der Gemüsewurzeln zu verstehen, um die für Ihre Erzeugnisse geltenden Zollsätze und nichttarifären Maßnahmen zu bestimmen.
Speisegemüse und -wurzeln sind in die Europäische Klassifikation der Waren (KN) nach
- ihre Gattung (Pflanzenfamilie) – z. B. Brassika wie Brokkoli und Kohl
- Zustand – sie können frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet oder vorläufig haltbar gemacht sein
- ihre bestimmungsgemäße Verwendung – z. B. Erzeugnisse, die für Tierfutter und Kräuter zu pharmazeutischen oder ähnlichen Zwecken bestimmt sind, sind an anderer Stelle erfasst.
Definitionen
- Algengemüse — Gemüse der Pflanzenfamilie Allium (siehe unten)
- Allium — Gemüse der Familie Allium, zu dem Zwiebeln, Schalotten, Porree und Knoblauch gehören
- Brassica — Gemüse der Familie Brassica, einschließlich Kohl, Grünkohl, Kohlsprossen und Blumenkohl/Karfiol
- Gattung — Gruppe ähnlicher Pflanzenarten, die den ersten Teil der lateinischen oder botanischen Bezeichnung der Pflanze bildet
- Gattungen — Plural der Gattung
- Hülsenfrüchte – Gemüse der Pflanzenfamilie Fabaceae (siehe unten)
- Fabaceae — Gemüse der Familie Fabaceae umfasst Erbsen (Pisum), Bohnen (Phaseolus und Viga) und Linsen (Linsen)
- Art — Unterteilung einer Pflanzenfamilie oder -gattung, die den zweiten Teil des lateinischen oder botanischen Namens bildet
- Sorte (var.) — dies bedeutet eine Unterteilung einer Art
Gemüse, gefroren
Gefrorenes Gemüse wird in den KN-Code 0710 eingereiht. Sie können entweder nicht gekocht oder in Wasser oder Dampf gekocht werden, bevor sie gefroren werden.
Gefrorenes Gemüse ist auf einer Temperatur von nicht mehr als -12 °C zu halten, die im gesamten Erzeugnis konsistent sein muss, um sicherzustellen, dass es gut gefroren ist.
Ist ein gefrorenes Erzeugnis bis -12 °C nicht gefroren, kann es nicht in die Position 0710 eingereiht werden. Es ist als frisch oder gekühlt einzustufen. Insbesondere sind Erzeugnisse, die als „gefrorener Knoblauch“ bezeichnet werden, in die Position 0703 (frisch oder gekühlt) einzureihen, wenn sie die vorgeschriebene Gefriertemperatur nicht erfüllen.
Neben den unter den Unterpositionen 0710 10 bis 0710 90 ausdrücklich aufgeführten Gemüsearten werden auch folgende Gemüsearten in die Position 0710 eingereiht, wenn sie bis zur vorgeschriebenen Temperatur gefroren sind:
- Trüffeln
- Kapern
- Margen und Kürbisse
- Auberginen
- Fenchel und Kresse
- bestimmte Kräuter wie Petersilie und Kchervil
Hackfrüchte
Bestimmte Wurzeln und Knollen mit hohem Stärke- oder Inulingehalt werden in die Position 0714 eingereiht. (Inulin ist ein natürlich vorkommendes Kohlenhydrat, das aus bestimmten Wurzeln extrahiert wird). Zu den Waren, die in diese Position eingereiht werden, gehören:
- Maniok (oder Kassava)
- Bataten
- Topinambur
- Arrowroot
- Salep (Mehl aus getrockneten Orchideenwurzeln)
- Mark des Sagobaumes
Bei diesen Erzeugnissen kann es sich um Erzeugnisse mit oder ohne Haut handeln. Sie können frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet sein und ganz, in Scheiben geschnitten oder in Form von Pellets sein. Die Unterposition 0714 10 98 10 umfasst Pellets von Maniokmehl und -grieß. Bei der Verteilung in Wasser müssen mindestens 95 Gewichtsprozent des Pellets – bezogen auf die Trockenmasse – durch ein Sieb aus Metalldrahtgewebe mit einer Maschenöffnung von 2 mm hindurchgehen.
Chinesische Wasserkastanien
Zu Position 0714 gehören auch chinesische Wasserkastanien. Obwohl sie keinen hohen Stärkegehalt aufweisen, werden sie hier aufgrund ihres hohen Inulingehalts berücksichtigt. Die Sorte Caltrop von Wasserkastanien wird jedoch als Schalenfrüchte in Kapitel 8 in die Position 0802 eingereiht.
Hülsenfrüchte
Hülsenfrüchte werden in die Position 0708 eingereiht, wenn sie „frisch oder gekühlt“ sind, und in die Position 0713, wenn sie getrocknet werden. Getrocknete Erzeugnisse sind eingeschlossen, unabhängig davon, ob sie zur Verwendung als Lebensmittel oder zur Aussaat bestimmt sind.
Hülsenfrüchte dieser Positionen umfassen
- Erbsen (pisum sativum)
- Bohnen (Viga, Phaseolus-Arten)
- Bohnen und Pferdefohnen (vicia faba)
- Kichererbsen
- Linsen (Linse)
Einige Leguminosen fallen nicht unter Kapitel 7 und werden an anderer Stelle eingereiht. Sojabohnen werden beispielsweise in Kapitel 12 in die Position 1201 eingereiht. Johannisbrot wird in demselben Kapitel in den KN-Code 1212 eingereiht.
Vorläufig haltbar gemachtes Gemüse
Vorläufig haltbar gemachtes Gemüse wird in den KN-Code 0711 eingereiht. Sie dürfen nicht sofort zum Verzehr geeignet sein. Sie sind in der Regel in Fässern oder Fässern verpackt und sind Rohzutaten, die zur Beförderung und Lagerung vorläufig haltbar gemacht wurden, bevor sie bei der Lebensmittelherstellung verwendet werden. Sie müssen in diesem Zustand bleiben und für den sofortigen Verzehr ungeeignet bleiben.
Diese Haltbarkeitsregel bedeutet, dass Gemüse wie Oliven oder Cornichons, die in Salzlake oder Essig gepflückt wurden (und unmittelbar aus dem Gläser verzehrt werden können), nicht vorläufig haltbar gemacht und anderswo eingereiht werden. Wenn sie ohne weitere Be- oder Verarbeitung verzehrt werden können, werden sie in Kapitel 20 in die Positionen 2001, 2002, 2003 oder 2005 eingereiht.
Kräuter und Gewürze
Im Zolltarif für Kräuter gibt es keine einheitliche Einreihung. Sie können in Kapitel 7, Kapitel 9 oder Kapitel 12 erfasst werden, je nachdem, welchen Zweck sie haben und von welchem Teil der Anlage sie stammen. Blätter werden beispielsweise in einem anderen Kapitel als Samen eingereiht.
Kräuter des Kapitels 7
Einige Kräuter werden als Gemüse eingereiht und in die Positionen 0709 bis 0712 dieses Kapitels eingereiht. Hierzu gehören
- Petersilie
- Kerbel
- Estragon
- Korianderblätter
- Dillblätter
- süßer Marjoram
Kräuter des Kapitels 9
Einige Kräuter werden als Gewürze eingereiht und werden in Kapitel 9 erfasst. Diese umfassen
- Thymian
- Lorbeerblätter
- Dillsamen
- Koriander körner
- Kreuzkümmel
Kräuter des Kapitels 12
Zu Kapitel 12 gehören Kräuter, die in die Position 1211 als Pflanzenarten für Parfümerie-, Pharma-, Insekten-, Fungizid- oder ähnliche Zwecke eingereiht werden. Diese umfassen
- Basilikum
- Borretsch
- Ysop
- Minze
- Rosmarin
- Rue
- Ginsengwurzeln
- sage
- Wildmarjoram (Oregano)
Viele dieser Kräuter werden auch zum Kochen verwendet, können jedoch nie als Gemüse in Kapitel 7 eingereiht werden. Sie sind stets in die Position 1211 einzureihen.
Klassifikationen und lateinische Bezeichnungen für genießbares Gemüse
Common Name |
Alternativen |
Lateinischer Name |
Positionscode |
Artischocke – Globe |
Cynara scolymus |
0709 10 |
|
Artischocke – Japanisch oder Chinesisch |
Crosnes |
Stachys asieboldii |
0706 90 |
Artischocke – Jerusalem |
Girasole |
Helianthus tuberose |
0714 90 |
Aubergin |
Eggplant |
Solanum melongena |
0709 oder 0710 |
Bambus Sproot |
Bambusa vulgaris |
0709 90 |
|
Bohnensprotte |
Bohnensprossen (Sojabohnen) |
Glycin max |
0709 90 |
Brokkoli – Keimlinge |
Calabrese |
Brassica oleracea |
0704 90 |
Broccoli – Kopf |
Brassica oleracea |
0704 10 |
|
Chard |
Weiße |
Beta vulgaris |
0709 90 |
Chayote |
Chow chow |
Sechium edule |
0709 90 |
Kchervil (andere als verwurzelt) |
Antriscus cerefolium |
0709 90 |
|
Kervil (verwurzelt) |
Chaerophyllum |
0706 90 |
|
Chinakohl |
Pak-choi |
Brassica chinensis |
0704 90 |
Chinesische Wasserkastanien |
Pi-tsi |
Eleocharis dulcis und Eleocharis tuberose |
0714 90 |
Cocoyam – neu |
|
Xanthosoma sagitiifolium |
0714 90 |
Krow Knoblauch |
Wildleek |
Allium ampeloprasum |
0703 90 |
Dasheen |
Eddo |
Colocasia esculenta |
0714 90 |
Dolichos |
Hyacynth |
Dolichos lablab |
0708 90 |
Endivie |
Quark Chicorée |
Cichorium endivia var. crispa |
0705 29 |
Kürbis |
Verschiedene |
0709 90 |
|
Lotus-Wurzeln |
Nelumbium nuciferum |
0714 90 |
|
Marjoram – süß (getrocknet) |
Origanum majorana |
0712 90 |
|
Marjoram – süß (frisch) |
Origanum majorana |
0709 90 |
|
Margen (pflanzlich) |
Cucurbita pepo var. medullosa |
0709 90 |
|
Senf grün |
Pak-choi |
Brassica chinensis |
0704 90 |
Okra |
Damen und Herren |
Hibiscus esculentus |
0709 90 |
Orache |
Gartenspinat |
Eine Triplexhortense |
0709 70 |
Oxalis – notched |
Oxalis crenata |
0709 90 |
|
Pak-choi |
Chinakohl |
Brassica chinensis |
0709 90 |
Petersilie (nicht verwurzelt) |
Petroselinium crispum |
0709 90 |
|
Petersilie (Tornasenwurzel) |
Hamburgh Petersilie |
Petroselinium crispum var. tuberose |
0709 90 |
Pastinaken |
Pastinaca sativa |
0706 90 |
|
Geduld |
Spinach-Dock |
Rumex patienta |
0709 90 |
PE-Tsai |
Wong Bok |
Brassica pekinensis |
0704 90 |
Pumpkin |
Curcurbita pepo |
0709 90 |
|
Purslain (gemeinsam) |
Purslane |
Portulacea |
0709 90 |
Rocambole |
Sandleek |
Allium scorodoprasum |
0703 90 |
Rhabarber |
Rheum rhaponticum |
0709 90 |
|
Schwarzwurzeln |
Austernpflanze für |
Tragopogon porrifolius |
0706 90 |
Sabein |
|
Satereja montana |
0709 90 |
Wirsing |
Brassica oleracea var. bullata |
0704 90 |
|
Scorznera |
Schwarz gesalzen |
Scorzonera hispanica |
0706 90 |
Echter Meerkohl/Seekohl |
Crambe matitima |
0709 90 |
|
Schildkröte |
Sium sisarum |
0709 90 |
|
Sorrel |
Rumex acetosa |
0709 90 |
|
Frühlingszwiebel |
Allium cepa |
0703 10 |
|
Süßkartoffel |
Ipomoea batatas |
0714 20 |
|
Estragon |
Artemisia dracununculu |
0709 90 |
|
Brunnenkresse |
Nasturtium officinale |
0709 90 |
|
Yamswurzeln |
Dioscorea (verschiedene) |
0714 90 |
|
Zucchini |
Zucchini |
Curcurbita pepo var. medullosa |
0709 90 |