Einreihung von Gemüsewurzeln, die genießbar sind

Dieser Leitfaden wird Ihnen helfen, die Einreihung der Gemüsewurzeln zu verstehen, um die für Ihre Erzeugnisse geltenden Zollsätze und nichttarifären Maßnahmen zu bestimmen.

Speisegemüse und -wurzeln sind in die Europäische Klassifikation der Waren (KN) nach

  • ihre Gattung (Pflanzenfamilie) – z. B. Brassika wie Brokkoli und Kohl
  • Zustand – sie können frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet oder vorläufig haltbar gemacht sein
  • ihre bestimmungsgemäße Verwendung – z. B. Erzeugnisse, die für Tierfutter und Kräuter zu pharmazeutischen oder ähnlichen Zwecken bestimmt sind, sind an anderer Stelle erfasst.

Definitionen

  • Algengemüse — Gemüse der Pflanzenfamilie Allium (siehe unten)
  • Allium — Gemüse der Familie Allium, zu dem Zwiebeln, Schalotten, Porree und Knoblauch gehören
  • Brassica — Gemüse der Familie Brassica, einschließlich Kohl, Grünkohl, Kohlsprossen und Blumenkohl/Karfiol
  • Gattung — Gruppe ähnlicher Pflanzenarten, die den ersten Teil der lateinischen oder botanischen Bezeichnung der Pflanze bildet
  • Gattungen — Plural der Gattung
  • Hülsenfrüchte – Gemüse der Pflanzenfamilie Fabaceae (siehe unten)
  • Fabaceae — Gemüse der Familie Fabaceae umfasst Erbsen (Pisum), Bohnen (Phaseolus und Viga) und Linsen (Linsen)
  • Art — Unterteilung einer Pflanzenfamilie oder -gattung, die den zweiten Teil des lateinischen oder botanischen Namens bildet
  • Sorte (var.) — dies bedeutet eine Unterteilung einer Art

Gemüse, gefroren

Gefrorenes Gemüse wird in den KN-Code 0710 eingereiht. Sie können entweder nicht gekocht oder in Wasser oder Dampf gekocht werden, bevor sie gefroren werden.

Gefrorenes Gemüse ist auf einer Temperatur von nicht mehr als -12 °C zu halten, die im gesamten Erzeugnis konsistent sein muss, um sicherzustellen, dass es gut gefroren ist.

Ist ein gefrorenes Erzeugnis bis -12 °C nicht gefroren, kann es nicht in die Position 0710 eingereiht werden. Es ist als frisch oder gekühlt einzustufen. Insbesondere sind Erzeugnisse, die als „gefrorener Knoblauch“ bezeichnet werden, in die Position 0703 (frisch oder gekühlt) einzureihen, wenn sie die vorgeschriebene Gefriertemperatur nicht erfüllen.

Neben den unter den Unterpositionen 0710 10 bis 0710 90 ausdrücklich aufgeführten Gemüsearten werden auch folgende Gemüsearten in die Position 0710 eingereiht, wenn sie bis zur vorgeschriebenen Temperatur gefroren sind:

  • Trüffeln
  • Kapern
  • Margen und Kürbisse
  • Auberginen
  • Fenchel und Kresse
  • bestimmte Kräuter wie Petersilie und Kchervil

Hackfrüchte

Bestimmte Wurzeln und Knollen mit hohem Stärke- oder Inulingehalt werden in die Position 0714 eingereiht. (Inulin ist ein natürlich vorkommendes Kohlenhydrat, das aus bestimmten Wurzeln extrahiert wird). Zu den Waren, die in diese Position eingereiht werden, gehören:

  • Maniok (oder Kassava)
  • Bataten
  • Topinambur
  • Arrowroot
  • Salep (Mehl aus getrockneten Orchideenwurzeln)
  • Mark des Sagobaumes

Bei diesen Erzeugnissen kann es sich um Erzeugnisse mit oder ohne Haut handeln. Sie können frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet sein und ganz, in Scheiben geschnitten oder in Form von Pellets sein. Die Unterposition 0714 10 98 10 umfasst Pellets von Maniokmehl und -grieß. Bei der Verteilung in Wasser müssen mindestens 95 Gewichtsprozent des Pellets – bezogen auf die Trockenmasse – durch ein Sieb aus Metalldrahtgewebe mit einer Maschenöffnung von 2 mm hindurchgehen.

Chinesische Wasserkastanien

Zu Position 0714 gehören auch chinesische Wasserkastanien. Obwohl sie keinen hohen Stärkegehalt aufweisen, werden sie hier aufgrund ihres hohen Inulingehalts berücksichtigt. Die Sorte Caltrop von Wasserkastanien wird jedoch als Schalenfrüchte in Kapitel 8 in die Position 0802 eingereiht.

Hülsenfrüchte

Hülsenfrüchte werden in die Position 0708 eingereiht, wenn sie „frisch oder gekühlt“ sind, und in die Position 0713, wenn sie getrocknet werden. Getrocknete Erzeugnisse sind eingeschlossen, unabhängig davon, ob sie zur Verwendung als Lebensmittel oder zur Aussaat bestimmt sind.

Hülsenfrüchte dieser Positionen umfassen

  • Erbsen (pisum sativum)
  • Bohnen (Viga, Phaseolus-Arten)
  • Bohnen und Pferdefohnen (vicia faba)
  • Kichererbsen
  • Linsen (Linse)

Einige Leguminosen fallen nicht unter Kapitel 7 und werden an anderer Stelle eingereiht. Sojabohnen werden beispielsweise in Kapitel 12 in die Position 1201 eingereiht. Johannisbrot wird in demselben Kapitel in den KN-Code 1212 eingereiht.

Vorläufig haltbar gemachtes Gemüse

Vorläufig haltbar gemachtes Gemüse wird in den KN-Code 0711 eingereiht. Sie dürfen nicht sofort zum Verzehr geeignet sein. Sie sind in der Regel in Fässern oder Fässern verpackt und sind Rohzutaten, die zur Beförderung und Lagerung vorläufig haltbar gemacht wurden, bevor sie bei der Lebensmittelherstellung verwendet werden. Sie müssen in diesem Zustand bleiben und für den sofortigen Verzehr ungeeignet bleiben.

Diese Haltbarkeitsregel bedeutet, dass Gemüse wie Oliven oder Cornichons, die in Salzlake oder Essig gepflückt wurden (und unmittelbar aus dem Gläser verzehrt werden können), nicht vorläufig haltbar gemacht und anderswo eingereiht werden. Wenn sie ohne weitere Be- oder Verarbeitung verzehrt werden können, werden sie in Kapitel 20 in die Positionen 2001, 2002, 2003 oder 2005 eingereiht.

Kräuter und Gewürze

Im Zolltarif für Kräuter gibt es keine einheitliche Einreihung. Sie können in Kapitel 7, Kapitel 9 oder Kapitel 12 erfasst werden, je nachdem, welchen Zweck sie haben und von welchem Teil der Anlage sie stammen. Blätter werden beispielsweise in einem anderen Kapitel als Samen eingereiht.

Kräuter des Kapitels 7

Einige Kräuter werden als Gemüse eingereiht und in die Positionen 0709 bis 0712 dieses Kapitels eingereiht. Hierzu gehören

  • Petersilie
  • Kerbel
  • Estragon
  • Korianderblätter
  • Dillblätter
  • süßer Marjoram

Kräuter des Kapitels 9

Einige Kräuter werden als Gewürze eingereiht und werden in Kapitel 9 erfasst. Diese umfassen

  • Thymian
  • Lorbeerblätter
  • Dillsamen
  • Koriander körner
  • Kreuzkümmel

Kräuter des Kapitels 12

Zu Kapitel 12 gehören Kräuter, die in die Position 1211 als Pflanzenarten für Parfümerie-, Pharma-, Insekten-, Fungizid- oder ähnliche Zwecke eingereiht werden. Diese umfassen

  • Basilikum
  • Borretsch
  • Ysop
  • Minze
  • Rosmarin
  • Rue
  • Ginsengwurzeln
  • sage
  • Wildmarjoram (Oregano)

Viele dieser Kräuter werden auch zum Kochen verwendet, können jedoch nie als Gemüse in Kapitel 7 eingereiht werden. Sie sind stets in die Position 1211 einzureihen.

Klassifikationen und lateinische Bezeichnungen für genießbares Gemüse

Common Name

Alternativen

Lateinischer Name

Positionscode

Artischocke – Globe

 

Cynara scolymus

0709 10

Artischocke – Japanisch oder Chinesisch

Crosnes
chorogi

Stachys asieboldii
Stachys affinis

0706 90

Artischocke – Jerusalem

Girasole

Helianthus tuberose

0714 90

Aubergin

Eggplant
Brindjal
Bringal

Solanum melongena

0709 oder 0710

Bambus Sproot

 

Bambusa vulgaris
phyllostachys pubescens

0709 90

Bohnensprotte

Bohnensprossen (Sojabohnen)
Mungbohnen

Glycin max
Phaseolus aureus

0709 90

Brokkoli – Keimlinge

Calabrese

Brassica oleracea

0704 90

Broccoli – Kopf

 

Brassica oleracea

0704 10

Chard

Weiße
Zuckerrüben
Spinachsrüben
Silberrüben
Blattrüben Seakale

Beta vulgaris

0709 90

Chayote

Chow chow

Sechium edule

0709 90

Kchervil (andere als verwurzelt)

 

Antriscus cerefolium

0709 90

Kervil (verwurzelt)

 

Chaerophyllum

0706 90

Chinakohl

Pak-choi

Brassica chinensis

0704 90

Chinesische Wasserkastanien

Pi-tsi

Eleocharis dulcis und Eleocharis tuberose

0714 90

Cocoyam – neu


Tannia yautia

Xanthosoma sagitiifolium

0714 90

Krow Knoblauch

Wildleek

Allium ampeloprasum

0703 90

Dasheen

Eddo
Taro
Elephant’s
Old Cocoyam

Colocasia esculenta
Colocasia antiquorum

0714 90

Dolichos

Hyacynth
Bohnen Bonavist
Lalab
Lubia

Dolichos lablab

0708 90

Endivie

Quark Chicorée

Cichorium endivia var. crispa

0705 29

Kürbis

 

Verschiedene

0709 90

Lotus-Wurzeln

 

Nelumbium nuciferum

0714 90

Marjoram – süß (getrocknet)

 

Origanum majorana
Majorana hortensis

0712 90

Marjoram – süß (frisch)

 

Origanum majorana
Majorana hortensis

0709 90

Margen (pflanzlich)

 

Cucurbita pepo var. medullosa

0709 90

Senf grün

Pak-choi
Boy-choi

Brassica chinensis

0704 90

Okra

Damen und Herren
Gumbo
Okro
Bindi

Hibiscus esculentus

0709 90

Orache

Gartenspinat

Eine Triplexhortense

0709 70

Oxalis – notched

 

Oxalis crenata

0709 90

Pak-choi

Chinakohl

Brassica chinensis

0709 90

Petersilie (nicht verwurzelt)

 

Petroselinium crispum

0709 90

Petersilie (Tornasenwurzel)

Hamburgh Petersilie

Petroselinium crispum var. tuberose

0709 90

Pastinaken

 

Pastinaca sativa

0706 90

Geduld

Spinach-Dock

Rumex patienta

0709 90

PE-Tsai

Wong Bok
Chihli

Brassica pekinensis

0704 90

Pumpkin

 

Curcurbita pepo

0709 90

Purslain (gemeinsam)

Purslane

Portulacea

0709 90

Rocambole

Sandleek

Allium scorodoprasum

0703 90

Rhabarber

 

Rheum rhaponticum

0709 90

Schwarzwurzeln

Austernpflanze für
pflanzliche Austern

Tragopogon porrifolius

0706 90

Sabein


Wintersavory-Sommersabein

Satereja montana
Satereja hortensis

0709 90

Wirsing

 

Brassica oleracea var. bullata

0704 90

Scorznera

Schwarz gesalzen

Scorzonera hispanica

0706 90

Echter Meerkohl/Seekohl

 

Crambe matitima

0709 90

Schildkröte

 

Sium sisarum

0709 90

Sorrel

 

Rumex acetosa

0709 90

Frühlingszwiebel

 

Allium cepa

0703 10

Süßkartoffel

 

Ipomoea batatas

0714 20

Estragon

 

Artemisia dracununculu

0709 90

Brunnenkresse

 

Nasturtium officinale
Nasturtium microphyllum

0709 90

Yamswurzeln

 

Dioscorea (verschiedene)

0714 90

Zucchini

Zucchini

Curcurbita pepo var. medullosa

0709 90

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