EU-Handelsabkommen im Bereich Access2Markets

EU-Handelsabkommen im Bereich Access2Markets

Profitieren Sie von niedrigeren Zöllen und anderen Vorteilen, die EU-Präferenzhandelsabkommen Ihnen bieten!

Die EU hat mehr als 70 Handelsabkommen mit Ländern auf der ganzen Welt geschlossen.

Prüfen:

Diese Abkommen decken fast zwei Fünftel des gesamten Handels der EU mit anderen Ländern ab. Danach genießen Unternehmen aus der EU und den Partnerländern günstigere Bedingungen als im Rahmen der WTO.

Zu den Vorteilen dieser Abkommen gehören:

  • niedrigere oder Nulltarife
  • einfachere und schnellere Zollverfahren
  • Anerkennung von Produktzertifikaten
  • Mobilität des Personals
  • Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen
  • besserer Schutz Ihrer Rechte des geistigen Eigentums

Was sollten Sie über die Vorteile wissen?

  • ihre Privilegien variieren von Vereinbarung zu Vereinbarung und hängen vom Produkt/Sektor ab.
  • nicht alle Leistungen sind automatisch – im Warensektor beispielsweise müssen Sie
    • Nachweis, wo Ihr Produkt hergestellt wird
    • füllen Sie die Zollvordrucke aus
    • registrieren Sie sich im REX-System der EU oder als zugelassener Ausführer.
    • für die Erbringung von Dienstleistungen zugelassen sein
    • über Sicherheitsbescheinigungen für Ihr Produkt verfügen
    • Antrag auf Schutz Ihres geistigen Eigentums
  • sie sind vielleicht immer noch mit Hindernissen konfrontiert – aber das Handelsabkommen der EU kann deren Beseitigung erleichtern – sagen Sie uns, ob Sie beim Export aus der EU mit einem Handelshemmnis konfrontiert sind.
  • Unternehmen oder Einzelpersonen können Handelsabkommen nicht gerichtlich durchsetzen. Die EU und die Partnerländer sind jedoch rechtlich verpflichtet, sie umzusetzen.  Andernfalls kann die andere Partei in den meisten Fällen einen Streitbeilegungsmechanismus aktivieren.     

Kapitel über kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Handelsabkommen

Alle neuen Handelsabkommen enthalten ein KMU-Kapitel, sofern das Partnerland zustimmt. Dies würde einen besseren Informationsaustausch über Fragen des Marktzugangs sowie eine fruchtbare Zusammenarbeit zwischen der Kommission und dem Partnerland bei der Behandlung von KMU-bezogenen Fragen im Handelsabkommen ermöglichen.

Darüber hinaus hat der Gemeinsame Ausschuss des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) EU-Kanada am 26. September 2018 in einer spezifischen KMU-Empfehlung vereinbart, dass jede Vertragspartei KMU der anderen Vertragspartei online Informationen über CETA und Marktzugang zur Verfügung stellt und dass eine KMU-Kontaktstelle auf jeder Seite zusammenarbeitet, um KMU-spezifische Probleme anzugehen.

Was bietet Access2Markets an?

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