Begriff im Glossar:

Frachtfrei

Art der Ausfuhr von Waren, bei der der Ausführer für die Beförderung der Waren zum angegebenen Bestimmungsort zahlt. Der Käufer haftet für alle Verlust- oder Schadensrisiken sowie für alle zusätzlichen Kosten, die entstehen können, nachdem der erste Beförderer die Waren in Besitz genommen hat. Werden die Waren an den Beförderer geliefert, so geht die Verantwortung für das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer über.

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