Begriff im Glossar:

Tarifposition

Im Allgemeinen zahlt der Einführer den Tarif. Der Einführer meldet den Zollwert der Ware bei der Zollbehörde des Einfuhrlandes an, und die endgültige Schätzung des Warenwerts erfolgt durch den Zoll. In den meisten Fällen dient der Transaktionswert (der vom Käufer tatsächlich an den Verkäufer gezahlte Preis) als Grundlage für die Wertermittlung.

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