Begriff im Glossar:

Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft

Vormaterialien, die Ursprungserzeugnisse einer Vertragspartei einer bestimmten Präferenzhandelsregelung sind, weil sie die in dieser Präferenzhandelsregelung festgelegten Ursprungsregeln erfüllen. Siehe auch „Ursprungsstatus“.

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Ursprungsregeln

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