Ergebnisse im Glossar für "G" (8)
Liste der Begriffe im Glossar:
Art der Ausfuhr von Waren, wenn der Verkäufer seiner Lieferverpflichtung nachkommt, wenn die Waren am vorgesehenen Grenzübergang, an der bezeichneten Grenze, aber vor der Zollgrenze des Nachbarlandes geliefert wurden. Es wird in erster Linie für den Land- und Schienenverkehr verwendet.
Methode der Ausfuhr von Waren, wenn die Verpflichtungen des Verkäufers erfüllt wurden, sobald die Waren dem Käufer am angegebenen Bestimmungsort im Einfuhrland zur Verfügung gestellt wurden.
Der Verkäufer trägt die Risiken und Kosten im Zusammenhang mit der Beförderung zu diesem Ort, mit Ausnahme der bei der Einfuhr zu entrichtenden Zölle, Steuern und sonstigen amtlichen Abgaben und mit Ausnahme der Kosten für die Erfüllung der Zollförmlichkeiten. Der Käufer haftet für alle Zölle, Steuern und sonstigen amtlichen Abgaben, die bei der Einfuhr anfallen.
Methode der Ausfuhr von Waren, bei der der Verkäufer für alle Phasen, einschließlich der Zollabfertigung und der Entrichtung von Zöllen oder Steuern, verantwortlich ist. Die Risiken und Kosten werden erst übertragen, wenn die Waren an den Käufer geliefert werden. Im Allgemeinen ist der Verkäufer auch für das Entladen der Waren verantwortlich.
Bezeichnet alle EU-Vorschriften zur Festlegung von Einfuhr- und Ausfuhrabgaben und Befreiungen für bestimmte Waren, einschließlich landwirtschaftlicher Zölle, Antidumping- und Präferenzzölle, Zollkontingente und Zollaussetzungen.
Zollverfahren, das die Beförderung von Waren von einem Ort in der EU in einen anderen ermöglicht.
Organismus, dessen Genom im Labor hergestellt wurde, um die Ausprägung gewünschter physiologischer Merkmale oder die Erzeugung gewünschter biologischer Produkte zu begünstigen.
„Wissen des Einführers“ ermöglicht es dem Einführer, auf der Grundlage seiner eigenen Kenntnis der Ursprungseigenschaft eingeführter Erzeugnisse eine Zollpräferenzbehandlung in Form von Belegen oder Aufzeichnungen zu beantragen, die vom Ausführer oder Hersteller des Erzeugnisses vorgelegt werden und sich im Besitz des Einführers befinden. Diese Angaben liefern einen stichhaltigen Nachweis dafür, dass das Erzeugnis als Ursprungserzeugnis gilt.
Politische Organisation, Untergruppe der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean, die als Grundlage für den wirtschaftlichen Dialog mit der Europäischen Union dient. Er wurde im Jahr 1992 gegründet. Ihr gehören die 15 Staaten der Karibischen Gemeinschaft sowie die Dominikanische Republik an. Alle am CARIFORUM teilnehmenden Staaten mit Ausnahme Kubas sind Unterzeichner des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens bzw. des „Cotonou-Abkommens“ bzw. des WPA.
Die Mitgliedstaaten sind: Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Kuba, Dominica, Dominikanische Republik, Grenada, Guyana, Haiti, Jamaika, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Suriname sowie Trinidad und Tobago.
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