Beziehungen EU-Vereinigtes Königreich: Einigung über künftige Handelsbedingungen erzielt
Das neue Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich gewährleistet den uneingeschränkten gegenseitigen Marktzugang für Waren und Dienstleistungen, das öffentliche Beschaffungswesen und Investitionen.
Der Warenhandel kann zoll- und kontingentfrei erfolgen, sofern die Ursprungsregeln des Abkommens eingehalten werden. Ab dem 1. Januar 2021 werden die warenspezifischen Ursprungsregeln auf dem Handelsportal Access2Markets zur Verfügung stehen.
Siehe Pressemitteilung und weitere Dokumente: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_20_2531