Moldau und Montenegro sind dem Übereinkommen über das gemeinsame Versandverfahren und dem Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr beigetreten.
Am 1. November 2025 traten Moldau und Montenegro dem Übereinkommen über das gemeinsame Versandverfahren und dem Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr bei.
Diese Integration ermöglicht die Beförderung von Waren in einem einzigen Versandverfahren unter Verwendung des elektronischen NCTS-Systems, wodurch Verzögerungen an den Grenzen und Kosten für Unternehmen verringert werden.
Der Beitritt beider Länder folgt auf den Beitritt Georgiens am 1. Februar 2025.
Montenegro ist der jüngste Westbalkanstaat, der den Übereinkommen beitritt und die Handelsintegration in der gesamten Region stärkt. Der Beitritt Moldaus ergänzt strategische Arbeiten wie das Solidaritätskorridorprojekt zur Sanierung der Verkehrsachsen, die die Ukraine und Moldau mit der EU verbinden, und trägt zum Handel mit lebenswichtigen Gütern aus der und in die Ukraine bei.
Vorteile dieses Beitritts
Die Integration in beide Übereinkommen ermöglicht:
- Unternehmen profitieren von:
- vereinfachte Verfahren: eine einzige elektronische Versandanmeldung (NCTS) und eine Garantie für Waren, die zwischen Moldau, Montenegro und anderen Mitgliedstaaten (EU, EFTA, Vereinigtes Königreich, Georgien, Ukraine usw.) befördert werden.
- weniger Grenzübertrittskontrollen,
- geringere Kosten und weniger Wartezeiten für Waren,
- verbesserte Zollkontrollen durch gemeinsame, digitalisierte und vertrauenswürdige Verfahren und
- schnellerer Warenverkehr
- Vertiefung der wirtschaftlichen Integration mit der EU für die Regionen des westlichen Balkans und der Östlichen Partnerschaft.
Was Unternehmen tun sollten
Inhaber umfassender Versandgarantien müssen ihre Genehmigungen aktualisieren, um Moldau und Montenegro als neue Länder, in denen die Garantie gültig ist, zu erfassen, und die Systeme werden auch mit neuen Ländercodes (MD für Moldau und ME für Montenegro) und anderen Datenelementen aktualisiert, um Versandvorgänge unter Beteiligung dieser Länder zu verarbeiten.
Auf diese Weise werden beide Länder Teil eines breiteren europäischen Zollnetzes, um den grenzüberschreitenden Handel zwischen der EU und den EFTA-Ländern (Island, Norwegen, Liechtenstein und Schweiz), der Türkei, der Republik Nordmazedonien, Serbien, dem Vereinigten Königreich, Georgien und der Ukraine zu erleichtern, zu straffen und die Kosten zu senken.
Dieser Beitritt schafft einen nahtlosen, digital vernetzten „Binnenmarkt“ für Transitgüter, der den Handel auf dem gesamten Kontinent effizienter und für alle Beteiligten berechenbarer macht.