Begriff im Glossar:

Packliste

Gibt an, wie die zur Ausfuhr bestimmten Waren verpackt sind. Sie kennzeichnet den Inhalt der Kisten und gibt das Volumen, das Gewicht und die Abmessungen jeder Parzelle in der Sendung an. Die Zollspediteure verlangen die Liste, wenn Waren ausgeführt oder eingeführt werden, und die Wirtschaftsbeteiligten und Kunden müssen in der Lage sein, sie herzustellen.

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