Instrument für das internationale öffentliche Auftragswesen

Protektionismus im öffentlichen Beschaffungswesen nimmt weltweit zu. In den letzten zehn Jahren haben Studien gezeigt, dass die Zahl der Hindernisse bei der Vergabe öffentlicher Aufträge mit 5 multipliziert wurde. Diese Hindernisse für die Vergabe öffentlicher Aufträge können viele Formen annehmen. Dabei kann es sich um Rechtsvorschriften handeln, die den Marktzugang ausländischer Bieter de jure beschränken, oder um Praktiken, die die Erfolgsaussichten ausländischer Bieter bei öffentlichen Vergabeverfahren de facto verringern.

Zu den allgemein beobachteten restriktiven Regelungen oder Maßnahmen in Drittländern gehören:

  • Anforderungen an lokale Inhalte
  • Preispräferenzregelungen zugunsten inländischer Bieter bei öffentlichen Vergabeverfahren
  • Gesetzliche Beschränkung/Verbot der Teilnahme ausländischer Bieter an öffentlichen Vergabeverfahren

Für weitere Informationen über Hindernisse bei der Vergabe öffentlicher Aufträge hat die OECD eine Taxonomie von Maßnahmen zur Vergabe öffentlicher Aufträge entwickelt, die den Zugang zum EU-Vergabemarkt einschränken.

Sie sind in einem Drittland auf eine Barriere gestoßen?

Sie können eine Beschwerde im Rahmen des Instruments für das internationale öffentliche Beschaffungswesen (IPI) direkt bei der zentralen Anlaufstelle über das IPI-Beschwerdeformular einreichen.

Sie können uns gerne direkt unter trade-eu-international-procurement-instrument@ec.europa.eu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der Einleitung der Beschwerde benötigen.

Wir prüfen Ihre IPI-Beschwerde gemeinsam mit unseren Experten. Nach Abschluss werden wir Sie über das Ergebnis der Bewertung informieren.

Sie sind interessiert und möchten Informationen im Rahmen einer IPI-Untersuchung einreichen?

Siehe Leitlinien für die Übermittlung von Informationen durch interessierte Parteien.

Erklärung zum Urheberrecht

Wenn Sie der Europäischen Kommission Informationen übermitteln, müssen Sie die Erklärung zum Urheberrecht angeben. Bitte überprüfen Sie die Erklärung zu den Urheberrechtsleitlinien.