Zollunion EU-San Marino
Sind Sie an der Einfuhr von Erzeugnissen aus San Marino interessiert? Dieser Abschnitt hilft Ihnen, die Zollunion der EU mit San Marino zu verstehen.
Auf einen Blick
Das Abkommen zwischen der EU und San Marino über Zusammenarbeit und Zollunion (2002) ist seit 1991 in Kraft.
- sie beseitigt alle Zölle und nichttarifären Maßnahmen für fast alle Waren.
- sie sieht den freien Verkehr für alle in der EU oder in San Marino hergestellten Waren sowie für Waren aus Drittländern vor, wenn die Einfuhrförmlichkeiten erfüllt und die zu entrichtenden Zölle oder Abgaben gleicher Wirkung erhoben worden sind und für diese Erzeugnisse keine vollständige oder teilweise Rückvergütung erfolgt ist.
Der Warenverkehr umfasst alle Kategorien von Waren mit Ausnahme der Erzeugnisse, die in den Anwendungsbereich des Vertrags über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl fallen.
Tarife
- sie sieht Nullzölle und keine Kontingente für die erfassten Waren vor.
Ursprungsregeln
- San Marino wendet in gleicher Weise wie die Gemeinschaft die Gemeinschaftsbestimmungen über die Ursprungsregeln im Handel mit Ländern an, denen Zollpräferenzen gewährt werden.
Informieren Sie sich über die Ursprungsregeln, die für Ihr bestimmtes Erzeugnis gelten, in My Trade Assistant.
Produktanforderungen
Technische Vorschriften und Anforderungen
- erfahren Sie mehr über die technischen Anforderungen, Vorschriften und Verfahren, die Waren erfüllen müssen, um in die Europäische Union eingeführt zu werden.
- Suche nach den spezifischen Vorschriften und Vorschriften, die für Ihr Produkt und sein Ursprungsland gelten, finden Sie in My Trade Assistant. Wenn Sie sich die Anforderungen an Ihr Produkt anzeigen lassen wollen, geben Sie zunächst seinen Zollcode an. Wenn Sie den Zollcode nicht kennen, können Sie ihn mit dem Namen Ihres Produkts in der integrierten Suchmaschine suchen.
Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen SPS
- erfahren Sie mehr über die Gesundheits-, Sicherheits-, Gesundheits- und Pflanzenschutznormen, die Waren erfüllen müssen, um in die Europäische Union eingeführt zu werden.
- Suche nach den für Ihr Produkt und sein Ursprungsland geltenden Gesundheits-, Sicherheits- und Pflanzenschutzvorschriften im My Trade Assistant. Wenn Sie sich die Anforderungen an Ihr Produkt anzeigen lassen wollen, geben Sie zunächst seinen Zollcode an. Wenn Sie den Zollcode nicht kennen, können Sie ihn mit dem Namen Ihres Produkts in der integrierten Suchmaschine suchen.
Zollabfertigungsdokumente und -verfahren
- mehr über Zollabfertigungsdokumente und -verfahren, die für die Einfuhr in die Europäische Union erforderlich sind
Geistiges Eigentum und geografische Angaben
- mehr über die Rechtsvorschriften über geistiges Eigentum und geografische Angaben in der EU sowie über die EU-Politik im Bereich der Rechte des geistigen Eigentums im Handel
Dienstleistungsverkehr
- weitere Informationen über die Regeln, Vorschriften und Erleichterungen für den Handel mit Dienstleistungen
Öffentliches Beschaffungswesen
- allgemeine Informationen über die Rechtsvorschriften, Vorschriften und den Zugang zu öffentlichen Aufträgen auf verschiedenen Märkten
- spezifische Informationen über den EU-Markt für öffentliche Aufträge
Investitionen,
- allgemeine Informationen für Investitionen im Ausland
- spezifische Informationen finden Sie, wenn Sie aus dem Ausland in die EU investieren.