Handelsregelungen

Dieser Abschnitt informiert Sie über Einfuhrverfahren, einschließlich Themen wie Zollpräferenzen sowie Links zu sektor- und länderspezifischen Anforderungen.

Für die Ausfuhr oder Einfuhr von Waren müssen Sie spezifische Unterlagen zur Zollabfertigung vorlegen. Dieser Abschnitt enthält Informationen über einige der spezifischen Lizenzen und Dokumente, die Sie benötigen.

Importieren

Für die Einfuhr bestimmter Waren in die EU können Sie beispielsweise eine Einfuhrlizenz benötigen. Wenn für die von Ihnen eingeführte Ware eine Einfuhrlizenz erforderlich ist, müssen Sie diese bei der zuständigen Behörde des EU-Mitgliedstaats einholen, in dem Sie niedergelassen sind. Sie müssen dies vor der Abfertigung sicherstellen, damit Ihr Gut innerhalb der EU frei zirkulieren kann.

Um die Einfuhrlizenz zu erhalten, müssen Sie

  • Füllen Sie ein Antragsformular unter Verwendung des Beispiels in Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1239 der Kommission (ABl. L 206 vom 30.7.2016) (CELEX 32016R1239)oder auf andere, von der zuständigen Behörde, z. B. über ein EDV-gestütztes System, genehmigte ausreichende Mittel aus. Wenn Sie ein Bewerbungsformular verwenden, müssen Sie zwei Exemplare ausfüllen: eine für Sie als Inhaber und eine für Sie, die Sie der ausstellenden Behörde vorlegen.
  • Eine erstattungsfähige Kaution zu leisten. Die Höhe der Einlage ist in der gemeinsamen Marktorganisation für jeden Agrarsektor festgelegt. Ihre Kaution wird Ihnen zurückgegeben, sobald Sie alle Ihre Verpflichtungen als Importeur erfüllt haben. Wenn die von Ihnen eingeführten Waren 100 EUR oder weniger betragen oder wenn die Lizenz auf den Namen einer Interventionsstelle ausgestellt wurde, müssen Sie die Sicherheit nicht leisten.

Sobald Sie Ihre Einfuhrlizenz erhalten haben, müssen Sie sicherstellen, dass Beschreibung und Menge der von Ihnen eingeführten Waren mit den Angaben in der Einfuhrlizenz übereinstimmen.

Wenn die von Ihnen eingeführten Waren die in der Einfuhrlizenz angegebene Menge um höchstens 5 % übersteigen oder unterschreiten, gilt Ihre Verpflichtung als erfüllt. Stellen die zuständigen Behörden fest, dass Sie Ihren Verpflichtungen als Importeur nicht nachgekommen sind, so verfällt Ihre Kaution.

Ausfuhr, ausführen

Wenn Sie Waren ausführen möchten, müssen Sie sicherstellen, dass das Land, das Sie ausführen möchten, keine Beschränkungen für Ihr Produkt anwendet. Solche Beschränkungen können Ihrem Produkt den Eintritt in den Zielmarkt untersagen.

Diese Beschränkungen werden auf Ihrem Zielmarkt als Einfuhrbeschränkungen bezeichnet. Einen Überblick über die Beschränkungen in Ihrem Zielmarkt finden Sie auf My Trade Assistant.

Zur Überprüfung der spezifischen Einfuhrverfahren, die für ein bestimmtes Erzeugnis oder Partnerland gelten, besuchen Sie bitte unseren Abschnitt „Märkte“.

Mehr Informationen

Eine grundlegende Beschreibung des Ein- und Ausfuhrprozesses sowie die allgemeinen Schritte finden Sie in unseren Schritt-für-Schritt-Leitlinien.

Weitere Informationen zu den Einfuhr- und Ausfuhrzollverfahren finden Sie auf der Website der GD Steuern und Zollunion.

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