Handelsregelungen

In diesem Abschnitt werden Sie über Einfuhrverfahren informiert, einschließlich Themen wie Zollpräferenzen sowie Links zu sektorspezifischen und länderspezifischen Anforderungen.

Für die Ausfuhr oder Einfuhr von Waren müssen Sie besondere Unterlagen für die Zollabfertigung vorlegen. In diesem Abschnitt finden Sie Informationen zu einigen spezifischen Lizenzen und Dokumenten, die Sie möglicherweise benötigen.

Einfuhr

Für die Einfuhr bestimmter Waren in die EU benötigen Sie beispielsweise möglicherweise eine Einfuhrlizenz. Wenn für die Ware, die Sie einführen, eine Einfuhrlizenz erforderlich ist, müssen Sie diese bei der zuständigen Behörde des EU-Mitgliedstaats beantragen, in dem Sie niedergelassen sind. Sie müssen dies vor der Freigabe tun, damit Ihre Ware in der EU frei zirkulieren kann.

Um die Einfuhrlizenz zu erhalten, müssen Sie

  • Füllen Sie ein Antragsformular unter Verwendung des Beispiels in Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1239 der Kommission (ABl. L-206 30/07/2016)(CELEX 32016R1239) oder mit anderen von der zuständigen Behörde genehmigten ausreichenden Mitteln, z. B. über ein EDV-gestütztes System, aus. Wenn Sie ein Bewerbungsformular verwenden, müssen Sie zwei Ausfertigungen ausfüllen: eine für Sie als Inhaber und eine für Sie, die Sie der ausstellenden Behörde vorlegen.
  • Eine rückzahlbare Kaution zu leisten. Die Höhe der Einlage ist in der gemeinsamen Marktorganisation für jeden Agrarsektor festgelegt. Ihre Hinterlegung wird Ihnen zurückgegeben, sobald Sie alle Ihre Verpflichtungen als Importeur erfüllt haben. Belaufen sich die von Ihnen eingeführten Waren auf höchstens 100 EUR oder wird die Lizenz auf den Namen einer Interventionsstelle ausgestellt, so müssen Sie die Sicherheit nicht leisten.

Sobald Sie Ihre Einfuhrlizenz erhalten haben, müssen Sie sicherstellen, dass Beschreibung und Menge der von Ihnen eingeführten Waren mit den Angaben in der Einfuhrlizenz übereinstimmen.

Wenn die von Ihnen eingeführten Waren die in der Einfuhrlizenz angegebene Menge um bis zu 5 % überschreiten oder unterschreiten, gilt Ihre Verpflichtung als erfüllt. Stellen die zuständigen Behörden fest, dass Sie Ihren Verpflichtungen als Importeur nicht nachgekommen sind, verfällt Ihre Kaution.

Ausfuhr

Wenn Sie Waren ausführen wollen, müssen Sie sicherstellen, dass das Land, in das Sie exportieren möchten, keine Beschränkungen für Ihr Produkt anwendet. Solche Beschränkungen können den Eintritt Ihres Produkts in den Zielmarkt untersagen.

Diese werden als Einfuhrbeschränkungen in Ihrem Zielmarkt bezeichnet. Einen Überblick über die Beschränkungen auf Ihrem Zielmarkt finden Sie unter My Trade Assistant.

Um die spezifischen Einfuhrverfahren zu überprüfen, die für ein bestimmtes Produkt oder ein Partnerland gelten, besuchen Sie bitte unseren Abschnitt „Märkte „.

Mehr Informationen

Eine grundlegende Beschreibung des Ein- und Ausfuhrprozesses und der zu ergreifenden allgemeinen Schritte finden Sie in unseren Schritt-für-Schritt-Leitfäden.

Weitere Informationen über Zollverfahren für Ein- und Ausfuhr finden Sie auf der Website der GD Steuern und Zollunion.

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