Verbindliche Herkunftsangaben
Wenn Sie sich über den Ursprung der zu exportierenden oder importierenden Waren nicht sicher sind oder einfach nur Rechtssicherheit wünschen, können Sie eine verbindliche Ursprungsinformation beantragen.
Binding Origin Information (BOI) bezieht sich auf eine schriftliche Entscheidung, die den Ursprung der Waren bescheinigt.
In der EU sind vUA-Entscheidungen für den Inhaber und die EU-Zollbehörden bindend. Sie sind in der Regel drei Jahre ab Ausstellungsdatum gültig.
Wie und wo beantrage ich eine BOI-Entscheidung?
Anträge sollten schriftlich bei den zuständigen Behörden des EU-Landes gestellt werden, in dem ein Unternehmen niedergelassen ist oder in dem es beabsichtigt, die BOI zu verwenden. Sie müssen sicherstellen, dass die Beschreibung der Waren in den verbindlichen Ursprungsinformationen mit den Waren identisch ist, die Sie exportieren oder importieren.
Die Behörden haben 120 Tage ab dem Datum, an dem sie Ihren Antrag registrieren, um eine Entscheidung zu treffen.
Beachten Sie, dass das Vorhandensein einer verbindlichen Ursprungsinformation Sie nicht von der Verpflichtung befreit, einen Ursprungsnachweis vorzulegen.
Für weitere Informationen
- Siehe weitere Leitlinien zu verbindlichen Ursprungsinformationen.
- Liste der Behörden, die in jedem EU-Mitgliedstaat für die Erteilung verbindlicher Ursprungsinformationen zuständig sind (veröffentlicht im ABl. C 431 vom 14. November 2022, S. 5)
- Weitere Informationen und Einzelheiten zum Zoll finden Sie auf der Website der GD Steuern und Zollunion.