Minimale Operationen
Zusätzlich zu den spezifischen Ursprungsregeln für das Produkt, das Sie importieren oder exportieren möchten, müssen Sie überprüfen, ob die in der EU oder im Handelspartnerland durchgeführten Operationen über minimale Operationen hinausgehen. Diese Mindestoperationen sind im Ursprungsprotokoll des jeweiligen Handelsabkommens aufgeführt. Minimale Operationen können Verpackung, einfaches Schneiden, einfache Montage, einfaches Mischen usw. sein.
Gehört die in der EU oder in einem Handelspartnerland durchgeführte Produktion zu den aufgeführten Vorgängen und wurde dort nichts anderes durchgeführt (d. h. es wurde kein Material hergestellt oder verarbeitet), so kann das Erzeugnis nicht als Ursprungserzeugnis angesehen werden, selbst wenn die produktbezogenen Ursprungsregeln erfüllt sind.