So verwenden Sie My Trade Assistant für die Beschaffung
Finden Sie in wenigen einfachen Schritten heraus, ob Sie berechtigt sind, auf einen bestimmten Regierungsvertrag außerhalb der EU zu bieten:
Schritt 1: Wählen Sie das Land der Beschaffung
- Beginnen Sie mit der Auswahl der Registerkarte „Beschaffung“in „MeinHandelsassistent“ auf der Access2Markets-Homepage.
- Wählen Sie in der Dropdown-Liste das Land aus, in dem die Beschaffung stattfindet.
Schritt 2: Ermittlung der Beschaffungsstelle
Sie können die Beschaffungsstelle identifizieren, indem Sie die Liste der Entitäten durchsuchen und die kumulativen Filteroptionen verwenden. Die Filterkriterien sind länderspezifisch.
Die vollständige Liste der Entitäten wird angezeigt, wenn keine Filterkriterien ausgefüllt sind, indem Sie auf „Suchen“ klicken.
Die Suchergebnisse sind paginiert, mit einer Auswahl der Anzahl der angezeigten Einträge pro Seite (10, 20 oder 30). Die Navigation zwischen den Seiten ist oben in der Liste verfügbar.
Klicken Sie nach der Identifizierung auf „Auswählen“ für die Einrichtung von Interesse.
Schritt 3: Geben Sie den Gegenstand und den geschätzten Wert der Beschaffung an.
- Wählen Sie den „Gegenstand“ aus den verfügbaren Optionen aus:
- Waren
- Dienstleistungen
- Bauleistungen
- Geben Sie den „geschätzten Wert des Angebots“ in der Währung des Landes der Auftragsvergabe an. Das System berechnet und zeigt den entsprechenden Wert in SZR (Sonderziehungsrechte) an.
Schritt 4: Beantworten Sie eine Reihe von Fragen
- Anhand der gewählten Optionen und der Antwort auf jede Frage generiert das System die nächste Frage und bietet mögliche Antworten.
- Die Fragen werden so lange gestellt, bis eine Bewertung erstellt wird.
Schritt 5: Lesen Sie die Bewertung und die einschlägigen Rechtsvorschriften und Leitlinien
- Basierend auf den bereitgestellten Antworten generiert das System entweder:
- eine positive Bewertung, wenn sich herausstellt, dass EU-Unternehmen für das betreffende Angebot in Frage kommen, oder
- eine negative Bewertung, wenn der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet ist, Angebote von EU-Unternehmen zu berücksichtigen.
Die Bewertungen sind indikativ und nicht rechtsverbindlich.
Auf der Seite „Zusammenfassung der bereitgestellten Informationen“ kann die Option „Bearbeiten“ jederzeit verwendet werden, um eine der gegebenen Antworten zu ändern. Infolgedessen berechnet das System die Fragen, die im neuen Kontext gestellt werden sollen, neu.