Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich
Die EU und das Vereinigte Königreich haben eine grundsätzliche Einigung über das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich erzielt, das seit dem 1.Januar 2021 vorläufig angewandt wird. Mit dem Abkommen wird eine ehrgeizige Freihandelszone geschaffen, die Folgendes umfasst:
- keine Zölle oder Kontingente für gehandelte Waren, vorbehaltlich der Vorlage eines geeigneten Präferenzursprungsnachweises
- uneingeschränkter Marktzugang für Dienstleistungen und öffentliche Aufträge
- solide Bestimmungen über gleiche Wettbewerbsbedingungen
Für den Warenhandel zwischen der EU und Nordirland gilt das im Austrittsabkommen enthaltene Protokoll zu Irland und Nordirland.
- Wortlaut des Entwurfs eines Abkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich
- Fragen & Antworten
- Überblick über die Auswirkungen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus dem Binnenmarkt und der EU-Zollunion auf die Bereiche Steuern und Zoll ab dem 1. Januar 2021
- Erläuterung des EU-Handelsabkommens – Folie
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Über Mein Trade Assistant finden Sie detaillierte Informationen über die Zollverfahren, die Ursprungsregeln und die Produktanforderungen, die für Ihre Waren im Vereinigten Königreich und auf dem EU-Markt gelten.