Der EU-Binnenmarkt

Im EU-Binnenmarkt – manchmal auch als Binnenmarkt bezeichnet – können Menschen, Waren, Dienstleistungen und Geld frei zirkulieren.Die gegenseitige Anerkennung garantiert, dass jedes Produkt, das rechtmäßig in einem EU-Land verkauft wird, in allen anderen Ländern verkauft werden kann. EU-Bürger/-innen können in jedem EU-Land studieren, wohnen, einkaufen, arbeiten und sich zur Ruhe setzen – und sich an Produkten aus ganz Europa erfreuen.

Vorteile

EU-Unternehmen profitieren von

  • ein „Heimatmarkt“ mit mehr als 450 Millionen Verbrauchern für ihre Produkte
  • leichterer Zugang zu einem breiten Spektrum von Anbietern
  • niedrigere Stückkosten
  • größere Geschäftsmöglichkeiten

EU-Bürgerinnen und -Bürger profitieren von

  • niedrigere Preise
  • mehr Innovation und schnellere technologische Entwicklung
  • höhere Sicherheits- und Umweltschutzstandards

Rechtsvorschriften

Mit den Rechtsvorschriften über den Binnenmarkt für Waren soll sichergestellt werden, dass Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht werden, hohen Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltanforderungen genügen und dass Produkte, die in der EU verkauft werden dürfen, ohne Handelshemmnisse zirkulieren können, wodurch der Verwaltungsaufwand auf ein Minimum beschränkt wird.

Zentrale Elemente

Der Binnenmarkt für Waren weist folgende Schlüsselelemente auf:

  • Sicherheit — Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht werden, müssen hohen Sicherheits- und Umweltanforderungen genügen.
  • Normen — Normen definieren technische Anforderungen oder Qualitätsanforderungen an Produkte, Produktionsprozesse, Dienstleistungen oder Prüfmethoden. Die Normung ist ein Instrument der Industrie zur Gewährleistung von Leistung, Sicherheit und Interoperabilität von Produkten. Mehr zur europäischen Normung
  • Konformitätsbewertung — bevor ein Produkt in der EU in Verkehr gebracht werden kann, muss ein Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt werden. Ein Hersteller darf ein Produkt nur dann in der EU in Verkehr bringen, wenn es alle geltenden Anforderungen erfüllt. Mehr zum Konformitätsbewertungsverfahren
  • Akkreditierung — die Akkreditierung ist die letzte Ebene der öffentlichen Kontrolle im europäischen Konformitätsbewertungssystem. Sie soll gewährleisten, dass die Konformitätsbewertungsstellen über die technischen Kapazitäten verfügen, um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können. Mehr zur Akkreditierung.
  • Notifizierte Stellen — Eine benannte Stelle ist eine von einem EU-Land benannte Organisation, die die Konformität bestimmter Produkte vor ihrem Inverkehrbringen bewertet. Mehr über benannte Stellen
  • Marktüberwachung — Marktaufsicht gewährleistet, dass Non-Food-Produkte auf dem EU-Markt die Verbraucher und Arbeitskräfte in Europa nicht gefährden und dass andere öffentliche Interessen wie Umweltschutz, Sicherheit und Fairness im Handel geschützt werden. Mehr zur Marktüberwachung
  • ICSMS — das Informations- und Kommunikationssystem für die Marktüberwachung (ICSMS) ist eine IT-Plattform zur Erleichterung der Kommunikation zwischen den Marktüberwachungsbehörden in der EU und den EFTA-Ländern. Mehr über ICSMS.
  • CE-Kennzeichnung — Das CE-Zeichen bedeutet, dass ein in der EU verkauftes Produkt alle geltenden Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzanforderungen erfüllt. Mehr zur CE-Kennzeichnung
  • Gesetzliches Messwesen — Anwendung gesetzlicher Anforderungen auf Mess- und Messgeräte. Die EU-Rechtsvorschriften über das gesetzliche Messwesen sind eine der Säulen des Binnenmarkts für Produkte. Die EU-Anforderungen zielen darauf ab, technologische Innovationen zu fördern, Gesundheit und Umwelt zu schützen, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und den fairen Handel zu fördern. Mehr zum gesetzlichen Messwesen
  • Außengrenzen — EU-Staaten kontrollieren Produkte, die aus Ländern außerhalb der EU stammen.
  • Neuer Rechtsrahmen — zur Verbesserung des Binnenmarkts für Waren und zur Verbesserung der Bedingungen für das Inverkehrbringen einer breiten Palette von Produkten in der EU wurde 2008 ein neuer Rechtsrahmen verabschiedet. Mehr zum neuen Rechtsrahmen.

Freizügigkeit

Viele Produkte auf dem EU-Markt unterliegen harmonisierten Vorschriften zum Schutz der Verbraucher, der öffentlichen Gesundheit und der Umwelt. Harmonisierte Vorschriften stehen dem Erlass möglicherweise divergierender nationaler Vorschriften entgegen und gewährleisten den freien Verkehr von Produkten innerhalb der EU. Für einige Sektoren gelten jedoch weiterhin nationale Vorschriften. Der Grundsatz des freien Warenverkehrs stellt sicher, dass diese Bestimmungen keine ungerechtfertigten Handelshemmnisse schaffen.

Harmonisierte Sektoren

Harmonisierte Sektoren unterliegen EU-weit gemeinsamen Vorschriften. Sie bieten einen klaren und berechenbaren Rechtsrahmen für Unternehmen. Wenn Hersteller diese Regeln einhalten, können ihre Produkte frei auf dem Markt verkauft werden.

  • In den meisten Sektoren (z. B. Elektro- und Elektronikgeräte, Maschinen, Aufzüge und Medizinprodukte) beschränken sich die EU-Rechtsvorschriften auf grundlegende Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltschutzanforderungen. Die Hersteller können freiwillig Normen oder andere technische Spezifikationen anwenden, um die Einhaltung dieser Anforderungen nachzuweisen.
  • In anderen Sektoren (z. B. Automobilindustrie und Chemikalien) sind in den Rechtsvorschriften detaillierte Anforderungen festgelegt, die bestimmte Produktarten dazu verpflichten, über dieselben technischen Spezifikationenzu verfügen.
  • Die EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften, die den freien Verkehr gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten vorsehen, werden von der Generaldirektion Umweltverwaltet.

Nicht harmonisierte Bereiche

Nicht harmonisierte Sektoren unterliegen keinen gemeinsamen EU-Vorschriften und können von nationalen Vorschriften erfasst werden. Diese Sektoren sollten weiterhin von den Vertragsbestimmungen profitieren, die den freien Warenverkehr gemäß Artikel regeln. 34-36 AEUV. Die nationalen Vorschriften für diese Produkte unterliegen einem Notifizierungsverfahren, mit dem sichergestellt wird, dass sie keine unangemessenen Handelshemmnisse schaffen.

Gewährleistung des freien Warenverkehrs in nicht harmonisierten Sektoren, der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung, das Notifizierungsverfahren 2015/1535 und die Anwendung von Artikel. 34-36 AEUV sind von wesentlicher Bedeutung.

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