Der EU-Binnenmarkt
Im EU-Binnenmarkt – manchmal auch Binnenmarkt genannt – können sich Menschen, Waren, Dienstleistungen und Geld frei bewegen. Die gegenseitige Anerkennung garantiert, dass jedes Produkt, das in einem EU-Land rechtmäßig verkauft wird, in allen anderen Ländern verkauft werden kann. EU-Bürger können in jedem EU-Land studieren, leben, einkaufen, arbeiten und in Rente gehen – und Produkte aus ganz Europa genießen.
Vorteile
EU-Unternehmen profitieren von
- ein "Heimatmarkt" von über 450 Millionen Verbrauchern für ihre Produkte
- leichterer Zugang zu einer Vielzahl von Lieferanten
- Geringere Stückkosten
- größere kommerzielle Möglichkeiten.
EU-Bürger profitieren von
- niedrigere Preise
- mehr Innovation und schnellere technologische Entwicklung
- Höhere Sicherheits- und Umweltstandards
Rechtsvorschriften
Die Rechtsvorschriften über den Binnenmarkt für Waren sollen sicherstellen, dass Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht werden, hohe Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltanforderungen erfüllen und dass Produkte, die in der EU verkauft werden dürfen, ohne Handelshemmnisse in Verkehr gebracht werden können, wobei der Verwaltungsaufwand auf ein Minimum beschränkt bleibt.
Schlüsselelemente
Die wichtigsten Elemente des Binnenmarkts sind:
- Sicherheit – Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht werden, müssen hohen Sicherheits- und Umweltanforderungen genügen.
- Normen – Normen definieren technische Anforderungen oder Qualitätsanforderungen an Produkte, Produktionsverfahren, Dienstleistungen oder Prüfverfahren. Die Normung ist ein Instrument für die Industrie, um die Leistung, Sicherheit und Interoperabilität von Produkten zu gewährleisten. Mehr zur europäischen Normung.
- Konformitätsbewertung – Bevor ein Produkt in der EU in Verkehr gebracht werden kann, muss ein Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt werden. Ein Hersteller darf ein Produkt nur dann in der EU in Verkehr bringen, wenn es alle geltenden Anforderungen erfüllt. Mehr zum Konformitätsbewertungsverfahren.
- Akkreditierung – Die Akkreditierung ist die letzte Stufe der öffentlichen Kontrolle im europäischen Konformitätsbewertungssystem. Damit soll sichergestellt werden, dass die Konformitätsbewertungsstellen über die technische Kapazität zur Erfüllung ihrer Aufgaben verfügen. Mehr zur Akkreditierung.
- Benannte Stellen – Eine Benannte Stelle ist eine Organisation, die von einem EU-Land benannt wurde, um die Konformität bestimmter Produkte zu bewerten, bevor sie in Verkehr gebracht werden. Mehr über Benannte Stellen.
- Marktüberwachung – Die Marktüberwachung stellt sicher, dass Non-Food-Produkte auf dem EU-Markt die Verbraucher und Arbeitnehmer in Europa nicht gefährden und dass andere öffentliche Interessen – wie Umwelt, Sicherheit und Fairness des Handels – geschützt werden. Mehr zur Marktüberwachung.
- ICSMS – Das Informations- und Kommunikationssystem für die Marktüberwachung (ICSMS) ist eine IT-Plattform zur Erleichterung der Kommunikation zwischen den Marktüberwachungsbehörden in der EU und den EFTA-Ländern. Mehr über ICSMS.
- CE-Kennzeichnung – Die CE-Kennzeichnung gibt an, dass ein in der EU verkauftes Produkt alle geltenden Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzanforderungen erfüllt. Mehr zur CE-Kennzeichnung.
- Rechtliches Messwesen – Anwendung gesetzlicher Anforderungen auf Messungen und Messgeräte. Die EU-Rechtsvorschriften für das Messwesen sind eine der Säulen des Binnenmarkts für Produkte. Die EU-Anforderungen zielen darauf ab, technologische Innovationen zu fördern, Gesundheit und Umwelt zu schützen, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und einen fairen Handel zu fördern. Mehr über das gesetzliche Messwesen.
- Außengrenzen – Die EU-Länder kontrollieren an den Grenzen der Union Produkte, die von außerhalb des EU-Gebiets stammen.
- Neuer Rechtsrahmen – 2008 wurde ein neuer Rechtsrahmen angenommen, um den Binnenmarkt für Waren zu verbessern und die Bedingungen für das Inverkehrbringen einer breiten Palette von Produkten auf dem EU-Markt zu verbessern. Lesen Sie mehr über den neuen Rechtsrahmen.
Freier Warenverkehr
Viele Produkte auf dem EU-Markt unterliegen harmonisierten Vorschriften zum Schutz der Verbraucher, der öffentlichen Gesundheit und der Umwelt. Harmonisierte Vorschriften verhindern die Annahme potenziell divergierender nationaler Vorschriften und gewährleisten den freien Warenverkehr innerhalb der EU. Einige Sektoren unterliegen jedoch nach wie vor nationalen Vorschriften. Der Grundsatz des freien Warenverkehrs stellt sicher, dass diese Vorschriften keine ungerechtfertigten Handelshemmnisse schaffen.
Harmonisierte Sektoren
Für harmonisierte Sektoren gelten EU-weit gemeinsame Vorschriften. Sie bieten Unternehmen einen klaren und berechenbaren Rechtsrahmen. Wenn Hersteller diese Regeln befolgen, können ihre Produkte frei auf dem Markt verkauft werden.
- In den meisten Sektoren(z. B. elektronische und elektrische Geräte, Maschinen, Aufzüge und Medizinprodukte) beschränken sich die EU-Rechtsvorschriften auf grundlegende Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltschutzanforderungen. Um die Einhaltung dieser Anforderungen nachzuweisen, können die Hersteller freiwillig Normen oder andere technische Spezifikationen verwenden.
- In anderen Sektoren (z. B. Automobilindustrie und Chemikalien)sind in den Rechtsvorschriften detaillierte Anforderungen festgelegt, nach denen bestimmte Arten von Produkten dieselben technischen Spezifikationen haben müssen.
Nicht harmonisierte Sektoren
Nicht harmonisierte Sektoren unterliegen nicht gemeinsamen EU-Vorschriften und können unter nationale Vorschriften fallen. Für diese Sektoren gelten weiterhin die Bestimmungen des EG-Vertrags über den freien Warenverkehr nach Art. 34-36 AEUV. Die nationalen Vorschriften für diese Erzeugnisse unterliegen einem Notifizierungsverfahren, um sicherzustellen, dass sie keine unangemessenen Handelshemmnisse schaffen.
Um den freien Warenverkehr in nicht harmonisierten Sektoren, den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung, das Notifizierungsverfahren 2015/1535 und die Anwendung von Art. 34-36 AEUV sind von wesentlicher Bedeutung.