REX-System

Das REX-System ist ein besonderer Fall von Erklärungen auf der Rechnung, die auf dem Grundsatz der Selbstzertifizierung der Wirtschaftsbeteiligten beruhen, die selbst sogenannte „Ursprungserklärungen“ ausstellen.

Eine Erklärung zum Ursprung ist eine Ursprungsbescheinigung, die der registrierte Ausführer auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier hinzufügt. Der Wortlaut der Erklärung zum Ursprung ist in Anhang 22-07 des UZK-DuR enthalten (Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission (ABl. L 343 29/12/2015) (CELEX 32015R2447).

Um eine Erklärung zum Ursprung ausfertigen zu können, müssen die Wirtschaftsbeteiligten von den zuständigen Behörden ihres Ursprungslandes in einer Datenbank registriert sein. Nach dieser Registrierung wird der Wirtschaftsbeteiligte ein „registrierter Ausführer“.

Informationen über die Daten des registrierten Ausführers werden auf der EU-REX-Website veröffentlicht, auf der die Wirtschaftsbeteiligten die Gültigkeit der Registrierungen der registrierten Ausführer, die Erklärungen zum Ursprung abgeben, überprüfen können.

Für Sendungen mit einem Wert von weniger als 6,000 EUR kann die Ursprungserklärung ohne Registrierungspflicht abgegeben werden.

Schrittweise Einführung des REX-Systems

Das REX-System ersetzt schrittweise das derzeitige System, das auf von staatlichen Behörden ausgestellten Ursprungszeugnissen und von Wirtschaftsbeteiligten ausgefertigten Erklärungen auf der Rechnung beruht.

Es wurde zunächst schrittweise für das Allgemeine Präferenzsystem (APS) angewandt und soll bis Juni 2020 von allen APS-Ländern vollständig angewandt werden.

Siehe den aktuellen Stand der Umsetzung und die Liste der Länder, die sie anwenden.

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