REX-System

Das REX-System ist ein besonderer Fall von Erklärungen auf der Rechnung, der auf dem Grundsatz der Selbstzertifizierung durch Wirtschaftsbeteiligte beruht, die selbst sogenannte „Ursprungserklärungen“ ausstellen.

Eine Erklärung zum Ursprung ist eine Ursprungsbescheinigung, die der registrierte Ausführer auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier hinzufügt. Der Wortlaut der Erklärung zum Ursprung ist in Anhang 22-07 UZK-DuR (Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission (ABl. L-343 vom 29.12.2015) (CELEX 32015R2447)) enthalten.

Um eine Erklärung zum Ursprung ausfertigen zu können, müssen die Wirtschaftsbeteiligten von den zuständigen Behörden ihres Herkunftslandes in einer Datenbank registriert sein. Nach dieser Registrierung wird der Wirtschaftsbeteiligte ein „registrierter Ausführer“.

Informationen über die Daten des registrierten Ausführers werden auf der REX-Website der EU veröffentlicht, auf der die Wirtschaftsbeteiligten in der Lage sind, die Gültigkeit der Registrierungen der registrierten Ausführer, die Erklärungen zum Ursprung abgeben, zu überprüfen.

Bei Sendungen mit einem Wert von weniger als 6 000 EUR kann die Ursprungserklärung ohne Registrierungspflicht abgegeben werden.

Schrittweise Umsetzung des REX-Systems

Das REX-System ersetzt schrittweise das derzeitige System auf der Grundlage von Ursprungszeugnissen, die von Regierungsbehörden ausgestellt werden, und von Wirtschaftsbeteiligten ausgestellten Erklärungen auf der Rechnung.

Es wurde zunächst schrittweise für das Allgemeine Präferenzsystem (APS) angewandt und soll von allen APS-Ländern bis Juni 2020 vollständig angewandt werden.

Siehe den aktuellen Stand der Umsetzung und die Liste der Länder, die ihn anwenden

Seite weiterempfehlen:

Direktlinks