REX-System
Das REX-System ist ein Sonderfall von Erklärungen auf der Rechnung, der auf dem Grundsatz der Selbstzertifizierung durch Wirtschaftsteilnehmer beruht, die selbst sogenannte „Ursprungserklärungen“ ausstellen.
Eine Ursprungserklärung ist eine Ursprungserklärung, die der registrierte Ausführer der Rechnung oder einem anderen Handelspapier beifügt. Der Wortlaut der Erklärung zum Ursprung ist in Anhang 22-07 der UZK-DuR (Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission (ABl. L 343 vom 29.12.2015) (CELEX 32015R2447) enthalten.
Um eine Erklärung zum Ursprung abgeben zu können, müssen die Wirtschaftsteilnehmer bei den zuständigen Behörden ihres Wohnsitzlandes registriert sein. Nach dieser Registrierung wird der Wirtschaftsbeteiligte zum „registrierten Ausführer“.
Informationen über die Daten des registrierten Ausführers werden auf der REX-Website der EU veröffentlicht, auf der die Wirtschaftsbeteiligten die Gültigkeit der Registrierungen von Ausführern überprüfen können, die Erklärungen zum Ursprung einreichen.
Es sei darauf hingewiesen, dass bei Sendungen mit einem Wert von weniger als 6.000 Euro die Ursprungserklärung ohne Registrierungspflicht ausgefertigt werden kann.
Schrittweise Einführung des REX-Systems
Das REX-System wird schrittweise das derzeitige System ersetzen, das auf von staatlichen Behörden ausgestellten Ursprungszeugnissen und von Wirtschaftsbeteiligten ausgestellten Erklärungen auf der Rechnung beruht.
Sie wurde zunächst und schrittweise auf das Allgemeine Präferenzsystem (APS) angewandt.
Den aktuellen Stand der Umsetzung und die Liste der Bewerberländer finden Sie hier.