Präferenzursprungsregeln
In den Präferenzursprungsregeln sind die Bedingungen festgelegt, unter denen eine Ware als Ursprungserzeugnis gilt und daher in den Genuss einer Zollpräferenzbehandlung im Rahmen einer Präferenzhandelsregelung kommen kann.
In diesem Abschnitt werden die wichtigsten für die Ursprungsregeln relevanten Konzepte und Verfahren vorgestellt.
- Kurzanleitung zu den Ursprungsregeln
Allgemeine Anforderungen an die Ursprungseigenschaft eines Erzeugnisses
- Erzeugnisse, die vollständig gewonnen oder hergestellt sind
- Erzeugnisse, die in ausreichendem Maße be- oder verarbeitet sind
Bestimmungen zur Erleichterung der Einhaltung der Ursprungsregeln
Sonstige anwendbare Anforderungen
- Unzureichende Maßnahmen
- Vorschriften für den direkten Transport, die Nichtmanipulation oder die Nichtveränderung
- Verbot der Zollrückvergütung