Zollunion EU-Andorra

Sind Sie an der Einfuhr von Erzeugnissen aus Andorra interessiert? Dieser Abschnitt hilft Ihnen, die Zollunion der EU mit Andorra zu verstehen.

Auf einen Blick

Die Zollunion zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Andorra wurde 1990 geschaffen. Er sieht Folgendes vor:

  • freier Verkehr zwischen den beiden Teilen der Zollunion für die betroffenen Waren infolge der Abschaffung tarifärer und nichttarifärer Maßnahmen
  • gemeinsamer Zolltarif, gemeinsame Handelspolitik und gemeinsame Erklärung in den Präferenzabkommen der EG
  • Annahme der Bestimmungen über die Einfuhrförmlichkeiten, die die Gemeinschaft gegenüber Drittländern anwendet, sowie der Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die in der Gemeinschaft im Zollbereich gelten und für das reibungslose Funktionieren der Zollunion erforderlich sind, durch Andorra
  • besondere Zoll-/Steuerermäßigungen für Reisende

Warenverkehr

  • die Zollunion umfasst alle zwischen den Kapiteln 25 bis 97 des Harmonisierten Systems (HS) enthaltenen Erzeugnisse.
  • landwirtschaftliche Erzeugnisse fallen nicht unter die Zollunion. Waren der HS-Kapitel 1-24 mit Ursprung in Andorra sind jedoch bei der Einfuhr in die EU von Einfuhrzöllen befreit. Darüber hinaus gilt die Präferenzbehandlung für bestimmte Tabakerzeugnisse aus der EU, die nach Andorra eingeführt werden.

Tarife

  • Nullzollsätze und Nullkontingente für Waren, die unter die Zollunion fallen
  • für landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse gelten die Abschaffung der Einfuhrzölle und Abgaben gleicher Wirkung für Zölle, die den festen Teilbetrag der Abgabe auf die Einfuhr dieser Erzeugnisse aus dem Fürstentum Andorra in die Gemeinschaft bilden, während der variable Teilbetrag weiterhin gilt.
  • überprüfen Sie die Zölle für Ihr bestimmtes Produkt, das aus der EU stammt und über den My Trade Assistantnach Andorra exportiert wird.
  • überprüfen Sie die Zölle für Ihr spezifisches Produkt mit Ursprung in Andorra, das über den My Trade Assistantin die EU ausgeführt wird.

Ursprungsregeln

 

Informieren Sie sich über die Ursprungsregeln, die für Ihr bestimmtes Erzeugnis gelten, in My Trade Assistant.

Produktanforderungen

Technische Vorschriften und Anforderungen

  • erfahren Sie mehr über die technischen Anforderungen, Vorschriften und Verfahren, die Waren erfüllen müssen, um in die Europäische Union eingeführt zu werden.
  • suchen Sie im „ Mein Handelsassistenten“ nach den für Ihr Produkt und sein Ursprungsland geltenden Vorschriften. Wenn Sie sich die Anforderungen an Ihr Produkt anzeigen lassen wollen, geben Sie zunächst seinen Zollcode an. Wenn Sie den Zollcode nicht kennen, können Sie ihn mit dem Namen Ihres Produkts in der integrierten Suchmaschine suchen.

Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen SPS

  • erfahren Sie mehr über die Gesundheits-, Sicherheits-, Gesundheits- und Pflanzenschutznormen, die Waren erfüllen müssen, um in die Europäische Union eingeführt zu werden.
  • Suche nach den für Ihr Produkt und sein Ursprungsland geltenden Gesundheits-, Sicherheits- und Pflanzenschutzvorschriften im My Trade Assistant. Wenn Sie sich die Anforderungen an Ihr Produkt anzeigen lassen wollen, geben Sie zunächst seinen Zollcode an. Wenn Sie den Zollcode nicht kennen, können Sie ihn mit dem Namen Ihres Produkts in der integrierten Suchmaschine suchen.

Zollabfertigungsdokumente und -verfahren

  • das Fürstentum Andorra hat auf der Grundlage des Zollkodex der Gemeinschaften und seiner Durchführungsvorschriften die für das ordnungsgemäße Funktionieren der Zollunion erforderlichen Zollvorschriften erlassen.
  • gewährt das Fürstentum Andorra die Zollpräferenzen autonom und möchten seine Behörden eine nachträgliche Kontrolle eines Ursprungszeugnisses (EUR.1 oder Formblatt A) oder einer Erklärung auf der Rechnung vornehmen, so werden diese Kontrollen von einer der bezeichneten Zollstellen der Gemeinschaft vorgenommen.
  • die Ersatzbescheinigungen, die von den Zollstellen oder Zollstellen des Fürstentums Andorra ausgestellt werden, unter deren Kontrolle sich die Erzeugnisse befinden, werden im anderen Teil der Zollunion unter den in jedem dieser Verfahren festgelegten Bedingungen angenommen.
  • Andorra gilt sinngemäß die Verordnung Nr. 1207/2001 (Lieferantenerklärung)
  • mehr über Zollabfertigungsdokumente und -verfahren, die für die Einfuhr in die Europäische Union erforderlich sind

Geistiges Eigentum und geografische Angaben

  • mehr über die Rechtsvorschriften über geistiges Eigentum und geografische Angaben in der EU sowie über die EU-Politik im Bereich der Rechte des geistigen Eigentums im Handel

Handelsdienstleistungen

  • weitere Informationen über die Regeln, Vorschriften und Erleichterungen für den Handel mit Dienstleistungen

Öffentliches Auftragswesen

  • allgemeine Informationen über Rechtsvorschriften und Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge sowie über den Zugang zu verschiedenen Märkten
  • spezifische Informationen über den EU-Markt für öffentliche Aufträge

Investitionen,

  • allgemeine Informationen für Investitionen im Ausland
  • spezifische Informationen finden Sie, wenn Sie aus dem Ausland in die EU investieren.

Links und Dokumente

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