Zollrückvergütung

Einige Ursprungsregeln der EU enthalten eine Bestimmung, die die Verwendung von Zollrückerstattungssystemen auf die von Ihrem Handelspartner zur Herstellung Ihrer Einfuhrware eingeführten Vormaterialien beschränkt.

Die Zollrückvergütung ist eine Erstattung von Zahlungen, die ursprünglich bei der Einfuhr von im Ausland hergestellten Waren erhoben wurden; diese Zahlungen hätten für Zölle, Verkaufsteuern oder andere Gebühren erfolgen können.

Sie müssen die besonderen Bedingungen für diese Frage und die Unterlagen überprüfen, die für den Nachweis der Einhaltung dieser Regel gemäß den einschlägigen Ursprungsregeln erforderlich sind.

Seite weiterempfehlen: