Assoziierungsabkommen EU-Algerien

Das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Algerien wurde im April 2002 unterzeichnet und trat im September 2005 in Kraft.

Mit dem Abkommen wird ein Rahmen für die Beziehungen zwischen der EU und Algerien in allen Bereichen, einschließlich des Handels, festgelegt. Sie liberalisiert den Warenhandel gegenseitig, wobei Elemente der Asymmetrie zugunsten Algeriens bestehen.

Sie zielte darauf ab, bis September 2020 eine Freihandelszone zwischen der EU und Algerien zu errichten, einschließlich des vollständigen Abbaus der Zölle – ein Ziel, das erreicht wurde, abgesehen von einigen verbleibenden Zöllen, die Algerien noch nicht abgeschafft hat.

Seite weiterempfehlen: