Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter

Im Zollgebiet der Union ansässige Wirtschaftsbeteiligte, die Teil der internationalen Lieferkette sind und an zollrelevanten Vorgängen beteiligt sind, können den Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) beantragen.

Wer kann zugelassene Wirtschaftsbeteiligte werden?

Im Zollgebiet der Union ansässige Wirtschaftsbeteiligte, die Teil der internationalen Lieferkette sind und an zollrelevanten Vorgängen beteiligt sind, können den AEO-Status beantragen.

Was ist das?

  • Es handelt sich um ein EU-Partnerschaftsprogramm zwischen der Zollbehörde und dem Wirtschaftsbeteiligten, mit dem die Sicherheit der internationalen Lieferkette verbessert und der legale Handel erleichtert werden soll.
  • Sie beruht auf der von der Weltzollorganisation (WZO) eingeführten „Zoll-to-Business“-Partnerschaft.
  • Der AEO-Status (Bewilligung) wird von der zuständigen Zollbehörde erteilt und von den Zollbehörden aller Mitgliedstaaten anerkannt. Die AEO-Bewilligung ist daher eine EU-Bewilligung.

Warum registrieren?

Zu den Vorteilen gehören:

  • leichterer Zugang zu Zollrechtlichen Vereinfachungen
  • weniger physische Zollkontrollen und Überprüfungen der Unterlagen
  • vorherige Unterrichtung bei Auswahl für eine Zollkontrolle
  • vorrangige Behandlung bei einer Kontrolle
  • auf Antrag Möglichkeit der Durchführung der Zollkontrollen an einem anderen Ort als dem der beteiligten Zollstelle.
  • indirekte Vorteile, wie z. B.
    • Anerkennung als sicherer Geschäftspartner
    • bessere Beziehungen mit den Zollbehörden und anderen staatlichen Stellen
    • weniger Diebstahl und Verluste
    • weniger verspätete Verbringungen
    • verbesserte Planung
    • verbesserter Kundendienst
    • verbesserte Kundenbindung
    • geringere Inspektionskosten der Lieferanten und verstärkte Zusammenarbeit

Wie registriert man sich?

Um sich als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter registrieren zu können, müssen Sie

  • stellen Sie sicher, dass Sie über eine EORI-Nummer der Zollbehörde des EU -Landes verfügen, in dem Ihr Unternehmen seinen Sitz hat.
  • bei der zuständigen Zollbehörde beantragen, wo Ihre Hauptbuchhaltung für den Zoll zugänglich ist
  • reichen Sie Ihren Antrag online über das EU-Handelsportal ein.

Weitere Informationen über zugelassene Wirtschaftsbeteiligte und das EU-Handelsportal der GD Steuern und Zollunion.

Zur Überprüfung der Zollverfahren, die für ein bestimmtes Produkt oder ein Partnerland gelten, wenden Sie sich bitte an Mein Handelsassistent.

Eine grundlegende Beschreibung des Ein- und Ausfuhrprozesses sowie die zu ergreifenden allgemeinen Schritte finden Sie in unseren Schritt-für-Schritt-Leitlinien.

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