Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter

Im Zollgebiet der Union ansässige Wirtschaftsbeteiligte, die Teil der internationalen Lieferkette sind und an zollrelevanten Vorgängen beteiligt sind, können den Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) beantragen.

Wer kann AEO werden?

Im Zollgebiet der Union ansässige Wirtschaftsbeteiligte, die Teil der internationalen Lieferkette sind und an zollrelevanten Vorgängen beteiligt sind, können den AEO-Status beantragen.

Was ist das?

  • Es handelt sich um ein EU-Partnerschaftsprogramm zwischen der Zollbehörde und dem Wirtschaftsbeteiligten, mit dem die Sicherheit der internationalen Lieferkette verbessert und der legale Handel erleichtert werden soll.
  • Sie basiert auf der Partnerschaft zwischen Zoll und Wirtschaft, die von der Weltzollorganisation (WZO) eingeführt wurde.
  • Der AEO-Status (Bewilligung) wird von der zuständigen Zollbehörde erteilt und von den Zollbehörden in allen Mitgliedstaaten anerkannt. Die AEO-Bewilligung ist daher eine EU-Bewilligung.

Warum registrieren?

Zu den Vorteilen gehören:

  • leichterer Zugang zu Zollrechtlichen Vereinfachungen
  • weniger physische Zollkontrollen und Überprüfungen der Unterlagen
  • vorherige Unterrichtung bei Auswahl für eine Zollkontrolle
  • vorrangige Behandlung bei einer Kontrolle
  • auf Antrag Möglichkeit der Durchführung der Zollkontrollen an einem anderen Ort als dem der beteiligten Zollstelle.
  • indirekte Vorteile wie z. B.
    • Anerkennung als sicherer Geschäftspartner
    • bessere Beziehungen mit den Zollbehörden und anderen staatlichen Stellen
    • Verringerung des Diebstahls und der Verluste
    • weniger verspätete Verbringungen
    • verbesserte Planung
    • verbesserter Kundendienst
    • verbesserte Kundentreue
    • geringere Kontrollkosten der Lieferanten und verstärkte Zusammenarbeit

Wie registriert man sich?

Um sich als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter registrieren zu können, müssen Sie

  • vergewissern Sie sich, dass Sie über eine EORI-Nummer der Zollbehörde des EU -Landes verfügen, in dem Ihr Unternehmen niedergelassen ist.
  • beantragen Sie bei der zuständigen Zollbehörde, wo Ihre Hauptbuchhaltung für den Zoll zugänglich ist.
  • reichen Sie Ihre Bewerbung online über das EU-Handelsportal ein

Weitere Informationen über zugelassene Wirtschaftsbeteiligte und das EU-Handelsportal finden Sie in der GD Steuern und Zollunion.

Zur Überprüfung der Zollverfahren, die für ein bestimmtes Erzeugnis oder ein bestimmtes Partnerland gelten, wenden Sie sich bitte an My Trade Assistant.

Eine grundlegende Beschreibung des Ein- und Ausfuhrprozesses sowie die allgemeinen Schritte finden Sie in unseren Schritt-für-Schritt-Leitfäden.

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