Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter
Händler mit Sitz im Zollgebiet der Union, die Teil der internationalen Lieferkette sind und an zollbezogenen Vorgängen beteiligt sind, können den Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) beantragen.
Wer kann AEO werden?
Wirtschaftsbeteiligte im Zollgebiet der Union, die Teil der internationalen Lieferkette sind und an zollbezogenen Tätigkeiten beteiligt sind, können die Zulassung als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) beantragen.
Was ist das?
- Es handelt sich um eine Zulassung für Wirtschaftsbeteiligte, die darauf abzielt, die Sicherheit internationaler Lieferketten zu erhöhen und den rechtmäßigen Handel zu erleichtern.
- Es basiert auf der von der Weltzollorganisation (WZO) gegründeten Partnerschaft zwischen Zoll und Unternehmen.
- Die AEO-Bewilligung wird von der zuständigen Zollbehörde erteilt und von den Zollbehörden in allen Mitgliedstaaten anerkannt. Die AEO-Bewilligung ist daher eine EU-Bewilligung.
Warum registrieren?
Zu den Vorteilen gehören:
- Erleichterung des Zugangs zu Zollvereinfachungen;
- weniger physische und dokumentenbasierte Kontrollen;
- vorherige Mitteilung im Falle der Auswahl für die Zollkontrolle;
- vorrangige Behandlung, wenn sie für die Zollkontrolle ausgewählt wird;
- Möglichkeit, einen bestimmten Ort für Zollkontrollen zu beantragen;
- indirekte Vorteile, wie z. B.:
- Anerkennung als sicherer Geschäftspartner;
- Verbesserung der Beziehungen zu den Zollbehörden und anderen Regierungsbehörden;
- Verringerung von Diebstahl und Verlusten;
- weniger verspätete Lieferungen;
- verbesserte Planung;
- verbesserter Kundenservice;
- verbesserte Kundenbindung;
- geringere Inspektionskosten der Lieferanten und verstärkte Zusammenarbeit.
Wie erhält man die Genehmigung?
Um zugelassener Wirtschaftsbeteiligter zu werden, müssen Sie:
- Stellen Sie sicher, dass Sie über eine EORI-Nummer der Zollbehörde des EU-Landes verfügen, in dem Ihr Unternehmen niedergelassen ist.
- wenden Sie sich an die zuständige Zollbehörde, bei der Ihre Hauptzollkonten zugänglich sind.
- Reichen Sie Ihren Antrag online über das EU-Handelsportal ein.
Weitere Informationen über zugelassene Wirtschaftsbeteiligte und das EU-Handelsportal finden Sie auf der Website der GD Steuern und Zollunion.