Verbindliche Zolltarifauskunft

Wenn Sie im Voraus Rechtssicherheit darüber haben, dass Sie Ihre Waren korrekt einreihen, können Sie eine Entscheidung über verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) beantragen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte beziehen sich auf eine rechtliche Entscheidung der Zollbehörden über die Einreihung Ihrer Ware. Es ist nämlich

  • ausgestellt für eine bestimmte Ware
  • schafft Gewissheit über die Einreihung Ihrer Ware
  • gültig für einen Zeitraum von drei Jahren
  • ist für Sie und jede Zollverwaltung in der EU verbindlich

 

Um verbindliche Zolltarifauskünfte zu erhalten, folgen Sie den hier angegebenen Schritten.

Nach Erhalt der verbindlichen Zolltarifauskunft müssen Sie diese bei der Ausfuhr oder Einfuhr Ihrer Waren auf Zollverfahren anwenden.

Sie müssen sich auch daran erinnern, dies in Ihrer Zollverwaltung anzumelden.

Weitere Informationen über Einfuhr- und Ausfuhrzollverfahren finden Sie auf der Website der GD Steuern und Zollunion.

Seite weiterempfehlen:

Direktlinks