Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen

Der europäische Rahmen für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen (ADI) wird es den EU-Mitgliedstaaten und der Kommission ermöglichen, zusammenzuarbeiten und Informationen über Investitionen aus Drittländern auszutauschen, die die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung in der EU beeinträchtigen könnten.

Die Verordnung zur Schaffung eines EU-Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen trat am 10. April 2019 in Kraft, und ihr Kooperationsmechanismus gilt ab dem 11. Oktober 2020.

Die Verordnung ergänzt den allgemeinen investitionspolitischen Rahmen der EU, indem sie sicherstellt, dass die Offenheit der EU für ausländische Direktinvestitionen durch angemessene Kontrollen potenzieller Bedrohungen ausgeglichen wird.

Weitere Informationen über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen finden Sie auf der Website der GD Handel.

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