Leitfaden für die Einfuhr von Dienstleistungen

Beabsichtigt Ihr Unternehmen, Dienstleistungen von außerhalb der EU zu importieren? Dieser Abschnitt hilft Ihnen zu verstehen, ob Ihr Unternehmen für den Import bereit ist, und skizziert die verschiedenen Schritte des Importprozesses.

4 Schritte zum Importieren eines Dienstes

 
 
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Schritt 1: Verstehen, wie Services importiert werden können

Es gibt in der Regel vier verschiedene Möglichkeiten, Ihre Dienstleistung von einem Markt außerhalb der EU zu importieren (auch „Versorgungsarten“genannt). Diese sind in einem internationalen Übereinkommen, nämlich dem Allgemeinen Übereinkommen der Welthandelsorganisation über den Handel mit Dienstleistungen, festgelegt.

Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen (Modus 1):

 

Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz in einem Land hat und Dienstleistungen von einem Lieferanten in einem anderen Land einführt, wird dies als grenzüberschreitende Lieferung bezeichnet.

Nur der Dienst überquert die Grenze.

Diese Art von Dienstleistung wird häufig über Online-Portale, Telefon oder E-Mail erbracht.

Beispiel:

Eine in Spanien ansässige Versicherungsgesellschaft erhält Marketingberatung von einem Lieferantenunternehmen in den USA.

Weitere Beispiele für Dienstleistungen, die häufig durch grenzüberschreitende Lieferungen ausgeführt werden, sind:

  • Marktforschung
  • statistische Analyse
  • Kommunikationsberatung, wie z.B. Marketingberatung
  • freiberufliche Dienstleistungen (z. B. Rechts-, Architektur- und Buchhaltungsdienstleistungen)
  • EDV-bezogene Dienstleistungen
  • Telekommunikationsdienstleistungen
  • Kurierdienste

Inanspruchnahme von Dienstleistungen im Ausland (Modus 2):

Wenn ein Unternehmen eine Dienstleistung auf seinem Inlandsmarkt an einen ausländischen Kunden erbringt, wird dies als Verbrauch von Dienstleistungen im Ausland bezeichnet. Dies ist im Allgemeinen eine weniger relevante Art der Erbringung bei der Einfuhr von Dienstleistungen. Der Kunde überquert die Grenze und nutzt den Service auf einem ausländischen Markt.

Beispiel:

Ein italienischer Kunde reist nach Südkorea und übernachtet in einem Hotel oder Restaurant, wodurch er die Dienstleistungen in Südkorea in Anspruch nimmt.

Gewerbliche Präsenz im Ausland (Modus 3):

 

Wenn ein ausländisches Unternehmen in der EU präsent ist, kann dies als kommerzielle Präsenz im Ausland bezeichnet werden.

Dazu gehört die Eröffnung einer Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung oder Repräsentanz in einem anderen Land.

Beispiel:

Eine amerikanische Bank eröffnet eine Niederlassung in Frankreich oder ein kanadisches Bauunternehmen beschließt, eine Tochtergesellschaft in Deutschland zu eröffnen.

Zu den Sektoren, in denen diese Form der Dienstleistungserbringung üblich ist, gehören:

  • Finanzdienstleistungen
  • Telekommunikationsdienstleistungen
  • Umweltdienstleistungen

Im Allgemeinen wird die Gründung einer ausländischen Gesellschaft in einem anderen Land als ausländische Direktinvestition bezeichnet.

Präsenz natürlicher Personen im Ausland (Modus 4):

 

Wenn Ihr Unternehmen eine Dienstleistung über einen Mitarbeiter einführt, der aus dem Ausland in die EU reist, um vorübergehend eine Dienstleistung für Ihr Unternehmen zu erbringen, dann importieren Sie eine Dienstleistung über die Anwesenheit einer natürlichen Person im Ausland.

Verschiedene Arten von Personal können die Dienstleistung für Ihr Unternehmen erbringen:

  • konzernintern entsandte Arbeitnehmer:
    Hierbei handelt es sich um Mitarbeiter eines ausländischen Unternehmens (oft Führungskräfte, Führungskräfte, Spezialisten), die in die kommerzielle Präsenz dieses Unternehmens in einem Land innerhalb der EU versetzt werden.
  • Geschäftsreisende:
    Dabei handelt es sich um kurzfristige Aufenthalte von einigen Monaten (oft auf drei Monate begrenzt), bei denen im EU-Land keine Vergütung gezahlt wird. Geschäftsbesucher sind in der Regel in einer leitenden Position im ausländischen Unternehmen und sind für den Aufbau einer Niederlassung im Zielmarkt verantwortlich.
  • Erbringer vertraglicher Dienstleistungen:
    bei denen es sich um Arbeitnehmer eines ausländischen Unternehmens handelt, die eine Dienstleistung auf der Grundlage eines Vertrags erbringen, den sie mit einem Endverbraucher in der EU geschlossen haben. Vertragsdienstleister werden ins Ausland entsandt, da das ausländische Unternehmen keine kommerzielle Präsenz in der EU hat und ihr vorübergehender Aufenthalt in der EU zur Erfüllung des Dienstleistungsvertrags erforderlich ist.

Neben diesen Kategorien von Unternehmenspersonal fallen auch selbständige Freiberufler in die Kategorie der Präsenz einer natürlichen Person im Ausland:

  • Freiberufler:
    Hierbei handelt es sich um Selbständige, die auf der Grundlage eines Dienstleistungsvertrags im Ausland eine Dienstleistung erbringen.

Zu den Sektoren, die häufig Dienstleistungen über Mitarbeiter im Ausland erbringen, gehören IKT-Dienstleistungen, Ingenieur- oder freiberufliche Dienstleistungen oder andere Dienstleistungen, die auf After-Sales-Unterstützung angewiesen sind.

Beispiele:

  • IT-Unternehmen, die ihre IT-Experten zur Beratung zu einem Projekt oder zur Installation einer Software vor Ort entsenden;
  • Ingenieurunternehmen, die ihr Personal für den Betrieb vor Ort zu Projekten entsenden;
  • Anwälte, die reisen, um Kunden in einem anderen Land zu beraten;
  • Industrieunternehmen, die ihre Mitarbeiter für Planungs- und Wartungsleistungen entsenden

Generell kann ein und derselbe Dienst in verschiedenen Betriebsarten erbracht werden: Beispielsweise können Rechtsdienstleistungen für den Kunden per E-Mail (Modus 1), durch eine im Ausland niedergelassene Tochtergesellschaft (Modus 3) oder durch die Anwesenheit des Rechtsanwalts im Ausland (Modus 4) erbracht werden.

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Finden Sie einen Markt und einen Verkäufer

Um Dienstleistungen von außerhalb der EU zu importieren, sollten Sie zuerst den Markt und den Verkäufer identifizieren, von dem Sie importieren möchten.

  • Handelskammern können Ihnen Informationen über verschiedene Märkte und Geschäftspartner geben und Sie zu relevanten Berichten weiterleiten.
  • Handelsspezifische Nachrichtenanbieter oder Handelsförderungsagenturen in Ihrem Land oder in Ihrem ausgewählten Importmarkt, die Marktanalysen und die Bewertung von Geschäftsmöglichkeiten abdecken, können hilfreich sein. Diese Stellen liefern häufig Studien zu wichtigen Einfuhrsektoren.
  • Berater und relevante Banken können ebenfalls beraten.

Wie wählen Sie Ihren Versorgungsmarkt aus?

Überprüfen Sie potenzielle Importmärkte, um zu beurteilen, ob Ihre Dienstleistung erbracht wird.

Handelsstatistiken zeigen, ob Ihr Land, das Sie interessiert, den Dienst bereits exportiert und wohin der Export geht.

Wie findet man potenzielle Lieferanten?

Sobald Sie einen oder mehrere Versorgungsmärkte ausgewählt haben, schauen Sie sich potenzielle Handelspartner und Geschäftskontakte an.

Partner und Ansprechpartner finden Sie unter:

 

 

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Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen von einem EU-Handelsabkommen profitieren kann

Die EU schließt häufig bilaterale Handelsabkommen mit Ländern außerhalb der EU.

è Prüfen Sie im Abschnitt Märkte, ob die EU ein Handelsabkommen mit dem Land geschlossen hat, aus dem Sie importieren möchten.

Handelsabkommen der EU können sich auf den Handel mit Dienstleistungen in Schlüsselsektoren erstrecken und häufig Ausfuhrhindernisse in diesen Sektoren abbauen oder sogar beseitigen. Beispiele für solche Schlüsselsektoren sind:

  • Finanzdienstleistungen,
  • Telekommunikation,
  • Seeverkehr,
  • freiberufliche Dienstleistungen,
  • Digitaler Handel.

Wie profitiert mein Unternehmen von einem Handelsabkommen?

 

EU-Handelsabkommen

  • Bereitstellung eines stabileren und berechenbareren Regelwerks für Sie, wenn Sie mit ausländischen Märkten handeln
  • sicherstellen, dass EU-Produkte durch die Rechtsvorschriften eines Drittlands nicht diskriminiert werden;
  • Schaffen Sie neue und bessere Exportmöglichkeiten für Ihr Unternehmen und erleichtern Sie Investitionen ins Ausland.

Was ist, wenn mein Dienst nicht unter ein EU-Abkommen fällt?

Wenn die EU noch kein Handelsabkommen mit dem Land hat, in das Sie exportieren möchten, oder wenn Ihr Interessenbereich nicht unter ein bestimmtes Abkommen fällt, sollten Sie:

  • die Marktzugangsbedingungen zu überprüfen, die im Allgemeinen Übereinkommen der WTO über den Handel mit Dienstleistungen aufgeführt sind.

Die WTO-Mitglieder führen dort in ihrer Verpflichtungsliste ihre Handelshemmnisse für Dienstleistungsexporte auf.

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Bewerten Sie die Marktanforderungen

 

  • Die Anforderungen hängen davon ab, woher Sie importieren möchten und wie Sie importieren möchten (siehe Schritt 2).

Detaillierte Informationen zu den spezifischen Anforderungen in Ihrem ausgewählten Versorgungsmarkt können Sie im Abschnitt „Markt“ einsehen.

Welche Anforderungen müssen Sie für die grenzüberschreitende Lieferung (Modus 1) prüfen?

  • Genehmigungs- und Genehmigungsanforderungen: Dies bedeutet, dass Ihr ausländischer Lieferant möglicherweise über bestimmte Lizenzen verfügen muss, um die Dienstleistung für die EU erbringen zu können.
  • Erfordernis der gegenseitigen Anerkennung von Diplomen und Befähigungsnachweisen: einschlägige Diplome und andere Qualifikationen von Dienstleistern im Ausland müssen von der EU akzeptiert werden, damit Sie Dienstleistungen von ihnen importieren können. Dies gilt für einige Einfuhren freiberuflicher Dienstleistungen: Beispiel: Ein ausländischer Wirtschaftsprüfer darf das Konto eines EU-Unternehmens möglicherweise nicht überprüfen, weshalb Sie als EU-Unternehmen diesen Dienst nicht aus dem betreffenden Land importieren können.
  • Besondere Beschränkungen für einige Dienstleistungssektoren in der EU: Zum Beispiel gibt es manchmal Einschränkungen und Einschränkungen für Versicherungsdienstleistungen. Ebenso könnten einige Einfuhren von Finanzdienstleistungsprodukten eine (von der EU bereitgestellte) „Gleichwertigkeit“ erfordern, damit Sie sie aus dem betreffenden Land einführen können.

Welche Anforderungen müssen Sie für den Verbrauch im Ausland prüfen (Modus 2)?

Der Verbrauch im Ausland erfolgt, wenn der Kunde außerhalb seines Landes reist und eine dort erbrachte Leistung in Anspruch nimmt.

  • Es ist das Unternehmen, das seine Dienstleistungen für Sie erbringt, das alle Anforderungen überprüfen sollte, die in seinem Land gelten, um Ihnen die Dienstleistung zu erbringen. Daher ist dies für Sie als EU-Importeur von Dienstleistungen in der Regel weniger relevant.

Welche Anforderungen müssen Sie für die kommerzielle Präsenz prüfen (Modus 3)?

Einige EU-Länder haben möglicherweise Anforderungen an die kommerzielle Präsenz, wenn es darum geht, einen Dienst aus einem Nicht-EU-Land zu importieren.

  • Vor-Ort-Präsenz erforderlich: Einige Dienstleistungen, z. B. einige Versicherungsdienstleistungen, können ohne eine lokale kommerzielle Präsenz des Anbieters in der EU nicht in der EU erbracht werden.

Welche Anforderungen müssen Sie auf die Anwesenheit natürlicher Personen prüfen (Modus 4)?

Die Einfuhr einer Dienstleistung erfordert sehr oft, dass ein Mitarbeiter aus einem fremden Land in die EU reist, um vorübergehend eine Dienstleistung für Ihr Unternehmen zu erbringen. Zum Beispiel muss ein Ingenieur eines ausländischen Unternehmens möglicherweise in Ihr Land reisen, um eine Maschine / Software zu aktualisieren oder Ausrüstung zu warten. Es könnte jedoch Einschränkungen für die Mobilität von Personen geben, wenn diese Dienstleistungen auf diese Weise erbracht werden. Zu den Untersuchungsanforderungen gehören:

  • Wohnsitzerfordernisse: Die Dienstleistungserbringer müssen möglicherweise in dem Land ansässig sein, in dem Ihr Unternehmen ansässig ist.
  • Staatsangehörigkeitserfordernisse: Anbieter von Dienstleistungen müssen möglicherweise Bürger des Landes sein, in dem sich Ihr Unternehmen befindet.
  • Zulassungs- und Zertifizierungsanforderungen: Ausländische Dienstleistungserbringer müssen möglicherweise spezifische Lizenzen, Ausbildungs-, Bildungs- oder andere Qualifikationsnachweise vorlegen. Es ist wichtig zu wissen, ob bestimmte Zertifikate in der EU gültig sind. Es kann auch vorkommen, dass sie von Einrichtungen der EU für bestimmte Berufe/Dienstleistungen erbracht werden müssen.
  • Anforderungen an Geschäftsvisa und Arbeitserlaubnisse: Es können vorübergehende Aufenthalts- und Visumpflichten bestehen, die beispielsweise bestimmen, ob der ausländische Arbeitnehmer seinen Ehegatten oder seine Kinder während des Aufenthalts mitbringen darf.
  • Wirtschaftliche Bedarfsprüfungen/Arbeitsmarktprüfungen: Die EU kann von dem ausländischen Unternehmen den Nachweis verlangen, dass lokale Arbeitskräfte den Dienstleistungsbedarf nicht decken können.
  • Einreisebeschränkungen/Quoten: Für die Erbringung von Dienstleistungen aus dem Ausland in bestimmten Berufen können bestimmte Einreisebeschränkungen oder Quoten gelten.
  • Bildungs- und sonstige Qualifikationsanforderungen: Es ist wichtig zu wissen, ob bestimmte ausländische Zertifikate in der EU gültig sind.

Was müssen Sie noch herausfinden?

Sie müssen auch feststellen, welche Steuervorschriften gelten, wenn Sie Dienstleistungen aus Nicht-EU-Ländern kaufen. Es ist möglich, dass Sie Dienstleistungen von Nicht-EU-Anbietern ohne Mehrwertsteuer erwerben, aber es kann Ausnahmen für bestimmte Arten von Dienstleistungen geben.

Wenn Sie Dienstleistungen aus einem Nicht-EU-Land erwerben, gelten die betreffenden Dienstleistungen als in dem Land erbracht, in dem Ihr Unternehmen niedergelassen ist oder ständig präsent ist. Infolgedessen können Dienstleistungen, die Sie erwerben, in Ihrem EU-Land erbracht werden, was bedeutet, dass Sie die Mehrwertsteuer auf den Kauf melden und sich für die Mehrwertsteuer registrieren müssen.

Bestimmte Dienstleistungen fallen nicht unter diese Anforderung. Diese Ausnahmen hängen in der Regel von den Vorschriften des EU-Landes ab, in dem Ihr Unternehmen ständig präsent ist.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Ihre Checkliste: 4 Schritte zum Importieren eines Dienstes

Schritt 1: Verstehen, wie Services importiert werden können

  • Entscheiden Sie, wie Sie den Service importieren möchten

Schritt 2: Finden Sie einen Markt und einen Verkäufer

  • Wählen Sie Ihren neuen Importmarkt aus und bewerten Sie die Wettbewerbsfähigkeit der Dienstleistung (wichtig, um die damit verbundenen Importkosten in die Preisberechnungen einzubeziehen).
  • Identifizieren Sie potenzielle Verkäufer
  • Ermittlung einer Agentur/einer Einrichtung/eines Partners für die Unterstützung bei den Formalitäten des Einfuhrprozesses (z. B. für die Vorbereitung von Verträgen, die Überprüfung der Zahlungsbedingungen, Kapitalübertragungsbeschränkungen im Land des Verkäufers)

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen von einem EU-Handelsabkommen profitieren kann

  • Prüfen Sie, ob die EU ein Handelsabkommen mit dem Land hat, aus dem Sie importieren möchten.
  • Prüfung der Marktzugangsbedingungen in der Verpflichtungsliste

Schritt 4: Bewerten Sie die Marktanforderungen

  • Bewerten Sie, ob Einschränkungen oder Verbote für Ihre Dienstleistungen gelten Importe
  • Überprüfen Sie, welche Anforderungen für den Import Ihres Dienstes gelten
  • Wenn Sie möchten, dass einer der Mitarbeiter des Unternehmens des Verkäufers die von Ihnen importierte Dienstleistung begleitet, überprüfen Sie auch die spezifischen Anforderungen, die gelten
  • Identifizieren Sie, welche Steuervorschriften gelten, wenn Sie Dienstleistungen von außerhalb der EU kaufen