Leitfaden für die Einfuhr von Dienstleistungen

Beabsichtigt Ihr Unternehmen, Dienstleistungen von außerhalb der EU einzuführen? In diesem Abschnitt können Sie verstehen, ob Ihr Unternehmen für die Einfuhr bereit ist, und die verschiedenen Schritte des Einfuhrprozesses skizzieren.

4 Schritte zurEinfuhreines Dienstes

 
 
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Schritt 1: Verstehen, wie Dienstleistungen importiert werden können

Es gibt in der Regel vier verschiedene Arten der Einfuhr Ihrer Dienstleistung von einem Markt außerhalb der EU (auch als „‘ -Erbringungsarten“bezeichnet). Diese sind in einem internationalen Übereinkommen, nämlich dem Allgemeinen Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen der Welthandelsorganisation, definiert.

Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen (Erbringungsart 1):

 

Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz in einem Land hat und Dienstleistungen von einem Lieferanten in einem anderen Land einführt, wird dies als grenzüberschreitende Lieferung bezeichnet.

Nur der Dienst überquert die Grenze.

Diese Art von Dienstleistung wird häufig über Online-Portale, Telefon oder E-Mail erbracht.

Beispiel:

Eine Versicherungsgesellschaft mit Sitz in Spanien erhält Marketingberatung von einem Lieferunternehmen in den USA.

Weitere Beispiele für Dienstleistungen, die häufig im Wege der grenzüberschreitenden Erbringung exportiert werden, sind:

  • Marktforschung
  • statistische Analyse
  • Kommunikationsberatung, z. B. Beratung zum Marketing
  • freiberufliche Dienstleistungen (z. B. juristische, architektonische und buchhalterische Dienstleistungen)
  • Computerdienstleistungen
  • Telekommunikationsdienstleistungen
  • Kurierdienste

Inanspruchnahme von Dienstleistungen im Ausland (Erbringungsart 2):

Erbringt ein Unternehmen auf seinem Inlandsmarkt eine Dienstleistung für einen ausländischen Kunden, so wird dies als Inanspruchnahme von Dienstleistungen im Ausland bezeichnet. Dies ist in der Regel eine weniger relevante Art der Erbringung bei der Einfuhr von Dienstleistungen. Der Kunde überquert die Grenze und nutzt die Dienstleistung auf einem ausländischen Markt.

Beispiel:

Ein italienischer Kunde reist nach Südkorea und hält sich in einem Hotel oder Dines in einem Restaurant auf und nimmt damit die Dienstleistungen in Südkorea in Anspruch.

Gewerbliche Niederlassung im Ausland (Modus 3):

 

Wenn ein ausländisches Unternehmen eine Präsenz in der EU begründet, kann dies als gewerbliche Niederlassung im Ausland bezeichnet werden.

Dazu gehört die Eröffnung einer Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung oder Repräsentanz in einem anderen Land.

Beispiel:

Eine amerikanische Bank eröffnet eine Niederlassung in Frankreich oder ein kanadisches Bauunternehmen beschließt, eine Tochtergesellschaft in Deutschland zu eröffnen.

Zu den Sektoren, in denen diese Art der Erbringung von Dienstleistungen üblich ist, gehören:

  • Finanzdienstleistungen
  • Telekommunikationsdienstleistungen
  • Umweltdienstleistungen

Im Allgemeinen wird die Gründung eines ausländischen Unternehmens in einem anderen Land als ausländische Direktinvestition bezeichnet.

Anwesenheit natürlicher Personen im Ausland (Modus 4):

 

Wenn Ihr Unternehmen über einen Mitarbeiter, der aus einem anderen Land in die EU reist, um eine Dienstleistung vorübergehend für Ihr Unternehmen zu erbringen, eine Dienstleistung einführt, führen Sie eine Dienstleistung über die Anwesenheit einer natürlichen Person im Ausland ein.

Verschiedene Arten von Mitarbeitern können die Dienstleistung für Ihr Unternehmen erbringen:

  • konzernintern entsandte Arbeitnehmer:
    Dabei handelt es sich um Angestellte eines ausländischen Unternehmens (häufig Führungskräfte, Manager, Spezialisten), die auf die gewerbliche Niederlassung dieses Unternehmens in einem Land innerhalb der EU übertragen werden.
  • Geschäftsreisende:
    Hierbei handelt es sich um kurzfristige Aufenthalte von wenigen Monaten (häufig begrenzt auf 3 Monate), für die im EU-Land keine Vergütung gezahlt wird. Geschäftsreisende befinden sich in der Regel in einer höheren Position im ausländischen Unternehmen und sind für die Gründung einer Niederlassung auf dem Zielmarkt verantwortlich.
  • Vertragsdienstleister:
    Dabei handelt es sich um Angestellte eines ausländischen Unternehmens, die eine Dienstleistung auf der Grundlage eines Vertrags erbringen, den sie mit einem Endverbraucher in der EU geschlossen haben. Vertragsdienstleister werden ins Ausland entsandt, da das ausländische Unternehmen keine gewerbliche Niederlassung in der EU hat und ihr vorübergehender Aufenthalt in der EU erforderlich ist, um den Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen zu erfüllen.

Neben diesen Kategorien von Unternehmenspersonal fallen auch selbständige Freiberufler unter die Kategorie der Präsenz einer natürlichen Person im Ausland:

  • Freiberufler:
    Dabei handelt es sich um Selbständige, die eine Dienstleistung auf der Grundlage eines Dienstleistungsvertrags im Ausland erbringen.

Branchen, die Dienstleistungen häufig über Arbeitnehmer im Ausland erbringen, umfassen IKT-Dienstleistungen, Ingenieurdienstleistungen oder freiberufliche Dienstleistungen oder andere Dienstleistungen, die auf Kundenunterstützung angewiesen sind.

Beispiele:

  • IT-Unternehmen, die ihre IT-Experten zur Beratung zu einem Projekt oder zur Installation einer Software vor Ort entsenden;
  • Ingenieurbüros, die ihr Personal für den Betrieb vor Ort zu Projekten entsenden;
  • Rechtsanwälte, die zur Beratung von Kunden in einem anderen Land reisen;
  • Industrieunternehmen, die ihr Personal für Planungs- und Wartungsarbeiten entsenden

Generell kann dieselbe Dienstleistung in verschiedenen Verkehrszweigen erbracht werden: Beispielsweise können juristische Dienstleistungen für den Kunden per E-Mail (Modus 1), von einem im Ausland niedergelassenen verbundenen Unternehmen (Modus 3) oder durch die Präsenz des Rechtsanwalts im Ausland (Modus 4) erbracht werden.

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Einen Markt und einen Verkäufer finden

Um Dienstleistungen von außerhalb der EU einführen zu können, sollten Sie zunächst den Markt und den Verkäufer ermitteln, aus dem Sie importieren möchten.

  • Die Handelskammern können Ihnen Informationen über verschiedene Märkte und Geschäftspartner geben und Sie auf einschlägige Berichte verweisen.
  • Handelsspezifische Nachrichtenanbieter oder Handelsförderungsagenturen in Ihrem Land oder auf Ihrem ausgewählten Importmarkt, die sich mit der Marktanalyse und der Bewertung von Geschäftsmöglichkeiten befassen, können hilfreich sein. Diese Stellen erstellen häufig Studien über wichtige Einfuhrsektoren.
  • Berater und einschlägige Banken können ebenfalls beratend tätig werden.

Wie wählen Sie Ihren Versorgungsmarkt aus?

Prüfen Sie potenzielle Einfuhrmärkte, um festzustellen, ob Ihre Dienstleistung erbracht wird.

Handelsstatistiken zeigen, ob Ihr interessiertes Land die Dienstleistung bereits exportiert und wo die Ausfuhr erfolgt.

Wie können potenzielle Lieferanten gefunden werden?

Wenn Sie einen oder mehrere Versorgungsmärkte ausgewählt haben, prüfen Sie potenzielle Handelspartner und Geschäftskontakte.

Partner und Ansprechpartner finden Sie unter:

 

 

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Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen in den Genuss eines EU-Handelsabkommens kommen kann.

Die EU schließt häufig bilaterale Handelsabkommen mit Ländern außerhalb der EU.

prüfen Sie im Abschnitt Märkte, ob die EU ein Handelsabkommen mit dem Land geschlossen hat, aus dem Sie importieren möchten.

EU-Handelsabkommen können sich auf den Handel mit Dienstleistungen in Schlüsselsektoren erstrecken und in diesen Sektoren häufig Ausfuhrschranken verringern oder sogar beseitigen. Beispiele für solche Schlüsselsektoren sind:

  • Finanzdienstleistungen
  • Telekommunikation,
  • Seeverkehr,
  • freiberuflichen Dienstleistungen,
  • digitaler Handel.

Wie profitiert mein Unternehmen von einem Handelsabkommen?

 

Handelsabkommen der EU

  • Bereitstellung stabilerer und berechenbarerer Regeln für den Handel mit ausländischen Märkten
  • Sicherstellen, dass EU-Produkte durch die Rechtsvorschriften des Nicht-EU-Landes nicht diskriminiert werden
  • Schaffung neuer und besserer Exportmöglichkeiten für Ihr Unternehmen und Erleichterung von Auslandsinvestitionen.

Was geschieht, wenn meine Dienststelle nicht unter ein EU-Abkommen fällt?

Wenn die EU noch kein Handelsabkommen mit dem Land geschlossen hat, in das Sie exportieren möchten, oder wenn Ihr Interessenbereich nicht unter ein bestimmtes Abkommen fällt, sollten Sie

  • Prüfung der Marktzugangsbedingungen, die im Allgemeinen Übereinkommen der WTO über den Handel mit Dienstleistungen aufgeführt sind.

Die WTO-Mitglieder führen dort ihre Hemmnisse für Dienstleistungsexporte in ihrer Liste der Verpflichtungen auf.

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Bewertung der Marktanforderungen

 

  • Die Anforderungen hängen davon ab, wohin Sie importieren wollen und wie Sie importieren möchten (siehe Schritt 2).

Sie können detaillierte Informationen über die spezifischen Anforderungen auf Ihrem ausgewählten Versorgungsmarkt im Abschnitt „Markt „prüfen.

Welche Anforderungen müssen Sie für die grenzüberschreitende Erbringung prüfen (Erbringungsart 1)?

  • Genehmigungs- und Zulassungserfordernisse: Das bedeutet, dass Ihr ausländischer Lieferant möglicherweise über bestimmte Lizenzen verfügen muss, um die Dienstleistung in der EU erbringen zu können.
  • Erfordernis der gegenseitigen Anerkennung von Diplomen und Befähigungsnachweisen: einschlägige Diplome und sonstige Qualifikationen von Dienstleistern im Ausland müssen von der EU anerkannt werden, damit Sie Dienstleistungen von ihnen importieren können. Dies gilt für einige Einfuhren von freiberuflichen Dienstleistungen: Beispiel: einem ausländischen Wirtschaftsprüfer wird es unter Umständen nicht gestattet, die Buchführung eines EU-Unternehmens zu prüfen, und Sie können daher als EU-Unternehmen diese Dienstleistung nicht aus dem betreffenden Land einführen.
  • Spezifische Beschränkungenfür einige Dienstleistungssektoren in der EU: Zum Beispiel gibt es bisweilen Beschränkungen und Beschränkungen für Versicherungsdienstleistungen. Auch für einige Einfuhren von Finanzdienstleistungsprodukten könnte eine „Gleichwertigkeit“ (von der EU bereitgestellt) erforderlich sein, damit Sie sie aus dem betreffenden Land einführen können.

Welche Anforderungen müssen Sie für den Verbrauch im Ausland prüfen (Erbringungsart 2)?

Der Verbrauch im Ausland erfolgt, wenn der Kunde außerhalb seines Landes reist und dort eine Dienstleistung in Anspruch nimmt.

  • Das Unternehmen, das Ihnen seine Dienstleistungen erbringt, sollte prüfen, welche Anforderungen in seinem Land für die Erbringung der Dienstleistung gelten. Daher ist dies für Sie als EU-Importeur von Dienstleistungen im Allgemeinen weniger relevant.

Welche Anforderungen müssen Sie auf gewerbliche Niederlassung prüfen (Erbringungsart 3)?

In einigen EU-Ländern können kommerzielle Niederlassungen erforderlich sein, wenn es um die Einfuhr einer Dienstleistung aus einem Nicht-EU-Land geht.

  • Erforderliche Präsenz vor Ort: Einige Dienstleistungen, beispielsweise Versicherungsdienstleistungen, können in der EU nicht ohne eine lokale gewerbliche Niederlassung des Dienstleisters in der EU erbracht werden.

Welche Anforderungen müssen Sie auf die Anwesenheit natürlicher Personen prüfen (Erbringungsart 4)?

Die Einfuhr einer Dienstleistung erfordert sehr häufig, dass ein Arbeitnehmer aus einem anderen Land in die EU reist, um eine Dienstleistung vorübergehend für Ihr Unternehmen zu erbringen. Beispielsweise muss ein Ingenieur eines ausländischen Unternehmens möglicherweise in Ihr Land reisen, um eine Maschine/Software zu aktualisieren oder die Ausrüstung zu warten. Allerdings könnte die Mobilität von Personen bei der Erbringung von Dienstleistungen auf diese Weise eingeschränkt werden. Zu den Untersuchungsanforderungen gehören:

  • Wohnsitzerfordernis: die Dienstleistungserbringer müssen möglicherweise in dem Land ansässig sein, in dem Ihr Unternehmen seinen Sitz hat.
  • Staatsangehörigkeitserfordernisse: Dienstleister müssen unter Umständen Staatsbürger des Landes sein, in dem Ihr Unternehmen seinen Sitz hat.
  • Genehmigungs- und Zertifizierungsanforderungen: ausländische Dienstleister müssen unter Umständen besondere Lizenzen, Ausbildungs-, Ausbildungs- oder sonstige Befähigungsnachweise vorlegen. Es ist wichtig zu wissen, ob bestimmte Zertifikate in der EU gültig sind. Es kann auch vorkommen, dass sie von Einrichtungen der EU für bestimmte Berufe/Dienstleistungen erbracht werden müssen.
  • Anforderungen an Gewerbevisa und Arbeitserlaubnisse: es können vorübergehende Aufenthalts- und Visumerfordernisse bestehen und beispielsweise festgelegt werden, ob es dem ausländischen Arbeitnehmer gestattet ist, seinen Ehepartner oder seine Kinder während des Aufenthalts zu verbringen.
  • Wirtschaftliche Bedarfsprüfungen/Arbeitsmarkttests: die EU kann von ausländischen Unternehmen verlangen, dass sie nachweisen, dass örtliche Arbeitskräfte den Dienstleistungsbedarf nicht decken können.
  • Einreisebeschränkungen/Kontingente: für die Erbringung von Dienstleistungen aus dem Ausland in bestimmten Berufen können bestimmte Zugangsbeschränkungen oder Quoten gelten.
  • Ausbildungs- und sonstige Qualifikationserfordernisse: es ist wichtig zu wissen, ob bestimmte ausländische Zeugnisse in der EU gültig sind.

Was müssen Sie noch ausfindig machen?

Außerdem müssen Sie angeben, welche Steuervorschriften für den Erwerb von Dienstleistungen in Nicht-EU-Ländern gelten. Es ist möglich, dass Sie Dienstleistungen von nicht in der EU ansässigen Dienstleistern mehrwertsteuerfrei erwerben, aber es gibt möglicherweise Ausnahmen für bestimmte Arten von Dienstleistungen.

Wenn Sie Dienstleistungen aus einem Nicht-EU-Land erwerben, gelten die betreffenden Dienstleistungen als in dem Land erbracht, in dem Ihr Unternehmen seinen Sitz hat oder seine ständige Niederlassung hat. Folglich können Dienstleistungen, die Sie erwerben, in Ihrem EU-Land erbracht werden, d. h. Sie müssen die Mehrwertsteuer auf den Erwerb melden und sich für MwSt-Zwecke registrieren lassen.

Bestimmte Dienstleistungen fallen nicht unter diese Anforderung. Diese Ausnahmen hängen in der Regel von den Rechtsvorschriften des EU-Landes ab, in dem Ihr Unternehmen ständig präsent ist.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Ihre Checkliste: 4 Schritte zur Einfuhr eines Dienstes

Schritt 1: Verstehen, wie Dienstleistungen importiert werden können

  • Entscheiden Sie, wie Sie den Dienst importieren möchten

Schritt 2: Einen Markt und einen Verkäufer finden

  • Wählen Sie Ihren neuen Einfuhrmarkt aus und bewerten Sie die Wettbewerbsfähigkeit des Dienstes (wichtig für die Einbeziehung der entsprechenden Einfuhrkosten in die Preisberechnungen).
  • Ermittlung potenzieller Verkäufer
  • Ermittlung einer Agentur/Einrichtung/eines Partners für die Unterstützung bei den Formalitäten des Einfuhrprozesses (z. B. für die Vorbereitung von Verträgen, die Überprüfung der Zahlungsbedingungen, Beschränkungen des Kapitaltransfers im Land des Verkäufers)

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen in den Genuss eines EU-Handelsabkommens kommen kann.

  • Prüfen Sie, ob die EU mit dem Land, das Sie einführen möchten, ein Handelsabkommen geschlossen hat.
  • Prüfung der Marktzugangsbedingungen in der Liste der Verpflichtungen

Schritt 4: Bewertung der Marktanforderungen

  • Bewerten Sie, ob für Ihre Dienstleistungsimporte Beschränkungen oder Verbote gelten
  • Prüfen Sie, welche Anforderungen für die Einfuhr Ihrer Dienstleistung gelten.
  • Wenn Sie wünschen, dass ein Mitarbeiter des Unternehmens des Verkäufers die von Ihnen importierte Dienstleistung begleitet, prüfen Sie bitte auch die spezifischen Anforderungen, die gelten.
  • Geben Sie an, welche Steuervorschriften gelten, wenn Sie Dienstleistungen von außerhalb der EU erwerben.
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