Leitfaden für die Einfuhr von Dienstleistungen

Beabsichtigt Ihr Unternehmen, Dienstleistungen von außerhalb der EU zu importieren? Dieser Abschnitt hilft Ihnen zu verstehen, ob Ihr Unternehmen für den Import bereit ist, und beschreibt die verschiedenen Schritte des Importprozesses.

4 Schritte zum Importieren eines Dienstes

 
 
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Schritt 1: Verstehen, wie Dienstleistungen importiert werden können

Es gibt in der Regel vier verschiedene Möglichkeiten, Ihre Dienstleistung von einem Markt außerhalb der EU zu importieren (auch als „Versorgungsarten“bezeichnet). Diese werden in einem internationalen Übereinkommen, nämlich dem Allgemeinen Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen der Welthandelsorganisation, festgelegt.

Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen (Modus 1):

 

Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz in einem Land hat und Dienstleistungen von einem Lieferanten in einem anderen Land einführt, wird dies als grenzüberschreitende Lieferung bezeichnet.

Nur der Dienst überquert die Grenze.

Diese Art von Service wird oft über Online-Portale, Telefon oder E-Mail bereitgestellt.

Beispiel:

Eine in Spanien ansässige Versicherungsgesellschaft erhält Marketingberatung von einem Zulieferunternehmen in den USA.

Weitere Beispiele für Dienstleistungen, die häufig durch grenzüberschreitende Lieferungen ausgeführt werden, sind:

  • Marktforschung
  • statistische Analyse
  • Kommunikationsberatung, wie z.B. Marketingberatung
  • freiberufliche Dienstleistungen (wie juristische, architektonische, buchhalterische Dienstleistungen)
  • EDV-bezogene Dienstleistungen
  • Telekommunikationsdienstleistungen
  • Kurierdienste

Verbrauch von Dienstleistungen im Ausland (Mode 2):

Wenn ein Unternehmen eine Dienstleistung auf seinem Inlandsmarkt für einen ausländischen Kunden erbringt, wird dies als Verbrauch von Dienstleistungen im Ausland bezeichnet. Dies ist im Allgemeinen eine weniger relevante Art der Erbringung bei der Einfuhr von Dienstleistungen. Der Kunde überquert die Grenze und nutzt den Service auf einem ausländischen Markt.

Beispiel:

Ein italienischer Kunde reist nach Südkorea und übernachtet in einem Hotel oder speist in einem Restaurant, wodurch er die Dienstleistungen in Südkorea in Anspruch nimmt.

Kommerzielle Präsenz im Ausland (Mode 3):

 

Wenn ein ausländisches Unternehmen in der EU präsent ist, kann dies als kommerzielle Präsenz im Ausland bezeichnet werden.

Dies beinhaltet die Eröffnung einer Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung oder Repräsentanz in einem anderen Land.

Beispiel:

Eine amerikanische Bank eröffnet eine Niederlassung in Frankreich oder ein kanadisches Bauunternehmen beschließt, eine Niederlassung in Deutschland zu eröffnen.

Zu den Sektoren, in denen diese Form der Dienstleistungserbringung üblich ist, gehören:

  • Finanzdienstleistungen
  • Telekommunikationsdienstleistungen
  • Umweltdienstleistungen

Im Allgemeinen wird die Gründung eines ausländischen Unternehmens in einem anderen Land als ausländische Direktinvestition bezeichnet.

Anwesenheit natürlicher Personen im Ausland (Mode 4):

 

Wenn Ihr Unternehmen eine Dienstleistung über einen Mitarbeiter einführt, der aus dem Ausland in die EU reist, um vorübergehend eine Dienstleistung für Ihr Unternehmen zu erbringen, importieren Sie eine Dienstleistung über die Anwesenheit einer natürlichen Person im Ausland.

Verschiedene Arten von Personal können die Dienstleistung für Ihr Unternehmen erbringen:

  • unternehmensintern entsandte Arbeitnehmer:
    Dabei handelt es sich um Mitarbeiter eines ausländischen Unternehmens (oft Führungskräfte, Manager, Spezialisten), die in die kommerzielle Präsenz dieses Unternehmens in einem Land innerhalb der EU versetzt werden.
  • Geschäftsreisende:
    Dabei handelt es sich um kurzfristige Aufenthalte von einigen Monaten (oft auf drei Monate begrenzt), für die im EU-Land keine Vergütung gezahlt wird. Geschäftsbesucher sind in der Regel in einer leitenden Position im ausländischen Unternehmen und sind für den Aufbau einer Niederlassung im Zielmarkt verantwortlich.
  • vertragliche Dienstleistungserbringer:
    Dabei handelt es sich um Arbeitnehmer in einem ausländischen Unternehmen, die eine Dienstleistung auf der Grundlage eines Vertrags erbringen, den sie mit einem Endverbraucher in der EU geschlossen haben. Vertragliche Dienstleister werden ins Ausland entsandt, da das ausländische Unternehmen keine kommerzielle Präsenz in der EU hat und ihr vorübergehender Aufenthalt in der EU zur Erfüllung des Dienstleistungsvertrags erforderlich ist.

Neben diesen Kategorien des Unternehmenspersonals fallen selbständige Angehörige der freien Berufe auch unter die Kategorie der Anwesenheit einer natürlichen Person im Ausland:

  • Freiberufler:
    Dabei handelt es sich um Selbständige, die eine Dienstleistung auf der Grundlage eines Dienstleistungsvertrags im Ausland erbringen.

Zu den Sektoren, die Dienstleistungen häufig über Mitarbeiter im Ausland erbringen, gehören IKT-Dienstleistungen, Ingenieur- oder freiberufliche Dienstleistungen oder andere Dienstleistungen, die auf After-Sales-Unterstützung angewiesen sind.

Beispiele:

  • IT-Unternehmen, die ihre IT-Experten entsenden, um ein Projekt zu beraten oder eine Software lokal zu installieren;
  • Ingenieurbüros, die ihre Mitarbeiter für den Betrieb vor Ort zu Projekten entsenden;
  • Anwälte, die reisen, um Kunden zu beraten, die sich in einem anderen Land befinden;
  • Industrieunternehmen, die ihre Mitarbeiter für Planungs- und Wartungsdienstleistungen entsenden

Generell kann dieselbe Dienstleistung in verschiedenen Modi erbracht werden: Zum Beispiel können Rechtsdienstleistungen dem Kunden per E-Mail (Modus 1), durch eine etablierte Tochtergesellschaft im Ausland (Modus 3) oder durch die Anwesenheit des Anwalts im Ausland (Modus 4) erbracht werden.

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Finden Sie einen Markt und einen Verkäufer

Um Dienstleistungen von außerhalb der EU zu importieren, sollten Sie zunächst den Markt und den Verkäufer identifizieren, von dem Sie importieren möchten.

  • Handelskammern können Ihnen Informationen über verschiedene Märkte und Geschäftspartner geben und Sie zu relevanten Berichten führen.
  • Handelsspezifische Nachrichtenanbieter oder Handelsförderungsagenturen in Ihrem Land oder in Ihrem ausgewählten Importmarkt, die Marktanalysen und die Bewertung von Geschäftsmöglichkeiten abdecken, können hilfreich sein. Diese Stellen stellen häufig Studien zu wichtigen Einfuhrsektoren zur Verfügung.
  • Berater und relevante Banken können ebenfalls beratend tätig werden.

Wie wählen Sie Ihren Versorgungsmarkt aus?

Überprüfen Sie potenzielle Importmärkte, um zu beurteilen, ob Ihre Dienstleistung angeboten wird.

Handelsstatistiken zeigen an, ob Ihr Interessenland den Dienst bereits exportiert und wohin der Export geht.

Wie finde ich potenzielle Lieferanten?

Sobald Sie einen oder mehrere Versorgungsmärkte ausgewählt haben, schauen Sie sich potenzielle Handelspartner und Geschäftskontakte an.

Partner und Ansprechpartner finden Sie unter:

 

 

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Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen von einem EU-Handelsabkommen profitieren kann

Die EU schließt häufig bilaterale Handelsabkommen mit Ländern außerhalb der EU ab.

è Prüfen Sie im Abschnitt Märkte, ob die EU ein Handelsabkommen mit dem Land geschlossen hat, aus dem Sie importieren möchten.

EU-Handelsabkommen können sich auf den Handel mit Dienstleistungen in Schlüsselsektoren erstrecken und häufig Ausfuhrhindernisse in diesen Sektoren abbauen oder sogar beseitigen. Beispiele für solche Schlüsselsektoren sind:

  • Finanzdienstleistungen,
  • Telekommunikation,
  • Seeverkehr,
  • freiberufliche Dienstleistungen,
  • digitaler Handel.

Wie profitiert mein Unternehmen von einem Handelsabkommen?

 

EU-Handelsabkommen

  • Bereitstellung eines stabileren und vorhersehbareren Regelwerks für Sie, wenn Sie mit ausländischen Märkten handeln
  • sicherstellen, dass die Rechtsvorschriften des Nicht-EU-Landes EU-Erzeugnisse nicht diskriminieren
  • neue und bessere Exportmöglichkeiten für Ihr Unternehmen zu schaffen und Investitionen im Ausland zu erleichtern.

Was ist, wenn meine Dienstleistung nicht durch ein EU-Abkommen abgedeckt ist?

Wenn die EU noch kein Handelsabkommen mit dem Land hat, in das Sie exportieren möchten, oder wenn Ihr Interessenbereich nicht durch ein bestimmtes Abkommen abgedeckt ist, sollten Sie:

  • die im Allgemeinen Übereinkommen der WTO über den Handel mit Dienstleistungen aufgeführten Marktzugangsbedingungen zu überprüfen.

Die WTO-Mitglieder führen dort ihre Hemmnisse für die Ausfuhr von Dienstleistungen in ihrer Verpflichtungsliste auf.

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Bewertung der Marktanforderungen

 

  • Die Anforderungen hängen davon ab, woher Sie importieren möchten und wie Sie importieren möchten (siehe Schritt 2).

Detaillierte Informationen zu den spezifischen Anforderungen in dem von Ihnen gewählten Angebotsmarkt finden Sie im Abschnitt Markt.

Welche Anforderungen müssen Sie für die grenzüberschreitende Versorgung (Modus 1) prüfen?

  • Genehmigungs- und Genehmigungserfordernisse: Dies bedeutet, dass Ihr ausländischer Lieferant möglicherweise über bestimmte Lizenzen verfügen muss, um die Dienstleistung in der EU erbringen zu können.
  • Erfordernis der gegenseitigen Anerkennung von Diplomen und Befähigungsnachweisen: einschlägige Diplome und andere Qualifikationen von Dienstleistern im Ausland müssen von der EU akzeptiert werden, damit Sie Dienstleistungen von ihnen importieren können. Dies gilt für einige Einfuhren freiberuflicher Dienstleistungen: Beispiel: einem ausländischen Wirtschaftsprüfer ist es möglicherweise nicht gestattet, das Konto eines EU-Unternehmens zu überprüfen, weshalb Sie als EU-Unternehmen diese Dienstleistung nicht aus dem betreffenden Land einführen können.
  • Spezifische Beschränkungen für bestimmte Dienstleistungssektoren in der EU: Zum Beispiel gibt es manchmal Einschränkungen und Einschränkungen für Versicherungsdienstleistungen. Ebenso könnten einige Einfuhren von Finanzdienstleistungsprodukten eine (von der EU bereitgestellte) „Gleichwertigkeit“ erfordern, damit Sie sie aus dem betreffenden Land einführen können.

Welche Anforderungen müssen Sie für den Verbrauch im Ausland prüfen (Modus 2)?

Der Verbrauch im Ausland erfolgt, wenn der Kunde außerhalb seines Landes reist und eine dort erbrachte Leistung in Anspruch nimmt.

  • Es ist das Unternehmen, das Ihnen seine Dienstleistungen anbietet, das alle Anforderungen überprüfen sollte, die in seinem Land gelten, um Ihnen die Dienstleistung zu erbringen. Daher ist dies für Sie als EU-Importeur von Dienstleistungen in der Regel weniger relevant.

Welche Anforderungen müssen Sie auf kommerzielle Präsenz prüfen (Modus 3)?

Einige EU-Länder können Anforderungen an die kommerzielle Präsenz haben, wenn es darum geht, eine Dienstleistung aus einem Nicht-EU-Land zu importieren.

  • Erforderliche Anwesenheit vor Ort: Einige Dienstleistungen, z. B. einige Versicherungsdienstleistungen, können ohne eine lokale kommerzielle Präsenz des Anbieters in der EU nicht in der EU erbracht werden.

Welche Anforderungen müssen Sie auf die Anwesenheit natürlicher Personen prüfen (Modus 4)?

Der Import einer Dienstleistung erfordert sehr oft, dass ein Mitarbeiter aus einem fremden Land in die EU reist, um vorübergehend eine Dienstleistung für Ihr Unternehmen zu erbringen. Zum Beispiel muss ein Ingenieur eines ausländischen Unternehmens möglicherweise in Ihr Land reisen, um eine Maschine / Software zu aktualisieren oder die Ausrüstung zu warten. Es kann jedoch zu Einschränkungen der Mobilität von Personen bei der Erbringung von Dienstleistungen auf diese Weise kommen. Zu den zu untersuchenden Anforderungen gehören die folgenden:

  • Wohnsitzerfordernisse: die Dienstleistungserbringer müssen möglicherweise ihren Wohnsitz in dem Land haben, in dem sich Ihr Unternehmen befindet.
  • Staatsangehörigkeitserfordernisse: Anbieter von Dienstleistungen müssen möglicherweise Bürger des Landes sein, in dem sich Ihr Unternehmen befindet.
  • Zulassungs- und Zertifizierungsanforderungen: Ausländische Dienstleistungserbringer müssen möglicherweise spezielle Lizenzen, Ausbildungs-, Ausbildungs- oder sonstige Qualifikationsnachweise vorlegen. Es ist wichtig zu wissen, ob bestimmte Zertifikate in der EU gültig sind. Es kann auch vorkommen, dass sie von Einrichtungen der EU für bestimmte Berufe/Dienstleistungen erbracht werden müssen.
  • Anforderungen an Geschäftsvisa und Arbeitserlaubnisse: Es können vorübergehende Aufenthalts- und Visumspflichten bestehen, die beispielsweise bestimmen, ob der ausländische Arbeitnehmer seinen Ehepartner oder seine Kinder während des Aufenthalts mitbringen darf.
  • Wirtschaftliche Bedarfsprüfungen/Arbeitsmarktprüfungen: Die EU kann von dem ausländischen Unternehmen den Nachweis verlangen, dass lokale Arbeitskräfte den Dienstleistungsbedarf nicht decken können.
  • Einreisebeschränkungen/Quoten: Für die Erbringung von Dienstleistungen aus dem Ausland in bestimmten Berufen können bestimmte Einreisebeschränkungen oder -kontingente gelten.
  • Bildungs- und sonstige Qualifikationsanforderungen: Es ist wichtig zu wissen, ob bestimmte ausländische Zertifikate in der EU gültig sind.

Was müssen Sie noch herausfinden?

Sie müssen auch herausfinden, welche Steuervorschriften gelten, wenn Sie Dienstleistungen aus Nicht-EU-Ländern kaufen. Es ist möglich, dass Sie Dienstleistungen von Nicht-EU-Lieferanten ohne Mehrwertsteuer erwerben, aber es kann Ausnahmen für bestimmte Arten von Dienstleistungen geben.

Wenn Sie Dienstleistungen aus einem Nicht-EU-Land beziehen, gelten die betreffenden Dienstleistungen als in dem Land erbracht, in dem Ihr Unternehmen niedergelassen ist oder seine ständige Präsenz hat. Infolgedessen können Dienstleistungen, die Sie kaufen, in Ihrem EU-Land erbracht werden, was bedeutet, dass Sie die Mehrwertsteuer auf den Kauf melden und sich für die Mehrwertsteuer registrieren müssen.

Bestimmte Dienstleistungen fallen nicht unter diese Anforderung. Diese Ausnahmen hängen in der Regel von den Vorschriften des EU-Landes ab, in dem Ihr Unternehmen ständig präsent ist.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Ihre Checkliste: 4 Schritte zum Importieren eines Dienstes

Schritt 1: Verstehen, wie Dienstleistungen importiert werden können

  • Entscheiden Sie, wie Sie den Dienst importieren möchten

Schritt 2: Finden Sie einen Markt und einen Verkäufer

  • Wählen Sie Ihren neuen Importmarkt aus und bewerten Sie die Wettbewerbsfähigkeit der Dienstleistung (wichtig, um die damit verbundenen Importkosten in die Preisberechnungen einzubeziehen)
  • Identifizieren Sie potenzielle Verkäufer
  • Ermittlung einer Agentur/einer Einrichtung/eines Partners für die Unterstützung bei den Formalitäten des Einfuhrverfahrens (z. B. für die Vorbereitung von Verträgen, die Überprüfung der Zahlungsbedingungen, Kapitaltransferbeschränkungen im Land des Verkäufers)

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen von einem EU-Handelsabkommen profitieren kann

  • Prüfen Sie, ob die EU ein Handelsabkommen mit dem Land hat, aus dem Sie importieren möchten.
  • Prüfung der Marktzugangsbedingungen in der Liste der Verpflichtungen

Schritt 4: Bewertung der Marktanforderungen

  • Beurteilen Sie, ob Beschränkungen oder Verbote für Ihre Dienstleistungsimporte gelten
  • Prüfen Sie, welche Anforderungen für den Import Ihres Dienstes gelten
  • Wenn Sie möchten, dass einer der Mitarbeiter des Unternehmens des Verkäufers die von Ihnen eingeführte Dienstleistung begleitet, überprüfen Sie auch die geltenden spezifischen Anforderungen.
  • Identifizieren Sie, welche Steuervorschriften gelten, wenn Sie Dienstleistungen von außerhalb der EU kaufen