Fragen und Antworten:

Sind Zölle auf eingeführte Software aus 3 Drittländern zu entrichten?

Dienstleistungen oder immaterielle Güter wie Software werden zollfrei in die EU eingeführt. Wenn jedoch in der EU entwickelte Software in eine Ware in einem Drittland integriert wird, z. B. in Japan ein Auto, und dieses Fahrzeug in die EU eingeführt wird, könnte der Einführer die Entrichtung von Zöllen auf den Wert der EU-Software vermeiden, wenn er das Verfahren der passiven Veredelung in Anspruch nimmt. Weitere Informationen finden Sie hier.

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