Allgemeines Präferenzsystem Plus (APS+)
Führt Ihr Unternehmen Produkte aus Entwicklungs- oder am wenigsten entwickelten Ländern ein? Dieser Abschnitt hilft Ihnen, das APS+ der EU zu verstehen.
Auf einen Blick
Das Allgemeine Präferenzsystem Plus (APS+) der EU bietet Entwicklungsländern einen besonderen Anreiz für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung.
Die förderfähigen Länder müssen 27 internationale Übereinkommen über
- Menschenrechte
- Arbeitnehmerrechte
- die Umwelt
- gute Regierungsführung
Im Gegenzug senkt die EU ihre Einfuhrzölle auf mehr als zwei Drittel der Zolltarifpositionen ihrer Ausfuhren auf Null.
Begünstigte Länder
- Bolivien
- Kap Verde
- Kirgisistan
- Mongolei
- Pakistan
- Philippinen
- Sri Lanka
Ende: Das derzeitige APS+ gilt bis 2023.
Tarife
Vollständige Liste der erfassten Erzeugnisse.
Nutzen Sie die Suchoption „Mein Handelsassistent“, um die genauen Informationen über Zölle und Zölle für Ihr bestimmtes Produkt unter Berücksichtigung des Herkunftslandes und des Bestimmungslandes zu finden.
Bei Zweifeln wenden Sie sich bitte an Ihre Zollbehörden.
Ursprungsregeln
Um eine Präferenzbehandlung in Anspruch nehmen zu können, muss Ihr Erzeugnis die Ursprungsregeln des Abkommens erfüllen. Bitte überprüfen Sie das „Tool zur Selbstbewertung der Ursprungsregeln (ROSA)“ in My Trade Assistant, um zu beurteilen, ob Ihr Erzeugnis die Ursprungsregeln erfüllt, und erfahren Sie, wie Sie die richtigen Unterlagen erstellen können.
Toleranz
Toleranz wird ausgedrückt
- zu Preisen der Enderzeugnisse für Fischerei- und Industrieerzeugnisse
- im Gewicht der Enderzeugnisse für landwirtschaftliche Erzeugnisse
Die im APS enthaltenen Toleranzen sind milder als normale Toleranzen. Sie belaufen sich auf 15 % des Ab-Werk-Preises des Endprodukts und nicht auf 10 %.
Besondere Toleranzen gelten auch für Textilien und Bekleidung und sind in den einleitenden Bemerkungen zu Anhang 22-03 beschrieben.
Siehe auch die allgemeine Regel von Tolerance oder De Minimis.
Kumulierung
Im Handel im Rahmen des APS der EU gibt es folgende Arten der Kumulierung:
- bilaterale Beziehungen
- regionale Katastrophe
- verlängert
- Kumulierung mit Norwegen, der Schweiz und Türkiye
Bilaterale Kumulierung
Vormaterialien mit Ursprung in der EU können in die in einem APS-Land hergestellten Waren integriert und dann als Ursprungserzeugnisse dieses APS-Landes angesehen werden, sofern die Verarbeitung im APS-Land über ein Mindestmaß hinausgeht.
Regionale Kumulierung
Gruppe I |
Gruppe II |
Gruppe III |
Gruppe IV |
Brunei-Darussalam |
Bolivien* |
Bangladesch |
Argentinien |
Kambodscha |
Kolumbien |
Bhutan |
Brasilien |
Indonesien |
Costa Rica |
Indien |
Paraguay |
Laos |
EL Salvador |
Nepal |
Uruguay |
Malaysia |
Guatemala |
Pakistan* |
|
Myanmar/Birma |
Honduras |
Sri Lanka* |
|
Philippinen* |
Nicaragua |
|
|
Vietnam** |
Panama |
|
|
|
Peru |
|
|
|
Venezuela |
|
|
*Länder, die derzeit APS±begünstigte Länder sind
**Vietnam wird ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr durch das APS+ begünstigt.
- die Verwendung von Bestandteilen zwischen Ländern derselben Gruppe ist zulässig (z. B. kann Indien Inhaltsstoffe aus Pakistan verwenden, weil sie beide der Gruppe III angehören), wenngleich einige wichtige Vorschriften zu beachten sind:
- die regionale Kumulierung zwischen Ländern derselben Gruppe findet nur dann Anwendung, wenn die an der Kumulierung beteiligten Länder zum Zeitpunkt der Ausfuhr des Erzeugnisses in die Europäische Union begünstigte Länder und nicht nur förderfähige Länder sind.
- werden Waren mit Ursprung in einem begünstigten Land in einem anderen Mitgliedstaat dieser Gruppe weiterverarbeitet, so kann die Ware als Ursprungserzeugnis des letztgenannten Landes angesehen werden (solange die Verarbeitung über minimale Be- oder Verarbeitungen hinausgeht).
- zur Bestimmung des Ursprungs des Inputs (wenn der Beitrag eines Mitglieds der Gruppe an ein anderes Mitglied der Gruppe übermittelt wird) ist die richtige Ursprungsregel diejenige, die für direkte Ausfuhren aus dem Lieferland in die EU gelten würde.
- eine Kumulierung ist auch zwischen einzelnen begünstigten Ländern der Kumulierungsgruppe I und Gruppe III möglich. Dies erfolgt nur auf Antrag und unter bestimmten Bedingungen.
Beachten Sie bitte, dass einige Erzeugnisse von der Kumulierung ausgeschlossen sind, wenn es Unterschiede zwischen dem Status der APS-Länder derselben Gruppe gibt (APS/APS+/EBA). Die Liste der betreffenden Erzeugnisse ist in Anhang 13b enthalten.
Erweiterte Kumulierung
APS-Länder können unter bestimmten Bedingungen von der EU eine Genehmigung zur Kumulierung mit Ländern beantragen, mit denen die EU ein Handelsabkommen geschlossen hat.
- diese Möglichkeit besteht nur für gewerbliche Erzeugnisse und landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse.
- wenn der Beitrag eines Drittlands, mit dem die EU ein Freihandelsabkommen geschlossen hat, in ein APS-Land geschickt wird, ist die richtige Ursprungsregel diejenige, die für direkte Ausfuhren aus dem Lieferland in die EU gelten würde.
Kumulierung mit Waren mit Ursprung in Norwegen, der Schweiz und Türkiye
Die begünstigten Länder können die Ursprungseigenschaft mit Waren der Kapitel 25 bis 97 des Harmonisierten Systems mit Ursprung in Norwegen, der Schweiz und Türkiye kumulieren.
- Vormaterialien mit Ursprung in Norwegen, der Schweiz oder Türkiye, die in einem begünstigten Land mehr als einer minimalen Behandlung unterzogen werden, gelten als Ursprungserzeugnisse dieses begünstigten Landes und können in die EU, Norwegen, die Schweiz oder Türkiye ausgeführt werden.
- diese Regel gilt nicht für landwirtschaftliche Erzeugnisse oder Erzeugnisse, für die eine Ausnahmeregelung gilt.
- damit diese Art der Kumulierung angewandt werden kann, müssen die EU, Norwegen, die Schweiz und Türkiye Waren mit Ursprung in APS-Ländern die gleiche Präferenzbehandlung gewähren.
Nichtmanipulation
Die Bestimmung über die direkte Beförderung in den APS -Ursprungsregeln wurde durch eine Nichtmanipulationsklausel (Artikel 74 der Verordnung (EU) Nr. 1063/2010 der Kommission) ersetzt.
- der Hauptunterschied zu der Bestimmung über den direkten Transport besteht darin, dass Importeure in der EU nicht verpflichtet werden, den Nachweis zu erbringen, dass sie die Bedingungen erfüllen.
- die Zollverwaltung eines EU-Mitgliedstaats könnte jedoch einen solchen Nachweis verlangen, wenn sie Grund zu der Annahme hat, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Zollerstattung
Die Zollrückvergütung ist zulässig.
Schiffsbedingungen
Damit ein Fischereifahrzeug als aus einem begünstigten Land stammend angesehen werden kann, was bedeuten würde, dass der Fisch, der von diesem Schiff außerhalb der Hoheitsgewässer gefangen wurde, auch seinen Ursprung hat, beziehen sich die anwendbaren Kriterien auf das Land, in dem das Schiff registriert ist, und auf die Flagge des Schiffes, aber auch auf sein Eigentum. Beachten Sie bitte, dass die APS-Ursprungsregeln keine spezifischen Anforderungen an die Staatsangehörigkeit der Besatzung oder der Offiziere enthalten.
Mindestbehandlungen
Es gibt zwei sogenannte „minimale“ Behandlungen, die nie ausreichen, um die Ursprungseigenschaft zu verleihen.
- die in Artikel 76 genannten
- und die in Anhang 16 aufgeführten Vorschriften, die nur für Textilwaren und nur für die Zwecke der regionalen Kumulierung gelten.
Produktspezifische Vorschriften
Anhang 13a dieser Verordnung enthält eine Liste der Verarbeitungen, die an Vormaterialien vorgenommen werden sollten, um die Ursprungseigenschaft zu erlangen. Die Liste umfasst zwei Spalten.
- eine für die am wenigsten entwickelten APS-begünstigten Länder
- eine für alle anderen APS-begünstigten Länder
Graduierung
Einige Entwicklungsländer exportieren in hohem Maße wettbewerbsfähige Produkte, die keine Präferenzen benötigen, um erfolgreich Zugang zu den Weltmärkten zu erhalten. In diesem Fall wird das APS durch einen Graduierungsmechanismus aus diesen Warensektoren gestrichen.
- wenn der Durchschnittswert der Einfuhren aus einem APS-begünstigten Land (dividiert durch den Gesamtwert aller APS-Einfuhren für diesen Abschnitt) über einen Zeitraum von drei Jahren den allgemeinen Schwellenwert von 57 % überschreitet
- bei pflanzlichen Erzeugnissen, tierischen oder pflanzlichen Ölen, Fetten und Wachsen sowie mineralischen Erzeugnissen gilt die Graduierung, wenn der angegebene Prozentsatz 17,5 % übersteigt.
- bei Textilien gilt die Graduierung, wenn der angegebene prozentuale Anteil 47,2 % übersteigt.
Die EU überprüft die Liste der graduierten Erzeugnisse alle drei Jahre im Wege einer Durchführungsverordnung und auf der Grundlage objektiver Kriterien.
Hier finden Sie die aktuelle Liste der graduierten Produkte.
Ausnahmebestimmungen
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine besondere Ausnahmeregelung gewährt werden, um für bestimmte Erzeugnisse mit Ursprung in bestimmten Ländern eine Lockerung der Ursprungsregeln zu ermöglichen. Eine solche Ausnahmeregelung wurde Kap Verde gewährt. Siehe die kap-verdische Ausnahmeregelung und die geltenden Ursprungsregeln.
Bitte überprüfen Sie auch den Hinweis der EU an Einführer, in dem die Wirtschaftsbeteiligten über bestimmte Elemente in Bezug auf Bangladesch informiert werden.
Ursprungsregeln für bestimmte Erzeugnisse
- Ursprungsregeln APS-Kakao
- Ursprungsregeln APS-elektrische Ausrüstung
- Ursprungsregeln APS-ätherisches Öl
- Ursprungsregeln APS-Fischerei
- Ursprungsregeln APS-Obst
- Ursprungsregeln APS-Handwerk
- Ursprungsregeln APS-Leder
- Ursprungsregeln APS-Fleisch
- Ursprungsregeln APS-Holz
Produktanforderungen
Technische Vorschriften und Anforderungen
- erfahren Sie mehr über die technischen Anforderungen, Vorschriften und Verfahren, die Waren erfüllen müssen, um in die Europäische Union eingeführt zu werden (siehe 2.6. Produktanforderungen).
- suchen Sie im „ Mein Handelsassistenten“ nach den für Ihr Produkt und sein Ursprungsland geltenden Vorschriften. Wenn Sie sich die Anforderungen an Ihr Produkt anzeigen lassen wollen, geben Sie zunächst seinen Zollcode an. Wenn Sie den Zollcode nicht kennen, können Sie ihn anhand der Bezeichnung Ihres Produkts mithilfe der integrierten Suchmaschine herausfinden.
Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen SPS
- erfahren Sie mehr über die Gesundheits-, Sicherheits-, Gesundheits- und Pflanzenschutznormen, die Waren erfüllen müssen, um in die Europäische Union eingeführt zu werden (siehe 2.6. Produktanforderungen).
- Suche nach den für Ihr Produkt und sein Ursprungsland geltenden Gesundheits-, Sicherheits- und Pflanzenschutzvorschriften im My Trade Assistant. Um die Anforderungen an Ihr Produkt einzusehen, müssen Sie zunächst seinen Zollcode angeben. Wenn Sie den Zollcode nicht kennen, können Sie ihn anhand der Bezeichnung Ihres Produkts mithilfe der integrierten Suchmaschine herausfinden.
Zollabfertigungsdokumente und -verfahren
Ursprungsnachweise
Um präferenzielle Zollsätze in Anspruch nehmen zu können, müssen Waren mit Ursprung in den APS-begünstigten Ländern der EU einen Ursprungsnachweis beiliegen. Alle Ursprungsnachweise bleiben zehn Monate nach ihrer Ausstellung gültig. Ein Ursprungsnachweis kann einer der folgenden sein:
- Ursprungszeugnis nach Formblatt A – ausgestellt von den zuständigen Behörden des begünstigten Landes. Der Ausführer, der die Bescheinigung beantragt, sollte bereit sein, Unterlagen zum Nachweis der Ursprungseigenschaft der betreffenden Erzeugnisse vorzulegen. Die Bescheinigung sollte dem Ausführer zur Verfügung gestellt werden, sobald die Ausfuhr stattgefunden hat (oder sichergestellt ist). Dennoch kann ausnahmsweise eine Bescheinigung nach der Ausfuhr unter bestimmten Bedingungen ausgestellt werden.
- Erklärung auf der Rechnung des Ausführers * – für Sendungen mit einem Wert von 6 000 EUR oder weniger. Wenn Sie eine Erklärung auf der Rechnung ausfüllen, sollten Sie bereit sein, Unterlagen zum Nachweis der Ursprungseigenschaft Ihrer Erzeugnisse vorzulegen.
* Zur Abgabe einer Erklärung auf der Rechnung, dem Lieferschein oder einem anderen Handelspapier ist auf der Rechnung, dem Lieferschein oder einem anderen Handelspapier folgende Erklärung (in englischer oder französischer Sprache) anzubringen, abzustempeln oder auszudrucken: „Der Ausführer der unter dieses Dokument fallenden Erzeugnisse (Zollgenehmigung Nr....) ) erklärt, dass diese Waren, sofern nichts anderes eindeutig angegeben ist,... nach den Ursprungsregeln des Allgemeinen Präferenzsystems der Europäischen Gemeinschaft präferenzielle Ursprungserzeugnisse sind.“ Sie müssen Ihre Erklärung auf der Rechnung handschriftlich unterzeichnen.
Sonstige Dokumente
Erfahren Sie mehr über andere Zollabfertigungsdokumente und -verfahren, die für die Einfuhr in die Europäische Union erforderlich sind.
Geistiges Eigentum und geografische Angaben
- spezifische Informationen über die EU-Rechtsvorschriften für geistiges Eigentum und geografische Angaben sowie über die Politik der EU im Bereich der Rechte des geistigen Eigentums gegenüber den am wenigsten entwickelten Ländern und den Entwicklungsländern
- allgemeine Informationen über geistiges Eigentum und geografische Angaben
Dienstleistungsverkehr
Das APS+ gilt nur für Waren.
- spezifische Informationen über den EU-Dienstleistungsmarkt
- allgemeine Informationen über die Regeln, Vorschriften und Erleichterungen für den Handel mit Dienstleistungen
Öffentliches Beschaffungswesen
- spezifische Informationen über den EU-Markt für öffentliche Aufträge
- allgemeine Informationen über Rechtsvorschriften und Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge sowie über den Zugang zu verschiedenen Märkten
Investitionen,
- spezifische Informationen über Investitionen aus dem Ausland in die EU
- allgemeine Informationen für Investitionen im Ausland
Sonstiges (Wettbewerb, Handel und nachhaltige Entwicklung)
Förderfähige Länder
Um für APS+ in Frage zu kommen, muss das Land
- Einreichung eines Antrags
- alle Standard-APS-Voraussetzungen erfüllen
- die folgenden zwei zusätzlichen Kriterien erfüllen:
- Kriterien für die Schutzbedürftigkeit
- der Einfuhranteil ist der Dreijahresdurchschnitt der vom APS abgedeckten Einfuhren des jeweiligen begünstigten Landes im Verhältnis zu den APS-Einfuhren aller APS-Länder. Dieser Durchschnitt muss unter 6,5 % liegen, um für APS+ in Frage zu kommen.
- die sieben größten Abschnitte der APS-Einfuhren machen 75 % der gesamten APS-Einfuhren dieses Landes über einen Zeitraum von drei Jahren aus.
- Kriterien der nachhaltigen Entwicklung
- das Land muss die 27 internationalen APS±Übereinkommen über folgende Aspekte ratifiziert haben:
- Menschenrechte
- Arbeitnehmerrechte
- Umwelt
- gute Regierungsführung.
- das Land darf keine Vorbehalte geäußert haben, die nach diesen Übereinkommen verboten sind.
- die Überwachungsorgane der Übereinkommen dürfen nicht gemeldet haben, dass das Land sie nicht wirksam umgesetzt hat.
- das Land muss die 27 internationalen APS±Übereinkommen über folgende Aspekte ratifiziert haben:
Überwachung
Sobald die EU einem Land APS+ gewährt hat, überwacht sie es, um sicherzustellen, dass das Land
- bleibt Vertragspartei der unter das APS+ fallenden internationalen Übereinkommen
- wirksame Umsetzung der Übereinkommen
- entspricht den Berichtspflichten
- akzeptiert regelmäßige Überwachung im Einklang mit den Übereinkommen
- arbeitet mit der Europäischen Kommission zusammen und stellt alle erforderlichen Informationen bereit
Die EU führt mit den Behörden der begünstigten Länder einen kontinuierlichen Dialog über die Einhaltung der APS±Regelung.
- der Dialog stützt sich auf eine Themenliste („Scorecard“), die für jeden APS±Begünstigten erstellt wird. Sie stützt sich auf Informationen, die von
- die begünstigten Länder
- internationale Überwachungsgremien
- Zivilgesellschaft
- Gewerkschaften.
- der Unternehmen
- das Europäische Parlament
- der Rat der Europäischen Union
- die EU organisiert regelmäßige APS±Beobachtungsmissionen in jedem begünstigten Land, um mit Interessenträgern zusammenzutreffen. Das begünstigte Land muss nachweisen, dass es ernsthafte Anstrengungen unternimmt, um die in den Scorecards dargelegten Probleme anzugehen.
Der APS±Dialog fließt in den öffentlichen APS-Bericht ein, den die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union alle zwei Jahre vorlegen muss. Der Bericht enthält eine detaillierte Bewertung, wie gut die einzelnen begünstigten Länder die 27 Übereinkommen umsetzen.
Kapazitäten – Unterstützung beim Aufbau von Kapazitäten
Über die genaue Überwachung hinaus hat die Kommission mehrere Projekte zum Kapazitätsaufbau auf den Weg gebracht, um den Empfängerländern zu helfen.
Die EU unterstützt die relevanten Handelspartner und einige der APS±begünstigten Länder durch Zuschüsse an die Internationale Arbeitsorganisation. Diese Projekte
- dazu beitragen, dass die Länder die Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation anwenden
- Aufbau von Kapazitäten zur Erfüllung der Berichtspflichten
Das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte sieht eine gezielte Unterstützung in Höhe von 4,5 Mio. EUR vor, um Organisationen der Zivilgesellschaft in die Lage zu versetzen, zur Überwachung und wirksamen Umsetzung der 27 einschlägigen Übereinkommen beizutragen, die von APS±begünstigten Ländern ratifiziert wurden.
Nützliche Links und Dokumente
- überprüfen Sie die spezifischen Vorschriften und Zölle, die für die Ware gelten, die Sie ein-/ausführen möchten, in My Trade Assistant.
- Factsheet zur APS±Regelung der Europäischen Union
- Verordnung (EU) Nr. 978/2012 über allgemeine Zollpräferenzen