Freihandelsabkommen EU-Neuseeland
Das Abkommen beseitigt Zölle und Bürokratie, mit denen europäische Unternehmen beim Export nach Neuseeland konfrontiert sind.
Die Vereinbarung auf einen Blick
Das am 9. Juli 2023 in Brüssel unterzeichnete Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Neuseeland tritt am 1. Mai 2024 in Kraft.
Factsheets
- Agrarhandel
- Zivilgesellschaft und Governance
- Investitionen
- Rechte des geistigen Eigentums
- Bedingungen für den Warenmarktzugang
- Maori Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit
- Nichttarifäre Maßnahmen
- Öffentliche Auftragsvergabe
- Handel mit Dienstleistungen und digitalem Handel
- Handel und nachhaltige Entwicklung