Freihandelsabkommen EU-Südkorea
Seit 2011 wurden durch das Handelsabkommen zwischen der EU und Südkorea die Zölle auf fast alle Erzeugnisse abgeschafft. Außerdem wurden zahlreiche weitere Hindernisse für die Ausfuhr von EU-Produkten wie Kraftfahrzeuge, Arzneimittel, Elektronik und Chemikalien beseitigt. Viele Dienstleistungen zwischen der EU und Südkorea wurden auch für Investoren und Unternehmen für den Handel geöffnet.
Das Abkommen auf einen Blick
Seit 2011 wurden durch das Handelsabkommen zwischen der EU und Südkorea die Zölle auf fast alle Erzeugnisse (98,7 %), einschließlich Fischerei und landwirtschaftliche Erzeugnisse, abgeschafft. Außerdem wurden nichttarifäre Handelshemmnisse (NTH) für die Ausfuhr wichtiger EU-Waren nach Südkorea, wie Kraftfahrzeuge, Arzneimittel, Elektronik und Chemikalien, beseitigt. Nicht zuletzt sind die Dienstleistungsmärkte sowohl in der EU als auch in Südkorea weitgehend für Unternehmen und Investoren geöffnet.
In den ersten fünf Jahren des Abkommens stiegen die Ausfuhren der EU nach Südkorea um 55 %, die europäischen Unternehmen sparten 2.8 Mrd. EUR an Zollsenkungen, und der Warenhandel zwischen der EU und Südkorea erreichte einen Rekordwert von über 90 Mrd. EUR.
Die Vereinbarung
- Beseitigung von Zöllen und anderen Handelshemmnissen und Erleichterung der Ein- und Ausfuhr für Unternehmen auf beiden Seiten
- Vereinfachung des Verwaltungsaufwands und Straffung der technischen Vorschriften, Zollverfahren, Ursprungsregeln und Anforderungen an die Produktprüfung
- Förderung von Handelsdienstleistungen in Schlüsselsektoren wie Telekommunikation, Umweltdienstleistungen, Schifffahrt sowie Finanz- und Rechtsdienstleistungen
- Verbesserung des Schutzes der Rechte des geistigen Eigentums in Südkorea und Anerkennung einer Vielzahl geografischer Angaben für hochwertige europäische Lebensmittel auf dem koreanischen Markt
- ermöglicht Ihrem Unternehmen, sich an Ausschreibungen in Südkorea zu beteiligen
- bietet einen besseren Schutz für Ihre bilateralen Investitionen
Kurzinformationen über den Handel zwischen der EU und Südkorea
- Südkorea ist das achtgrößte Ausfuhrziel der EU für Waren, und die EU ist der drittgrößte Exportmarkt Südkoreas.
- die wichtigsten Warenausfuhren aus der EU nach Südkorea sind Maschinen und Geräte, Transportausrüstung und chemische Erzeugnisse.
- die EU verfügt über einen umfangreichen Dienstleistungshandel mit Südkorea.
- die EU ist der größte ausländische Direktinvestor Südkoreas
Wer darf im Rahmen des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Südkorea Ausfuhren aus der EU tätigen?
Wenn Ihr Unternehmen in einem EU-Mitgliedstaat registriert ist und Sie eine gültige Zollanmeldung – und gegebenenfalls eine Ausfuhrgenehmigung – erhalten haben, können Sie im Rahmen dieses Abkommens exportieren.
Tarife
Mit dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und Südkorea werden 98,7 % der Zölle auf den Warenhandel abgeschafft.
Hier einige Vorteile für EU-Exporteure
- Maschinen und Geräte profitieren mit einem Zuwachs von fast 450 Mio. EUR von den höchsten Zolleinsparungen.
- der Chemiesektor ist mit Zolleinsparungen von 175 Mio. EUR der zweitgrößte Begünstigte.
- fast alle Agrarausfuhren der EU, wie Schweinefleisch, Wein und Whisky, haben zollfreien Zugang zum südkoreanischen Markt, und es gibt wertvolle zollfreie Kontingente für Erzeugnisse wie Käse.
- in anderen Industriezweigen
- 93 % der Zölle auf Textilausfuhren entfallen
- für Glas wurden 85 % der Zölle beseitigt.
- für Leder und Pelze 84 %
- Schuhe 95 %
- Eisen und Stahl 93 %
- optische Instrumente 91 %
Finden Sie den für Ihr Produkt geltenden Zollsatz bei My Trade Assistant.
Ursprungsregeln
In diesem Abschnitt werden die wichtigsten Ursprungsregeln und die Ursprungsbestimmungen des Handelsabkommens vorgestellt.
Ursprung ist die „wirtschaftliche Staatsangehörigkeit“ der gehandelten Waren. Wenn Sie zu diesem Thema neu sind, finden Sie eine Einführung zu den wichtigsten Konzepten im Abschnitt „Waren“.
Ursprungsregeln
Um den Präferenzzollsatz in Anspruch nehmen zu können, müssen Ihre Waren bestimmten Ursprungsregeln entsprechen.
Wo finde ich die Regeln?
Die Ursprungsregeln sind im Protokoll über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Südkorea (ABl. L 127 vom 14.5.2011, S. 1,344) festgelegt.
Stammt mein Produkt aus der EU oder Südkorea?
Damit Ihr Erzeugnis in den Genuss des niedrigeren oder des Nullpräferenzzollsatzes im Rahmen des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Südkorea kommen kann, muss es seinen Ursprung in der EU oder Südkorea haben. Ein Erzeugnis gilt als Ursprungserzeugnis der EU oder Südkoreas, wenn es
- vollständig in der EU oder Südkorea gewonnen oder hergestellt worden sind oder
- ausschließlich aus Vormaterialien mit Ursprung in der EU oder Südkorea hergestellt wurden oder
- in der EU oder Korea unter Verwendung von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft hergestellt worden sind, sofern diese Vormaterialien unter Einhaltung der erzeugnisspezifischen Vorschriften des Anhangs II in ausreichendem Maße be- oder verarbeitet worden sind
Siehe Anhang I „Einleitende Bemerkungen“ zu warenspezifischen Ursprungsregeln.
Siehe Anhang IIa für alternative produktspezifische Vorschriften für bestimmte Produkte.
Die spezifischen Vorschriften für Ihr Produkt finden Sie im „Mein Trade Assistant „.
Beispiele für die wichtigsten Arten produktspezifischer Vorschriften in EU-Handelsabkommen
- die Wertzuwachsregel – der Wert aller Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft eines Erzeugnisses darf einen bestimmten Prozentsatz des Ab-Werk-Preises des Erzeugnisses nicht überschreiten
- die Änderung der zolltariflichen Einreihung – das Herstellungsverfahren führt zu einer Änderung der zolltariflichen Einreihung zwischen Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft und dem Enderzeugnis, z. B. Herstellung von Papier (Kapitel 48 des Harmonisierten Systems) aus Zellstoff ohne Ursprungseigenschaft (Kapitel 47 des Harmonisierten Systems)
- spezifische Vorgänge – ein spezifisches Herstellungsverfahren ist erforderlich, z. B. Spinnen von Fasern in Garn – solche Regeln werden hauptsächlich in der Textilkleidung und im Chemiesektor angewandt.
Das Erzeugnis muss auch alle anderen in diesem Kapitel festgelegten Anforderungen erfüllen (z. B. unzureichende Be- oder Verarbeitung, Regel der unmittelbaren Beförderung). Außerdem gibt es einige zusätzliche Flexibilitätsmöglichkeiten, die Ihnen helfen, die produktspezifischen Vorschriften einzuhalten (z. B. Toleranz oder Kumulierung).
Tipps für die Einhaltung der produktspezifischen Vorschriften
Es ist eine zusätzliche Flexibilität vorgesehen, um Ihnen die Einhaltung produktspezifischer Vorschriften wie Toleranz oder Kumulierung zu erleichtern.
Toleranz
Die Toleranzregel erlaubt es Herstellern, Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft im Wert von bis zu 10 % des Ab-Werk-Preises zu verwenden, die normalerweise nach der warenspezifischen Regel verboten sind.
- diese Toleranz darf nicht dazu verwendet werden, einen Höchstwert für die in den produktspezifischen Vorschriften aufgeführten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft zu überschreiten.
- Besondere Toleranzen gelten für Textilien und Bekleidung der Kapitel 50 bis 63 des Harmonisierten Systems, die in den Anmerkungen 5 und 6 zu Anhang 1 Einleitende Bemerkungen zur Liste in Anhang IIaufgeführt sind.
Kumulierung
Das Abkommen sieht auch eine bilaterale Kumulierung vor. Vormaterialien mit Ursprung in Südkorea können als Ursprungserzeugnisse der EU gelten, wenn sie in der EU bei der Herstellung eines Erzeugnisses verwendet werden und umgekehrt.
Sonstige Anforderungen
Außerdem muss Ihr Erzeugnis alle anderen geltenden Anforderungen des Protokolls erfüllen (z. B. unzureichende Be- oder Verarbeitung oder die Regel der unmittelbaren Beförderung).
Unmittelbare Beförderung
Ursprungserzeugnisse müssen von der EU nach Südkorea (und umgekehrt) befördert werden, ohne in einem Drittland weiter verarbeitet zu werden.
Die Umladung oder das vorübergehende Einlagern in einem Drittland ist zulässig, wenn die Erzeugnisse unter zollamtlicher Überwachung bleiben und keine anderen Vorgänge durchlaufen als
- Entladen
- Umladung
- jede andere Maßnahme, die darauf abzielt, Erzeugnisse in gutem Zustand zu erhalten
Die direkte Beförderung muss den Zollbehörden des Einfuhrlandes nachgewiesen werden.
Zollrückvergütung
Im Rahmen des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Korea können Zölle erstattet werden, die zuvor für Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft entrichtet wurden, die zur Herstellung eines Erzeugnisses verwendet wurden, das im Rahmen eines Präferenzzollsatzes ausgeführt wird.
Ein besonderer Mechanismus ist vorgesehen, um einer möglichen Zunahme der ausländischen Beschaffung durch koreanische Hersteller entgegenzuwirken.
Ursprungsverfahren
Ausführer und Einführer müssen die Ursprungsverfahren einhalten. Die Verfahren sind in Abschnitt B des Protokolls über Ursprungsregeln des Abkommens festgelegt. Sie erläutern beispielsweise, wie
- zur Angabe des Ursprungs eines Erzeugnisses
- um Präferenzen in Anspruch zu nehmen
- die Zollbehörden können den Ursprung eines Erzeugnisses überprüfen.
Beantragung eines Vorzugstarifs
InAbschnitt B des Protokolls über die Ursprungsregeln des Abkommens sind die Ursprungsverfahren für die Beantragung eines Präferenzzollsatzes und die Überprüfung durch die Zollbehörden festgelegt.
Einführer können auf der Grundlage einer vom Ausführer vorgelegten Ursprungserklärung eine Zollpräferenzbehandlung beantragen.
Ursprungserklärung
Ein Ursprungsnachweis ist nicht erforderlich, wenn der Gesamtwert der Erzeugnisse
- für die Einfuhr in die EU: 500 EUR bei Kleinsendungen und 1,200 EUR für persönliches Gepäck
- für die Einfuhr nach Korea 1,000 USD bei Kleinpackungen und 1,000 USD für persönliches Gepäck
Eigenerklärung des Ausführers
Ausführer können selbst erklären, dass ihre Ware ihren Ursprung in der EU oder Südkorea hat, indem sie eine Ursprungserklärung ausfüllen. Die Erklärung kann ausgefüllt werden.
- von einem ermächtigten Ausführer oder
- von jedem Ausführer, sofern der Gesamtwert der Sendung 6,000 EUR nicht überschreitet
Die Ursprungserklärung kann nicht von einer zugelassenen Stelle ausgestellt werden, und ein Formblatt EUR.1 wird nicht als Ursprungsnachweis akzeptiert.
Ermächtigte Ausführer
Die Zollbehörden des Ausfuhrlandes können einen Ausführer, der Erzeugnisse im Rahmen des Handelsabkommens ausführt, ermächtigen, Ursprungserklärungen für Erzeugnisse unabhängig von ihrem Wert abzugeben. Der Ausführer muss den Zollbehörden ausreichende Gewähr dafür bieten, dass die Ursprungseigenschaft der Erzeugnisse und die Erfüllung aller übrigen Voraussetzungen des Abkommens (Protokoll) überprüft werden können. Die Zollbehörden können den Status des ermächtigten Ausführers bei Missbräuchen entziehen.
Was sollte die Ursprungserklärung enthalten?
- um eine Ursprungserklärung abzugeben, müssen Sie folgende Erklärung auf der Rechnung, dem Lieferschein oder einem anderen Handelspapier eingeben, abstempeln oder drucken: „Der Ausführer der unter dieses Dokument fallenden Erzeugnisse (Zollbewilligung Nr....) erklärt, dass diese Erzeugnisse, sofern nicht eindeutig angegeben,... Präferenzursprung haben.“
- die Ursprungserklärung kann in einer der Amtssprachen der EU oder in koreanischer Sprache abgefasst werden und ist in Anhang III enthalten.)
- sie müssen Ihre Ursprungserklärung handschriftlich unterzeichnen. Wenn Sie ein ermächtigter Ausführer sind, sind Sie von dieser Verpflichtung befreit, sofern Sie sich schriftlich verpflichten, dass Sie die volle Verantwortung für alle Erklärungen übernehmen, in denen Sie identifiziert werden.
Einreichung und Gültigkeit
- eine Ursprungserklärung kann vom Ausführer bei der Ausfuhr der Erzeugnisse, auf die sie sich bezieht, oder nach der Ausfuhr abgegeben werden, sofern sie in der einführenden Vertragspartei nicht länger als zwei Jahre oder innerhalb der in den Rechtsvorschriften der einführenden Vertragspartei festgelegten Frist vorgelegt wird, nachdem die Erzeugnisse, auf die sie sich bezieht, eingeführt worden sind.
- bitte legen Sie Unterlagen zum Nachweis der Ursprungseigenschaft Ihrer Erzeugnisse zusammen mit Ihrer Ursprungserklärung vor.
- die Ursprungserklärung bleibt 12 Monate ab dem Datum der Ausstellung gültig.
Überprüfung des Ursprungs
Die Zollbehörden können überprüfen, ob es sich bei einem eingeführten Erzeugnis tatsächlich um ein Ursprungserzeugnis handelt oder ob es andere Ursprungskriterien erfüllt. Das Freihandelsabkommen EU-Südkorea beruht auf folgenden Grundsätzen:
- die Prüfung erfolgt auf der Grundlage der Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Zollbehörden der einführenden und der ausführenden Vertragspartei.
- die Kontrolle des Ursprungs der Erzeugnisse erfolgt durch die örtlichen Zollbehörden. Besuche der einführenden Vertragspartei beim Ausführer sind nur in den in Artikel 27 Absatz 8 des Protokolls vorgesehenen Fällen zulässig.
- die Behörden der ausführenden Vertragspartei bestimmen endgültig den Ursprung und unterrichten die Behörden der einführenden Vertragspartei über die Ergebnisse.
Produktanforderungen
Die EU und Südkorea arbeiten nun bei technischen Vorschriften zusammen, in denen Normen und Konformitätsbewertungen festgelegt werden, um den internationalen Handel für Sie zu erleichtern. Dadurch wird sichergestellt, dass Sie bei Doppel- oder Mehrfachverfahren nicht Geld und/oder Zeit verschwenden.
Sie müssen diese Vorschriften befolgen, damit Ihre Produkte auf Konformität mit den erforderlichen technischen Standards bewertet werden können.
Das Handelsabkommen zwischen der EU und Südkorea enthält vier sektorspezifische Vorschriften über
- elektrische und elektronische Geräte
- pharmazeutische Produkte/Medizinprodukte
- Kraftfahrzeuge und Teile davon
- Chemikalien
Elektrische und elektronische Geräte
Sie können nun von einer besseren Anerkennung internationaler Normen und Genehmigungsverfahren für Produkte der Elektronikindustrie profitieren. Dies wird Ihnen helfen, in globale Lieferketten einzusteigen und Ihr Unternehmen zu wachsen.
Vor dem Abkommen mussten EU-Ausführer von Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräten nach Südkorea doppelte und kostspielige Prüf- und Zertifizierungsverfahren in Südkorea durchführen, um ihre Produkte zu verkaufen. Nun können Sie jedoch ein verbessertes Regelungsumfeld für Ihre Produkte genießen.
Mit dem Handelsabkommen zwischen der EU und Südkorea werden die Unterschiede zwischen den Anforderungen an europäische und südkoreanische Produkte verringert, indem dieselben internationalen Standards übernommen werden. Zu den für diesen Sektor zuständigen internationalen Normungsgremien gehören:
- Internationale Normungsorganisation (ISO)
- Internationale Elektrotechnische Kommission (IEC).
- Internationale Fernmeldeunion (ITU)
Dadurch entfällt die Notwendigkeit einer Zertifizierung durch eine unabhängige Organisation.
- In den meisten Fällen benötigen Sie lediglich eine „Konformitätserklärung des Lieferanten“, um die Einhaltung der südkoreanischen Anforderungen in Bezug auf elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) und Sicherheit nachzuweisen.
- dadurch werden die Kosten, die Komplexität und der Verwaltungsaufwand für Unternehmen verringert. Damit können Ihre Produkte in Südkorea genauso behandelt werden wie südkoreanische Produkte, wenn sie in die EU gelangen.
- wenn der Konformitätserklärung des Lieferanten Prüfberichte beizufügen sind, können diese von einem EU-Prüflabor ausgestellt werden.
Im Bereich der elektrischen Sicherheit hat Südkorea die Möglichkeit, weiterhin eine Zertifizierung durch Dritte für eine begrenzte Liste von 53 Gütern zu beantragen, wenn es nachweisen kann, dass sie ein Risiko für die menschliche Gesundheit und Sicherheit darstellen. Diese sind in dem Handelsabkommen in Anhang 2-B Anlage 2-B-3 aufgeführt.
Weitere Informationen über den Export von Elektro- und Elektronikgeräten finden Sie hier.
Die spezifischen elektrischen und elektronischen Produkte, die unter das Abkommen und die zugehörigen Bestimmungen fallen, sind in Anhang 2-B Elektronik und seinen Anlagen enthalten.
Arzneimittel und Medizinprodukte
Im Rahmen des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Südkorea müssen alle Vorschriften für Arzneimittel und Medizinprodukte frühzeitig veröffentlicht werden, damit die Unternehmen genügend Zeit haben, sie zu verstehen.
Südkorea erkennt inzwischen internationale Standards und Praktiken in größerem Umfang an. In der EU und Südkorea gibt es nun eine gemeinsame Definition von Arzneimitteln und Medizinprodukten.
Über die Arzneimittel und Medizinprodukte, die unter das Abkommen fallen, könnenSie hier einsehen:Anhang 2-D Arzneimittel und Medizinprodukte.
Die EU und Südkorea haben Folgendes vereinbart:
- Regeln im Voraus zur Verfügung stellen
- angemessene Möglichkeiten zur Stellungnahme bieten
- sich schriftlich mit wichtigen Fragen befassen, die in den Kommentaren angesprochen werden
- einen angemessenen Zeitraum zwischen der Veröffentlichung der Vorschriften und ihrem Inkrafttreten vorsehen;
Bei der Preisfestsetzung und Kostenerstattung haben sich beide Seiten darauf geeinigt sicherzustellen, dass
- Verfahren, Regeln, Kriterien und Durchführungsleitlinien sind fair, transparent und angemessen und stellen keine Diskriminierung von EU-Unternehmen dar.
- die Kriterien für die Entscheidungsfindung sind objektiv und für die Hersteller in der EU klar.
- alle Vorschriften werden öffentlich zugänglich gemacht.
Motorfahrzeuge
EU-Hersteller müssen keine Fahrzeuge mehr speziell für den südkoreanischen Markt herstellen oder kostspielige Tests durchführen, um die Einhaltung der Sicherheitsnormen nachzuweisen.
Südkorea akzeptiert nun internationale UNECE-Normen oder EU-Normen als gleichwertig mit allen wichtigen technischen Vorschriften Südkoreas. Wenn Ihre Fahrzeuge diese Normen erfüllen, muss Ihr Produkt keine zusätzlichen Ausfuhranforderungen im Rahmen des Handelsabkommens zwischen der EU und Südkorea erfüllen.
In der EU durchgeführte Tests werden nun von Südkorea anerkannt. Südkorea wird auch EU-On-Board-Diagnosegeräte, die der Euro-6-Norm entsprechen, als den südkoreanischen Normen gleichwertig anerkennen.
Weitere Informationen über Emissionsnormen finden Sie hier.
Ausführliche Bestimmungen zu den unter das Abkommen fallenden Kraftfahrzeugen und Teilen davon sind Anhang 2-C Kraftfahrzeuge und Teile davon und seine Anlagen zu entnehmen.
Chemikalien
Mit dem Handelsabkommen werden die Regeln und Vorschriften der EU im Chemiesektor beibehalten und eine Zusammenarbeit im Bereich der regulatorischen Transparenz eingeführt, beispielsweise in folgenden Bereichen:
- Gute Laborpraxis
- ein Qualitätssystem für Verwaltungskontrollen für Forschungslaboratorien und -organisationen in Bezug auf nichtklinische chemische Sicherheitsprüfungen (einschließlich Pharmazeutika)
- Testleitlinien für ein harmonisierteres Vorgehen bei der Bewertung und dem Umgang mit Chemikalien
Über die Chemikalien, die unter das Abkommen fallen, findenSie hier: Anhang 2-E Chemikalien.
Kontakte für technische Vorschriften und Normen in Südkorea
Diekoreanische Agentur für Technologie und Normung (Korean Agency for Technology and Standards, KATS) legt südkoreanische Normen fest und hält diese aufrecht.
- im Zusammenhang mit etablierten Zertifizierungen wie der koreanischen Zertifizierungsmarke (KC)
- Mess- und Referenzstandards
- technische Vorschriften.
Das koreanische Schiffsregister und das Ministerium für Ozeane und Fischerei legen Normen für Schiffsausrüstung fest.
Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen – SPS-Anforderungen
Die EU und Südkorea arbeiten bei der Anerkennung seuchenfreier Gebiete zusammen, um die Vorhersehbarkeit für Sie als Exporteur zu erhöhen.
Das Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Angelegenheiten des ländlichen Raums (MAFRA) ist zuständig für Veterinärkontrollen von
- lebende Tiere
- tierische Erzeugnisse
Die Animal and Plant Quarantine Agency ist die zuständige Behörde für die Schädlingsrisikoanalyse für benannte Pflanzen.
Die nationale Informationsstelle für biologische Sicherheit in Südkorea stellt Informationen und Fachwissen über genetisch veränderte Organismen bereit und dient als Ort für den Austausch solcher Informationen.
Das Außenministerium ist die offizielle Kontaktstelle für Anfragen zu folgenden Themen:
- Naturschutz
- Verbote oder Beschränkungen für toxische Chemikalien
Finden Sie die spezifischen Vorschriften und Anforderungen für Ihr Produkt in Mein Handelsassistent.
Kontakte für gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Anforderungen (SPS)
Technische Handelshemmnisse
Obwohl technische Vorschriften wichtig sind, können sie zuweilen als Hemmnis für den internationalen Handel wirken und damit für Sie als Exporteur eine erhebliche Belastung darstellen.
- wenn Sie der Meinung sind, dass Sie mit einem Handelshemmnis konfrontiert sind, das Ihr Unternehmen bremst oder am Export hindert, können Sie uns sagen.
- melden Sie unter Verwendung des Online-Formulars Ihre Ausfuhren nach Südkorea, und die EU wird Ihre Situation analysieren und geeignete Maßnahmen ergreifen.
Zollabfertigungsdokumente und -verfahren
Das Abkommen sorgt für transparentere und vereinfachte Zollverfahren, um den Handel zu erleichtern und die Kosten für die Unternehmen zu senken.
Dokumente
Die Schritt-für-Schritt-Leitfäden beschreiben die verschiedenen Arten von Dokumenten, die Sie für die Zollabfertigung Ihrer Waren vorbereiten sollten.
Je nach Produkt können die Zollbehörden alle oder einige der nachstehenden Elemente verlangen.
- Eingangsanmeldung
- Einfuhrzollanmeldung
- Zollwertanmeldung
- Handelsrechnung (die spezifischen Anforderungen an Form und Inhalt finden Sie in Mein Handelsassistent)
- Packliste
- Einfuhrlizenzen für bestimmte Waren
- Bescheinigungen, aus denen hervorgeht, dass Ihr Produkt den verbindlichen Produktvorschriften wie Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen, Kennzeichnung und Verpackung entspricht
- Ursprungsnachweis — Ursprungserklärung
- Luftfrachtbrief
- Frachtbrief
Zur Klarstellung: Sie können auch vorab verbindliche Zolltarifauskünfte und/oder verbindliche Ursprungsauskünfte beantragen.
Ausführliche Informationen über die Unterlagen, die Sie zur Zollabfertigung für Ihr Produkt vorlegen müssen, erhalten Sie bei My Trade Assistant.
Verfahren zum Nachweis und zur Überprüfung des Ursprungs
Eine Beschreibung der Art und Weise, wie der Ursprung Ihrer Waren für die Inanspruchnahme eines Präferenzzollsatzes nachgewiesen werden kann, sowie die Regeln für die Überprüfung des Ursprungs durch die Zollbehörden finden Sie im Abschnitt über die Ursprungsregeln.
Informationen über das Zollverfahren bei der Ein- und Ausfuhr im Allgemeinen finden Sie in der GD Steuern und Zollunion.
Handelserleichterung
Die EU und Südkorea haben Folgendes vereinbart:
- Vereinfachung und Straffung der Grenzverfahren
- Harmonisierung der Dokumentations- und Datenanforderungen
- Verbesserung der Sicherheit von Containern und anderen Sendungen, wenn
- Einfuhr in
- umgeladen durch
- Transit durch Südkorea oder EU-Länder
Mit dem Abkommen wird ein Zollausschuss eingesetzt, der etwaige Differenzen in Zoll- und Handelserleichterungsfragen erörtern und beilegen kann, darunter
- Einreihung der Waren
- Ursprung der Waren
- gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich
Finden Sie die spezifischen Zollabfertigungsverfahren und -unterlagen für Ihr Produkt bei My Trade Assistant.
Geistiges Eigentum und geografische Angaben
Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Südkorea fördert die konsequente Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums durch die Zollbehörden und ergänzt die Mindeststandards des WTO-Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS).
Weitere Informationen über die Vorteile der Rechte des geistigen Eigentums finden Sie hier.
- die Vereinbarung schützt das Werk des Urhebers 70 Jahre nach seinem Tod.
- ausübende Künstler und Hersteller von Tonträgern haben ein zusätzliches Recht auf eine einzige angemessene Vergütung.
- Unternehmen können den Patentschutz für Arzneimittel durch Verwendung ergänzender Schutzzertifikateverlängern.
- ein besonderer Schwerpunkt liegt auf nachgeahmten Waren.
Hier erfahren Sie mehr darüber, wie das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Südkorea Ihre Rechte des geistigen Eigentums schützt.
Der Europäische Helpdesk für geistiges Eigentum bietet eine Helpline für direkte Unterstützung im Bereich des geistigen Eigentums an.
Marken
Das Handelsabkommen enthält klare Regeln für die Eintragung von Marken in der EU und Südkorea. Damit haben Sie die Möglichkeit, gegen die Eintragung einer Marke Einspruch einzulegen.
Für die Überprüfung von Marken steht Ihnen eine öffentliche elektronische Datenbank mit Anmeldungen und Registrierungen zur Verfügung. Die Datenbank enthält auch Angaben zu den Rechten an eingetragenen und nicht eingetragenen Geschmacksmustern.
Verstöße
Was ist zu tun, wenn geistiges Eigentum ohne Erlaubnis verwendet wird?
Im Handelsabkommen sind Durchsetzungsmaßnahmen im Falle von Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums aufgeführt, z. B.
- Zivil- und Verwaltungsverfahren
- Strafverfahren
- Sanktionen
Es enthält einige strengere Schutzbestimmungen in Bezug auf Urheberrechte und Geschmacksmuster und die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums auf der Grundlage von EU-Vorschriften (in Ergänzung des TRIPS-Übereinkommens der WTO).
Zollbeamte können an der Grenze intervenieren, wenn sie den Verdacht haben, dass Waren, die ein Recht geistigen Eigentums verletzen, eingeführt oder ausgeführt werden.
Geografische Angaben
Das Handelsabkommen zwischen der EU und Südkorea schützt europäische geografische Angaben für
- Wein und Spirituosen
- landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel
Die EU hat etwa 160 geografische Angaben geschützt, die sie für die kommerziell bedeutendste hält.
In dem Abkommen sind die geografischen Angaben aufgeführt, die in zwei Anhängen aufgeführt sind.
Weine und Spirituosen fallen unter Anhang 10-B des Abkommens und umfassen beispielsweise:
Champagne, Grappa, Ribera del Duero, Ouzo und Scotch oder Irish Whiskey.
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel fallen unter Anhang 10-A des Abkommens und umfassen:
Parmigiano Reggiano, Prosciutto di Parma, Roquefort, Guijuelo, Turrón de Alicante und Bayerisches Bier.
Die geografischen Angaben sind geschützt vor
- irreführende Beschreibung oder Darstellung eines Erzeugnisses, um zu suggerieren, dass es aus einem anderen geografischen Gebiet als dem tatsächlichen Ursprungsort stammt
- Verwendung einer geografischen Angabe für ein ähnliches Erzeugnis, das dort nicht ihren Ursprung hat, selbst wenn der tatsächliche Ursprung der Waren angegeben oder mit Ausdrücken wie „Art“, „Fasson“ oder „Nachahmung“ versehen ist
Dienstleistungsverkehr
Im Rahmen des Handelsabkommens können Sie von einem offeneren südkoreanischen Dienstleistungsmarkt profitieren.
Die Vorschriften decken Folgendes ab:
- grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen
- Niederlassung
Das bedeutet, dass Sie Ihre Dienstleistungen entweder aus einem EU-Land erbringen oder eine Vertretung, Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft in Südkorea einrichten können, wenn Sie dies wünschen.
Diese Vorteile gelten für EU-Unternehmen in mehr als 100 Dienstleistungsbranchen, darunter
Telekommunikation
- Satellitenbetreiber aus der EU (Telefon und Fernsehen) können direkt grenzüberschreitend nach Südkorea operieren, ohne mit einem südkoreanischen Betreiber in Kontakt zu treten oder über einen solchen Betreiber zu gehen.
Umweltdienstleistungen
- Behandlung nichtindustrieller Abwässer (Abwasserentsorgung).
Verkehr
- EU-Reedereien können internationale Seeverkehrsdienste in Südkorea erbringen und werden bei der Nutzung von Hafendiensten und Infrastruktur genauso behandelt wie südkoreanische Unternehmen.
- Europäische Unternehmen können auch ein breiteres Spektrum von Hilfsdienstleistungen für den Seeverkehr anbieten.
- es gibt mehr Möglichkeiten für Hilfsdienstleistungen im Luftverkehr wie Bodenabfertigungsdienste.
Baugewerbe
- EU-Unternehmen unterliegen nicht mehr den verpflichtenden Anforderungen an die Vergabe von Unteraufträgen
Finanziell
- EU-Finanzunternehmen können mehr Dienstleistungen auf den südkoreanischen Finanzmärkten anbieten
- EU-Finanzunternehmen können Daten von Zweigniederlassungen und verbundenen Unternehmen in Südkorea frei an ihren Hauptsitz in der EU übermitteln.
Post- und Expresszustellung
- EU-Unternehmen können internationale Expresszustelldienste in Südkorea erbringen
Unternehmens- und freiberufliche Dienstleistungen wie Rechts-, Rechnungslegungs-, Ingenieur- und Architektenleistungen
- EU-Anwaltskanzleien können in Südkorea Büros eröffnen, um ausländische oder südkoreanische Kunden in Bezug auf nicht südkoreanisches Recht zu beraten.
- EU-Anwaltskanzleien können Partnerschaften mit südkoreanischen Firmen eingehen und südkoreanische Rechtsanwälte für die Erbringung von Dienstleistungen in mehreren Rechtssystemen einstellen.
- EU-Juristen können die Stellenbezeichnungen, die sie in der EU verwenden, führen.
Nicht unter die Vereinbarung fallende Dienstleistungen
- audiovisuelle Dienstleistungen
- innerstaatlicher Seeverkehr
- der größte Teil des Luftverkehrs
- in Ausübung hoheitlicher Gewalt erbrachte Dienstleistungen
Liste der spezifischen Verpflichtungen Südkoreas, seinen Dienstleistungsmarkt für EU-Unternehmen zu öffnen.
Öffentliche Aufträge
Interesse an öffentlichen Aufträgen für Lieferungen, Dienstleistungen oder Bauarbeiten in Südkorea?
Das Handelsabkommen zwischen der EU und Südkorea bietet Ihnen bessere Möglichkeiten, sich um Ausschreibungen für öffentliche Aufträge Südkoreas zu bewerben.
Südkorea und die EU hatten bereits vereinbart, ausländische Unternehmen im Rahmen des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) an Ausschreibungen für öffentliche Aufträge zu beteiligen.
Mit dem Handelsabkommen zwischen der EU und Südkorea werden die Aufträge erweitert, um die Sie sich bewerben können. In Südkorea können EU-Unternehmen nun Angebote für „Build-Operate-Transfer“ (BOT) -Verträge (Konzessionsdienstleistungen) einreichen. Wenn Ihr Unternehmen ein Bau- und Dienstleistungsunternehmen in der EU ist, können Sie um große Infrastrukturprojekte in Südkorea wie den Bau und den Betrieb von Autobahnen konkurrieren.
Ansprechpartner für die Vergabe öffentlicher Aufträge
Investitionen
Das Abkommen betrifft Investitionen sowohl in Dienstleistungen als auch in andere Wirtschaftstätigkeiten, einschließlich
- Landwirtschaft
- Forstwirtschaft
- Bergbau
- Herstellung
- Energie
Wettbewerbsrecht
Die EU und Südkorea haben sich darauf geeinigt, strenge Wettbewerbsgesetze durchzusetzen.
Die Vereinbarung befasst sich wirksam mit unlauteren und wettbewerbswidrigen Geschäftspraktiken, darunter
- Kartelle
- missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung
- wettbewerbswidrige Fusionen und Übernahmen
Die Vereinbarung stellt sicher, dass die Wettbewerbsregeln auch für staatlich kontrollierte Unternehmen oder Unternehmen gelten, und verbietet bestimmte Arten von Subventionen, die als besonders schädlich für den Wettbewerb angesehen werden.
- Subventionen zur Deckung von Schulden eines Unternehmens ohne Einschränkung oder Laufzeit
- Subventionen für ausfallende Unternehmen, ohne einen glaubwürdigen Umstrukturierungsplan zur Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität ohne weitere staatliche Unterstützung
Darüber hinaus schreibt das Handelsabkommen vor, dass Subventionen transparent sein müssen. Wenn die EU oder Südkorea Subventionen in Anspruch nehmen, müssen sie jährlich Angaben über den Gesamtbetrag, die Art und die Lieferung der Subventionen machen.
Diese Subventionsregelungen gelten für alle Erzeugnisse mit Ausnahme der Landwirtschaft und der Fischerei.
Handel und nachhaltige Entwicklung
Die EU und Südkorea haben sich auf hohe Arbeits- und Umweltnormen zum Schutz der Arbeitnehmer und der Umwelt geeinigt. Mit dem Abkommen werden Mechanismen eingeführt, mit denen sichergestellt wird, dass diese Verpflichtungen auch durch die Einbeziehung der Zivilgesellschaft erfüllt werden.
Arbeit
- Es besteht auch die Verpflichtung, aktuelle Übereinkommen zu ratifizieren und wirksam umzusetzen, die über die Kernarbeitsnormen der IAO hinausgehen.
- dies bedeutet, dass Unternehmen in Südkorea auch an ihren Arbeitsplätzen Mindestarbeitsnormen einhalten und fairer mit EU-Unternehmen in Bezug auf die Arbeitskosten konkurrieren sollten.
- Es besteht ein gemeinsames Bekenntnis zu den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation(IAO) und zur Agenda für menschenwürdige Arbeit.
Umwelt
- Es besteht eine gemeinsame Verpflichtung zur Umsetzung aller multilateralen Umweltübereinkommen, denen jeder Handelspartner zugestimmt hat. Mehr über die multilateralen Umweltübereinkommen der EU.
Die EU und Südkorea einigten sich auf starke Überwachungsmechanismen, die eine öffentliche Kontrolle umfassen. Das bedeutet, dass Sie mehr Informationen haben und es Möglichkeiten gibt, Bedenken in Bezug auf Arbeits- und Umweltfragen zu äußern, die Ihr Unternehmen in Südkorea betreffen.
Links, Kontakte und Dokumente
Zollbehörden, Regierungsvertreter, Handelskammern und Wirtschaftsverbände
Kontakte für gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Anforderungen (SPS)
Ansprechpartner für die Vergabe öffentlicher Aufträge
Zollbehörden, Regierungsvertreter, Handelskammern und Wirtschaftsverbände
Koreanische Zollverwaltung |
Korea Customs Service Building 1, Government Complex-Daejeon, 189 Cheongsa-ro, Seo-gu, Daejeon, 35208, KOREA |
Weltzollorganisation |
Website: http://www.wcoomd.org/en/about-us/what-is-the-wco.aspx |
Delegation der Europäischen Union in der Republik Korea |
Delegation der Europäischen Union in der Republik Korea, 11. Etage, Seoul Square, 416 Hangang-daero, Jung-gu Seoul, 04637, KOREA Tel.: + 82 23704 1700 E-Mail:Delegation-rep-of-Korea@eeas.europa.eu |
Botschaft der Republik Korea beim Königreich Belgien und bei der Europäischen Union |
Botschaft der Republik Korea beim Königreich Belgien und bei der Europäischen Union Chaussee de la Hulpe 173-175, 1170 Brüssel (Watermael-Boitsfort), BELGIEN Tel.: + 32 2675 5777 Fax: + 32 2675 5221/+ 32 2662 2305 E-Mail: eukorea@mofa.go.kr |
Korea International Trade Association (KITA) |
Kita 511, Yeongdongdae-ro, Gangnam-gu, Seoul, KOREA Tel.: + 82 1566 5114 |
Korea Trade Investment Promotion Agency (KOTRA) |
KOTRA (06792) 13, Heolleung-ro, Seocho-gu, Seoul, KOREA Tel.: + 82 1600 7119 |
BuyKOREA |
Tel.: + 82 23460 7432 Fax: + 82 23460 7958 E-Mail: buykorea@kotra.or.kr |
EU4Business |
EU4Business Sekretariat De Kleetlaan 2, B-1831 Diegem BELGIUM Tel.: +32 2749 1851 E-Mail: secretariat@eu4business.eu |
Bank of Korea |
67, Sejong-daero Jung-gu, Seoul, 04514, KOREA Tel.: + 82 2759 4114 Website: https://www.bok.or.kr/eng/main/contents.do?menuNo=400239 |
Kontakte für gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Anforderungen (SPS)
Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Angelegenheiten des ländlichen Raums (MAFRA) |
Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Angelegenheiten des ländlichen Raums (MAFRA) Regierungskomplex Sejong 94, Dasom 2-RO KR-339012 Sejong City, KOREA Tel.: + 82 2 61969110 Fax: + 82 44 8680846 |
Animal and Plant Quarantine Agency (QIA) |
Animal and Plant Quarantine Agency (QIA) 177, Hyeoksin 8-RO Gyeongsangbuk-do KR-39660 Gimcheon-si, KOREA Tel.: + 82 54 9121000, + 82 54 9120605, + 82 54 9120627 Fax: + 82 54 9120635 |
Ministerium für Lebensmittel- und Arzneimittelsicherheit |
Ministerium für Lebensmittel- und Arzneimittelsicherheit 187, Osongsaengmyeong 2-RO Osong-eup Heungdeok-gu Cheongju-si Chungcheongbuk-do, KOREA [28159] Tel.: + 82-43-719-1564 |
Korea Research Institute of Bioscience and Biotechnology (KRIBB) |
Korea Research Institute of Bioscience and Biotechnology (KRIBB) 125 Gwahangno Yuseong-gu KR-34141 Daejeon, KOREA Tel.: + 82 42 8798300 Fax: + 82 42 8798309 |
Offizielle Kontaktstelle (OCP) für toxische Chemikalien |
Außenministerium 60, Sajik-ro 8-gil Jongno-gu KR-03172 Seoul, KOREA Tel.: + 82 2 21002114, + 82 2 21007794 Fax: + 82 2 21007999, + 82 2 21008470 |
Ansprechpartner für die Vergabe öffentlicher Aufträge
Öffentlicher Beschaffungsdienst (KKS) |
Hauptquartier der PPS; Regierungsgebäude Daejeon 3, 189 Cheongsa-ro Seo-gu, Daejeon, KOREA Tel.: +82 7005 67470 Fax: + 82 505 480 1211 E-Mail: ppskorea@korea.kr |
Korea Online e-Procurement System (KONEPS) |
Website: https://www.pps.go.kr/eng/index.do |
Weitere Links
- Statistiken, nützliche Informationen und Evaulationsberichte über die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Südkorea
- EU-Gateway-Business Avenues in Südkorea
- die Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EASME) unterstützt kleinere Unternehmen, die im Ausland tätig werden wollen.
- COSME: Europas Programm für kleine und mittlere UnternehmenUnterstützung für kleinere Unternehmen, die finanzielle Unterstützung für den Zugang zu Märkten im Ausland suchen
- Pressemitteilung zur Bewertung des Handelsabkommens zwischen der EU und Südkorea 2019
- EU-Außenbeziehungen im Bereich der Beziehungen zwischen der EU und der Republik Korea
- Delegation der Europäischen Union in Südkorea
- Bericht des Europäischen Auswärtigen Dienstes über die Bewertung der Ergebnisse des Handelsabkommens zwischen der EU und Südkorea