Maschinen und technische Erzeugnisse
Diese Seite dient nur als Referenzdokument für EU-weite Produktanforderungen. Je nach Bestimmungsland der EU können zusätzliche Anforderungen gelten. Alle Einzelheiten finden Sie bei My Trade Assistant.
Bitte beachten Sie, dass auf dieser Seite eine allgemeine Beschreibung der einzelnen Rubriken in allen EU-Sprachen enthalten ist. Die Einzelheiten sind jedoch nur in englischer Sprache verfügbar.
Technische Harmonisierung
Die technische Harmonisierung innerhalb der Europäischen Union (EU) zielt auf die Harmonisierung der grundlegenden Anforderungen ab, die Produkte beim Inverkehrbringen erfüllen müssen, indem die Formel „allgemeine Bezugnahme auf Normen“ und der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung angewandt werden, um technische Hindernisse für den freien Warenverkehr zu beseitigen. Diese technischen Spezifikationen sind je nach Produktkategorie unterschiedlich.
Technische Normen für Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX)
Alle Geräte und Schutzsysteme, die zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen bestimmt sind, müssen vor ihrem Inverkehrbringen in der EU Normungsaufträgen und harmonisierten technischen Spezifikationen entsprechen.
Technische Spezifikationen für Bauprodukte
Produkte oder Bausätze, die zum Einbau in Bauwerke hergestellt und in Verkehr gebracht werden, müssen den Normungsaufträgen und harmonisierten technischen Spezifikationen entsprechen, bevor sie in der EU in Verkehr gebracht werden.
Technische Normen für Spielzeug
Spielzeug, das in die EU eingeführt wird, muss besonderen Sicherheitsanforderungen genügen, die für die vorgesehene Altersgruppe spezifisch sind, sowie Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit erfüllen.
Technische Normen für Explosivstoffe für zivile Zwecke
In die EU eingeführte Explosivstoffe, die für zivile Zwecke bestimmt sind, unterliegen einer EU-Richtlinie, die auf der Empfehlung der Vereinten Nationen über die Beförderung gefährlicher Güter beruht.
Technische Normen für pyrotechnische Gegenstände
Diese technischen Normen sind nur für pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater (für die Verwendung auf der Bühne im Innen- oder Außenbereich, einschließlich Film- und Fernsehproduktionen oder ähnliche Zwecke), Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Gegenstände für technische Zwecke erforderlich.
Maschinen
Technische Normen für Aufzüge
Aufzüge, die dauerhaft in Gebäuden eingebaut werden sollen, müssen die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen in Bezug auf Kapazitätsgrenzen, Brandschutz und Instandhaltung erfüllen, bevor sie in der EU in Verkehr gebracht werden.
Technische Normen für Maschinen und Sicherheitsbauteile
Die Konstruktion und der Bau von Maschinen müssen verbindliche grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllen, damit sie in der EU in Verkehr gebracht werden können.
Technische Normen für persönliche Schutzausrüstungen
Persönliche Schutzausrüstungen, die in der EU in Verkehr gebracht werden, müssen die Anforderungen in Bezug auf Konstruktion, Herstellung, Werkstoffe, Prüfungen, Anweisungen, vom Hersteller bereitzustellende Informationen und andere Aspekte erfüllen.
Technische Normen für im Freien eingesetzte Geräte und Maschinen, die zu Umgebungslärm beitragen
In der EU in Verkehr gebrachte Geräte und Maschinen, die zur Verwendung im Freien bestimmt sind, müssen die Anforderungen hinsichtlich der Geräuschemissionen in die Umwelt erfüllen.
Druckgeräte
Technische Normen für Druckgeräte
Druckbehälter, Rohrleitungen, Sicherheitszubehör und Druckzubehör, die in der EU in Verkehr gebracht werden, müssen bestimmte Anforderungen an Konstruktion, Herstellung und Konformitätsbewertung erfüllen. Dies gilt nur für Geräte mit einem höchstzulässigen Druck von mehr als 0,5 bar.
Technische Normen für einfache Druckbehälter
Einfache geschweißte Druckbehälter, die in der EU in Verkehr gebracht werden, unterliegen den verbindlichen grundlegenden Sicherheitsanforderungen. Dies gilt nur für geschweißte Behälter, die einem Druck von mehr als 0,5 bar ausgesetzt sind, der dazu bestimmt ist, Luft oder Stickstoff zu enthalten, und nicht zum Abfeuern bestimmt sind.
Medizinprodukte
Das Inverkehrbringen von Medizinprodukten in der EU unterliegt der Einhaltung der grundlegenden Anforderungen, um ein hohes Maß an Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Patienten, Anwendern und Dritten zu gewährleisten und das angestrebte Leistungsniveau zu erreichen.
Technische Normen für Medizinprodukte
Technische Normen für In-vitro-Diagnostika
Technische Normen für aktive implantierbare medizinische Geräte
Elektro- und Elektronikgeräte und Gasgeräte
Technische Normen für die elektromagnetische Verträglichkeit
Alle elektrischen und elektronischen Geräte unterliegen den verbindlichen grundlegenden Anforderungen, die in der Richtlinie über elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) festgelegt sind, um sicherzustellen, dass ihre Leistungsfähigkeit vor elektromagnetischen Störungen geschützt ist.
Ökodesign-Anforderungen an tertiäre Beleuchtungseinrichtungen
Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät, Hochdruckentladungslampen, Vorschaltgeräte und Leuchten, die solche Lampen betreiben können, dürfen nur dann in der EU in Verkehr gebracht werden, wenn sie bestimmte Ökodesign-Anforderungen erfüllen.
Technische Normen für Haushaltsgasgeräte
In der EU in Verkehr gebrachte Haushaltsgasgeräte (einschließlich Gasbrennern für Zwangstrockenheit) müssen u. a. verbindliche Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen in Bezug auf Zündung, Haltbarkeit und Energieverbrauch erfüllen.
Technische Normen für elektrische Niederspannungsgeräte
Elektrische Niederspannungsgeräte unterliegen den verbindlichen grundlegenden Anforderungen, um die Gesundheit und Sicherheit von Personen, Haustieren und Gütern zu gewährleisten.
Technische Normen für Funkanlagen
Funkanlagen unterliegen den verbindlichen grundlegenden Anforderungen. Beispiele für betroffene Produkte sind: internetgestützte Geräte, medizinische Geräte zur Hausüberwachung, Navigations- oder Ortungssysteme, Mobiltelefone.
Verkehr
Technische Normen für Kraftfahrzeuge
Bestimmte Kraftfahrzeugklassen müssen die harmonisierten technischen Anforderungen erfüllen, die in den EU-Rechtsvorschriften für Personenkraftwagen, Krafträder und Zugmaschinen sowie für ihre Anhänger, Systeme, Bauteile und selbstständigen technischen Einheiten festgelegt sind.
Technische Normen für Seilbahnen zur Personenbeförderung
Seilbahnen, die für die Beförderung von Personen bestimmt sind, müssen bestimmten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen genügen. Dies gilt insbesondere für Schiebebahnen oder andere Fahrzeuge, bei denen die Traktion durch ein oder mehrere Kabel erfolgt, sowie für Seilfahrzeuge, die durch Tragkabel angehoben und/oder verdrängt werden, einschließlich Gondola und Stuhlliften sowie Schleppliften.
Technische Normen für Sportboote
Sportboote (einschließlich Wassermotorräder) müssen harmonisierten Normen und Konformitätsbewertungen entsprechen.
Technische Normen für Fischereifahrzeuge
Fischereifahrzeuge mit einer Länge von 24 Metern und mehr müssen die Sicherheitsanforderungen und Konformitätsbescheinigungen gemäß den EU-Vorschriften erfüllen.
Technische Normen für Schiffsausrüstung
Schiffsausrüstung muss bestimmten Anforderungen und Vorschriften entsprechen. Dies gilt für folgende Geräte: Rettungsmittel, Verhütung von Meeresverschmutzung, Brandschutzausrüstung, Navigationsausrüstung und Funkausrüstung.
Technische Normen für Fahrgastschiffe
Für neue und vorhandene Fahrgastschiffe ab 24 Meter Länge und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge, die in der Inlandfahrt innerhalb eines EU-Mitgliedstaats eingesetzt werden, sind Sicherheitsanforderungen und entsprechende Zeugnisse erforderlich.
Technische Normen für zivile Luftfahrzeuge
Die Einfuhr ziviler Luftfahrzeuge (einschließlich ihrer Teile) muss die EU-Anforderungen an Lufttüchtigkeit, Integrität, Betrieb und Organisationsstruktur des Produkts erfüllen.
Technische Normen für Komponenten des Eisenbahnsystems
Strukturelle und betriebliche Aspekte des Schienenverkehrs sind Gegenstand einer EU-Richtlinie.
Metrologie
Technische Normen für selbsttätige Waagen
Selbsttätige Waagen müssen den grundlegenden Anforderungen einer Einzelrichtlinie entsprechen. Selbsttätige Waagen sind definiert als solche, die dazu bestimmt sind, die Masse eines Körpers unter Verwendung der Schwerkraft auf diesen Körper ohne Einschaltung des Bedieners zu bestimmen.
Technische Normen für Materialmaße der Länge
Die Längenmessungen müssen den Anforderungen in Bezug auf Werkstoffe, Markierungen, Referenzbedingungen und maximal mögliche Fehler entsprechen.
Technische Normen für Zähler
Zähler unterliegen der Einhaltung der grundlegenden Anforderungen, die in einer Einzelrichtlinie festgelegt sind. Dies gilt für: Wasserzähler, Gaszähler und Volumenumwandlungsgeräte, Zähler für elektrische Wirkenergie, Wärmezähler, Messsysteme zur kontinuierlichen und dynamischen Messung von Flüssigkeitsmengen außer Wasser und Taxameter
Technische Normen für nichtselbsttätige Waagen
Nichtselbsttätige Waagen müssen den grundlegenden Anforderungen einer Einzelrichtlinie entsprechen. Nichtselbsttätige Waagen werden definiert als Waagen, bei denen ein Bediener beim Wiegen eingreifen muss.
Ökodesign energiebetriebener Produkte
Die EU hat einen Rahmen geschaffen, in dem die Hersteller energiebetriebener Produkte in der Entwurfsphase den Energieverbrauch und andere negative Umweltauswirkungen, die während des Lebenszyklus des Produkts auftreten, verringern müssen. Informationen über die Umweltverträglichkeit und Energieeffizienz des Produkts müssen nach Möglichkeit auch auf dem Produkt selbst sichtbar sein, damit die Verbraucher vor dem Kauf Vergleiche vornehmen können.
Ökodesign-Anforderungen an bestimmte Luftheizungs- und Kühlungsprodukte
Ökodesign-Anforderungen an Nassläufer-Umwälzpumpen
Ökodesign-Anforderungen an Ventilatoren
Ökodesign-Anforderungen an Wasserpumpen
Ökodesign-Anforderungen an Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht
Ökodesign-Anforderungen an Server und Datenspeicherprodukte
Ökodesign-Anforderungen an externe Netzteile
Ökodesign-Anforderungen an Elektromotoren
Ökodesign-Anforderungen an einfache Set-Top-Boxen
Ökodesign-Anforderungen an Lampen mit gebündeltem Licht, LED-Lampen und zugehörige Geräte
Ökodesign-Anforderungen an Leistungstransformatoren
Ökodesign-Anforderungen an Computer und Computerserver
Ökodesign-Anforderungen an tertiäre Beleuchtungseinrichtungen
Ökodesign-Anforderungen an den Stromverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im Bereitschafts- und im Aus-Zustand sowie im vernetzten Bereitschaftsbetrieb
Energieeffiziente Produkte
Neben den durch die Ökodesign-Richtlinie der EU auferlegten Verpflichtungen zur Verringerung des Energieverbrauchs und anderer negativer Umweltauswirkungen bei der Herstellung energiebetriebener Produkte schafft die EU-Richtlinie über die Energieverbrauchskennzeichnung einen Rahmen für die Kennzeichnung und Information der Verbraucher in Bezug auf den Energieverbrauch energieverbrauchsrelevanter Produkte. Ziel ist es, die Verbraucher in die Lage zu versetzen, sachkundige Kaufentscheidungen auf der Grundlage des Energieverbrauchs zu treffen, und die Hersteller zu ermutigen, effizientere Produkte zu konzipieren, um der Nachfrage der Verbraucher gerecht zu werden. Die folgende Liste von Anforderungen deckt die Bestimmungen beider Richtlinien für bestimmte energiebetriebene Produkte ab: