Maschinen und technische Erzeugnisse
Diese Seite dient nur als Referenzdokument für EU-weite Produktanforderungen. Je nach Zielland der EU können zusätzliche Anforderungen gelten. Ausführliche Informationen finden Sie bei My Trade Assistant (Assistent für Handel).
Bitte beachten Sie, dass diese Seite eine allgemeine Beschreibung der einzelnen Rubriken in allen EU-Sprachen enthält. Die Einzelheiten sind jedoch nur in englischer Sprache verfügbar.
Technische Harmonisierung
Die technische Harmonisierung innerhalb der Europäischen Union (EU) zielt darauf ab, die grundlegenden Anforderungen, die Produkte beim Inverkehrbringen erfüllen müssen, durch Anwendung der Formel „allgemeine Bezugnahme auf Normen“ und des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung zu harmonisieren, um technische Hindernisse für den freien Warenverkehr zu beseitigen. Diese technischen Spezifikationen müssen je nach Produktkategorie variieren.
Technische Normen für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX)
Alle Geräte und Schutzsysteme, die zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen bestimmt sind, müssen Normungsaufträge und harmonisierte technische Spezifikationen erfüllen, bevor sie in der EU in Verkehr gebracht werden.
Technische Spezifikationen für Bauprodukte
Jedes Produkt oder jedes Bausatz, das zur Verwendung in Bauwerken hergestellt und in Verkehr gebracht wird, muss den Normungsaufträgen und harmonisierten technischen Spezifikationen entsprechen, bevor es in der EU in Verkehr gebracht wird.
Technische Normen für Spielzeug
Spielzeug, das in die EU eingeführt wird, muss besonderen Sicherheitsanforderungen genügen, die speziell für die vorgesehene Altersgruppe gelten, sowie den Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit.
Technische Normen für Explosivstoffe für zivile Zwecke
In die EU eingeführte Explosivstoffe, die für zivile Zwecke bestimmt sind, unterliegen einer EU-Richtlinie auf der Grundlage der UN-Empfehlung über die Beförderung gefährlicher Güter.
Technische Normen für pyrotechnische Gegenstände
Diese technischen Normen sind nur für pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater (konstruiert zur Verwendung im Innen- oder Außenbereich, einschließlich Film- und Fernsehproduktionen oder ähnliche Verwendungszwecke), Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Gegenstände für technische Zwecke erforderlich.
Maschinen
Technische Normen für Aufzüge
Aufzüge, die dauerhaft in Gebäuden eingebaut werden sollen, müssen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen in Bezug auf Kapazitätsgrenzen, Brandschutz und Instandhaltung erfüllen, bevor sie in der EU in Verkehr gebracht werden.
Technische Normen für Maschinen und Sicherheitsbauteile
Konstruktion und Bau von Maschinen müssen verbindlichen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen genügen, damit sie in der EU in Verkehr gebracht werden können.
Technische Normen für persönliche Schutzausrüstungen
Persönliche Schutzausrüstungen, die in der EU in Verkehr gebracht werden, müssen den Anforderungen in Bezug auf Entwurf, Herstellung, Werkstoffe, Prüfung, Anweisungen, vom Hersteller bereitzustellende Informationen und andere Aspekte entsprechen.
Technische Normen für Geräte im Freien, die zu Umgebungslärmemissionen beitragen
Geräte zur Verwendung im Freien, die in der EU in Verkehr gebracht werden, müssen den Anforderungen in Bezug auf Lärmemissionen in der Umwelt entsprechen.
Druckgeräte
Technische Normen für Druckgeräte
Druckbehälter, Rohrleitungen, Sicherheitszubehör und Druckzubehör, die in der EU in Verkehr gebracht werden, müssen bestimmte Anforderungen an Entwurf, Herstellung und Konformitätsbewertung erfüllen. Dies gilt nur für Geräte mit einem maximal zulässigen Druck von mehr als 0,5 bar.
Technische Normen für einfache Druckbehälter
Einfache verschweißte Druckbehälter, die in der EU in Verkehr gebracht werden, unterliegen der Einhaltung der verbindlichen grundlegenden Sicherheitsanforderungen. Dies gilt nur für verschweißte Behälter, die einem Druck von mehr als 0,5 bar ausgesetzt sind und dazu bestimmt sind, Luft oder Stickstoff zu enthalten, und nicht zum Feuern bestimmt sind.
Medizinprodukte
Das Inverkehrbringen von Medizinprodukten in der EU hängt von der Einhaltung der grundlegenden Anforderungen ab, um ein hohes Gesundheits- und Sicherheitsniveau für Patienten, Anwender und Dritte zu gewährleisten und das angestrebte Leistungsniveau zu erreichen.
Technische Normen für Medizinprodukte
Technische Normen für In-vitro-Diagnostika
Technische Normen für aktive implantierbare medizinische Geräte
Elektrische und elektronische Geräte und Gasverbrauchseinrichtungen
Technische Normen für die elektromagnetische Verträglichkeit
Alle elektrischen und elektronischen Geräte unterliegen den verbindlichen grundlegenden Anforderungen der Richtlinie über elektromagnetische Verträglichkeit (EMV-Richtlinie), um sicherzustellen, dass ihre Leistung vor elektromagnetischen Störungen geschützt ist.
Ökodesign-Anforderungen an tertiäre Beleuchtungseinrichtungen
Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät, Hochdruckentladungslampen, Vorschaltgeräte und Leuchten, die für den Betrieb solcher Lampen geeignet sind, dürfen nur dann in der EU in Verkehr gebracht werden, wenn sie bestimmte Ökodesign-Anforderungen erfüllen.
Technische Normen für Haushaltsgasgeräte
Haushaltsgasgeräte (einschließlich Zwangsbrenner), die in der EU in Verkehr gebracht werden, müssen verbindliche Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen unter anderem in Bezug auf Zündung, Dauerhaltbarkeit und Energieverbrauch erfüllen.
Technische Normen für elektrische Niederspannungsausrüstungen
Niederspannungs-Betriebsmittel unterliegen der Einhaltung verbindlicher grundlegender Anforderungen, um die Gesundheit und Sicherheit von Personen, Haustieren und Gütern zu gewährleisten.
Technische Normen für Funkanlagen
Funkanlagen unterliegen der Einhaltung der verbindlichen grundlegenden Anforderungen. Beispiele für betroffene Produkte sind: internetfähige Geräte, medizinische Geräte zur Hausbeobachtung, Navigations- oder Verfolgungssysteme, Mobiltelefone.
Verkehr
Technische Normen für Kraftfahrzeuge
Bestimmte Kraftfahrzeugklassen müssen den harmonisierten technischen Anforderungen der EU-Rechtsvorschriften für Personenkraftwagen, Krafträder und Zugmaschinen sowie ihre Anhänger, Systeme, Bauteile und selbstständigen technischen Einheiten entsprechen.
Technische Normen für Seilbahnen für die Personenbeförderung
Seilbahnen für den Personenverkehr müssen bestimmten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen genügen. Dies gilt insbesondere für Standseilbahnen oder andere Fahrzeuge, bei denen die Traktion durch eine oder mehrere Seile erfolgt, Seilfahrzeuge, die durch Lastkabel, einschließlich Gondel- und Stuhlaufzüge, angehoben und/oder verdrängt werden, sowie Schleppaufzüge.
Technische Normen für Sportboote
Sportboote (einschließlich Wassermotorräder) müssen harmonisierten Normen und Konformitätsbewertungen entsprechen.
Technische Normen für Fischereifahrzeuge
Fischereifahrzeuge mit einer Länge von 24 Metern und mehr müssen die Sicherheitsanforderungen und Konformitätsbescheinigungen gemäß den EU-Vorschriften erfüllen.
Technische Normen für Schiffsausrüstung
Schiffsausrüstung muss bestimmten Anforderungen und Vorschriften entsprechen. Diese gelten für folgende Geräte: Rettungsmittel, Verhütung der Meeresverschmutzung, Brandschutzausrüstung, Navigationsausrüstung und Funkkommunikationsausrüstung.
Technische Normen für Fahrgastschiffe
Für neue und vorhandene Fahrgastschiffe mit einer Länge von 24 Metern und mehr sowie für Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge, die in der Inlandfahrt innerhalb eines EU-Mitgliedstaats eingesetzt werden, sind Sicherheitsanforderungen und entsprechende Zeugnisse erforderlich.
Technische Normen für zivile Luftfahrzeuge
Die Einfuhr von Zivilluftfahrzeugen (einschließlich ihrer Teile) muss den EU-Anforderungen an Lufttüchtigkeit, Integrität, Betrieb und Organisationsstruktur des Produkts entsprechen.
Technische Normen für Komponenten des Eisenbahnsystems
Strukturelle und betriebliche Aspekte des Schienenverkehrs unterliegen einer EU-Richtlinie.
Metrologie
Technische Normen für selbsttätige Waagen
Selbsttätige Waagen müssen den grundlegenden Anforderungen einer Einzelrichtlinie entsprechen. Selbsttätige Waagen sind definiert als solche, die dazu bestimmt sind, die Masse eines Körpers durch Anwendung der Schwerkraft auf diesen Körper ohne Eingreifen eines Bedieners zu bestimmen.
Technische Standards für materielle Längenmaße
Die Länge der Werkstoffmessungen muss den Anforderungen an die Materialien, Kennzeichnungen, Bezugsbedingungen und Fehlergrenzen entsprechen.
Technische Normen für Zähler
Die Zähler unterliegen der Einhaltung der grundlegenden Anforderungen, die in einer spezifischen Richtlinie festgelegt sind. Dies gilt für: Wasserzähler, Gaszähler und Volumenumwandler, aktive Stromzähler, Wärmezähler, Messsysteme für die kontinuierliche und dynamische Messung der Mengen von Flüssigkeiten außer Wasser und Taxameter
Technische Normen für nichtselbsttätige Waagen
Nichtselbsttätige Waagen müssen den grundlegenden Anforderungen einer Einzelrichtlinie entsprechen. Nichtselbsttätige Waagen gelten als Waagen, die beim Wiegen von einem Bediener betätigt werden müssen.
Umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte
Die EU hat einen Rahmen geschaffen, innerhalb dessen Hersteller energiebetriebener Produkte in der Entwurfsphase den Energieverbrauch und andere negative Umweltauswirkungen, die während des Lebenszyklus des Produkts auftreten, verringern müssen. Informationen über die Umweltverträglichkeit und Energieeffizienz des Produkts müssen möglichst auch auf dem Produkt selbst sichtbar sein, damit die Verbraucher vor dem Kauf vergleichen können.
Ökodesign-Anforderungen an bestimmte Luftheizungs- und Kühlungsprodukte
Ökodesign-Anforderungen an Nassläufer-Umwälzpumpen
Ökodesign-Anforderungen an Ventilatoren
Ökodesign-Anforderungen an Wasserpumpen
Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von ungerichteten Haushaltslampen
Ökodesign-Anforderungen an Server und Datenspeicherprodukte
Ökodesign-Anforderungen an externe Netzteile
Ökodesign-Anforderungen an Elektromotoren
Ökodesign-Anforderungen an einfache Set-Top-Boxen
Ökodesign-Anforderungen an Lampen mit gebündeltem Licht, LED-Lampen und zugehörige Geräte
Ökodesign-Anforderungen an Leistungstransformatoren
Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Computern und Computerservern
Ökodesign-Anforderungen an tertiäre Beleuchtungseinrichtungen
Ökodesign-Anforderungen an den Stromverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im Bereitschafts- und Aus-Zustand sowie im vernetzten Bereitschaftsbetrieb
Energieeffiziente Produkte
Neben den Verpflichtungen der EU-Ökodesign-Richtlinie zur Verringerung des Energieverbrauchs und anderer negativer Umweltauswirkungen bei der Herstellung energiebetriebener Produkte schafft die EU-Richtlinie über die Energieverbrauchskennzeichnung einen Rahmen für die Kennzeichnung und Information der Verbraucher über den Energieverbrauch energieverbrauchsrelevanter Produkte. Ziel ist es, die Verbraucher in die Lage zu versetzen, fundierte Kaufentscheidungen auf der Grundlage des Energieverbrauchs zu treffen, und die Hersteller darin zu bestärken, effizientere Produkte zu entwickeln, um der Verbrauchernachfrage gerecht zu werden. Die folgenden Anforderungen decken die Bestimmungen beider Richtlinien für bestimmte energiebetriebene Produkte ab: