vertiefte und umfassende Freihandelszone EU-Moldau

Die EU und die Republik Moldau haben im Juni 2014 ein Assoziierungsabkommen unterzeichnet, das seit Juli 2016 in vollem Umfang gilt. Die vertiefte und umfassende Freihandelszone (DCFTA) ist integraler Bestandteil des Abkommens. Sie senkt die Zölle, mit denen europäische Unternehmen beim Export nach Moldau konfrontiert sind, und macht die Zollverfahren effizienter. Darüber hinaus erleichtert das Abkommen den Handel weiter, indem es die moldauischen Rechtsvorschriften, Vorschriften und Verfahren, einschließlich Normen, schrittweise an die der EU angleicht.

Die Vereinbarung auf einen Blick

Das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau wurde im Juni 2014 unterzeichnet und ist seit Juli 2016 in vollem Umfang in Kraft.

Siehe den vollständigen Text und die Anhänge des Abkommens.

Was sind die Vorteile für Ihr Unternehmen?

Das Assoziierungsabkommen

  • erleichtert Ihnen die Ausfuhr in die Republik Moldau und die Einfuhr aus der Republik Moldau (im Folgenden „Moldau“)
  • Senkung der Zölle und Ermöglichung einer effizienten und zügigen Abwicklung der Zollverfahren

Darüber hinaus sieht das Abkommen einen schrittweisen Prozess der Angleichung der moldauischen Rechtsvorschriften, Vorschriften und Verfahren an die der EU vor, beispielsweise im Bereich der Normen, wodurch die Wirtschaftsbeteiligten weiter erleichtert werden.

Wer kann im Rahmen des Assoziierungsabkommens EU-Moldau aus der EU nach Moldau exportieren?

Wenn Sie ein in einem EU-Mitgliedstaat registriertes Unternehmen sind und eine gültige Zollanmeldung – und gegebenenfalls eine Ausfuhrlizenz – erworben haben, können Sie im Rahmen des Assoziierungsabkommens EU-Moldau exportieren.

Wer kann im Rahmen des Assoziierungsabkommens EU-Moldau aus Moldau in die EU exportieren?

Um im Rahmen des EU-Moldau-Abkommens in die EU exportieren zu können, müssen Sie ein in der Republik Moldau registriertes Unternehmen sein.

Die EU ist einer der größten Handelspartner Moldaus. Zu den wichtigsten Handelsgütern zwischen der EU und der Republik Moldau gehören Maschinen und Geräte, Gemüseerzeugnisse, Textilien und Textilwaren sowie unedle Metalle.

Tarife

Industriegüter

Zum Zeitpunkt des vorläufigen Inkrafttretens des Abkommens beseitigte die EU alle Zölle auf Industrieerzeugnisse aus der Republik Moldau, während die Republik Moldau über einen Übergangszeitraum von drei bis fünf Jahren schrittweise mit dem Abbau der Zölle für bestimmte Erzeugnisse begann, wie z. B.

  • bestimmte Arten von Kunststoffen und ähnlichen Produkten
  • Möbel
  • verschiedene Textilerzeugnisse (z. B. Teppiche und Bekleidung)

Moldawien hat seine Zölle für diese Produkte bis zum 1. September 2019 vollständig abgebaut.

Landwirtschaftliche Erzeugnisse

Mit dem Abkommen werden auch die Zölle auf landwirtschaftliche Erzeugnisse gesenkt.

Moldau erklärte sich bereit, die Zölle für die meisten seiner landwirtschaftlichen Erzeugnisse nach einer Übergangszeit von bis zu zehn Jahren abzuschaffen. Dies ist z.B. relevant für

  • Weine
  • einige Lebensmittelzubereitungen

Darüber hinaus hat sich die Republik Moldau verpflichtet, Zölle im Rahmen spezifischer Zollkontingente (TRQ) für eine Reihe sensibler Waren wie

  • Schweinefleisch
  • Geflügel
  • Milchprodukte
  • verarbeitete Fleischerzeugnisse
  • Zucker

Die Zollkontingente für EU-Ausfuhren dieser Waren nach Moldau sind in Anhang XV-D der Liste der Zugeständnisse wie folgt festgelegt:

Moldawien - Zollkontingent (in Tonnen)

 

2020

2021

2022

1. Schweinefleisch *

4.500

5000

5.500

2. Geflügel *

5000

5.500

6000

3. Milchwirtschaft *

1.500

2000

 

4. Verarbeitetes Fleisch

1700

   

5. Zucker *

7000

8.000

9.000

6. Süßungsmittel

640

   

* Die Quoten für Schweinefleisch, Geflügel, Milchprodukte und Zucker wurden 2020 überprüft

Im Gegenzug hat die EU ihre Zölle auf landwirtschaftliche Erzeugnisse vom ersten Tag an abgeschafft, mit Ausnahme spezifischer empfindlicher Erzeugnisse, für die sie auch Zollkontingente eingeführt hat. Dies bedeutet, dass jedes Jahr nur eine begrenzte Menge sensibler Produkte zollfrei gehandelt werden kann. Die genauen Beträge sind in Anhang 15A des Assoziierungsabkommens festgelegt.

Die Zollkontingente für moldauische Ausfuhren dieser Waren in die EU sind in Anhang XV-A für Waren, für die jährliche zollfreie Zollkontingente (Union) gelten, wie folgt festgelegt:

EU - Zollkontingent (in Tonnen)*

Tomaten 2000
Knoblauch 220
Tafeltrauben 20.000
Äpfel 40 000
Frische Kirschen 1.500.000
Pflaumen 15.000
Traubensaft 500

*Diese Kontingente werden nach dem Prinzip "First-come-first-served" verwaltet. Die Bewerbungsfrist läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Überprüfen Sie vor dem Export den Saldo jedes anwendbaren Kontingents.

Wenn Einfuhren, die in die EU gelangen, diese Zollkontingente überschreiten, wird ein Meistbegünstigungszollsatz erhoben. Bitte beachten Sie außerdem, dass für bestimmtes Obst und Gemüse die Einfuhrpreise in der EU gezahlt werden müssen. Dies ist zum Beispiel bei Tomaten der Fall. Dies bedeutet, dass Zuschläge zu den Einfuhrgebühren Ihrer Ware hinzugefügt werden können, wenn der Einfuhrpreis unter einem festgelegten Einfuhrpreis liegt.

Darüber hinaus enthält Anhang XV-C eine Liste landwirtschaftlicher Erzeugnisse, für die die EU einen „Umgehungsmechanismus“ anwenden kann. Das bedeutet, dass die EU niedrigere Zölle für diese Erzeugnisse für einen Zeitraum von sechs Monaten aussetzen darf, wenn die Einfuhren aus der Republik Moldau ein bestimmtes Niveau überschreiten.

Das Abkommen sieht keine Zölle auf Ausfuhren vor. Es enthält auch eine sogenannte Stillhalteklausel. Diese Klausel bedeutet, dass weder die EU noch die Republik Moldau Zölle erhöhen oder neue Zölle einführen können, die auf Waren der anderen Vertragspartei abzielen. Das Abkommen verbietet auch mengenmäßige Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen (mit Ausnahme von Beschränkungen, die nach WTO-Regeln wie Artikel XI des GATTzulässig sind).

Den für Ihr Produkt geltenden Zollsatz finden Sie in My Trade Assistant.

Ursprungsregeln

Um für eine Präferenzbehandlung (niedrigerer oder kein Zollsatz) in Betracht zu kommen, muss Ihr Erzeugnis bestimmten Ursprungsregeln, den Ursprungsregeln, entsprechen, die im Paneuropa-Mittelmeer-Übereinkommen festgelegt sind.

 

Bitte überprüfen Sie das interaktiveTool zur Selbstbewertung der Ursprungsregeln (ROSA)in My Trade Assistant, um zu bewerten, ob Ihr Produkt die Ursprungsregeln erfüllt, und um herauszufinden, wie Sie die richtigen Dokumente erstellen. Weitere Informationen zur Verwendung von ROSA

Wenn Sie neu im Thema sind, finden Sie eine Einführung in die Hauptkonzepte im Warenbereich.

Produktanforderungen

Technische Regeln und Anforderungen

Moldau hat Schritte unternommen, um seine Rechtsvorschriften, Normen und Verfahren in Bezug auf technische Handelshemmnisse an die der EU anzugleichen. Dies erleichtert Ihnen den Handel zwischen der Republik Moldau und der EU.

Moldawien hat die Vorschriften angenähert, einschließlich

  • Akkreditierung und Vermarktung von Produkten. Darin werden die Module der Konformitätsbewertungsverfahren festgelegt.
  • allgemeine Produktsicherheit, in der Kriterien festgelegt werden, was bei der Bestimmung eines Produkts als sicher zu berücksichtigen ist, und in der festgelegt wird, wann ein Produkt zu verbieten ist, da es eine ernste Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit darstellt

Eine Liste dieser Verordnungen und anderer Rechtsvorschriften, die Moldau umgesetzt hat, ist Anhang XVI des Assoziierungsabkommens EU-Moldau zu entnehmen.

Moldawien hat sich auch auf eine Annäherung geeinigt.

  • Sicherheitsanforderungen an eine breite Palette von Produkten, darunter Maschinen, Aufzüge, Spielzeug, medizinische Geräte und einfache Druckbehälter
  • Produkte ohne CE-Kennzeichnung (Conformité Européenne), z. B. kosmetische Mittel, Kraftfahrzeuge, Chemikalien und Arzneimittel

Was die Normen anbelangt, so hat Moldau

  • internationale und europäische Standards nach Best Practices übernommen haben
  • verpflichtet sich, entgegenstehende nationale Normen aufzuheben. Dazu gehören widersprüchliche GOST-Standards (GosudarstvennyStandart), die in postsowjetischen Staaten verwendet werden - das moldauische nationale Normungsgremium hat sieben technische Ausschüsse eingerichtet, um widersprüchliche Standards zu ermitteln, die aufgehoben werden sollen

 

Wenn Sie Waren aus Moldawien von einem Hersteller in die EU einführen möchten, der sich für die Verwendung seiner eigenen Spezifikationen aus Moldawien entschieden hat, müssen Sie eine vom Hersteller unterzeichnete EU-Konformitätserklärung erhalten.

Die EU-Konformitätserklärung bescheinigt und erklärt, dass die betreffenden Produkte die einschlägigen Anforderungen und Normen erfüllen. Danach kann der Hersteller das CE-Kennzeichen (Conformité Européenne) an seinen Waren anbringen, das darauf hinweist, dass es den EU-Normen entspricht.

Entscheidet sich Ihr Hersteller dafür, die Konformität durch eine EU-Konformitätserklärung nachzuweisen, kann dies mehr Geld und Zeit kosten als die Arbeit mit den harmonisierten EU-Normen, die die Gleichwertigkeit gewährleisten.

Sehen Sie sich die harmonisierten Normen an, die in den bestehenden sektoralen Produktrichtlinien zusammengefasst sind.

Ansprechpartner für technische Anforderungen

Woher weiß ich, dass die Waren, die ich in die EU einführe, den EU-Vorschriften und -Normen entsprechen?

Wenn Sie Waren, die ein hohes Risiko für das öffentliche Interesse darstellen (z. B. Druckbehälter, Aufzüge und bestimmte Maschinen), in die EU einführen, muss eine Konformitätsbewertung von einer Benannten Stelle (die in der Regel eine spezifische Organisation wie Laboratorien oder von der moldauischen Regierung akkreditierte Inspektions- und Zertifizierungsstellen ist) durchgeführt werden.

Das Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur überwacht nachgeordnete Einrichtungen, die für Aufgaben wie Konformitätsbewertungsverfahren, messtechnische Prüfungen und die Akkreditierung von Unternehmen zuständig sind. Zu diesen Institutionen gehören

Bitte beachten Sie, dass Sie für eine große Anzahl von Waren eine obligatorische Zertifizierung benötigen, die von einer der akkreditierten Konformitätsbewertungsstellen erteilt werden kann.

Die EU und Moldau arbeiten derzeit an einer Art Abkommen über die gegenseitige Anerkennung, mit dem bestimmte Industrieprodukte, die die Konformitätsanforderungen erfüllen, ohne weitere Prüf- oder Konformitätsverfahren in Verkehr gebracht werden können.

Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen – Betriebsprämienregelung

Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit

In Bezug auf den Handel mit Pflanzen, Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen, die sich der Gesundheit und Sicherheit von Mensch und Tier bewusst sind, stimmte Moldau einer Angleichung der EU-Rechtsvorschriften zu, einschließlich

  • Vorschriften für die Sicherheit von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen
  • besondere Vorschriften für Futtermittel
  • Vorschriften über genetisch veränderte Organismen
  • Vorschriften über Medizinprodukte für veterinärmedizinische Zwecke

Eine Liste aller erfassten Erzeugnisse ist Anhang XVII-A des Assoziierungsabkommens EU-Moldau zu entnehmen.

Planen Sie, Waren aus Moldawien in die EU zu importieren?

  • Ihre Waren müssen bei der Nationalen Behörde für Lebensmittelsicherheit (ANSA) registriert sein.
  • Sie müssen eine Erklärung abgeben, in der Sie ANSA über die von Ihnen eingeführten Waren informieren.
  • Sie müssen ein in Moldawien ausgestelltes Pflanzengesundheitszeugnis erhalten, das es Ihnen ermöglicht, Ihre Waren in die EU zu verbringen.

Bitte beachten Sie

  • Wenn Sie Waren, die im Rahmen des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten (CITES) als Arten aufgeführt sind, in die EU einführen, dürfen Sie dies nur mit einer Genehmigung des Ministeriums für Landwirtschaft, regionale Entwicklung und Umwelt der Republik Moldau tun. Ist Ihr Gut gelistet? Finden Sie es hier heraus
  • Wenn Sie giftige chemische Stoffe und Materialien in die EU einführen, müssen Sie eine Einfuhrgenehmigung des moldauischen Landwirtschaftsministeriums einholen.
  • Wenn Sie giftige Chemikalien einführen, müssen Sie sich an Ihre nationale offizielle Kontaktstelle (OCP) wenden.

Die Abteilung für Tiergesundheit, die der Nationalen Behörde für Lebensmittelsicherheit zugeordnet ist, ist für die Veterinärkontrollen lebender Tiere in Moldawien zuständig. Eine Liste detaillierter Bestimmungen über den Umgang mit Tierseuchen, Pflanzenkrankheiten und Fischkrankheiten ist Anhang XVIII-A des Assoziierungsabkommens EU-Moldau zu entnehmen.

Kontakte für gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Anforderungen (SPS)

Technische Handelshemmnisse

Obwohl technische Regeln wichtig sind, können sie manchmal als Hemmnisse für den internationalen Handel wirken und somit eine erhebliche Belastung für Sie als Exporteur darstellen.

  • Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie vor einer Handelsbarriere stehen, die Ihr Geschäft verlangsamt oder Sie am Export hindert, können Sie uns Folgendes mitteilen:
  • Melden Sie, was Ihre Ausfuhren nach Moldawien unterbindet, indem Sie das Online-Formular verwenden - die EU wird Ihre Situation analysieren und geeignete Maßnahmen ergreifen

Kontaktieren Sie uns

Zollabfertigungsunterlagen und -verfahren

Das Abkommen gewährleistet transparentere und vereinfachte Zollverfahren, um den Handel zu erleichtern und die Kosten für die Unternehmen zu senken.

Dokumente

Die Schritt-für-Schritt-Anleitungen beschreiben die verschiedenen Arten von Dokumenten, die Sie für die Zollabfertigung Ihrer Produkte vorbereiten sollten.

Abhängig von Ihrem Produkt können die Zollbehörden alle oder einige der folgenden Elemente verlangen:

  • Handelsrechnung (finden Sie die spezifischen Anforderungen in Bezug auf Form und Inhalt in My Trade Assistant)
  • Packliste
  • Einfuhrlizenzen für bestimmte Waren
  • Zertifikate, aus denen hervorgeht, dass Ihr Produkt den zwingenden Produktvorschriften wie Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen, Kennzeichnung und Verpackung entspricht.
  • Ursprungsnachweis - Ursprungserklärung

Zur Klarstellung: Möglicherweise möchten Sie im Voraus verbindliche Zolltarifauskünfte und/oder verbindliche Ursprungsauskünfte beantragen.

Ausführliche Informationen darüber, welche Dokumente Sie für die Zollabfertigung Ihres Produkts vorlegen müssen, finden Sie unter My Trade Assistant.

Verfahren zum Nachweis und zur Überprüfung des Ursprungs

Beschreibungen, wie Sie den Ursprung Ihrer Erzeugnisse nachweisen können, um Präferenzzölle geltend zu machen, und Regeln für die Überprüfung des Ursprungs durch die Zollbehörden finden Sie im Abschnitt über die Ursprungsregeln oben.

Informationen zu den Zollverfahren für Ein- und Ausfuhren im Allgemeinen finden Sie auf der Website der GD Steuern und Zollunion.

Geistiges Eigentum und geografische Angaben

Das Abkommen schützt Ihre geistigen Eigentumsrechte beim Import und/oder Export Ihrer Waren nach Moldawien.

Marken und Urheberrechte

Das Abkommen zwischen der EU und der Republik Moldau bietet ein faires und transparentes System für die Eintragung von Marken. Wird Ihre Anmeldung von der Markenverwaltung zurückgewiesen, muss Ihnen die Entscheidung schriftlich unter Angabe der Gründe für die Zurückweisung mitgeteilt werden.

Designs und Patente

Ihre eigenständig erstellten Designs, die individuellen Charakter haben, sind für einen Zeitraum von bis zu 25 Jahren unter Eintragung geschützt. Dies gibt Ihnen das ausschließliche Recht, das Design zu verwenden, und verhindert, dass Dritte, die nicht Ihre Zustimmung haben, es verwenden, neu erstellen, verkaufen oder importieren und / oder exportieren.

Geografische Angaben

Ein spezieller Ausschuss für geografische Angaben, der im Rahmen des Abkommens EU-Moldau eingesetzt wurde, überwacht die Umsetzung des Abkommens in Bezug auf geografische Angaben und erstattet dem Handelsausschuss Bericht. Weitere Informationen zu geografischen Angaben für Agrarerzeugnisse, Lebensmittel, Weinsorten und Spirituosen sind Anhang XXX des Abkommens EU-Moldau zu entnehmen.

Wie erhält man Schutz?

Die moldauische Agentur für den Schutz des Urheberrechts ist die Staatliche Agentur für geistiges Eigentum (AGEPI). Diese Agentur arbeitet an der Verbesserung des Rechtsrahmens und seiner Anpassung an die EU-Normen sowie an der Sensibilisierung der Öffentlichkeit und dem Aufbau von Kapazitäten in der Strafverfolgung.

Sie können sich online bewerben, um geistiges Eigentum bei AGEPI zu registrieren. Die Zeit, die erforderlich ist, um Schutz der Rechte des geistigen Eigentums in der Republik Moldau zu erlangen, hängt von der Art des Schutzes ab, den Sie suchen.

  • Urheberrecht: 15-30 Tage
  • Markenzeichen: 10-12 Monate
  • Patent für Pflanzen: 1,5-3 Jahre
  • Kurzfristiges Patent für Erfindungen: 7-8 Monate
  • Langzeitpatent für Erfindungen: 17-18 Monate
  • Industriedesign: 10-12 Monate
  • geografische Angaben, Ursprungsbezeichnungen oder traditionelle Spezialitäten: 10-12 Monate

Handel mit Dienstleistungen

Sowohl die moldauische Regierung als auch die EU haben ihre bestehenden Beschränkungen oder Vorbehalte in Bezug auf die Erbringung von Dienstleistungen mit einem hohen Maß an Transparenz dargelegt. Eine Liste der spezifischen Vorbehalte Moldaus findet sich in Anhang XXVII-E bis –G des Assoziierungsabkommens EU-Moldau.

Wie navigieren Sie durch die Anhänge?

Das Assoziierungsabkommen EU-Moldau enthält drei Anhänge mit Vorbehalten der Republik Moldau, die sich auf Ihr Unternehmen auswirken könnten.

  • Möchten Sie ein Unternehmen in Moldawien gründen? Anhang XXVII-E enthält eine Negativliste aller Dienstleistungssektoren, zu denen Sie keinen Zugang haben. Dies bedeutet, dass Sie Chancen in allen anderen Sektoren nutzen können, die nicht aufgeführt sind.
  • Sie interessieren sich für den grenzüberschreitenden Handel mit Ihren Dienstleistungen? Anhang XXVIII-F enthält eine Positivliste der Dienstleistungssektoren, zu denen Sie Zugang haben. In dieser Liste werden alle Sektoren aufgeführt, in denen Sie handeln dürfen.
  • Sie sind auf der Suche nach Trainee-Absolventen oder wichtigen Personalmöglichkeiten? In Anhang XXVII-G sind die Sektoren oder Teilsektoren aufgeführt, in denen Beschränkungen angewandt werden.
  • Sind Sie ein unabhängiger professioneller oder vertraglicher Dienstleister? In Anhang XXVII-H sind die geltend gemachten Vorbehalte aufgeführt.
Wer kann in Moldawien ein Unternehmen gründen?

Wenn Sie sind

  • Wenn Sie ein Unternehmen sind, ermöglicht Ihnen das EU-Moldau-Abkommen, Zweigniederlassungen Ihres Unternehmens oder Repräsentanzen in der Republik Moldau oder der EU zu gründen oder zu erwerben.
  • Wenn Sie eine Einzelperson sind, bietet Ihnen das EU-Moldau-Abkommen die Möglichkeit, Ihr Unternehmen durch Selbstständigkeit oder Unternehmen, die sich in Ihrer Kontrolle befinden, zu gründen und zu gründen.

Diese Zulagen stellen sicher, dass Sie die gleiche Behandlung wie moldauische Staatsangehörige erhalten.

Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen

In den Sektoren, denen der Zugang zur Republik Moldau gewährt wird, werden mit dem Abkommen die folgenden Beschränkungen aufgehoben:

  • über den Gesamtwert von Dienstleistungstransaktionen oder Vermögenswerten
  • über die Gesamtzahl der Dienstleistungen oder die Gesamtmenge der erbrachten Dienstleistungen

Sie dürfen auch Dienstleistungen für Moldawien zu den gleichen Bedingungen wie moldauische Staatsangehörige erbringen.

Vorübergehende Aufenthalte

Das EU-Moldau-Abkommen ermöglicht es Ihnen, vorübergehend nach Moldau (oder in die EU) zu ziehen, um als Trainee mit Abschluss, als Verkäufer oder als Schlüsselpersonal eines Unternehmens in diesem Land zu arbeiten.

Die vorübergehenden Aufenthaltsdauern lauten wie folgt:

  • konzernintern versetzter Arbeitnehmer (Schlüsselpersonal eines Unternehmens in der Republik Moldau (oder der EU) oder Trainees mit Hochschulabschluss) – bis zu 3 Jahre
  • Geschäftsbesucher (z. B. Reisen zur Niederlassung in der Republik Moldau (oder der EU) oder Geschäftsverkäufer) - bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 12 Monaten
  • Trainee mit Abschluss, der kein unternehmensintern versetzter Arbeitnehmer ist - bis zu 1 Jahr

Das Abkommen zwischen der EU und Moldau schafft auch Möglichkeiten für vertragliche Dienstleister in bestimmten Sektoren in beiden Ländern. In diesem Zusammenhang muss der Anbieter jedoch

  • die betreffende Dienstleistung vorübergehend als Arbeitnehmer eines Unternehmens erbringen, das einen Dienstleistungsvertrag von höchstens einem Jahr erhalten hat;
  • über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der Branche verfügen
  • über einen Hochschulabschluss oder eine Qualifikation verfügen, der/die Kenntnisse eines gleichwertigen Niveaus und einschlägige berufliche Qualifikationen nachweist

Weitere Informationen zu den Grenzwerten für Personal, Praktikanten mit Hochschulabschluss, Gewerbetreibende und vertragliche Dienstleister finden Sie in Anhang XXVII-G und Anhang XXVII-H des Assoziierungsabkommens EU-Moldau.

Vergabe öffentlicher Aufträge

Die EU und die Republik Moldau sehen einen gegenseitigen Zugang zu den Märkten für öffentliche Aufträge in jedem Land auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene vor. Dies gilt sowohl für öffentliche Aufträge und Konzessionen in traditionellen Sektoren als auch im Versorgungssektor.

Das EU-Moldau-Abkommen stellt auch sicher, dass die Prüfung von Ausschreibungen in beiden Ländern fair erfolgt und einheimischen und ausländischen Antragstellern die gleiche Behandlung zuteil wird.

Das Abkommen verpflichtet sowohl die EU als auch die Republik Moldau, dafür zu sorgen, dass

  • alle beabsichtigten Beschaffungen werden veröffentlicht – dies geschieht, um den Markt für den Wettbewerb zu öffnen und Ihnen vor der Vergabe des Auftrags Zugang zu Informationen über die beabsichtigte Beschaffung zu gewähren.
  • es gibt eine nichtdiskriminierende Beschreibung des Auftragsgegenstands mit angemessenen Fristen, die allen Wirtschaftsteilnehmern zugänglich ist.
  • Sie als Wirtschaftsteilnehmer werden nicht diskriminiert, was Sie daran hindern könnte, sich für das Angebot zu qualifizieren.
  • bei der Vergabe des Angebots bis zur Bekanntgabe des erfolgreichen Angebots Transparenz herrscht
  • Die endgültige Entscheidung wird allen Antragstellern mitgeteilt - auf Anfrage erhalten abgelehnte Antragsteller eine Erklärung, die es Ihnen ermöglicht, die Entscheidung zu analysieren.

Die MTender-Netzwerkplattform für die elektronische Auftragsvergabe bietet leichter verfügbare Informationen über die Auftragsvergabe, einschließlich der Ankündigung beabsichtigter Auftragsvergabetätigkeiten, der Verfügbarkeit elektronischer Ausschreibungsunterlagen, des automatisierten Bulletins für die öffentliche Auftragsvergabe und der Erstellung einer elektronischen Angebotsvorlage für elektronische Betreiber.

Links, Kontakte, Dokumente

Nationale Institutionen

Vertretungen, Handelskammern und Wirtschaftsverbände

Ansprechpartner für technische Anforderungen

Kontakte für gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Anforderungen (SPS)

Nationale Institutionen

Wirtschaftsrat an den Ministerpräsidenten in Moldawien

Web: https://consecon.gov.md/de/misiune/

Abteilung für die Kontrolle des Handels mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck beim Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur

Moldawien ist Vertragspartei des internationalen Chemiewaffenübereinkommens (CWÜ) und überwacht die Einfuhr von Stoffen, die zur Herstellung solcher Waffen verwendet werden können. Daher kann für Einfuhren eine besondere Genehmigung erforderlich sein.

Secţia control al circulaţiei mărfurilor cu dubla destinaţie al Ministerul Economiei si Infrastructurii

Bd. Piata Marii Adunari Nationale 1, MD-2033 Chisinau, Moldawien

Tel.: +373 22 250669

Fax: +373 22 234064

Nationalbank der Republik Moldau (BNM)

Das zuständige Organ für Währungskontrolle und Stabilität ist die Nationalbank der Republik Moldau (BNM). Das Nationale Komitee für Finanzstabilität ist dem BNM unterstellt.

Banca Naţională a Moldovei (BNM)

Bd. Grigore Vieru Nr. 1, MD-2005 Chisinau, Moldawien

Tel.: +373 22 822348, 822502, 822606

Zoll der Republik Moldau

Serviciul Vamal al Republicii Moldawien

Str. N. Starostenco 30, MD-2065 Chisinau, Moldawien

Tel.: +373 22 574201, 574206

Callcenter: +373 22 574111

Fax: +373 22 273061

E-Mail: vama@customs.gov.md

Web: http://www.customs.gov.md/

Direktion für Vermeidung von Umweltverschmutzung und Abfallwirtschaft des Landwirtschaftsministeriums

Direktion prevenire poluării şi managementul deşeurilor a Ministerul Agriculturii, Dezvoltarii Regionale ş Mediului

Str. Constantin Tanase 9, MD-2005 Chisinau, Moldawien

Tel.: +373 22 204512, 204525, 204526

Fax: +373 22 226858

Vertretungen, Handelskammern und Wirtschaftsverbände

Delegation der Europäischen Union in der Republik Moldau

Delegaţia Uniunii Europene în Republica Moldawien

Str. M. Kogalniceanu 12, MD-2001 Chisinau, Moldawien

Tel.: +373 22505210

Fax: +373 22272622

E-Mail: Delegation-Moldova@eeas.europa.eu

Mission der Republik Moldau bei der Europäischen Union

Avenue Franklin Roosevelt 55/Franklin Rooseveltlaan 55
1050 Brüssel, Belgien

Tel.: +32 27400660

Fax: +32 27400669

E-Mail: mission.bru@mfa.gov.md

Web: mrmue.mfa.gov.md

Industrie- und Handelskammer der Republik Moldau

Kamera de Comert si Industrie a Republicii Moldawien

151, Stefan cel Mare blv., Chisinau, MD2004, Moldawien

Tel.: +373 22 22 15 52

Fax: +373 22 2 44 25

E-Mail: kamera@chamber.md

Europäische Wirtschaftsvereinigung Moldawien

Asociaţia Businessului European (EBA)

30, Vlaicu Pârcălab str., von. 7, Chisinau, MD2012, Moldawien

Tel.: +373 22 90 70 25

Mobil: +373 79 025 999

E-Mail: info@eba.md

EU4Business

EU4Business-Sekretariat

De Kleetlaan 2, B-1831 Diegem, Belgien

Tel.: +32 27491851

E-Mail: Sekretariat@eu4business.eu

Ansprechpartner für technische Anforderungen

Institut für Normung Moldawiens (ISM)

Institutul de Standardizare din Moldawien (ISM)

Str. Eugen Coca 28, MD-2064 Chisinau, Moldawien

Tel.: +373 22 905300

Fax: +373 22 905310

Als eine weitere vom genannten Ministerium kontrollierte Organisation wird das Nationale Akkreditierungszentrum der Republik Moldau (MOLDAC) als einzige nationale Akkreditierungsstelle in der Republik Moldau benannt.

Katalog der moldauischen Normen und technischen Vorschriften: www.estandard.md

Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Sozialschutz

Ministerul Sǎnǎtǎții, Muncii si Protectiei Sociale

Str. Vasile Alecsandri 2, MD-2009 Chisinau, Moldawien

Tel.: +373 22 729907, 268818

Fax: +373 22 738781

Agentur für öffentliche Dienstleistungen

Neu eingeführte Kraftfahrzeuge müssen in das Register der Beförderungsmittel der Agentur für öffentliche Dienstleistungen eingetragen werden. Darüber hinaus müssen die technischen Bedingungen für Kraftfahrzeuge vom Einführer angegeben und angegeben werden.

Agenţia Servicii Publice

Str. Puschkin 42, MD-2012 Chisinau, Moldawien

Tel.: +373 22 257070

Fax: +373 22 212259

Nationale Agentur für Straßenverkehr

Die für die Kontrolle und Überwachung der rechtlichen Maßnahmen im Straßenverkehr zuständige Behörde ist die Nationale Agentur für den Straßenverkehr.

Agenţia Naţionala Transport Auto (ANTA) unterstellt Ministerului Transporturilor şi Infrastructurii Drumurilor

Str. Alecu Russo 1, MD-2068 Chisinau, Moldawien

Tel.: +373 22 498810

Fax: +373 22 220657

Kontakte für gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Anforderungen (SPS)

Nationale Pflanzenschutzorganisation (NPPO)/ Direktion für den Schutz der Pflanzengesundheit

Direktion Protecţia şi Sănătatea Plantelor atribuite Agenţiei Naţionale pentru Siguranţa Alimentelor (ANSA)

Str. Mihail Kogălniceanu 63, MD-2009 Chisinau, Moldawien

Tel.: +373 22 264674, 294730

Fax: +373 22294730

Abteilung für Tiergesundheit, die der Nationalen Behörde für Lebensmittelsicherheit zugewiesen ist

Departamentul de sănătate animală atribuit celei Agenţiei Naţionale pentru Siguranţa Alimentelor (ANSA)

Str. Mihail Kogălniceanu 63, MD-2009 Chisinau, Moldawien

Tel.: +373 22 210178, 294730

Fax: +373 22 294730

Ministerium für Landwirtschaft, Regionalentwicklung und Umwelt

Ministerul Agriculturii, Dezvoltării Regionale şi Mediului

Str. Constantin Tanase 9, MD-2005 Chisinau, Moldawien

Tel.: +373 22 204579

Fax: +373 22 220748

Offizielle Kontaktstelle (OCP) für giftige Chemikalien

Direktion prevenire poluării şi managementul deşeurilor a Ministerul Agriculturii, Dezvoltarii Regionale ş Mediului

Str. Constantin Tanase 9, MD-2005 Chisinau, Moldawien

Tel.: +373 22 204512, 204525, 204526

Fax: +373 22 226858

Nationale Kommission für biologische Sicherheit

Comisia Naţională pentru Securitate Biologică

Str. Mitropolit Dosoftei 156 A, MD-2004 Chisinau, Moldawien

Tel. und Fax: +373 22 226874

Weitere Links

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