Ausgleichszölle auf subventionierte Waren

Zusätzlich zu den Antidumpingzöllen kann Ihre Ware auch Antisubventionsmaßnahmen unterliegen. Diese Maßnahmen werden auch als Ausgleichsmaßnahmen oder Zölle bezeichnet. Sie gleichen die Auswirkungen einer unfairen Subvention eines Handelspartners aus und bringen das Produkt im Vergleich zu anderen Produkten auf dem Markt in eine wettbewerbsfähigere wirtschaftliche Position.

Ausgleichsmaßnahmen können aus verschiedenen Instrumenten bestehen, aber sie umfassen in der Regel erhöhte Zölle. Eine Ausgleichsmaßnahme kann ein zusätzlicher Wertzoll oder ein spezifischer Zoll sein. Sie kann in Form eines Mindesteinfuhrpreises oder einer "Preisverpflichtung" erfolgen, wenn sich der Ausführer bereit erklärt, die Ware über einem Mindestpreis zu verkaufen.

Informationen zu den Antisubventionsvorschriften und -maßnahmen der EU

Informationen über alle abgeschlossenen und laufenden Antisubventionsuntersuchungen in der EU