Ausgleichszölle auf subventionierte Waren
Zusätzlich zu den Antidumpingzöllen können für Ihre Ware auch Antisubventionsmaßnahmen gelten. Diese Maßnahmen werden auch als Ausgleichsmaßnahmen oder Zölle bezeichnet. Sie gleichen die Auswirkungen einer unlauteren Subventionierung durch einen Handelspartner aus und versetzen das Produkt im Vergleich zu anderen Produkten auf dem Markt in eine wettbewerbsfähigere wirtschaftliche Position.
Ausgleichsmaßnahmen können aus verschiedenen Instrumenten bestehen, umfassen jedoch in der Regel erhöhte Zölle. Eine Ausgleichsmaßnahme kann ein zusätzlicher Wertzoll oder ein spezifischer Zoll sein. Er kann in Form eines Mindesteinfuhrpreises oder einer "Preisverpflichtung" erfolgen, wenn der Ausführer zustimmt, die Ware über einem Mindestpreis zu verkaufen.
Informationen über Antisubventionsvorschriften und -maßnahmen der EU
Informationen über alle abgeschlossenen und laufenden Antisubventionsuntersuchungen in der EU