Einreihung von Leder

Dieser Leitfaden wird Ihnen helfen, die Einreihung von Lederwaren zu verstehen, um die für Ihre Waren geltenden Zollsätze und nichttarifären Maßnahmen zu bestimmen.

Lederwaren werden in die Europäische Klassifikation der Waren (KN) eingereiht nach

  • ihre Zusammensetzung
  • Art und Zweck
  • andere Merkmale, z. B. handgefertigte oder handgefertigte Waren

Lederarten und andere verbreitete Materialien

Die in diesem Kapitel erfassten Waren bestehen aus Leder, rekonstituiertem Leder und in einigen Fällen aus bestimmten anderen Materialien wie Textilien oder Kunststofffolien.

Die nachstehenden Überschriften helfen Ihnen, verschiedene Arten von Material zu identifizieren.

Kunststofffolie

Kunststofffolie ist ein Flachmaterial aus Kunststoff, das unter Kapitel 39 fällt. Sie kann durch Kleben, Nähen, Schweißen oder Schmelzen (Vakuumformung) geformt werden.

Spinnstoffe

Ein Spinnstoff ist ein Flachmaterial aus Spinnstoffen, das aus Geweben oder Stricken hergestellt ist. Textilfasern könnten Kunststoffstreifen mit einer Breite von weniger als 5 Millimetern umfassen.

Zellkunststofffolie

Zellkunststofffolie ist eine Art Kunststoff mit vielen Zellen im gesamten Material. Die Zellen können offen, geschlossen oder beides gemischt sein. Sie wird üblicherweise zur Herstellung von Gehäusen und Behältnissen der Position 4202 verwendet. Es wird häufig als Ersatz für Leder verwendet und als „Nachahmungsleder“, „synthetisches Leder“, „PU-Leder“, „Vinylleder“ oder „PVC-Leder“ bezeichnet.

Neopren

Neopren ist ein Zellkautschuk mit vielen Zellen im gesamten Material. Die Zellen können offen, geschlossen oder beides gemischt sein. Sie wird in der Regel auf mindestens einer Seite mit einem Gewirke aus Spinnstoffen umhüllt.

Leder, rekonstituiertes Leder und Lackleder

Leder ist die Häute oder Haut von Tieren wie

  • Kühe und andere Rinder
  • Ziegen und Ziege
  • Schafe und Lämmer – ohne Wolle
  • Schweine
  • Reptilien wie Schlangen, Krokodile und Schnüre

Tiere, die für Leder verwendet werden, dürfen nicht auf der Liste gefährdeter Arten stehen. Um dies zu überprüfen, wenden Sie sich bitte an den „Trade Helpdesk“ für die CITES-Verordnung.

Lackleder ist Leder‚das mit einem Lack, einer Lackierung oder einem vorgeformten Kunststoffblech beschichtet ist. Es hat eine glänzende spiegelähnliche Oberfläche. Der verwendete Lack oder Lack kann pigmentiert oder nicht pigmentiert sein und kann auf folgender Grundlage verwendet werden:

  • Pflanzenöl, das trocknen und härten – Leinöl wird normalerweise verwendet
  • Cellulosederivate wie Nitrocellulose
  • synthetische Produkte (einschließlich Thermoplastika) – Polyurethan-Kunststoffe werden normalerweise verwendet

Wird vorgeformtes Kunststoffblech verwendet, um das Leder zu beschichten, so wird es in der Regel aus Polyurethan oder Polyvinylchlorid (PVC) hergestellt.

Die Oberfläche des Lackleders ist nicht unbedingt glatt. Es könnte geprägt sein – möglicherweise zur Nachahmung der Krokodilhaut – oder künstlich zerkleinert, zerkleinert oder abgekörnt werden. Sie muss aber noch einen glänzenden Spiegel haben.

Um als Lackleder einzureihen, darf die Dicke der Beschichtung oder des Blechs nicht mehr als 0,15 ml betragen.

Zu dieser Gruppe von Materialien gehört auch Leder, das mit pigmentierten Farben oder Lacken beschichtet ist, um ihm eine metallische Schale zu geben. Diese Farben und Lacke bestehen aus Pigmenten wie Glimmer, Kieselsäure und ähnlichen Flocken in einem Bindemittel wie Pflanzenöl, das trocknen und härten kann, oder Kunststoff. So behandeltes Leder wird als „metallisiertes Nachahmungsleder“ bezeichnet.

Patentlaminiertes Leder ist Leder, das mit einer Folie aus vorgeformtem Kunststoff überzogen wurde, die mehr als 0.15 Millimetern dick, aber weniger als die Hälfte der Gesamtdicke des fertigen Materials beträgt. Es hat dieselbe spiegelähnliche Endbearbeitung wie Lackleder und wird bisweilen als „Lackleder mit Lackbeschichtung“ bezeichnet.

Wurde das Leder mit einer Folie aus vorgeformtem Kunststoff bedeckt, die mehr als 0,15 ml dick, aber mehr als die Hälfte der Gesamtdicke des fertigen Materials beträgt, so wird es in Kapitel 39 behandelt.

Sattlerwaren und andere Ausrüstung für Tiere

Sattlerwaren und andere Geräte für Tiere werden in den KN-Code 4201 eingereiht. Sie können aus jeglichem Material, einschließlich Leder, rekonstituiertem Leder, Pelzfellen oder Textilien, bestehen. Einige der in diese Position eingereihten Waren sind nachstehend aufgeführt.

Ausrüstung für Pferde

  • Sättel und Sträucher für Reit-, Tiefgangs- und Packtiere. Zu den Kabelbaumaschinen gehören Reine (Mittagessen, Seiten- und Zugösen), Brideln, Hinterhosen, Martingales, Kopfaufgehäuse, Brustplatten, Rührläden, Bruch- und Schulroller, Trainingwalzen und Spuren.
  • Kniekissen
  • Blinker und Antikribbänder
  • Stiefel – einschließlich Sehnen, Fetlock, Reisen, Übertreffen und Bürstenstiefel
  • Satteltücher und -kissen (auch „numnahs“ genannt)
  • Satteltaschen und -träger
  • Sattelabdeckungen
  • speziell geformte Pferdedecken (sofern sie nicht speziell geformt sind, werden sie in die Position 6301 eingereiht)
  • Hufschutzstiefel, für Medikamente getragen, in Schnee, Straßen-, Transport-, Wettbewerbs- und Alltagsfahrten
  • Schutzeinrichtungen aus Leder
  • Polierschützer – diese schützen die Oberkante des Pferdekopfes und haben Öffnungen für die Ohren.
  • Mane-Tamer und Schwanzschutz
  • Bleiseile
  • Fliegenschutzartikel wie Ringe, Schleier, Nasennetze, Hals und Körper

Ausrüstung für andere Tiere

  • verzierte Fippings für Zirkustiere (jedoch nicht Verzierungen wie Pflaumen)
  • Muzzles
  • Schleifstücke und Leitungen
  • Fallen für Hunde oder Katzen
  • Hundeschichten

Artikel für Kinder oder Erwachsene werden anderweit in die Positionen 3926, 4205 und 6307 eingereiht.

Gepäck, Taschen und andere Fälle

Gepäckstücke wie Taschen, Gehäuse und ähnliche Behältnisse werden in die Position 4202 eingereiht. Dieser Code umfasst nur

  • die namentlich bezeichneten Gegenstände
  • ähnliche Behältnisse

Waren, die in diese Position eingereiht werden, können aus Leder oder aus einer Vielzahl anderer in den verschiedenen Unterpositionen identifizierter Vormaterialien hergestellt werden. Sie können starr oder weich sein.

In die Position 4202 eingereihte Waren sind nachstehend aufgeführt.

Koffer, Koffer, Kosmetikkoffer, Handkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse

Die Außenfläche dieser Positionen kann aus jeglichem Material hergestellt werden. Zu den „ähnlichen Behältern“ gehören:

  • Hutkästen
  • Kamerazubehör
  • Patronenbeutel
  • Scheren für die Jagd oder Campingmesser, jedoch nicht für Schöne, Bajonets, Dagger und ähnliche Waffen – diese sind in den KN-Code 9307 einzureihen
  • tragbare Werkzeugkästen und Gehäuse, besonders geformt oder gebaut, um besondere Werkzeuge aufzunehmen – wenn sie nicht besonders geformt oder gebaut sind, werden sie im Allgemeinen in die Position 3926 oder 7326 eingereiht

Einige Containerartikel ähneln nicht den in dieser Position aufgeführten Waren und werden daher an anderer Stelle eingereiht. Dazu gehören Gegenstände wie Buchhüllen, Fotorahmen, Tabakgläser, Zuckerfleischkartons und Glas- oder Keramikkolben. Sie werden in die Position 4205 eingereiht, wenn sie aus Leder oder rekonstituiertem Leder hergestellt sind oder mit Leder oder rekonstituiertem Leder überzogen sind.

Handtaschen, Kupplungstaschen und normalerweise in Taschen oder Handtaschen mitgeführte Gegenstände

Handtaschen können mit einem Schultergurt versehen sein. Zu den normalerweise in Taschen oder Handtaschen mitgeführten Gegenständen gehören

  • Brillentaschen
  • beachten Sie Fälle, Brieftaschen und Geldbörsen.
  • Schlüsselfälle
  • Zigaretten-, Zigarren- und Pfeifenkoffer
  • Tabakbeutel
  • Gehäuse für Mobiltelefone (ohne Klips oder Gurte)

Handtaschen und andere Gegenstände müssen eine Außenfläche haben, die aus oder hauptsächlich mit

  • Leder, rekonstituiertes Leder oder Lackleder
  • Kunststofffolie
  • Spinnstoffe
  • Hartkautschuk (vulkanisierte Faser)
  • Pappe

Sie können auch hauptsächlich mit Papier bedeckt sein. Brillenfälle sind eine Ausnahme – sie können aus jeglichem Material hergestellt werden.

Tragetaschen, Toilettentaschen, Kosmetik- oder Konfektionstaschen, Rucksäcke und Sporttaschen

Diese können eine Außenfläche von

  • Leder, rekonstituiertes Leder oder Lackleder
  • Kunststofffolie
  • Spinnstoffe

Andere Säcke und Behälter

Dabei handelt es sich um eine Reihe unterschiedlicher Punkte.

  • Schreibkästen, Stifte und Stifte, Nadelnadeln (für Näh- und Stricknadeln)
  • Werkzeug- und Schmuckrollen
  • Schuh- und Bürstengehäuse
  • Schmuckkästen – normalerweise mit Spinnstoffen ausgekleidet
  • Beutel für Kleidungsstücke mit Reißverschluss
  • Einkaufstaschen (jedoch nicht Einwegtaschen aus Kunststoff)
  • Düppelbeutel
  • Laptop-Computer-Gehäuse und tragbare CD-/DVD-Player – in der Regel mit Gurtband
  • CD-Gehäuse – in der Regel mit Gurtband
  • Gehäuse für Mobiltelefone mit Clips oder Gurten
  • Dekorationslagerschachteln
  • Dokumenteninhaber
  • Musikinstrumenten-Fälle

Mit Ausnahme von Musikinstrumenten – die aus jeglichem Material hergestellt werden können – müssen diese Gegenstände eine Außenfläche haben, die aus oder hauptsächlich mit

  • Leder, rekonstituiertes Leder oder Lackleder
  • Kunststofffolie
  • Spinnstoffe

Sie können auch hauptsächlich mit Papier bedeckt sein.

Bekleidung und Zubehör

Bekleidung und Bekleidungszubehör aus Leder oder rekonstituiertem Leder werden in den KN-Code 4203 eingereiht. Zu dieser Position gehören jedoch weder echte noch künstliche Pelzwaren. Sie werden in die Position 4303 oder 4304 eingereiht.

Zu den Waren, die in die Position 4203 eingereiht werden, gehören:

  • Kleidung und Bekleidung — wie Kleider, Röcke, Hosen, Jacken, Jacken, Westen, Unterwäsche (einschließlich Gehirn und Messer), Mäntel, Schürzen, kurze Hosen und Schutzkleidung
  • Fingerhandschuhe, Fingerhandschuhe und Fausthandschuhe — einschließlich Fingerhandschuhe, die speziell für sportliche Aktivitäten bestimmt sind, sowie Schutzhandschuhe, die am Arbeitsplatz verwendet werden – beachten Sie, dass Frauen- und Kinderhandschuhe in die Unterposition 4203 29 90 00 (andere) eingereiht werden.
  • Gurte und Bandbreiten — ein Bandolier ist ein Schultergurt, der über den Brustkorb getragen wird; dies gilt auch für Lederstreifen, die an einem Ende geschnitten und verjüngt wurden und zu Gurten fertig sind.
  • Anderes Bekleidungszubehör‚einschließlich Halshalterungen, Handgelenkriemen, Schutzmuffen und Halsbändern

Verschiedene Waren aus Leder oder rekonstituiertem Leder

Verschiedene Waren aus Leder oder rekonstituiertem Leder werden in die Position 4205 eingereiht. Diese umfassen

  • Gepäcketiketten
  • Rasierstreifen
  • Kofferschlitten
  • Paketdienste für Paketdienste
  • Winkelverstärkungen – z. B. für Transportkisten und Koffer
  • Taschenhüllen, nicht gefüllt, jedoch nicht gefüllt, die in den KN-Code 9404 einzureihen sind
  • Gurte für den allgemeinen Gebrauch
  • Hosenträgermatten, jedoch nicht Satteltücher, die in die Position 4201 eingereiht werden
  • Leseabdeckungen für Bücher
  • Schreibunterlagen
  • Wasserflaschen aus Leder oder Ziegenwasser und andere Behältnisse
  • Teile für Halterungen
  • aus Leder überzogene Eimer, Verschlüsse und ähnliche Waren
  • Gehäuse, Taschen usw. für Regenschirme, Sonnenschirme oder Gehstöcke
  • Schwertknoten
  • Sämischleder – jedoch nur, wenn es auf besondere Formen zugeschnitten ist oder gezahnte Kanten hat – anderenfalls in die Position 4114 eingereiht
  • Nagelpoliergeräte mit Buckhaut
  • andere Teile von Leder oder rekonstituiertem Leder, zugeschnitten
  • Lederveranstalter

Waren aus Darm oder anderem tierischem Material

Waren aus Därmen und anderen tierischen Stoffen werden in den KN-Code 4206 eingereiht. Dazu gehören Artikel aus

  • Katgut — bestehend aus zerkleinerten Darmstreifen (insbesondere Schafdarm), die gereinigt und getrocknet wurden. Catgut wird hauptsächlich bei der Herstellung von Tennis und anderen Tennisschlägern, Fischfanggeräten und Maschinenteilen verwendet. Zu dieser Position gehört nicht steriles Katgut, das in Kapitel 30 in die Position 3006 eingereiht wird, oder Darm, der zur Herstellung von Musikinstrumentenbändern verwendet wird, in Kapitel 92 in die Position 9209.
  • Goldbeaten-Haut — hierbei handelt es sich um den zubereiteten Blinddarm von Schafen oder anderen Wiederkäuern – Hierher gehören Waren aus Goldbeaten-Haut sowie quadratische, rechteckige oder auf andere Formen zugeschnittene Goldbeatentchen.
  • Blasen — z. B. Tabakbeutel
  • Sehnen — z. B. konfektioniert zu Maschinenriemen oder -schlitten für Maschinenriemen
  • „künstliche“ Därme — diese werden durch Zusammenkleben von gespaltenen natürlichen (tierischen) Därmen hergestellt.
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