Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada

CETA ist ein Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada. Sie senkt Zölle und erleichtert den Export von Waren und Dienstleistungen, was den Menschen und Unternehmen sowohl in der EU als auch in Kanada zugutekommt.

CETA trat am 21. September 2017 vorläufig in Kraft, d. h. der Großteil des Abkommens gilt nun. Die nationalen Parlamente in den EU-Ländern – und in einigen Fällen auch den regionalen Parlamenten – müssen dann das CETA genehmigen, bevor es seine volle Wirkung entfalten kann.

Die Vereinbarung auf einen Blick

Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada trat am 21. September 2017 vorläufig in Kraft.

Die Bereiche, die noch nicht in Kraft getreten sind, sind

  • Investitionsschutz und Investitionsgerichtsbarkeit (ICS)
  • Zugang zum Markt für Wertpapieranlagen
  • Bestimmungen über Camcording
  • zwei Bestimmungen über die Transparenz von Verwaltungsverfahren, die Überprüfung und die Einlegung von Rechtsbehelfen auf Ebene der Mitgliedstaaten

Das Abkommen wird seine volle Wirkung entfalten, sobald alle Parlamente der Mitgliedstaaten es förmlich ratifiziert haben.

Welche Vorteile haben Sie für Ihr Unternehmen?

Die Vereinbarung

  • Beseitigung oder Senkung von Handelshemmnissen, Zöllen und exportbezogenen Kosten
  • Vereinfachung der Papierarbeit, technischer Vorschriften, Zollverfahren und Ursprungsregeln, Anforderungen an Produktprüfungen, Beschaffungsinformationen, Fragen des geistigen Eigentums usw.
  • Förderung des Handels mit Lebensmitteln, tierischen und pflanzlichen Erzeugnissen bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung eines hohen Niveaus der Gesundheit und Sicherheit von Menschen, Tieren und Pflanzen
  • ermöglicht Ihrem Unternehmen die Teilnahme an Ausschreibungen auf allen Ebenen der kanadischen Regierung
  • Schaffung eines zusätzlichen Marktzugangs in bestimmten Sektoren, Verbesserung der Mobilität der Arbeitnehmer und Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung von Qualifikationen für Berufstätige
  • Schutz einer Vielzahl geografischer Angaben für hochwertige europäische Lebensmittel auf dem kanadischen Markt
  • Förderung hochwertiger Investitionen zwischen der EU und Kanada

Zu den abgedeckten Bereichen gehören Marktzugangsregeln für Waren, technische Handelshemmnisse, gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen, Investitionen, Dienstleistungen, elektronischer Geschäftsverkehr, Wettbewerbspolitik, öffentliches Beschaffungswesen, geistiges Eigentum, Zusammenarbeit in Regulierungsfragen oder Streitbeilegung. Die Anhänge umfassen Zeitpläne für den Zollabbau, Kontingente, Verfahren, Ursprungsregeln, gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen usw.

 

Die Kapitel des Abkommens werden hier kurz erläutert, und der entsprechende Text kann heruntergeladen werden.

Tarife

Am 21. September 2017 haben Kanada und die EU bereits 98 % ihrer Zolltarifpositionen abgeschafft und fast alle verbleibenden Zolltarifpositionen schrittweise abgeschafft. Bis 2024 werden 99 % aller Zolltarifpositionen abgeschafft.

Zu den kanadischen Erzeugnissen, für die eine schrittweise Abschaffung der Zölle gilt, gehören

  • Kraftfahrzeugen
  • Schiffe
  • Gerste und Malz
  • raffinierter Zucker
  • Kartoffelstärke,
  • Blumen

Zu den europäischen Erzeugnissen, für die eine schrittweise Abschaffung der Zölle gilt, gehören

  • Kraftfahrzeugen
  • einige Fisch- und Meeresfrüchteerzeugnisse
  • Rohzucker und raffinierter Zucker
  • bestimmte Körner

Der schrittweise Abbau der Zölle erfolgt nach einem Zeitplan für den Zollabbau. Die Ermäßigungen werden in den Stufenkategorien in Anhang 2A des Abkommens ausgedrückt.

  • A: Zollsatz Null am 21. September 2017
  • B: Senkung des Zollsatzes auf Null in gleicher Höhe über einen Zeitraum von drei Jahren
  • C: Senkung des Zollsatzes auf Null unter gleichen Bedingungen über einen Zeitraum von fünf Jahren
  • D: Senkung des Zollsatzes auf Null in gleicher Höhe über einen Zeitraum von 7 Jahren
  • E: der Zoll ist vom Zollabbau befreit.
  • S: der Zollsatz bleibt fünf Jahre lang unverändert, danach werden sie am 1. Januar des Jahres 8 in drei gleichen Schritten abgebaut.
  • AV0 + EP: Wertzoll in Höhe von Null zum Zeitpunkt des Inkrafttretens; der spezifische Zoll, der sich aus der für diese Ursprungserzeugnisse geltenden Einfuhrpreisregelung ergibt, wird beibehalten.

 

Mein Handelsassistent zeigt die Zeitpläne für den Zollabbau für die betreffenden Zolltarifpositionen an.

Gewerbliche Waren

Beide Seiten haben vereinbart, 100 % der Zolltarifpositionen für gewerbliche Waren abzuschaffen, davon 99,6 % im Falle Kanadas und 99,4 % bei Inkrafttreten im Falle der EU. Zu den wenigen Waren, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens noch nicht liberalisiert waren, gehört eine begrenzte Zahl von Erzeugnissen der Automobilindustrie, die auf der Grundlage der Gegenseitigkeit über einen Zeitraum von drei, fünf oder sieben Jahren liberalisiert werden (17 Erzeugnisse im kanadischen Zollangebot und die entsprechenden Produkte im Angebot der EU). Kanada wird seine verbleibenden Zölle auf Schiffe über einen Zeitraum von sieben Jahren (d. h. bis 2024) liberalisieren.

Landwirtschaftliche Erzeugnisse

Bei Inkrafttreten hob Kanada die Zölle für 90,9 % aller seiner Agrarzollpositionen auf. Bis 2023 wird dieser Anteil auf 91,7 % steigen.

Für empfindliche landwirtschaftliche Erzeugnisse gilt eine besondere Behandlung:

Zollkontingente

Beide Seiten wenden Zollkontingente für bestimmte Erzeugnisse an, darunter für Rindfleisch, Schweinefleisch und Zuckermais aus Kanada sowie für europäischen Käse. Dabei handelt es sich um spezifische Mengen von Waren, die in einem bestimmten Zeitraum Anspruch auf Zollpräferenzbehandlung haben.

Einfuhr aus Kanada

Die Zuteilung von Zollkontingenten wird auf der Grundlage der im Rahmen des Zollkontingents verfügbaren Mengen und der beantragten Menge berechnet, die der EU-Kommission von den nationalen Behörden mitgeteilt wurde.

Sobald die Zuteilungen von der EU-Kommission berechnet und veröffentlicht wurden, müssen die EU-Mitgliedstaaten Einfuhr- oder Ausfuhrlizenzen für die im Rahmen der betreffenden Zollkontingente beantragten Mengen erteilen.

Die Grundregeln für die gleichzeitige Prüfung sind in der Verordnung (EG) Nr. 1301/2006 der Kommission mit gemeinsamen Regeln für die Verwaltung von Einfuhrzollkontingenten für landwirtschaftliche Erzeugnisse im Rahmen einer Einfuhrlizenzregelung festgelegt.

Die Zuteilungssätze der EU-Zollkontingente in Form der erteilten Einfuhrlizenzen werden monatlich veröffentlicht und sind über die Beobachtungsstelle für den Fleischmarkt zugänglich.

In den folgenden Verordnungen wird festgelegt, wie die EU ihre verschiedenen Zollkontingente für CETA verwaltet.

Ausfuhr nach Kanada
  • Kanada wendet ein jährliches Modell für die Zuteilung von Quoten für Milcherzeugnisse an
  • die Kontingente werden in der ersten Novemberhälfte beantragt, und die Rückgabe und Umverteilung der ungenutzten Quoten erfolgt am 1. August.
  • um ein Kontingent erhalten zu können, müssen Sie in Kanada ansässig sein und im Käsesektor tätig sein.

Weitere Informationen über die Zuteilung der Zollkontingente für Milcherzeugnisse, die im Rahmen des CETA aus der EU nach Kanada ausgeführt werden, finden Sie unter „Bekanntmachungen“ auf der Website „Global Affairs Canada“.

In den Bekanntmachungen an die Einführer sind die Kriterien für die Zuteilung im Rahmen der jeweiligen Zollkontingente festgelegt. Die Bekanntmachungen enthalten auch Informationen über die Verwaltung von Zollkontingenten im Allgemeinen und über das Verfahren für die Einreichung eines Antrags. Die Antragsformulare und die zugehörigen Anlagen sind jeder Bekanntmachung beigefügt.

CETA-Käseinhaberliste 2020

CETA-Liste der Quoteninhaber für Industriekäse 2020

2019 – Tabelle über die Nutzung des CETA-Zollkontingents für Käse

Darüber hinaus ist Folgendes zu beachten:

  • Obst und Gemüse unterliegen weiterhin dem Einfuhrpreissystem der EU
  • die Zölle für Geflügel und Eier werden beibehalten.

Wein und Spirituosen

Spezifische Zölle auf Weine und Spirituosen aus der EU, die nach Kanada gelangen, wurden mit Inkrafttreten des CETA abgeschafft.

Für Spirituosen wie Gin, Wodka und Whisky befasst sich das CETA mit nichttarifären Handelshemmnissen, die die Fähigkeit der EU, in den kanadischen Markt einzudringen, erheblich beeinträchtigt haben, insbesondere durch

  • Anwendung der unterschiedlichen Dienstleistungsgebühr (die Kanada auf eingeführte Weine und Spirituosen erhebt) auf der Grundlage des Volumens und nicht des Werts und Berechnung der Gebühr in transparenterer Weise, wodurch die Kosten für EU-Erzeuger für den Verkauf ihrer Erzeugnisse in Kanada gesenkt werden.
  • Einfrieren der Zahl der kanadischen Off-site-Verkaufsstellen, die nur kanadischen Herstellern offen stehen und eine Alternative zum Monopol der Provinz-Lockor Boards darstellen
  • Verhinderung außerprofiter Tätigkeiten bestimmter Spirituosenhäuser, die zu unlauterem Wettbewerb auf kanadischem Hoheitsgebiet und in Drittländern geführt haben
  • Abschaffung der kanadischen Vorschriften für die Vermischung eingeführter Spirituosen in loser Schüttung mit einheimischen Spirituosen vor der Abfüllung (durch diese Anforderung wurde verhindert, dass eingeführte Spirituosen als geografische Angaben bei der Abfüllung in Kanada gekennzeichnet werden)

Das CETA umfasst sowohl das Abkommen zwischen der EU und Kanada über alkoholische Getränke von 1989 als auch das Abkommen zwischen der EU und Kanada über Wein und Spirituosen aus dem Jahr 2004, das starke rechtliche Garantien für europäische und kanadische Wein- und Spirituosenhändler bietet. Geringfügige Änderungen des Abkommens von 2004 sind in Anhang 30-B des CETA aufgeführt. 

Fischereien

Kanada hat alle Zölle auf Fischereierzeugnisse bei Inkrafttreten vollständig abgeschafft.

Die EU hat bei Inkrafttreten 95,5 % ihrer Zölle abgeschafft und vereinbart, die verbleibenden 4,5 % der Zölle innerhalb von 3, 5 oder 7 Jahren weiter abzuschaffen.

Parallel zur Aufhebung der Zölle werden die EU und Kanada eine nachhaltige Fischerei entwickeln, indem sie Überwachungs-, Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen anwenden und illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei bekämpfen.

 

Den geltenden Zollsatz für Ihr Produkt finden Sie in My Trade Assistant.

Ursprungsregeln

 

Um eine Präferenzbehandlung in Anspruch nehmen zu können, muss Ihr Erzeugnis die Ursprungsregeln des Abkommens erfüllen. Bitte überprüfen Sie das interaktive „Tool zur Selbstbewertung der Ursprungsregeln (ROSA) in My Trade Assistant, um zu beurteilen, ob Ihr Erzeugnis die Ursprungsregeln erfüllt, und erfahren Sie, wie Sie die richtigen Unterlagen erstellen können.

Allgemeine Informationen über die Ursprungsregeln und die Ursprungsverfahren sind diesem Abschnitt zu entnehmen.

Ursprung ist die „wirtschaftliche Staatsangehörigkeit“ der gehandelten Waren. Wenn Sie neu sind, finden Sie im Abschnitt „Waren“ eine Einführung zu den wichtigsten Konzepten.

Ursprungsregeln

Die Ursprungsregeln sind im Protokoll über Ursprungsregeln und Ursprungsverfahren des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens EU -Kanada (CETA) festgelegt (ABl. L 11 vom 14.1.2017, S. 465). Bitte konsultieren Sie auch die ausführlichen Leitlinien zu den Ursprungsregeln.

Ist mein Erzeugnis „mit Ursprung“ im Sinne des CETA EU-Kanada?

Damit Ihr Erzeugnis für den niedrigeren oder Null-Präferenzzollsatz im Rahmen des CETA in Frage kommt, muss es seinen Ursprung in der EU oder Kanada haben.

Ein Erzeugnis mit Ursprung in der EU oder Kanada, wenn es eine der folgenden Anforderungen erfüllt:

  • vollständig in der EU oder in Kanada gewonnen oder hergestellt wurde
  • ausschließlich aus Vormaterialien mit Ursprung in der EU oder Kanada hergestellt wird
  • in Übereinstimmung mit den in Anhang 5aufgeführten erzeugnisspezifischen Vorschriften in ausreichender Menge in der EU oder in Kanada hergestellt worden ist

Siehe auch Einleitende Bemerkungen zu Anhang 5.

Darüber hinaus sind in Anhang 5a für bestimmte Erzeugnisse Ursprungskontingente und alternative erzeugnisspezifische Regeln festgelegt.

 

Beispiele für produktspezifische Vorschriften in EU-Handelsabkommen

  • die Wertzuwachsregel – der Wert aller verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft darf einen bestimmten Prozentsatz des Ab-Werk-Preises des Erzeugnisses nicht überschreiten
  • Änderung der zolltariflichen Einreihung – Das Herstellungsverfahren führt zu einer Änderung der zolltariflichen Einreihung zwischen den Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft und dem Enderzeugnis (z. B. Herstellung von Papier (Harmonisiertes System Kapitel 48) statt Zellstoff ohne Ursprungseigenschaft (Harmonisiertes System Kapitel 47))
  • besondere Vorgänge – es ist ein spezifischer Herstellungsprozess erforderlich, z. B. das Spinnen von Fasern für Garne. Solche Vorschriften werden hauptsächlich in der Textil- und Bekleidungsindustrie sowie in der chemischen Industrie angewandt.

Eine Kombination dieser unterschiedlichen Vorschriften ist möglich, wobei die verschiedenen Vorschriften alternativ oder in Kombination erfüllt werden.

Tipps und Tricks zur Einhaltung der produktspezifischen Vorschriften

Das Abkommen bietet zusätzliche Flexibilität, um Ihnen die Einhaltung der produktspezifischen Vorschriften wie Toleranzen oder Kumulierung zu erleichtern.

Toleranz
  • die Toleranzregel ermöglicht es dem Hersteller, Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft zu verwenden, die nach der erzeugnisspezifischen Regel normalerweise bis zu 10 % des Ab-Werk-Preises des Erzeugnisses verboten sind.
  • diese Toleranz darf nicht angewendet werden, um die in den erzeugnisspezifischen Vorschriften aufgeführten Höchstwerte für Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft zu überschreiten.
  • besondere Toleranzen gelten für Textilien und Bekleidung der HS-Kapitel 50 bis 63, die in Anhang 1aufgeführt sind.
Kumulierung

CETA sieht drei Möglichkeiten zur Kumulierung des Ursprungs vor

  • bilaterale Kumulierung – Vormaterialien mit Ursprung in Kanada können als Ursprungserzeugnisse der EU (und umgekehrt) gezählt werden, wenn sie bei der Herstellung eines Erzeugnisses verwendet werden.
  • vollständige Kumulierung – ermöglicht die Berücksichtigung der in der EU oder Kanada an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft vorgenommenen Be- oder Verarbeitungen, um zur Einhaltung der erzeugnisspezifischen Regel beizutragen.
  • die Ermächtigungsklausel für die erweiterte Kumulierung – Vormaterialien mit Ursprung in einem gemeinsamen Partner eines Freihandelsabkommens können als Ursprungserzeugnisse der EU oder Kanadas angerechnet werden, wenn sie bei der Herstellung eines Erzeugnisses verwendet werden. Voraussetzung für diese Bestimmung ist, dass die Vertragsparteien die geltenden Bedingungen vereinbaren.

Sonstige Vorschriften

Ihre Ware muss auch alle anderen im Protokoll über die Ursprungsregeln festgelegten Anforderungen erfüllen, wie z. B. unzureichende Be- oder Verarbeitungen oder die Nichtveränderungsregel.

Nichtänderungsregel

Ursprungserzeugnisse müssen aus der EU nach Kanada (und umgekehrt) befördert werden, ohne in einem Drittland weiterverarbeitet zu werden.

Einige Vorgänge können in einem Drittland durchgeführt werden, wenn die Waren unter zollamtlicher Überwachung bleiben.

  • Entladen
  • erneutes Verladen
  • alle sonstigen Vorgänge, die zur Erhaltung des guten Zustands oder zur Beförderung der Erzeugnisse in das Gebiet der EU oder Kanadas erforderlich sind
  • Lagerung
  • Aufteilung von Sendungen

Die Zollbehörde kann von einem Einführer den Nachweis verlangen, dass ein Erzeugnis, für das der Einführer eine Zollpräferenzbehandlung beantragt, im Einklang mit den Beförderungsvorschriften versandt wurde.

Zollerstattung

Die Erstattung zuvor entrichteter Zölle auf Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die zur Herstellung eines Erzeugnisses verwendet wurden, das im Rahmen eines Präferenzzolls ausgeführt wird, ist nur in den ersten drei Jahren nach Inkrafttreten des CETA, d. h. bis zum 21. September 2020, zulässig.

Ursprungsverfahren

Wenn Sie einen Präferenzzoll in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie die Ursprungsverfahren befolgen und Ihren Antrag von den Zollbehörden des Landes überprüfen lassen, in das Sie Ihre Waren einführen. Die Verfahren sind in Abschnitt C des Protokolls über die Ursprungsregeln des Abkommens festgelegt.

Wie kann eine Zollpräferenzbehandlung beantragt werden?

Einführer können eine Zollpräferenzbehandlung auf der Grundlage einer vom Ausführer vorgelegten Ursprungserklärung beantragen.

Ursprungserklärung

In der EU ist kein Ursprungsnachweis erforderlich, wenn der Gesamtwert der Erzeugnisse

  • 500 EUR bei Kleinsendungen oder
  • 1 200 EUR für Waren, die sich im persönlichen Gepäck von Reisenden befinden.
Eigenerklärung des Ausführers

Ausführer können selbst erklären, dass ihre Ware ihren Ursprung in der EU oder Kanada hat, indem sie eine Ursprungserklärung vorlegen.

In der EU kann sie wie folgt vervollständigt werden:

  • von einem im System des registrierten Ausführers (REX)registrierten Ausführer
  • von jedem Ausführer, sofern der Gesamtwert der Erzeugnisse 6 000 EUR nicht überschreitet

Dieselbe REX-Nummer kann auch für einige andere Präferenzhandelsabkommen der EU (z. B. das Handelsabkommen der EU mit Japan) verwendet werden.

  • der Wortlaut der Ursprungserklärung kann in jeder Amtssprache der EU ausgefertigt werden und ist in Anhang 2 des Protokolls über die Ursprungsregeln enthalten.
  • die Ursprungserklärung sollte auf einer Rechnung oder einem Handelspapier erscheinen, in dem das Ursprungserzeugnis so genau bezeichnet wird, dass seine Nämlichkeit möglich ist.
  • die Ursprungserklärung bleibt 12 Monate ab dem Tag gültig, an dem sie vom Ausführer ausgefüllt wurde.
  • in der Regel gilt die Ursprungserklärung für eine Sendung, in Kanada kann sie jedoch auch für mehrere Sendungen identischer Erzeugnisse während eines Zeitraums von höchstens einem Jahr gelten.
Überprüfung des Ursprungs

Die Zollbehörden können prüfen, ob ein eingeführtes Erzeugnis tatsächlich Ursprungseigenschaft hat oder andere Ursprungsvoraussetzungen erfüllt.

Im Zweifelsfall kann die Zollbehörde von einem Einführer den Nachweis verlangen, dass ein Erzeugnis, für das der Einführer eine Zollpräferenzbehandlung beantragt, im Einklang mit den Beförderungsvorschriften versandt wurde.

Die Überprüfung beruht auf folgenden Grundsätzen:

  • Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Zollbehörden des Einfuhr- und des Ausfuhrlandes
  • Kontrollen des Ursprungs der Erzeugnisse durch die örtlichen Zollbehörden. Besuche des Einfuhrlandes beim Ausführer sind nicht gestattet.

Nach Abschluss der Prüfung treffen die Behörden des Einfuhrlandes die endgültige Feststellung des Ursprungs und unterrichten die Behörden der einführenden Vertragspartei über das Ergebnis.

Praktischer Leitfaden zu den Bestimmungen des CETA über Ursprungsregeln

Produktanforderungen

In technischen Vorschriften sind spezifische Merkmale festgelegt, die ein Produkt aufweisen sollte, z. B. Gestaltung, Etikettierung, Kennzeichnung, Verpackung, Funktionalität oder Leistung, und sie dienen beispielsweise dem Schutz der menschlichen Gesundheit, der Sicherheit oder der Umwelt. Es kann jedoch für Händler kostspielig sein, unterschiedliche Anforderungen auf verschiedenen Märkten zu erfüllen.

Die technischen Vorschriften und Vorschriften der EU und Kanadas wurden besser miteinander in Einklang gebracht, sodass Unternehmen dasselbe Produkt oder dasselbe Produkt mit weniger Veränderungen auf beiden Märkten verkaufen können. Dies ermöglicht es kleinen Unternehmen, insbesondere Kleinstunternehmen, mit größeren Unternehmen zu konkurrieren und sich an internationalen Lieferketten und dem elektronischen Handel zu beteiligen.

Das CETA enthält auch Bestimmungen, um Transparenz zu gewährleisten – beispielsweise, dass interessierte Personen auf beiden Seiten zu Vorschlägen für technische Vorschriften Stellung nehmen können, die Kanada oder die EU entwickeln könnten.

Darüber hinaus haben die EU und Kanada vereinbart, die Verbindungen und die Zusammenarbeit zwischen ihren Normungsgremien sowie ihren Prüf-, Zertifizierungs- und Akkreditierungsorganisationen zu stärken.

Erleichterung der Zertifizierung regulierter Produkte

Die EU und Kanada haben vereinbart, die Verbindungen und die Zusammenarbeit zwischen ihren Normungsgremien sowie ihren Prüf-, Zertifizierungs- und Akkreditierungsorganisationen zu stärken.

CETA enthält Bestimmungen, die dazu beitragen, unnötige Störungen zu vermeiden und Transparenz zu gewährleisten (z. B. dass interessierte Personen auf beiden Seiten zu Vorschlägen für technische Vorschriften Stellung nehmen können, die Kanada oder die EU entwickeln könnten).

Konformitätsbewertung – gegenseitige Anerkennung

Kanada und die EU sind übereingekommen, obligatorische Konformitätsbewertungsbescheinigungen anzuerkennen, die von anerkannten Konformitätsbewertungsstellen mit Sitz in der EU ausgestellt wurden, und umgekehrt für die unter das CETA-Protokoll fallenden Sektoren, um die Einhaltung der kanadischen oder EU-Anforderungen nachzuweisen.

Das Protokoll über die gegenseitige Anerkennung der Ergebnisse der Konformitätsbewertung ersetzt das bestehende Abkommen über die gegenseitige Anerkennung (MRA) und erweitert den Geltungsbereich der Produkte mit der Möglichkeit einer weiteren Ausweitung.

Bei den unter das Protokoll fallenden Erzeugnissen handelt es sich um

  • Elektro- und Elektronikgeräte, einschließlich elektrischer Anlagen und Geräte, und zugehörige Bestandteile
  • Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen
  • elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
  • Spielzeug
  • Bauprodukte
  • Maschinen, einschließlich Teile, Bauteile, einschließlich Sicherheitsbauteile, auswechselbare Ausrüstungen und Baugruppen von Maschinen
  • Messgeräte
  • Warmwasserkessel, einschließlich zugehöriger Geräte
  • Geräte, Maschinen, Apparate, Geräte, Steuerteile, Schutzsysteme, Sicherheitseinrichtungen, Kontroll- und Regelvorrichtungen sowie zugehörige Instrumente, Verhütungs- und Erkennungssysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX-Geräte)
  • Geräte zur Verwendung im Freien, da sie sich auf umweltbelastende Geräuschemissionen beziehen
  • Sportboote, einschließlich ihrer Bestandteile

Wie finden Sie die zugelassenen Konformitätsbewertungsstellen?

  • Einrichtungen, die im Rahmen des bestehenden MRA anerkannt sind, werden dies auch weiterhin im Rahmen des CETA tun.
  • damit eine neue Konformitätsbewertungsstelle anerkannt werden kann, muss die benennende Vertragspartei der anderen Seite die in Anhang 3 des Protokolls aufgeführten Angaben übermitteln.

Die NANDO-Datenbank enthält notifizierte und benannte Organisationen und andere relevante Informationen zur Konformitätsbewertung.

Zugelassene Konformitätsbewertungsstellen

Lebensmittelerzeugnisse

CETA strafft die Genehmigungsverfahren weiter, senkt die Kosten und verbessert die Berechenbarkeit des Handels mit tierischen und pflanzlichen Erzeugnissen.

  • alle in die EU eingeführten Erzeugnisse müssen den geltenden gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Normen entsprechen und umgekehrt
  • Informationen und Anforderungen für die Ausfuhr von Lebensmitteln nach Kanada finden
  • Anforderungen an die Einfuhr von Lebensmitteln in die EU

Die Canadian Food Inspection Agency (CFIA) legt die Strategien und Vorschriften für die Einfuhr von Lebensmitteln, landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen fest.

Die Canada Border Services Agency (CBSA) ist für die erste Einfuhrkontrolle von Lebensmitteln, landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen zuständig.

Beispiele für Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel in Kanada

  • erforderliche Sprachkenntnisse
  • übliche Bezeichnung
  • Nettofüllmenge
  • Zutaten und Allergene
  • Tabelle „Nährwert“
  • Identität des Händlers 
  • „Beste vor“, „verpackt am“ und Ablaufdatum
  • Lageranweisungen
  • Ursprungsland
  • Identitätsstandard

Weitere Kennzeichnungsanforderungen finden Sie im Industriekennzeichnungsinstrument der Canadian Food Inspection Agency.

Dies ist eine Liste von Vorschriften, die Sie bei der Ausfuhr Ihrer Lebensmittel nach Kanada für nützlich halten können.

Tiere und tierische Produkte

CETA bestätigt die bestehende Zusammenarbeit zwischen der EU und Kanada im Veterinärbereich auf der Grundlage eines hohen Maßes an gegenseitigem Vertrauen und sieht eine weitere Vereinfachung des Zulassungsverfahrens für Ausführer vor.

  • Kanada hat seinen Rindfleischmarkt für 19 EU-Mitgliedstaaten wieder geöffnet
  • im Falle eines Seuchenausbruchs (sogenannte Regionalisierung) haben die Vertragsparteien vereinbart, Handelsbeschränkungen so gering wie möglich zu halten, und der Handel aus nicht betroffenen Gebieten kann ohne Unterbrechung oder langwierige Wiederzulassungsverfahren fortgesetzt werden.

Anforderungen an die Ausfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen nach Kanada

Pflanzen, Obst und Gemüse

Mit CETA werden neue Verfahren eingeführt, um das Genehmigungsverfahren für Pflanzen, Obst und Gemüse durch Kanada zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Das CETA ermöglicht es Kanada, den derzeitigen länder- und produktbezogenen Ansatz durch EU-weite Bewertungs- und Genehmigungsverfahren für Obst und Gemüse zu ersetzen.

Ziel ist es, ein berechenbareres Regelungsumfeld für Exporteure zu schaffen.

Bei allen Produktkategorien vereinbarten die Parteien die Einführung von beschleunigten Verfahren für als vorrangig ausgewiesene Posten.

Informationen und Anforderungen an die Ausfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen nach Kanada

Arzneimittel,

Das CETA baut auf der gegenseitigen Anerkennung guter Herstellungspraktiken und Inspektionen von pharmazeutischen Fabriken auf, die zwischen der EU und Kanada bereits bestehen, und verringert Doppelkontrollen.

Das bedeutet, dass Sie als Arzneimittelhersteller mit deutlich geringeren Verwaltungslasten und -kosten konfrontiert sein werden und die Regulierungsbehörden der EU und Kanadas ihre Ressourcen besser nutzen können, indem sie doppelte Inspektionen reduzieren und sich stattdessen auf Märkte konzentrieren, auf denen höhere Risiken bestehen. Konkret

  • Inspektionen, die von einer Behörde eines EU-Mitgliedstaats im Hoheitsgebiet der EU durchgeführt werden, werden von Kanada akzeptiert und umgekehrt.
  • in Drittländern durchgeführte Inspektionen können ebenfalls anerkannt werden.

 

In der heutigen Weltwirtschaft stammen 40 % der in der EU vertriebenen Fertigarzneimittel aus Übersee und 80 % der pharmazeutischen Wirkstoffe, die zur Bereitstellung von Arzneimitteln in der EU verwendet werden.

Weitere Informationen: Protokoll über die gegenseitige Anerkennung des Programms zur Einhaltung und Durchsetzung der Vorschriften über die gute Herstellungspraxis für Arzneimittel.           

 

Diebesonderen Vorschriften und Anforderungen für Ihr Produkt finden Sie in My Trade Assistant.

Technische Handelshemmnisse

Obwohl technische Vorschriften wichtig sind, können sie manchmal ein Hemmnis für den internationalen Handel darstellen und somit eine erhebliche Belastung für Sie als Exporteur darstellen.

  • wenn Sie der Meinung sind, dass Sie mit einem Handelshemmnis konfrontiert sind, das Ihr Unternehmen verlangsamen oder Sie am Export hindert, können Sie uns sagen:
  • melden Sie unter Verwendung des Online-Formulars, was Ihre Ausfuhren nach Kanada stoppen, und die EU wird Ihre Situation analysieren und geeignete Maßnahmen ergreifen.

Kontaktieren Sie uns

Zollabfertigungsunterlagen und -verfahren

Das Abkommen gewährleistet transparentere und vereinfachte Zollverfahren, um den Handel zu erleichtern und die Kosten für die Unternehmen zu senken.

Unterlagen

In den Schritt-für-Schritt-Leitfaden werden die verschiedenen Arten von Dokumenten beschrieben, die Sie für die Zollabfertigung Ihrer Produkte vorbereiten sollten.

Je nach Erzeugnis können die Zollbehörden alle oder einige der nachstehenden Elemente verlangen.

  • Handelsrechnung (unter Angabe der besonderen Anforderungen an Form und Inhalt in My Trade Assistant)
  • Verpackungsliste
  • Einfuhrlizenzen für bestimmte Waren
  • Zertifikate, aus denen hervorgeht, dass Ihr Produkt den verbindlichen Produktvorschriften entspricht, z. B. Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen, Kennzeichnung und Verpackung
  • Ursprungsnachweis – Ursprungserklärung

Zur Klarstellung: Sie können im Voraus verbindliche Zolltarifauskünfte und/oder verbindliche Ursprungsauskünfte beantragen.

 

Nähere Informationen über die Unterlagen, die Sie für die Zollabfertigung Ihres Produkts vorlegen müssen, finden Sie bei My Trade Assistant.

Verfahren für den Nachweis und die Überprüfung des Ursprungs

Eine Beschreibung der Art und Weise, wie der Ursprung Ihrer Erzeugnisse für die Inanspruchnahme eines Präferenzzolls nachgewiesen werden kann, und der Regeln für die Überprüfung des Ursprungs durch die Zollbehörden finden Sie im vorstehenden Abschnitt über die Ursprungsregeln.

Allgemeine Informationen über die Zollverfahren für Ein- und Ausfuhr finden Sie bei der GD Steuern und Zollunion.

Geistiges Eigentum und geografische Angaben

CETA bietet europäischen Unternehmen, die innovative, künstlerische, eigenständige und hochwertige Produkte nach Kanada ausführen, einen besseren Schutz der Rechte des geistigen Eigentums und bietet Schutz für Arzneimittel und geografische Angaben.

Kanada hat seine Grenzmaßnahmen gegen nachgeahmte Marken, unerlaubt hergestellte urheberrechtlich geschützte Waren und nachgeahmte Waren mit geografischer Angabe verschärft, indem es den Zollbehörden die Möglichkeit eingeräumt hat, mutmaßliche gefälschte Waren zurückzuhalten.

Geistiges Eigentum

Das Handelsabkommen sieht auch moderne Vorschriften zum Schutz und zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums vor.

Urheberrecht im digitalen Zeitalter

Kanada hat sich bereit erklärt, seine Urheberrechtsschutzregelung mit den folgenden „Internet-Verträgen“ der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Einklang zu bringen.

  • der WIPO-Urheberrechtsvertrag
  • WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger

In den Internet-Verträgen sind Normen festgelegt, die den unbefugten Zugang zu kreativen Werken und deren Nutzung im Internet oder in digitaler Form verhindern, die für unsere Kreativwirtschaft wichtig sind.

Die Vereinbarung enthält wichtige Bestimmungen über Beschränkungen der Haftung von Internetdiensteanbietern für rechtsverletzende Inhalte, wenn sie eine Reihe von Bedingungen erfüllen, wie z. B. ein System der wirksamen Meldung solcher Inhalte.

Kanada hat ferner zugesagt, dafür zu sorgen, dass Rechteinhaber die Technologie wirksam nutzen können, um ihre Rechte zu schützen und ihre Werke online zu lizenzieren.

  • beispielsweise werden Schutz und wirksame Rechtsbehelfe gegen die Umgehung technologischer Maßnahmen (z. B. Verschlüsselung) gewährt, die von Rechteinhabern zum Schutz ihrer Rechte eingesetzt werden.
  • darüber hinaus ist es verboten, elektronische „Informationen zur Rechteverwaltung“ absichtlich zu ändern oder zu löschen, d. h. Informationen, die dem geschützten Material beigefügt sind und das Werk, seine Urheber, ausübenden Künstler oder Eigentümer sowie die Bedingungen für seine Nutzung identifizieren.
Senderechte

Kanada erklärte sich ferner bereit, die Rechte europäischer Künstler besser zu schützen, indem den ausübenden Künstlern das ausschließliche Recht eingeräumt wird, die drahtlose Ausstrahlung und die öffentliche Wiedergabe ihrer Darbietungen zu erlauben oder zu verbieten.

Durch diese Rechte wird sichergestellt, dass sowohl europäische als auch kanadische Künstler für ihre Kreativität belohnt werden und Anreize haben, weiterhin neue künstlerische Werke zu schaffen.

  • Europäische Künstler können Gebühren z. B. von Café und Einzelhandelseinrichtungen erhalten, die Musik spielen, um Verbraucher anzuziehen.
  • Kanada stellt sicher, dass für drahtlose Rundfunksendungen oder für die öffentliche Wiedergabe eine einzige angemessene Vergütung gezahlt wird; diese Vergütung wird auf die betreffenden ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller aufgeteilt.
Sortenschutz

Kanada hat ferner vereinbart, den Schutz von Pflanzensorten auf der Grundlage des Gesetzes von 1991 des Internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) zu verstärken.

Dies bedeutet, dass innovative Pflanzensorten, die z. B. zu höheren Erträgen führen können, geschützt werden und daher wahrscheinlich schneller auf dem kanadischen Markt zum Nutzen der Landwirte und Verbraucher eingeführt werden.

Die EU ist ein wichtiger Anbieter neuer Pflanzensorten. Diese wichtige Forschungs- und Innovationstätigkeit wird durch das gemeinschaftliche Sortenschutzrecht sui generis geschützt. Dies steht nicht im Zusammenhang mit der Verwendung genetisch veränderter Organismen.

Maßnahmen gegen Fälschungen

Kanada erklärte sich ferner bereit, seine Grenzmaßnahmen gegen nachgeahmte Marken, unerlaubt hergestellte urheberrechtlich geschützte Waren und nachgeahmte Waren mit geografischer Angabe zu verstärken, indem insbesondere den Zollbehörden die Möglichkeit eingeräumt wird, gefälschte Waren von Amts wegen zurückzuhalten.

  • Die zuständigen Behörden Kanadas können von sich aus tätig werden, um Waren, die im Verdacht stehen, ein Recht des geistigen Eigentums zu verletzen, vorübergehend zurückzuhalten.
  • Marken müssen nicht einzeln bei den kanadischen Zollbehörden eingetragen werden, um in den Genuss des Schutzes zu kommen.

Kanada wird Verfahren einführen oder aufrechterhalten, nach denen ein Rechteinhaber seine zuständigen Behörden ersuchen kann, die Überlassung oder Zurückhaltung von Waren, die im Verdacht stehen, ein Recht des geistigen Eigentums zu verletzen, auszusetzen oder zurückzuhalten.

Kanada hat den Justizbehörden auch die Möglichkeit eingeräumt, die notwendigen einstweiligen Maßnahmen zu ergreifen und unmittelbar gegen Vermittler, die nachgeahmte Waren auf den Markt bringen würden, Einstellungs- und Unterlassungsanordnungen zu erlassen.

Arzneimittel,

CETA verbessert die Rechte des geistigen Eigentums für innovative Arzneimittel in dreierlei Hinsicht

  • Innovatoren, die Inhaber eines pharmazeutischen Patents sind, erhalten das Recht, in Kanada Zulassungsentscheidungen in gleicher Weise anzufechten, wie andere Hersteller bereits
  • Kanada verpflichtet sich zu seiner derzeitigen Datenschutzregelung (6 + 2 Jahre), wodurch Rechtssicherheit in einem Bereich geschaffen wird, in dem langfristige Investitionen unerlässlich sind.
  • Kanada wird ein System zur Restaurierung von Patentbegriffen nach dem Vorbild des EU-Systems einführen, um ungerechtfertigte Verzögerungen im Genehmigungsverfahren für das Inverkehrbringen auszugleichen, einschließlich eines maximalen zusätzlichen Schutzes (2 Jahre) – die Vertragsparteien einigten sich auf die Möglichkeit von Ausnahmen für die Ausfuhr in Drittländer.

Weitere Informationen zum Schutz des geistigen Eigentums in der EU finden Sie hier.

 

Der Europäische IPR-Helpdesk bietet einen Helpline-Dienst für direkte Unterstützung im Bereich des geistigen Eigentums an. Beratung und Unterstützung in Fragen der Rechte des geistigen Eigentums über den EU-Markt hinaus.

Geografische Herkunftsangaben

Geografische Angaben für Weine und Spirituosen, die in Kanada und der EU geschützt sind, sind in Anhang III Buchstabe a bzw. Anhang IV Buchstabe a des Abkommens von 2004 über den Handel mit Wein und Spirituosen aufgeführt.

Zusätzlich zu den geografischen Angaben, die im Rahmen des in CETA integrierten Abkommens über Wein und Spirituosen zwischen der EU und Kanada geschützt sind, hat Kanada zugesagt, 143 geografische Angaben – besondere Lebensmittel und Getränke aus bestimmten Städten oder Regionen in der EU – zu schützen.

Kanada wird diese traditionellen europäischen Erzeugnisse genauso wie die EU vor Nachahmungen schützen. Es ist rechtswidrig, die Verbraucher über den tatsächlichen Ursprung eines Erzeugnisses irrezuführen, z. B. durch die Verwendung von Flaggen, die fälschlicherweise auf eine geschützte geografische Angabe der EU oder das Land verweisen, aus dem das Erzeugnis mit geografischer Angabe stammt. Rechteinhaber in der EU werden in der Lage sein, ein Verwaltungsverfahren zur Wahrung der Rechte geografischer Angaben in Kanada zu nutzen, anstatt sich nur auf langwierigere und komplexere Verfahren innerhalb des innerstaatlichen Gerichtssystems zu verlassen.

Liste der in Kanada geschützten geografischen Angaben

Die Liste kann künftig auf andere Erzeugnisse ausgeweitet werden, wenn die EU und Kanada zustimmen.

Weitere Informationen über den Schutz geografischer Angaben in Kanada dank CETA finden Sie in diesem praktischen Leitfaden.

In Bezug auf die im Abkommen von 2004 über den Handel mit Wein und Spirituosen aufgeführten geografischen Angaben müssen die Inhaber dieser geografischen Angaben, um in Kanada geschützt zu werden, ihre geografischen Angaben beim kanadischen Amt für geistiges Eigentum registrieren.

Das Registrierungsverfahren wird hier erläutert.

Elektronischer Geschäftsverkehr

Im Kapitel über den elektronischen Geschäftsverkehr wird in den allgemeinen Bestimmungen erwähnt, dass die Vertragsparteien anerkennen, wie wichtig es ist, die Nutzung des elektronischen Geschäftsverkehrs durch KMU zu erleichtern.

Leistungen

CETA gewährleistet Rechtssicherheit für Dienstleister aus der EU und Kanada, indem ein hohes Maß an Liberalisierung in Kanada und der EU verbindlich vorgeschrieben wird.

Die EU erhält einen besseren Zugang zum kanadischen Markt, insbesondere für Seeverkehrsdienstleistungen.

Schrittweise Liberalisierung und Transparenz

Kanada kann keine neuen Kontingente oder neuen diskriminierenden Maßnahmen gegenüber EU-Dienstleistungserbringern einführen, außer in einer begrenzten Anzahl sensibler Sektoren. Mit dem Abkommen wird auch sichergestellt, dass Dienstleister in der EU in den Genuss von

  • ein über die WTO-Verpflichtungen Kanadas hinausgehender Marktzugang
  • die meisten künftigen Liberalisierungen, die Kanada vornehmen könnte

Kanada hat eine Reihe von Beschränkungen in Bezug auf die Staatsangehörigkeit und die Aufenthaltsbedingungen für eine Reihe von Berufsangehörigen, die in Kanada praktizieren dürfen, aufgehoben, darunter

  • Rechtsanwälte
  • Wirtschaftsprüfer
  • Architekten
  • Ingenieur

Im Bereich Telekommunikation sowie Post- und Kurierdienste hat Kanada zum ersten Mal die Liberalisierung in Zukunft blockiert.

Seeverkehrsdienstleistungen

Eine neue Öffnung des kanadischen Seeverkehrsmarktes wird es den Seeverkehrsbetreibern aus der EU und ihren größeren Schiffen erleichtern, in Kanada auf der wichtigen Strecke zwischen Montreal und Halifax zu fliegen.

Beide Häfen sind an der kanadischen Ostküste von Bedeutung. Montreal ist ein großer Hafen, in dem 1,4 Millionen Standardcontainer umgeschlagen werden (Gesamtzahl der Ein- und Ausfuhrcontainer im Jahr 2015), während Halifax 0,4 Millionen 20-Fuß-Einheiten (TEU) (2015) handhabt.

Die EU ist bei Baggerdiensten mit Abstand weltweit führend. Mit CETA öffnet Kanada seinen Markt für Baggertätigkeiten auch für EU-Betreiber, ein Markt mit einem geschätzten Wert zwischen 150 Mio. CAD und 400 Mio. CAD pro Jahr (ca. 104 Mio. EUR – 278 Mio. EUR pro Jahr).

Regulierungsdisziplinen

Neben den ehrgeizigen Marktzugangsverpflichtungen enthält CETA auch innovative und starke Regulierungsdisziplinen, die die von den beiden Vertragsparteien eingegangenen Marktzugangsverpflichtungen ergänzen und verstärken.

Diese Regulierungsdisziplinen umfassen eine der umfassendsten und umfassendsten, gegenseitig bindenden Disziplinen für die innerstaatliche Regulierung, die sich mit Lizenz- oder Genehmigungsregelungen für fast alle Dienstleistungen und Investitionstätigkeiten befassen. Der Text gewährleistet faire und transparente Regelungen für alle Antragsteller und sorgt für ein möglichst reibungsloses Genehmigungsverfahren.

Freizügigkeit von Fachkräften

Das vereinbarte Paket zur vorübergehenden Einreise von Berufstätigen umfasst folgende Vorteile:

  • EU-Unternehmen können ihre unternehmensintern transferierten Arbeitnehmer für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren nach Kanada entsenden – aufbauend auf früheren Abkommen gilt dieser Vorteil im Allgemeinen für alle Sektoren.
  • eine verlängerte Aufenthaltsdauer für Berufsangehörige – vertragliche Dienstleister oder Freiberufler (gemäß der Vereinbarung) können sich für einen Zeitraum von 12 Monaten im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei aufhalten (doppelt wie zuvor möglich)

Anbieter vertraglicher Dienstleistungen profitieren von besseren Einreise- und Aufenthaltsbedingungen (z. B. diskriminierungsfreie Behandlung gegenüber kanadischen Anbietern) in weiteren Sektoren. Diese umfassen

  1. Beratungs- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit
    • Bergbau:
    • Telekommunikationsdienstleistungen
    • Post- und Kurierdienste
    • Versicherungsdienstleistungen und versicherungsbezogene Dienstleistungen
    • sonstige Finanzdienstleistungen
    • Verkehr
    • Fertigung
  2. Wartung und Reparatur von Ausrüstungen, z. B.:
    • Schiffe, Schienenfahrzeuge
    • Kraftfahrzeuge, Krafträder, Schneemobile und Straßenfahrzeuge
    • Luftfahrzeuge und Teile davon
    • Metallerzeugnisse, Nicht-Büromaschinen und andere Geräte und Haushaltsgegenstände
  3. Verbundene wissenschaftliche und technische Beratungsdienstleistungen
  4. Umweltdienstleistungen

Neue Profile: der präferenzielle Zugang zum kanadischen Markt und die nichtdiskriminierende Behandlung in Kanada gelten auch für neue Kategorien von EU-Lieferanten, wie sie im Abkommen festgelegt sind: Investoren, kurzfristige Geschäftsreisende und Technologen.

Kanada wird Ehegatten von konzernintern entsandten Arbeitnehmern aus der EU eine Behandlung gewähren, die der Behandlung gleichwertig ist, die Ehegatten kanadischer unternehmensintern transferierter Arbeitnehmer in der EU gewährt wird.

Gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen

Um die Mobilität hochqualifizierter Fachkräfte zwischen der EU und Kanada zu erleichtern, schafft CETA einen Rahmen für die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen und legt die allgemeinen Bedingungen und Leitlinien für die Aushandlung berufsspezifischer Abkommen fest.

CETA bietet einen detaillierten Rahmen für die Aushandlung und den Abschluss von Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen.

Das Abkommen überlässt es den Verbänden reglementierter Berufe beider Vertragsparteien, den Prozess der Aushandlung eines Abkommens über gegenseitige Anerkennung einzuleiten, indem sie dem zuständigen CETA-Ausschuss Empfehlungen unterbreiten und die besonderen Bedingungen vereinbaren. Sobald sich die Verbände auf die Grundsätze und Verfahren des Rahmens einigen, wird das MRA rechtsverbindlich, wodurch sichergestellt wird, dass europäische Fachkräfte ihre Qualifikationen von den zuständigen Behörden Kanadas anerkennen lassen können und umgekehrt.

Öffentliches Beschaffungswesen

Mit CETA können EU-Unternehmen nun Angebote für kanadische öffentliche Ausschreibungen auf allen drei Ebenen des öffentlichen Beschaffungswesens einreichen: Bund, Länder und Gemeinden.

In Kanada sind Provinzen und Territorien für öffentliche Güter zuständig, wie z. B.

  • Gesundheitsversorgung
  • Bildungswesen
  • Gemeinwohl
  • innerprovinzinterner Transport.

Gemeinden verwalten

  • örtlicher Verkehr
  • Schulvorstände
  • öffentliche Versorgungsbetriebe usw.

Die unter das CETA fallenden Beschaffungsstellen sind in den Anhängen 19-1 bis 19-8 aufgeführt.

CETA schafft auch Rechtssicherheit, dass kanadische öffentliche Stellen und Stellen europäische Unternehmen nicht diskriminieren können, d. h. den Zugang der Unternehmen zu einer öffentlichen Ausschreibung beschränken.

Lieferanten können Beschaffungsentscheidungen anfechten, die ihrer Ansicht nach gegen die Verpflichtungen des Übereinkommens verstoßen. In Kanada nimmt das Canadian International Trade Tribunal (CITT) diese Aufgabe wahr.

Kanada hat sich ferner bereit erklärt, das Ausschreibungsverfahren transparenter zu gestalten, indem alle seine öffentlichen Ausschreibungen rechtzeitig auf einer einzigen Beschaffungswebsite veröffentlicht werden. Derzeit bietet diese Website ein Tool zur Suche nach Beschaffungsmöglichkeiten der (Bundes-)Regierung.

Andere öffentliche Aufträge (Provinzregierungen und Gebietskörperschaften) veröffentlichen derzeit Ausschreibungsbekanntmachungen auf ihren eigenen Beschaffungswebsites oder in einem elektronischen Ausschreibungssystem, das von einem Drittdienstleister betrieben wird. 

 

Um herauszufinden, ob Sie zur Teilnahme an einer bestimmten öffentlichen Ausschreibung außerhalb der EU berechtigt sind, wenden Sie sich bitte an My Trade Assistant for Procurement.

Investitionen,

Sobald CETA endgültig in Kraft tritt, wird es Investoren aus der EU und Kanada mehr Vorhersehbarkeit, Transparenz und Schutz für ihre Investitionen in Kanada bzw. in der EU bieten.

Die Bestimmungen des CETA zum Investitionsschutz und das neue Investitionsgerichtssystem (ICS) werden ein hohes Maß an Schutz für Investoren gewährleisten und gleichzeitig das Recht der Regierungen wahren, Vorschriften zu erlassen und Gemeinwohlziele wie den Schutz der Gesundheit, der Sicherheit oder der Umwelt zu verfolgen.

Die Investitionsgerichtsbarkeit stellt einen klaren Bruch vom bisherigen Ansatz zur Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten (ISDS) dar und zeigt die gemeinsame Entschlossenheit der EU und Kanadas, ein gerechteres, transparenteres und institutionalisiertes System zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zu schaffen.

Die Investitionsbestimmungen des CETA werden auch die acht bestehenden bilateralen Investitionsabkommen zwischen bestimmten EU-Mitgliedstaaten und Kanada ersetzen.

Der Schwellenwert für die Überprüfung des Erwerbs kanadischer Unternehmen im Rahmen des Investment Canada Act wird erheblich von derzeit 354 Mio. CAD auf 1,5 Mrd. CAD angehoben. Dies gilt für alle EU-Investoren, bei denen es sich nicht um staatseigene Unternehmen handelt.

Wenn Sie Investitionen in Kanada planen, finden Sie hier weitere Informationen.

NB: Der Investitionsschutz und das Investitionsgerichtssystem sowie der Marktzugang für Wertpapieranlagen werden im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2017/38 des Rates vom 28. Oktober 2016 über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits (ABl. L 11 vom 14.1.2017, S. 1080–1081 ( http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2017.011.01.1080.01.ENG)) nichtvorläufigangewandt.

Links und Kontakte

EUROPÄISCHE UNION

Delegation der Europäischen Union in Kanada

Anschrift:

150 Metcalfe Street, Suite 1900, Ottawa, Ontario, K2P 1P1

Tel.: + 1 6132386464

E-Mail-Adresse: Delegation-Canada@eeas.europa.eu

ÖSTERREICH

Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ)

IN KANADA

Vorteil Austria Toronto

Generalkonsulat Österreich – EUR Handelsabteilung Vorteil Österreich

Anschrift:

30 St. Clair Avenue West, Suite 1402, Toronto, Ontario, M4V 3A1

Tel.: + 1 4169673348

E-Mail-Adresse: toronto@advantageaustria.org 

Tel.: + 1 5148493708

E-Mail-Adresse: montreal@advantageaustria.org 

 

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

445 Wilbrod Street, Ottawa, Ontario, K1N 6M7

Tel.: + 1 6137891444, 

E-Mail-Adresse: ottawa-ob@bmeia.gv.at

BELGIEN

Wallonien Agentur für Außenhandel und Investitionen
EUR Agence wallonne à l’Exportation et aux Investissements Etrangers (AWEX)

Brüssel Invest & Export

Flandernhandel

IN KANADA

Flandern/Wallonien/Brüssel

Handel für Ontario, Manitoba

Anschrift:

2 Bloor Street West – Suite 2508, Toronto, Ontario, M4W 3E2

Tel.: + 1 416515-7777

E-Mail-Adresse: toronto@awex-wallonia.com

 

 

Flanders
Trade rep. für Québec, Neufundland und Labrador, Nunavut, New Brunswick, Nova Scotia, Prince Edward Island

Anschrift:

999 Boulevard de Maisonneuve West – Suite 1600, Montreal (Québec) H3A 3L4

Tel.: + 1 514289-9955

E-Mail-Adresse: montreal@fitagency.com

 

Wallonia
Trade rep. für Québec, Neufundland und Labrador, Nunavut, New Brunswick, Nova Scotia, Prince Edward Island

Anschrift:

1250 René-Lévesque West – Suite 4115, Montreal, Québec, H3B 4W8

Tel.: + 1 514939-4049

 

Brüsseler
Handel für Québec, Neufundland und Labrador, Nunavut, New Brunswick, Nova Scotia, Prince Edward Island

Anschrift: 1010 Sherbrooke West – Suite 2404, Montreal, Québec, H3A 2R7

Tel.: + 1 514286-1581

E-Mail-Adresse: info@bruxelles-canada.com

 

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

360 Albert Street, 8. Stock, Suite 820, Ottawa, Ontario, K1R 7X7

Tel.: + 1 6132367267

E-Mail-Adresse: ottawa@diplobel.fed.be

BULGARIEN

Die bulgarische Agentur für die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (Small and Medium Enterprises Promotion Agency – Agentur für die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen), die als Förderagentur für kleine und mittlere Unternehmen in Bulgarien tätig ist, und die Agentur für die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (Kleine und Mittlere Unternehmen), die als
Förderagentur für kleine und mittlere Unternehmen bezeichnet wird, und die Agentur für die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (Kulgarische Agentur für kleine und mittlere Unternehmen), die als Förderagentur für kleine und mittlere Unternehmen (Kulgarienagentur) für die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (Kleinstunternehmen) bezeichnet wird

IN KANADA

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

325 Stewart Street, Ottawa, Ontario, K1N 6K5

Tel.: + 1 613893215

E-Mail-Adresse: Embassy.Ottawa@mfa.bg

KROATIEN


Exportportal Izvozni

IN KANADA

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

229 Chapel St, Ottawa, Ontario, K1N 7Y6

Tel.: + 1 6135627820

E-Mail-Adresse: croemb.ottawa@mvep.hr

 

Generalkonsulat

Anschrift:

918 Dundas Street East, Suite 302, Mississauga, Ontario, L4Y 2B8

Tel.: + 1 9052779051

E-Mail-Adresse: genmiss@mvep.hr
E-Mail: croconsulate.miss@mvep.hr

ZYPERN

Handelsdienst (Firmendienst
) φπηρεσία Εμπορίου

IN KANADA

Hohe Kommission

Anschrift:

150 Metcalfe Street, Suite 1002, Ottawa, Ontario, K2P 1P1

Tel.: + 1 6135630727

E-Mail-Adresse: ottawahighcom@mfa.gov.cy

 

Honorarkonsulat

Anschrift:

435 Donald Street, Coquitlam, British Columbia, V3K 3Z9

Tel.: + 1 6049362268

E-Mail-Adresse: tberggre@sfu.ca

 

Handelsabschnitt

Anschrift:

13 East 40th Street, New York, NY 10016

Tel.: + 1 2122139100

E-Mail-Adresse: ctncy@cyprustradeny.org

TSCHECHISCHE REPUBLIK

Nationale Agentur für Handelsförderung des Ministeriums für Industrie und Handel der Tschechischen Republik
CzechTrade – Česká agentura na podporu obchodu

IN KANADA

CzechTrade Canada

Anschrift:

6707 Elbow Drive SW, T2V0E5 Calgary, Alberta, T2H 0S7

Tel.: + 1 4032694924

E-Mail-Adresse: calgary@czechtrade.cz
E-Mail: jaroslav.jelinek@czechtrade.cz

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

251 Cooper Street, Ottawa, Ontario, K2P 0G2

Tel.: + 1 6135623875

Internet: http://www.mzv.cz/ottawa/en/

E-Mail-Adresse: ottawa@embassy.mzv.cz

E-Mail-Adresse: commerce_ottawa@mzv.cz

 

Generalkonsulat der Tschechischen Republik

Anschrift:

2 Bloor Street West, Suite 1500, Toronto, Ontario, M4W 3E2

Internet: www.mzv.cz/toronto

E-Mail-Adresse: toronto@embassy.mzv.cz

E-Mail-Adresse: commerce_toronto@mzv.cz

DÄNEMARK

Ministerium für auswärtige Angelegenheiten Dänemarks Udenrigsministeriet Eksportrådet

IN KANADA

Rat für Handel Dänemarks

Anschrift:

2 Bloor Street West, Suite 2120, Toronto, Ontario, M4W 3E2

Tel.: + 1 416962-5661

E-Mail-Adresse: yyzhkt@um.dk

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

47 Clarence Street, Suite 450, Ottawa, Ontario, K1N 9K1

Tel.: + 1 6135621811

E-Mail-Adresse: ottamb@um.dk 

ESTLAND

Enterprise Estonia (EAS)
Ettevõtluse Arendamise Sihtasutus (EAS)

IN KANADA

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

260 Dalhousie Street, Suite 210, Ottawa, Ontario K1N 7E4

Tel.: + 1 6137894222

E-Mail-Adresse: embassy.ottawa@mfa.ee

FINNLAND

Finpro

IN KANADA

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

55 Metcalfe Street, Suite 850, Ottawa, Ontario, K1P 6L5

Tel.: + 1 6132882233

E-Mail-Adresse: embassy@finland.ca

E-Mail-Adresse: sanomat.ott@formin.fi

FRANKREICH

Business France

IN KANADA

Handelsbeauftragter in Kanada: Business France

Toronto

Anschrift:

154 Universität Avenue Suite 400, Toronto, M5H 3Y9

Tel.: + 1 4169771257

 

Montreal: Bureau Business France,

Anschrift:

1501 McGill College, Büro 1120, Montreal, QC H3A 3M8

Tel.: + 1 5146704000

 

Vancouver:

Anschrift:

1111 Melville Street, Suite 320 Vancouver, British Columbia V6E 3V6

Tel.: + 1 6046390923

E-Mail-Adresse: canada@businessfrance.fr

 

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

42 Sussex Drive, Ottawa, Ontario, K1M 2C9

Tel.: + 1 6137891795

E-Mail-Adresse: politique@ambafrance-ca.org

DEUTSCHLAND

Deutschland Handel und Investitionen (GTAI)

IN KANADA

Deutsche Handelskammer Kanadas

Anschrift:

480 Universitäts Avenue, Suite 1500, Toronto, Ontario, M5G 1V2

Tel.: + 1 416598-3355

E-Mail-Adresse: info@germanchamber.ca

 

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

1 Waverley Street, Ottawa, Ontario, K2P 0T8, Kanada

Tel.: + 1 613 232 1101

E-Mail-Adresse: info@ottawa.diplo.de

GRIECHENLAND

Unternehmen Griechenland – Investitionen und Handel – auf der Grundlage von
Investitionen und Handel, die durch Investitionen und Handel gekennzeichnet werden

IN KANADA

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

80 MacLaren Street Ottawa, Ontario, K2P 0K6

Tel.: + 1 6132386271

E-Mail-Adresse: ecocom-ottawa@mfa.gr

 

Generalkonsulat

Anschrift:

1075 Bay Street, Suite 600, Toronto, Ontario, M5S 2B1

Tel.: + 1 4165150133

E-Mail-Adresse: ecocom-toronto@mfa.gr

UNGARN

Ungarisches nationales Handelshaus

Ungarische Investitionsförderungsagentur
http://www.hipa.hu/

IN KANADA

Generalkonsulat in Toronto

Anschrift:

175 Bloor Street East, Suite 1109, Südturm, Toronto

Tel.: + 1 6473492550

E-Mail-Adresse: mission.tor@mfa.gov.hu

 

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

299 Waverley St., Ottawa, K2P 0V9

Tel.: + 1 6132307560

E-Mail-Adresse: mission.ott@mfa.gov.hu

IRLAND

Unternehmen Irland

IN KANADA

Handelsbeauftragter in Kanada: Unternehmen Irland

Anschrift:

2 Bloor St. W, Suite 1501, Toronto, Ontario, M4W 3E2

Tel.: + 1 4169345033

E-Mail-Adresse: client.service@enterprise-ireland.com

E-Mail-Adresse: neil.cooney@Enterprise-Ireland.com

 

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

Varette-Gebäude, 130 Albert St, Ottawa, Ontario, K1P 5G4

Tel.: + 1 6132336281

E-Mail-Adresse: embassyofireland@rogers.com

ITALIEN

Italienische Handelsagentur
ICE —Agenzia per la Promozione all‚estero e l’internazionalizzazione delle imprese italiane

IN KANADA

Italienische Agentur für Handelsförderung des italienischen Generalkonsulats

Anschrift:

365 Bloor Street East, Suite 1802, Toronto, Ontario, M4W 3L4

E-Mail-Adresse: toronto@ice.it

Tel.: + 1 4165981566

 

Anschrift:

1000 rue Sherbrooke ouest, Büro 1720, Montreal, Québec, H3A 3G4

Tel.: + 1 5142840265

E-Mail-Adresse: montreal@ice.it

 

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

275 Slater St, Ottawa, Ontario, K1P 5H9

Tel.: + 1 6132322401

E-Mail-Adresse: ambasciata.ottawa@esteri.it 

LETTLAND

LettischeAgentur für Investitionen und Entwicklung (
Latvijas Investīciju un attīstības aдentūra liaa@liaa.gov.lv


)

IN KANADA

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

350 Sparks St, Ottawa, Ontario, K1R 7S8

Tel.: + 1 6132386014

E-Mail-Adresse: embassy.canada@mfa.gov.lv

LITAUEN

Unternehmen Litauen

IN KANADA

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

150 Metcalfe Str #1600, Ottawa, Ontario, K2P 1P1

Tel.: + 1 61356754 58

E-Mail-Adresse: amb.ca@urm.lt

LUXEMBURG

Luxemburg für Unternehmen

IN KANADA

Honorarkonsulat in Ottawa

Anschrift:

World Exchange Plaza, 45 O’Connor Street, Suite 1150, Ottawa, Ontario, K1P 1A4

Tel.: + 1 6137554091

E-Mail-Adresse: luxconsulottawa@gmail.com

 

Botschaft in Washington D.C.

Anschrift:

2200 Massachusetts Avenue, NW, Washington, DC. 20008

Tel.: + 1 2022654171

E-Mail-Adresse: luxembassy.was@mae.etat.lu

MALTA

Maltesisches Unternehmen

IN KANADA

In Kanada Generalkonsulat in Toronto

Anschrift:

3300 Bloor St W, Etobicoke, Ontario, M8X 2X3

Tel.: + 1 4162070922

E-Mail-Adresse: maltaconsulate.toronto@gov.mt

NIEDERLANDE

Niederländische Unternehmensagentur
Rijksdienst voor Ondernemend Nederland
 

Ondernemersplein – ein Online-Portal für ausländische und niederländische Start-ups

IN KANADA

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

350 Albert Street, Suite 2020 Ottawa, Ontario, K1R, 1A4

Tel.: + 1 613 237 503

E-Mail-Adresse: ott@minbuza.nl

 

Generalkonsulat in Toronto

Anschrift:

1 Dundas Street West, Suite 2106, Toronto, Ontario, M5G 1Z3

Tel.: + 1 416 595 2402

Internet: www.hollandtradeandinvest.com
E-Mail: tor-ea@minbuza.nl

POLEN

Polska Agencja Inwestycji i Handlu

E-Mail:
Polska Agencja Inwestycji i Handlu
 invest@paih.gov.pl

Sekretariat des Präsidenten:

Tel.: + 48 223349871

Abteilung für Auslandsinvestitionen:

Tel.: + 48 223349875

Abteilung für wirtschaftliche Entwicklung:

Tel.: + 48 223349820

Abteilung Wirtschaftsförderung:

Tel.: + 48 223349926

Abteilung Information und Kommunikation:

Tel.: + 48 223349994

 

IN KANADA

Polnische Investitions- und Handelsagentur in Toronto

Anschrift:

438 Universität Avenue, Suite 1810, Toronto, Ontario, M5G 2K8

E-Mail-Adresse: zack.labieniec@paih.gov.pl 

 

Botschaft der Republik Polen in Ottawa

Anschrift:

443 Daly Ave, Ottawa, Ontario, K1N 6H3

Tel.: + 1 6137890468

E-Mail-Adresse: ottawa.amb.sekretariat@msz.gov.pl

 

Generalkonsulat der Republik Polen in Toronto

Anschrift:

2603 See Shore Blvd. Westen, Toronto, Ontario, M8V 1G5

Tel.: + 1 4162525471

Tel.: + 1 4164645405

E-Mail-Adresse: toronto.info@msz.gov.pl 

 

Generalkonsulat der Republik Polen in Vancouver

Anschrift:

1177 West Hastings Street, Suite 1600, Vancouver, British Columbia, V6E 2K3

Tel.: + 1 6046883458

E-Mail-Adresse: vancouver.info@msz.gov.pl 

 

Konsulat der Republik Polen in Montreal

Anschrift:

3501 Avenue du Musée, Montreal, Québec, QC H3G 2C8

Tel.: + 1 6137890468 

E-Mail-Adresse: michal.falenczyk@msz.gov.pl

PORTUGAL

AICEP Portugal Global – Handels- und Investitionsagentur

IN KANADA

Handels- und Investitionsagentur: AICEP Toronto

Anschrift:

438 Universität Avenue, Suite 1400, Toronto, Ontario, M5G 2K8

Tel.: + 1 4169214925

E-Mail-Adresse: aicep.toronto@portugalglobal.pt

 

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

645 Inselpark Dr., Ottawa, Ontario, K1Y 0B8

Tel.: + 1 6137290883

E-Mail-Adresse: ottawa@mne.pt

RUMÄNIEN

Ministerium für Unternehmensumfeld, Handel und Unternehmertum

Investrumänien

Die rumänische Industrie- und Handelskammer

IN KANADA

Rumänisches Büro für Wirtschafts- und Handelsförderung

Anschrift:

1010, Rue Sherbrooke Ouest, Büro 610, Etage 6, Montreal, Québec, H3A 2R7

Tel.: + 1 5145048235

E-Mail-Adresse: romtrade.mtl@videotron.ca

 

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

655 Rideau St, Ottawa, Ontario, K1N 6A3

Tel.: + 1 6137893709

E-Mail-Adresse: ottawa@mae.ro

SLOWAKEI

SARIO –
Slovenská agentúra pre rozvoj investícií a obchodu (Slowakische Agentur für Investitions- und Handelsentwicklung)

IN KANADA

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

50 Rideau Terrace, Ottawa, Ontario, K1M 2A2

Tel.: + 1 6137494442

E-Mail-Adresse: emb.ottawa@mzv.sk

SLOWENIEN

Spirit Slowenien – Öffentliche Agentur für Unternehmertum, Internationalisierung, ausländische Investitionen und Technologie
SPIRIT Slovenija

IN KANADA

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

150 Metcalfe Street Suite 2200, Ottawa, Ontario, K2P 1P1

Tel.: + 1 6135655781

E-Mail-Adresse: sloembassy.ottawa@gov.si

SPANIEN

ICEX – Spanisches Institut für Außenhandel
ICEX España Exportación e Inversiones

IN KANADA

Wirtschafts- und Handelsamt

Anschrift:

151 Slaterstraße, Suite 801, Ottawa, Ontario, K1P 5H3

Tel.: + 1 6132360409

E-Mail-Adresse: ottawa@comercio.mineco.es

 

Handelsförderungsbüro Toronto

Anschrift:

170 Universität Ave #602, Toronto, Ontario, M5H 3B3

Tel.: + 1 4169670488

E-Mail:toronto@comercio.mineco.es

 

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

74 Stanley Ave, Ottawa, Ontario, K1M 1P4

Tel.: + 1 6137472252

E-Mail-Adresse: emb.ottawa@mae.es 

SCHWEDEN

Business Sweden – Schwedischer Handels- und Investitionsrat

IN KANADA

Handelsbeauftragter in Kanada: Unternehmen Schweden

Anschrift:

2 Bloor Street West, Suite 2120, Toronto Ontario M4W 3E2

Tel.: + 1 4169228152

E-Mail-Adresse: toronto@business-sweden.se

 

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

377 Dalhousie Street, Ottawa Ontario, K1N 9N8

Tel.: + 1 6132448200

E-Mail-Adresse: sweden.ottawa@gov.se

Handelskammern und Unternehmerverbände

EUROPÄISCHE UNION

Handelskammer der Europäischen Union in Kanada (EUCCAN)

Anschrift:

480 Universitäts Avenue, Suite 1500, Toronto, Ontario, M5G 1V2

Tel.:  + 1 4165987087

E-Mail-Adresse: info@euccan.com 

 

Handelskammer der Europäischen Union in Kanada West

E-Mail-Adresse: info@eu-canada.com

Eine Liste der lokalen und bilateralen EU-Handels- und Wirtschaftsverbände in Kanada finden Sie auf der Website der Handelskammer der Europäischen Union in Kanada (http://www.euccan.com). EUCCAN ist eine Dachorganisation für diese sehr unterschiedlichen Strukturen und Organisationen.

Informationsinstrumente

In diesen sieben Informationsblättern wird erläutert, was CETA ist und welche Vorteile es hat.

Erfahren Sie, wie Sie sich an öffentlichen Vergabeverfahren in Kanada beteiligen können.

Mehr über die Geschäftsmöglichkeiten, die das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada bietet

Weitere Links

Broschüre für Unternehmen – Beschreibung der Vorteile nach Kapiteln und praktische Tipps für Unternehmen

Infografiken veranschaulichen die Vorteile des CETA für jeden EU-Mitgliedstaat

Schritt-für-Schritt-Leitfaden für Ausführer nach Kanada

Unternehmensgeschichten und Erfahrungsberichte

Empfehlung für KMU

Im September 2018 einigte sich der Gemischte CETA-Ausschuss auf eine spezifische Empfehlung für KMU, wonach jede Vertragspartei KMU der anderen Vertragspartei online Informationen über CETA zur Verfügung stellt und dass die EU und Kanada zusammenarbeiten, damit das Handelsabkommen KMU zugute kommt.

Kanadische Website zur Unterstützung von KMU aus der EU, die nach Kanada exportieren

EU-Website für KMU aus Kanada

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