Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung gilt für Inhalte, die unter der URL veröffentlicht werden: https://trade.ec.europa.eu/access-to-markets

Sie gilt nicht für andere Inhalte oder Websites, die auf einer ihrer Teilbereiche veröffentlicht werden. Diese Websites und ihre Inhalte werden eine eigene Erklärung zur Barrierefreiheit enthalten.

Diese Website wird von der GD Handel, Referat F1 „Single entry Point for enforcement, market access and SMEs“ verwaltet. Es ist so konzipiert, dass es von möglichst vielen Menschen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, genutzt werden kann.

Folgendes sollte möglich sein:

  • bis zu 200 % problemlos vermehren
  • Navigation auf einem Großteil der Website nur mithilfe der Tastatur
  • navigieren Sie den Großteil der Website mit einem modernen Screenreader und einer Spracherkennungssoftware (auf Ihrem Computer oder Telefon)

Diese Website ist so konzipiert, dass sie der technischen Norm für Websites und mobile Apps, EN 301549, v.3.2.1, entspricht. Dies entspricht eng der Stufe AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) Version 2.1.

Konformitätsstatus

Diese Website entspricht voll und ganz der technischen Norm EN 301549 v.3.2.1 und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Stufe AA. Weitere Einzelheiten sind den nicht barrierefreien Inhalten zu entnehmen.

Die Website wurde zuletzt am 19. April 2023 getestet.

Vorbereitung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 19. April 2023 überprüft.

Die Bewertung der Einhaltung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 auf der Website Access2Markets erfolgte mit einer Selbstbewertung durch die GD Handel, Referat R3.

Rückmeldungen


Wir begrüßen Ihre Rückmeldung zur Zugänglichkeit der Website Access2Markets. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie auf Hindernisse für die Barrierefreiheit stoßen:

  • E-Mail: TRADE-SERVICE-DESK@ec.europa.eu
  • Feedback-Formular: https://trade.ec.europa.eu/access-to-markets/en/contact-form

Wir versuchen, innerhalb von 15 Geschäftstagen nach Eingang der Anfrage bei der zuständigen Kommissionsdienststelle auf die Rückmeldung zu antworten.

Kompatibilität mit Browsern und assistiven Technologien

Die Website Access2Markets ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden assistiven Technologien kompatibel ist:

  • Mozilla Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge
  • In Verbindung mit den neuesten Versionen von JAWS, NVDA und VoiceOver.

Technische Spezifikationen

Die Zugänglichkeit der Website Access2Markets stützt sich auf folgende Technologien, um mit der besonderen Kombination von Webbrowsern und etwaigen auf Ihrem Computer installierten assistiven Technologien oder Plug-ins zu arbeiten:

  • HTML
  • WAI-ARIA
  • CSS
  • JavaScript

Nicht barrierefreie Inhalte

Trotz unserer besten Bemühungen, die Zugänglichkeit der Website Access2Markets zu gewährleisten, sind uns einige Einschränkungen bewusst. Im Folgenden werden bekannte Einschränkungen beschrieben. Bitte wenden Sie sich an uns, wenn Sie auf ein Problem stoßen, das nicht unten aufgeführt ist.

Bekannte Einschränkungen für die Website Access2Markets:

  1. Einige Dokumente im PDF-Format sind nicht zugänglich
  2. Einige Videos enthalten keine Bildunterschriften.
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