Erklärung zur Barrierefreiheit
Access2Markets ist ein System, das aus mehreren Subsystemen besteht. Die vorliegende Bewertung der Barrierefreiheit gilt für Inhalte, die unter folgenden URLs veröffentlicht werden:
- https://trade.ec.europa.eu/access-to-markets
- https://webgate.ec.europa.eu/procurementbuyers/
- https://webgate.ec.europa.eu/procurement/
- https://webgate.ec.europa.eu/rosa/
Sie gilt nicht für andere Inhalte oder Websites, die auf einer ihrer Subdomains veröffentlicht werden. Diese Websites und ihre Inhalte haben ihre eigene spezifische Erklärung zur Barrierefreiheit.
Diese Website wird von der Generaldirektion Handel und wirtschaftliche Sicherheit, Referat R2 „Single Entry Point for implementation, Outreach and Transparency, SMEs“ verwaltet. Es ist so konzipiert, dass es von so vielen Menschen wie möglich genutzt werden kann, einschließlich Menschen mit Behinderungen.
Sie sollten in der Lage sein:
- Zoom bis zu 200% ohne Probleme
- Navigieren Sie den größten Teil der Website mit nur einer Tastatur
- Navigieren Sie den größten Teil der Website mit einem modernen Screenreader und einer Spracherkennungssoftware (auf Ihrem Computer oder Telefon).
Diese Website entspricht dem technischen Standard für Websites und mobile Apps, EN 301 549, v.3.2.1. Dies entspricht eng der Stufe „AA“ der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) Version 2.1.
Stand der Einhaltung
Diese Website entspricht teilweise der technischen Norm EN 301 549 v.3.2.1 und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA. Weitere Informationen finden Sie unter Nicht zugängliche Inhalte.
Die Website wurde zuletzt am 24. Juni 2024 getestet.
Vorbereitung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 18. August 2025 überprüft.
Die Erklärung basiert auf einer repräsentativen Stichprobe von Webseiten, die von der GD Handel und wirtschaftliche Sicherheit, Referat R3, anhand einer Kombination aus manuellen und automatisierten Tests selbst bewertet wurde.
Feedback
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit der Access2Markets-Website. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie auf Barrierefreiheit stoßen:
Wir versuchen, innerhalb von 15 Werktagen nach Eingang der Anfrage bei der zuständigen Dienststelle der Kommission auf Rückmeldungen zu antworten.
Kompatibilität mit Browsern und assistiver Technologie
Die Access2Markets-Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden unterstützenden Technologien kompatibel ist:
- Die neueste Version von Mozilla Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge und Apple Safari Browser
- In Kombination mit den neuesten Versionen von JAWS, NVDA und VoiceOver.
Technische Spezifikationen
Die Zugänglichkeit der Access2Markets-Website beruht auf den folgenden Technologien, um mit der jeweiligen Kombination aus Webbrowser und allen unterstützenden Technologien oder Plug-Ins zu arbeiten, die auf Ihrem Computer installiert sind:
- HTML
- WAI-ARIA
- CSS
- JavaScript
Nicht zugängliche Inhalte
Trotz unserer besten Bemühungen, die Zugänglichkeit der Access2Markets-Website zu gewährleisten, sind wir uns einiger Einschränkungen bewusst, an denen wir arbeiten. Nachfolgend finden Sie eine Beschreibung bekannter Einschränkungen und möglicher Lösungen. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie auf ein Problem stoßen, das unten nicht aufgeführt ist.
Bekannte Einschränkungen für die Access2Markets-Website:
- Videoplayer – Barrierefreiheit der Tastatur: Uns sind einige Probleme mit der Tastaturerreichbarkeit unseres Videoplayers bekannt (bei der Auswahl der Beschriftungssprache aus dem Menü ist es nicht möglich, die Pfeiltasten zu verwenden, um zwischen den Sprachen zu wechseln, dies kann nur mit der TAB-Taste erfolgen).
- Bildunterschriften: Einige Videos haben offene Untertitel, in denen die Sprecher nicht eindeutig identifiziert sind.
- Audio-Beschreibung: Videos auf dieser Website haben keine Audiobeschreibung.
- Externe Links öffnen ohne Vorwarnung: Einige Links öffnen ein neues Fenster (oder Tab) ohne Vorwarnung. Wir planen, dies bis Ende November 2025 zu beheben.
- Dokumente: Die meisten Dokumente sind im PDF-Format und nicht zugänglich; wir sind dabei, dies für Dokumente zu beheben, die nach dem 01.08.2025 veröffentlicht wurden. Besonders komplexe Dokumente oder von Dritten erstellte Dokumente werden nicht barrierefrei gestaltet.
- Inhalte Dritter aus dem Amtsblatt. Einige Inhalte im Abschnitt ROSA (Selbstbewertung der Ursprungsregeln) stammen aus dem Amtsblatt der Europäischen Union, insbesondere aus Anhängen von Protokollen über Handelsabkommen im Zusammenhang mit Ursprungsregeln. Dieser importierte Inhalt kann vererbte Barrierefreiheitsprobleme aufweisen, wie fehlenden Alternativtext für Bilder und nicht funktionsfähige (gebrochene) Links, insbesondere innerhalb von Erläuterungen. Wir sind uns dieser Probleme bewusst und planen, sie bis März 2026 anzugehen.