Assoziierungsabkommen EU-Israel
Rechtsgrundlage für die Handelsbeziehungen der EU zu Israel ist das Assoziierungsabkommen EU-Israel, das im Juni 2000 in Kraft getreten ist. Mit dem Abkommen soll ein geeigneter rechtlicher und institutioneller Rahmen für den politischen Dialog und die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der EU und Israel geschaffen werden.