Einreihung von Schuhen

Dieser Leitfaden hilft Ihnen, Schuhe für die Zwecke des Zolltarifs korrekt einzureihen.

Schuhe sind in die Europäische Klassifikation der Waren (KN) gemäß

  • Material, aus dem das „Oberteil“ und die „Laufsohle“ hergestellt sind (es kann sich um jegliches Material außer Asbest handeln)
  • Art und Zweck
  • andere Merkmale, z. B. ob der Schuh den Knöchel bedeckt, die Größe, die Höhe der Ferse und ob er für Männer oder Frauen bestimmt ist

Definition von Schuhen

Das Oberteil

Das Oberteil ist der Teil eines Schuhs, eines Stiefels, eines Schiefers oder eines anderen Schuhs, der über der Sohle liegt. Das Oberteil umfasst weder die Zunge noch eine Polsterung um den Kragen.

Besteht das Oberteil aus mehr als einem Material, müssen Sie entscheiden, welches Material den größten Außenbereich abdeckt. Sie sollten Zubehör und Bewehrungen wie

  • Knöchelpflaster
  • Kanten
  • Verzierungen
  • Schnallen, Registerkarten, Ösen und ähnliche Befestigungen

Die Laufsohle

Die Laufsohle ist der Teil eines Schuhs, eines Stiefels, eines Slippers oder eines anderen Schuhs, der während der Verwendung mit dem Boden in Berührung kommt. Die Laufsohle enthält keine separate angebrachte Ferse.

Um festzustellen, woraus die Laufsohle besteht, müssen Sie das Material ermitteln, das die größte Fläche hat, die mit dem Boden in Berührung kommt. Bitte ignorieren Sie alle Zubehörteile und Zubehörteile, z. B.

  • Spikes
  • Balken
  • Nägel
  • Schutzeinrichtungen und ähnliche Vorrichtungen

Verstärkungen sind Teile wie Leder- oder Kunststoffpflaster, die an der Außenseite des Oberteils befestigt sind, um ihm eine höhere Festigkeit zu verleihen. Sie können an der Sohle befestigt oder nicht befestigt werden. Um als Bewehrung behandelt zu werden, muss ein befestigtes Teil Material bedecken, das für die Verwendung als Oberteil und nicht nur als Futter geeignet ist. Wenn ein befestigter Teil nur einen kleinen Bereich des Füllmaterials bedeckt, wird er als Teil des Oberteils und nicht als Bewehrung behandelt.

Damit Sie sicher sind, dass Schuhe korrekt eingereiht werden, müssen Sie möglicherweise das Außenmaterial schneiden, um zu sehen, was darunter liegt, und zu erfahren, welche Teile Verstärkungen sind und welche Teile das eigentliche Oberteil bilden.

Sonstige nützliche Definitionen

Bei der Einreihung von Schuhen ist es hilfreich zu wissen, wie die anderen Teile eines Schuhs oder Schuhs bezeichnet werden. Nachstehend sind einige Beispiele aufgeführt.

  • Krage — der Bereich, der die Felge eines Kofferraums oder Schuhoberteils bildet
  • Öse — Bewehrung um den Rand eines Spitzenlochs, in der Regel aus Metall oder Kunststoff
  • Augenaufenthalt — der Bereich eines Schuhs oder Koffers, auf dem sich die Ösen befinden
  • Foxing — ein dünner Streifen, oft aus Kautschuk, am Rand einiger Schuhe und Stiefel befestigt
  • Fersenzähler — an der Außenseite des Fersenbereichs eines Kofferraums oder Schuhs befestigtes Material zur Versteifung des Kofferraums
  • Fersentaste — ein Werkstoff, der an der Außenseite des Fersenbereichs eines Kofferraums oder Schuhs unterhalb des Kofferraums befestigt ist
  • Zehenverschluss — Flicken aus Material zur Verstärkung der Außenseite des Zehenbereichs des Oberteils
  • Zunge — eine Klappe aus oberem Material, das am Blatt befestigt ist und den Ingang des Benutzers bedeckt – die Zunge liegt in der Regel zwischen und unter den beiden Augenaufenthalten.
  • Vamp — der Teil des Oberteils hinter dem Zehendeckel – der Blatt kann die Zehne enthalten, wenn der Schuh oder der Stiefel keine Zehendeckel hat.

Schuhtypen

Bei der Einreihung von Schuhen ist es wichtig zu ermitteln, um welche Art von Schuhen es sich handelt und welche besonderen Zwecke sie haben.

Zu Klassifizierungszwecken ist das Oberteil der Schuh der Teil des Schuhs, der die Seiten und die Oberseite des Fußes bedeckt.

Einige der gebräuchlicheren Schuhtypen des Kapitels 64 sind nachstehend aufgeführt.

  • Schleifen — in der Regel werden die Oberteile aus einem Stück hergestellt und durch Niete an den Sohlen befestigt. Bisweilen werden Lappen aus einem einzigen Stück hergestellt und haben – oder brauchen – keine gesonderte, aufgebrachte Laufsohle; in diesem Fall werden sie nach dem Material eingereiht, aus dem sie hergestellt wurden und das nicht in diesem Kapitel erfasst ist.
  • Espadrillen — diese werden auch Strandschuhe genannt und verfügen über geflochtene Fasersohlen, die nicht dicker als 2,5 cm sind. Sie haben keine Kränge.
  • Flip-Flops — diese werden auch als Thongs bezeichnet. Die Klappen – oder Gurte – werden durch Stecker befestigt, die sich in Löcher in der Sohle verschließen.
  • Wander- oder Gehschuhe – beachten Sie, dass diese nicht als Sportschuhe eingestuft sind.
  • Indische Sandalen — diese verfügen über Laufsohlen aus Leder und Oberteil aus Leder. Das Oberteil besteht aus Gurten, die das Instament überqueren und um die große Zehne gehen.
  • Moccasine (amerikanischer indischer Typ) — diese verwenden ein einziges Stück Material – traditionell Weichleder –, um sowohl die Sohle als auch das Oberteil (oder einen Teil des Oberteils) zu bilden. Dadurch ist es schwierig festzustellen, wo die Außensohle endet und das Oberteil beginnt.
  • Neoprenschuhe — diese werden typischerweise im Tauch- und Wassersport verwendet. Ist das Neopren-Oberteil beidseitig mit Spinnstoff überzogen oder mit Lagen versehen, dann wird es als Spinnstoff eingereiht. Wenn das Oberteil keine oder nur auf einer Seite überzogen ist, wird es als aus Kautschuk gefertigt eingereiht.
  • Sicherheitsschuhe – Schuhe‚bei denen die Zehnenkappen aus Metall bestehen
  • Sandalen — der vordere Teil des Oberteils (der Blatt) besteht entweder aus Gurten oder aus Material, aus dem ein oder mehrere Teile abgeschnitten sind.
  • Schuhe — Dieser Begriff umfasst Schuhe, einschließlich Trainer, die an anderer Stelle in diesem Leitfaden nicht beschrieben werden.
  • Pantoffeln — dazu gehören Maultiere sowie andere Hausschuhe wie Ballettschuhe und Tanzschuhe für Ballungsräume. Besteht die Laufsohle aus Kunststoff oder Kautschuk (etwa 1 cm dick) und ist sie dann mit einer sehr dünnen, unwesentlichen Spinnstoffschicht bedeckt, werden die Pantoffeln als Laufsohlen aus „Kunststoff/Kautschuk“ eingereiht. In einigen Fällen wird die Laufsohle aus Kunststoff oder Kautschuk ganz oder teilweise mit einem dickeren, dauerhafteren Spinnstoff überzogen, der mit Polyvinylchlorid (PVC) beschichtet ist. Damit soll verhindert werden, dass der Benutzer rutscht. Diese Pantoffeln werden nach dem Material eingereiht, das am stärksten mit dem Boden in Berührung kommt. Verfügt der Objektträger über eine Kunststoff- oder Gummisohle, die mit einer Spinnstoffverkleidung überzogen ist, kann er nur dann in die Position 6405 eingereiht werden, wenn der Spinnstoff nachweislich dauerhaft ist.

Gebräuchliche Materialien zur Herstellung von Schuhen

Die unter dieses Kapitel fallenden Erzeugnisse können aus Stoffen aller Art hergestellt sein, ausgenommen Asbest, das in die Position 6812 eingereiht wird. Beispiele für Materialien, die üblicherweise in Schuhen verwendet werden:

  • Gummi
  • Kunststoff
  • Leder, rekonstituiertes Leder und Pelzfelle
  • Textilien – einschließlich Filze und Vliesstoffe
  • Flechtstoffe
  • Holz
  • Kork

Kautschuk und Kunststoffe schließen Gewebe und andere Textilien mit einer sichtbaren äußeren Schicht eines dieser Stoffe ein.

Kunststofffolie

Dabei handelt es sich um Flachmaterial aus Kunststoff, das unter Kapitel 39 fällt. Sie kann durch Kleben, Nähen, Schweißen oder Schmelzen (Vakuumformung) geformt werden.

Zellkunststofffolie

Dabei handelt es sich um eine Kunststoffart mit vielen Zellen im gesamten Material. Die Zellen können offen, geschlossen oder gemischt sein. Sie wird üblicherweise bei der Herstellung von Schuhen der Position 6402 verwendet. Es wird häufig als Ersatz für Leder verwendet und als „Nachahmungsleder“, „synthetisches Leder“, „PU (Polyurethan) Leder“, „Vinylleder“ oder „PVC (Polyvinylchlorid) Leder“ bezeichnet.

Spinnstoffe

Dabei handelt es sich um Flacherzeugnisse aus gewebten oder gestrickten Spinnstofffasern. Zu den Textilfasern gehören Kunststoffstreifen mit einer Breite von weniger als 5 Millimetern.

Künstliches Stroh und andere Flechtstoffe

Diese Vormaterialien werden als Textilien eingereiht, wenn sie hergestellt sind aus

  • Vormaterialien des KN-Codes 5308 – Garne aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen, Papiergarne
  • Vormaterialien der Position 5404 – synthetische Monofile von 67 dtex oder mehr und mit einem größten Durchmesser von 1 mm oder weniger, Streifen und dergleichen (z. B. künstliches Stroh) aus synthetischen Spinnstoffen mit einer augenscheinlichen Breite von 5 mm oder weniger

Schuhe aus Vormaterialien, die normalerweise in die Position 5404 eingereiht werden, werden in die Position 6404 eingereiht. Beträgt die Breite der Fasern oder Streifen jedoch mehr als 1 mm (bei synthetischen Monofilen) oder mehr als 5 mm (bei Streifen und dergleichen), so wird das Material als „andere Stoffe“ behandelt und der Schuh in die Position 6405 eingereiht.

Neopren ist ein Zellkautschuk mit vielen Zellen im gesamten Material. Die Zellen können offen, geschlossen oder gemischt sein. Sie wird in der Regel auf mindestens einer Seite durch Gewirke aus Spinnstoffen überzogen. Wassersportschuhe werden häufig aus Neopren hergestellt.

Leder, rekonstituiertes Leder und Lackleder

Leder ist die Häute oder Haut von Tieren wie

  • Kühe und andere Rinder
  • Ziegen und Ziege
  • Schafe und Lämmer – ohne Wolle
  • Schweine
  • Reptilien wie Schlangen und Krokodile

Tiere, die für Leder verwendet werden, dürfen nicht auf der Liste gefährdeter Arten stehen. Weitere Informationen finden Sie auf der CITES-Website.

Lackleder ist Leder‚das mit einer lackierten, lackierten oder vorgeformten Kunststofffolie beschichtet ist. Sie hat eine glänzende, spiegelähnliche Oberfläche. Der verwendete Lack oder Lack kann pigmentiert oder nicht pigmentiert sein und kann auf folgender Grundlage verwendet werden:

  • Pflanzenöl, das trocknen und härten – Leinöl wird normalerweise verwendet
  • Cellulosederivate wie Nitrocellulose
  • synthetische Produkte (einschließlich Thermoplastika) – Polyurethan-Kunststoffe werden normalerweise verwendet

Wird vorgeformtes Kunststoffblech zur Beschichtung von Leder verwendet, wird es in der Regel aus Polyurethan oder Polyvinylchlorid (PVC) hergestellt.

Die Oberfläche des Lackleders ist nicht unbedingt glatt. Es könnte geprägt sein – möglicherweise zur Nachahmung der Krokodilhaut – oder künstlich zerkleinert, zerkleinert oder abgekörnt werden. Sie muss aber nach wie vor eine glänzende, mirsartige Endbearbeitung haben.

Um als Lackleder einzureihen, darf die Dicke der Beschichtung nicht mehr als 0,15 ml betragen.

Zu dieser Gruppe von Materialien gehört auch Leder, das mit pigmentierten Farben oder Lacken beschichtet ist, um eine metallische Schale zu liefern. Diese Farben und Lacke bestehen aus Pigmenten wie Glimmer, Kieselsäure und ähnlichen Flocken in einem Bindemittel wie Pflanzenöl, das trocknen und härten kann, oder Kunststoff. So behandeltes Leder wird als „metallisiertes Nachahmungsleder“ bezeichnet.

Patentlaminiertes Leder ist Leder‚das mit einer Folie aus vorgeformtem Kunststoff mit einer Dicke von mehr als 0.15 Millimetern, aber weniger als der Hälfte der Gesamtdicke des fertigen Materials beschichtet ist. Es hat dieselbe spiegelähnliche Endbearbeitung wie Lackleder und wird bisweilen als „Lackleder mit Lackbeschichtung“ bezeichnet.

Zu dieser Gruppe von Materialien gehört auch mit Metallpulver oder -blättern beschichtetes Leder, z. B. Silber, Gold oder Aluminium.

Ist das Leder mit einer Folie aus vorgeformtem Kunststoff mit einer Dicke von mehr als 0.15 Millimetern, aber mehr als der Hälfte der Gesamtdicke des fertigen Materials bedeckt, so wird es von Kapitel 39 erfasst.

Schuhteile und Zubehör

Schuhteile werden in den KN-Code 6406 eingereiht. Sie können aus Stoffen aller Art hergestellt sein, ausgenommen Asbest, das in Kapitel 68 in Position 6812 eingereiht wird.

Zu den Schuhteilen, die in die Position 6406 eingereiht werden, gehören:

  • Teile von Oberteilen wie Zehnenkappen und -bändern, die nicht an einer Laufsohle befestigt sind. Sie können genäht, verklebt oder auf andere Weise an einer inneren oder mittleren Sohle oder an einer Innen- oder Mittelsohle befestigt werden.
  • Lederstücke, die annähernd auf die Form eines Oberteils zugeschnitten wurden
  • Verstärkungen — es handelt sich um Teile aus hartem Material wie Kunststoff, die zwischen dem Fersen- oder Zehenprofil und seiner Verstärkung oder Verkleidung in einen Schuh oder einen Stiefel eingefügt werden. Sie sind so konzipiert, dass sie diesen Bereichen eine größere Festigkeit und Steifigkeit verleihen.
  • Innen- und Mittelsohlen sowie Laufsohlen, an denen keine anderen Schuhteile befestigt sind. Hat eine Laufsohle einen anderen Schuh befestigt, so wird sie als vollständiger Schuh behandelt und nach dem Werkstoff eingereiht, aus dem die Laufsohle und der Schuhteil hergestellt sind.
  • Bohrträger und Einlegesohlen
  • Fersen — diese können beliebig sein und aus jeglichem Material bestehen. Sie können so konstruiert sein, dass sie geklebt, nackt oder verschraubt werden können. Fersenteile wie obere Teile sind ebenfalls eingeschlossen.
  • Stifte, Spikes und ähnliche Artikel für Sportschuhe

Zwei oder mehr zusammengesetzte Schuhteile werden ebenfalls in die Position 6406 eingereiht, solange sie im Wesentlichen keine vollendete Schuhposition bilden. Dies gilt unabhängig davon, ob sie an einer inneren Sohle befestigt sind oder nicht.

Armaturen, die im Inneren von Schuhen getragen werden können, werden ebenfalls als Schuhteile in die Position 6406 eingereiht. Diese umfassen

  • abnehmbare Einlegesohlen
  • Schlauchschutzvorrichtungen
  • abnehmbare innere Fersenkissen

Waren wie Ösen, Reißverschlüsse, Presskästen und Schnallen werden nicht als Schuhteile eingereiht, auch wenn sie zur Herstellung von Schuhen verwendet werden. Sie werden anderweit in die entsprechenden Positionen eingereiht, z. B. werden Reißverschlüsse in Kapitel 96 in die Position 9607 eingereiht.

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