Digitaler Handel
Digitaler Handel bezieht sich auf den Handel, der durch elektronische Technologien ermöglicht wird. Sie findet in allen Wirtschaftszweigen statt und ist für die europäische Industrie von großer Bedeutung.
Der globale Markt für den elektronischen Handel wächst weiterhin rasch. Weltweit wurden die Verkäufe im elektronischen Handel im Jahr 2019 auf 3,2 Billionen EUR geschätzt, wobei rund 1,5 Mrd. Menschen online einkaufen. Da die EU der weltweit größte Exporteur von Dienstleistungen ist, kann sie in hohem Maße von den Chancen des digitalen Handels profitieren.
Der moderne Handel wird in hohem Maße durch digitale Technologien ermöglicht. Z. B.
- Banken sind stark auf den internationalen Datentransfer angewiesen
- Händler von Agrarrohstoffen verwenden elektronische Signaturen, um internationale Käufe abzuschließen
- Hersteller, Güter- und Logistikunternehmen können die Leistung ihrer Maschinen und Fahrzeuge auf dem gesamten Planeten durch elektronische Datenübermittlungen verfolgen und verbessern.
Softwaredienstleistungen machen weltweit einen wachsenden Anteil an den Einnahmen der Unternehmen aus, und dieser Trend dürfte sich fortsetzen. Beim „Internet der Dinge“ geht es darum, die Chancen zu nutzen, die sich durch die Kombination von Sensoren und internetfähigen Geräten, großen Datensätzen und Hochleistungsrechenkapazitäten ergeben.
Kleinere Unternehmen haben ihre Beteiligung an internationalen Handelsgeschäften über das Internet erheblich erhöht, um mit Kunden und Lieferanten in Kontakt zu treten, Informationen bereitzustellen, Bestellungen zu tätigen und die Lieferung von Produkten und Dienstleistungen zu erleichtern.
EU-Politik im Bereich des digitalen Handels
Die Bedeutung, die die EU dem digitalen Handel beimisst, spiegelt sich sowohl in ihren bilateralen Handelsverhandlungen als auch in der Welthandelsorganisation wider.
In bilateralen Verhandlungen strebt die EU horizontale Disziplinen an, die für ein reibungsloses Funktionieren des Online-Handels unerlässlich sind und für den Online-Handel mit Waren, Dienstleistungen, öffentliches Beschaffungswesen usw. gelten. Das übergeordnete Ziel besteht darin,
- Gewährleistung von Berechenbarkeit und Rechtssicherheit für Unternehmen
- Sicherstellung eines sicheren Online-Umfelds für die Verbraucher.
- Beseitigung ungerechtfertigter Hindernisse
In der Welthandelsorganisation sind über 80 Mitglieder an Verhandlungen über den elektronischen Handel beteiligt. Die EU betrachtet diese Initiative als eine einzigartige Gelegenheit, längst überfällige handelspolitische Antworten zu liefern, und zielt darauf ab, ein umfassendes und ehrgeiziges Regelwerk auszuhandeln, das sowohl den inländischen als auch den globalen elektronischen Handel fördert.
Handel mit digitalen Dienstleistungen, die in ein Produkt eingebettet sind
Der Handel mit Dienstleistungen nimmt an Bedeutung zu, und zwar nicht nur in immaterieller Form, sondern auch in materieller Form, d. h. durch die Einbeziehung solcher Dienstleistungen in ein Endprodukt. Das Phänomen der „Dienstleistung des verarbeitenden Gewerbes“, das zu „eingebetteten Dienstleistungen“ führt, wirkt sich auf einen wachsenden Anteil des Warenhandels aus. Ein Beispiel für solche „eingebetteten Dienstleistungen“ ist Software, die als Bestandteil vieler Waren, insbesondere in der Automobilindustrie, über die Grenzen hinweg transportiert wird.
Die steigende Nachfrage nach umweltfreundlichen Gütern erfordert zunehmend fortschrittliche Technologien, die viel mehr „intelligente“ Prozesse und Software umfassen.
Die EU ist bestrebt, den Handel mit solchen Waren zu erleichtern, unter anderem durch die Anwendung geeigneter Zollverfahren, die eine zollfreie Behandlung von Dienstleistungen ermöglichen, die in ein Endprodukt eingebettet sind.
Online-Verkauf von Waren oder Dienstleistungen
Der heutige Handel wird durch Online-Plattformen für den elektronischen Handel erheblich erleichtert. Diese können entweder
- einzelne Websites wie Online-Shops
- gehostete Plattformen, z. B. Online-Marktplätze, bei denen ein Unternehmen eine Schnittstelle und in der Regel Back-Office-Software für verschiedene Verkäufer und Käufer anbietet
E-Commerce-Plattformen erleichtern den Handel, weil
- Käufer und Verkäufer in verschiedenen Ländern können sich leicht miteinander in Verbindung setzen.
- Verkäufer können ihre Waren und Dienstleistungen vielen potenziellen Kunden bewerben und anbieten
Online-Marktplätze bieten den Kunden eine größere Auswahl, da sie Produkte oder Dienstleistungen verschiedener Anbieter suchen und vergleichen können.
Kunden können entweder Endnutzer (natürliche Personen oder Firmen) oder Wiederverkäufer sein.
Wenn Sie Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung über solche Online-Kanäle an Kunden auf Märkten außerhalb der EU verkaufen möchten, müssen die Ausfuhranforderungen geprüft werden, wie dies bei traditionellen Vertriebskanälen der Fall wäre.
Beim Verkauf kleiner Mengen an Endverbraucher ist es wichtig, sich über De-minimis-Vorschriften zu informieren. Sie befreien häufig minderwertige Waren von den Tarifen und haben nur minimale formale Anforderungen in Bezug auf den Verwaltungsaufwand.
Je nach den Produkten oder Dienstleistungen, die Sie verkaufen möchten, kann es zusätzliche Anforderungen geben, die überprüft werden müssen. So müssen Sie z. B. Fragen zu folgenden Themen prüfen:
- die online genutzten Zahlungsportale
- Datenschutzanforderungen in Ihrem Zielmarkt und grenzüberschreitende Datenübermittlung
- Umgang mit Lagern und Logistik
- Vorschriften für Verbraucherschutz und Produktsicherheit
- Rechte des geistigen Eigentums
- MwSt-Vorschriften
- Kosten für Post-/Kurierdienste usw.
Sie können sich an Handelskammern, Exportförderagenturen, Beratungsunternehmen oder ähnliche Einrichtungen wenden, um bei diesem Prozess behilflich zu sein. Das Enterprise Europe Network bietet auch ein allgemeines Angebot in Europa, das Informationen über überseeische Märkte enthält.