Fragen und Antworten:

Wie hoch ist die Steuer auf den Wert von Dienstleistungen wie Ingenieurwesen, Entwicklung, Kunstwerk oder Design, die in der EU entwickelt, in ein Drittland ausgeführt und dann zB in Kleidung oder Fahrräder in die EU eingeführt werden?

Das Produkt, das außerhalb der EU auf der Grundlage eines in der EU entwickelten technischen Projekts oder eines Designs (z. B. Kleidung, das in der EU entwickelt wurde, aber in einem Drittland hergestellt wird) hergestellt wurde, wird nicht mit einer Steuer auf den Wert der in der EU erbrachten Dienstleistungen belastet. Voraussetzung dafür ist, dass ein solches Entwurfs-, Ingenieur- oder Entwicklungsprojekt für die Herstellung des Produkts erforderlich war. Der Zoll wird auf der Grundlage des Zollwerts der eingeführten Ware ohne den Wert der in der EU hergestellten Dienstleistung erhoben. Würden solche Dienstleistungen außerhalb der EU erbracht, müsste der Zollwert der Waren den Wert dieser Dienstleistungen umfassen (siehe Artikel 71 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer iv des Zollkodex der Union).

Für weitere Einzelheiten zur Berechnung des Zollwerts in solchen Fällen wenden Sie sich bitte an Ihre Zollstelle oder das European Customs Valuation Compendium.

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