Digitaler Handel in EU-Handelsabkommen

Möchten Sie Handel treiben und Geschäfte digital tätigen?Hier erfahren Sie mehr über die Bestimmungen zum digitalen Handel in EU-Handelsabkommen und erhalten Informationen für Unternehmen, die an einem digitalen Handel interessiert sind.

Wussten Sie, dass der digitale Handel ein immer wichtigeres Thema in den Handelsabkommen der EU ist und dass die jüngsten Freihandelsabkommen der EU ein breiteres Spektrum an Fragen des digitalen Handels zum Gegenstand haben?

  • das erste EU-Handelsabkommen, das ein Kapitel über den elektronischen Handel enthält, war das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) zwischen der EU und dem CARIFORUM, das 2008 unterzeichnet wurde.
  • seitdem hat die EU dieses Thema durchgängig als wichtiges Element ihrer Handelspolitik und ihrer Verhandlungen mit Dritten behandelt.
  • in den letzten Jahren hat die EU einen ehrgeizigen Titel zum digitalen Handel entwickelt, den sie in allen Verhandlungen über Freihandelsabkommen vorschlägt.
  • diese Disziplinen zielen darauf ab, Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit für Unternehmen sowie ein sicheres Online-Umfeld für die Verbraucher zu gewährleisten – sie zielen auch auf die Beseitigung ungerechtfertigter Hindernisse für den digitalen Handel ab.

 

Zu den Kernelementen des EU-Ansatzes für den digitalen Handel gehören:

  • keine Zölle auf elektronische Übermittlungen
  • Datenströme und Verbot von Datenlokalisierungsauflagen
  • Verbraucherschutz und Schutz vor unerbetenen Direktwerbung
  • Bestimmungen über den Abschluss von Verträgen auf elektronischem Wege und elektronische Signaturen
  • Schutz des Software-Quellcodes
  • Zusammenarbeit und Regulierungsdialog

In ihren bilateralen Handelsabkommen hat die EU traditionell Verweise auf den Dialog über Regulierungsfragen aufgenommen.Sie können dazu beitragen, die Entwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs zu erleichtern, insbesondere zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen.

Im folgenden Abschnitt finden Sie einen Überblick über andere wichtige Bestimmungen über den elektronischen Geschäftsverkehr, die in bilateralen Handelsabkommen der EU enthalten sind.

  • ungerechtfertigte Hindernisse für den elektronischen Handel beseitigen, unter anderem durch das Verbot von Zöllen, Abgaben und Gebühren für elektronische Übertragungen – dies verbietet nicht die Auferlegung interner Abgaben, z. B. interner Steuern.
  • die Handelsabkommen der EU enthalten den Grundsatz der Vorabgenehmigung, der Genehmigungsverfahren verbietet, die speziell auf Online-Dienste abzielen, und zwar aus protektionistischen Gründen.
  • elektronische Authentifizierungsmethoden und elektronische Signaturen, die für die Validierung von Online-Transaktionen erforderlich sind und somit ein Schlüsselfaktor für den digitalen Handel sind
  • Aufnahme eines Dialogs über Regulierungsfragen wie die Anerkennung elektronischer Signaturen – im jüngsten Abkommen zwischen der EU und Singapur prüfen beide Seiten auch ein mögliches künftiges Abkommen über die gegenseitige Anerkennung elektronischer Signaturen.
  • mehrere Online-Verbraucherschutzmaßnahmen, auch gegen Spam. Die Abkommen der EU enthalten durchweg Bestimmungen, die darauf abzielen, einen Regulierungsdialog über die Behandlung solcher unerbetenen Nachrichten aufrechtzuerhalten.
  • sie erstrecken sich auf die Bereiche Zusammenarbeit und Streitbeilegung – sie legen den Schwerpunkt auf den Regulierungsdialog in wichtigen Politikbereichen, wie z. B. die Haftung von Dienstleistern für die elektronische Übermittlung und die Speicherung von Informationen.

Erleichterung des Kapazitätsaufbaus

  • das WPA EU-CARIFORUM enthält Verpflichtungen zur Unterstützung von technischer Hilfe, Ausbildung und Kapazitätsaufbau in verschiedenen Bereichen, in denen auch Kapazitäten für den digitalen Handel aufgebaut werden können.
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