Pharmazeutische und kosmetische Erzeugnisse
Diese Seite dient nur als Referenzdokument für EU-weite Produktanforderungen. Je nach Zielland der EU können zusätzliche Anforderungen gelten. Ausführliche Informationen finden Sie bei My Trade Assistant (Assistent für Handel).
Bitte beachten Sie, dass diese Seite eine allgemeine Beschreibung der einzelnen Rubriken in allen EU-Sprachen enthält. Die Einzelheiten sind jedoch nur in englischer Sprache verfügbar.
Einfuhr- und Vermarktungsvorschriften für Humanarzneimittel
Arzneimittel müssen die obligatorischen Bedingungen für die Einfuhr und die Genehmigung für das Inverkehrbringen, die Kennzeichnung und die Pharmakovigilanz erfüllen.
Einfuhr- und Vermarktungsvorschriften für Tierarzneimittel
Tierarzneimittel müssen bestimmte Bedingungen in Bezug auf Einfuhr und Zulassung, Kennzeichnung und Pharmakovigilanz erfüllen.
Einfuhrvorschriften für pharmazeutische Wirkstoffe
Wirkstoffe, die als Rohstoffe bei der Herstellung von Arzneimitteln verwendet werden sollen, dürfen nur von registrierten zugelassenen Marktteilnehmern im Einfuhrmitgliedstaat eingeführt werden.
Einfuhr- und Vermarktungsvorschriften für kosmetische Mittel
Kosmetische Mittel unterliegen den Anforderungen an Zusammensetzung, Verpackung, Kennzeichnung und Information, damit sie in Verkehr gebracht werden können.