Pharmazeutische und kosmetische Erzeugnisse

Diese Seite dient nur als Referenzdokument für EU-weite Produktanforderungen. Je nach Bestimmungsland der EU können zusätzliche Anforderungen gelten. Alle Einzelheiten finden Sie bei My Trade Assistant.

Bitte beachten Sie, dass auf dieser Seite eine allgemeine Beschreibung der einzelnen Rubriken in allen EU-Sprachen enthalten ist. Die Einzelheiten sind jedoch nur in englischer Sprache verfügbar.

Einfuhr- und Vermarktungsanforderungen für Humanarzneimittel

Arzneimittel müssen den zwingenden Bedingungen für die Einfuhr und das Inverkehrbringen, die Kennzeichnung und die Pharmakovigilanz entsprechen.

 

Einfuhr- und Vermarktungsanforderungen für Tierarzneimittel

Tierarzneimittel müssen bestimmte Bedingungen in Bezug auf Einfuhr und Zulassung, Kennzeichnung und Pharmakovigilanz erfüllen.

 

Einfuhrvorschriften für Arzneimittel

Wirkstoffe, die zur Verwendung als Rohstoffe bei der Herstellung von Arzneimitteln bestimmt sind, dürfen nur von registrierten zugelassenen Wirtschaftsteilnehmern im Einfuhrmitgliedstaat eingeführt werden.

 

Einfuhr- und Vermarktungsanforderungen für kosmetische Mittel

Kosmetische Mittel unterliegen den Anforderungen an Zusammensetzung, Verpackung, Kennzeichnung und Information, damit sie in Verkehr gebracht werden können.

 
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