Freihandelsabkommen EU-Singapur

Mit dem Abkommen werden Zölle und Bürokratie beseitigt, mit denen europäische Unternehmen bei Ausfuhren nach Singapur konfrontiert sind. Sie beseitigt auch andere Handelshemmnisse und verbessert den Handel mit wichtigen Waren wie Elektronik, Lebensmitteln und Arzneimitteln. Das Abkommen öffnet auch Singapurs Markt für Dienstleistungsexporte aus der EU, z. B. in den Bereichen Verkehr und Telekommunikation.

Die Vereinbarung auf einen Blick

Das Freihandelsabkommen EU-Singapur (EUSFTA) trat am 21. November 2019 in Kraft. Siehe den vollständigen Wortlaut und die Anhänge des Abkommens.

Die EU und Singapur haben auch ein Investitionsschutzabkommen (EUSIPA) unterzeichnet. Es tritt nach seiner Ratifizierung durch alle EU-Mitgliedstaaten nach ihren eigenen nationalen Verfahren in Kraft.

Welche Vorteile haben Sie für Ihr Unternehmen?

Das EUSFTA bringt erhebliche Vorteile für Unternehmen mit sich:

  • verbesserter Marktzugang für EU-Unternehmen in Singapur und umgekehrt
  • weniger aufwändige technische Vorschriften
  • Streichung von Doppelprüfungen bei bestimmten Produkten
  • Zollverfahren und Ursprungsregeln, die den Handel erleichtern
  • Schutz der Rechte des geistigen Eigentums, einschließlich geografischer Angaben (g. A.) – besondere regionale Lebensmittel und Getränke wie Parmaschinken und Irish Whiskey
  • neue Möglichkeiten bei Umweltdienstleistungen und umweltfreundlichen öffentlichen Ausschreibungen
  • Beseitigung von Hindernissen für Handel und Investitionen in umweltfreundliche Technologien

Wie wird das Handelsabkommen den landwirtschaftlichen Gemeinschaften der EU zugutekommen?

Vor Abschluss des Handelsabkommens hatte Singapur keine Zölle auf die Einfuhr aller Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse mit Ausnahme von Bier. Mit Inkrafttreten des Abkommens beseitigte Singapur auch alle verbleibenden Zölle auf Bier, Stout und Samsu.

Mit dem Abkommen werden geografische Angaben für Weine, Spirituosen, landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel mit Ursprung in den Gebieten der EU oder Singapurs anerkannt und geschützt.

Auch die im Rahmen des gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Teils des Abkommens vorgesehenen Maßnahmen zielen auf den Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen ab. Diese Maßnahmen beziehen sich auf die Anerkennung von Gebieten mit geringen/freien Schädlingen oder Krankheiten und gewährleisten die Transparenz und den Informationsaustausch sowie die Vermeidung von Handelshemmnissen.

 

Singapur verfügt über sehr wenig landwirtschaftliche Flächen, so dass es seinen Nahrungsmittelbedarf mit Importen decken kann.

Seine landwirtschaftliche Erzeugung ist klein und begrenzt auf

  • Blumen
  • bestimmte Früchte (hauptsächlich Durians und Bachbutane)
  • Eier
  • Gemüse,
  • Geflügel
  • Schweinefleisch

Im Jahr 2019 exportierte die EU-27 Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse im Wert von 1,9 Mrd. EUR nach Singapur, mehr als das Doppelte 10 Jahre zuvor. Singapur ist heute der fünftgrößte Ausfuhrmarkt der EU für Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse in Asien und sein 18. Platz weltweit.

Wie groß ist der singapurische Markt? Wie viel Handel treibt die EU mit Singapur?

Mit einer Bevölkerung von 5,6 Millionen Menschen ist Singapur ein wichtiges Handels-, Verkehrs- und Finanzzentrum in Asien. Über ein umfangreiches Netz von Handelsabkommen mit über 30 Partnern treibt das Land jedes Jahr mehr als 550 Mrd. EUR mit der übrigen Welt.

Für die EU ist Singapur der vierzehntgrößte Handelspartner der Welt und der erste in Südostasien (SEA). Mit einer stark dienstleistungsorientierten Wirtschaft ist Singapur auch der fünftgrößte Handelspartner der EU im Dienstleistungsverkehr weltweit.

Mit mehr als 10,000 europäischen Unternehmen, die ihre Büros/regionalen Drehkreuze in Singapur errichten, wurde das Land zum 6. Ziel der EU für Direktinvestitionen ins Ausland und macht zwei Drittel des EU-Direktinvestitionsbestands in der SEA aus.

Tarife

Für Ausfuhren nach Singapur

Vor dem Abkommen konnten fast alle Waren mit Ursprung in der EU bereits zollfrei in Singapur eingeführt werden. Seit Inkrafttreten des Abkommens ist Singapur verpflichtet, für alle Waren mit Ursprung in der EU zollfreien Zugang zu gewähren, auch für Waren, für die früher Zölle galten (z. B. Bier und Strout).

Für Einfuhren in die EU

Zum 21. November 2019 wurden rund 84 % der Einfuhren aus Singapur in die EU zollfrei eingeführt.

Beispiele für Sektoren, die von der sofortigen Abschaffung von Zöllen profitieren:

  • Elektroniksektor
  • Arzneimittel,
  • die meisten petrochemischen Erzeugnisse (bestimmte Zölle auf Petrochemikalien werden erst nach drei Jahren abgeschafft)
  • landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse (ausgenommen chemisch reine Fructose und Zuckermais)

Fast alle verbleibenden Zölle, die für singapurische Waren gelten, die in die EU eingeführt werden, werden vor November 2024 schrittweise abgeschafft.

Die EU wird auch nach Ablauf des Ausstiegszeitraums weiterhin Zölle auf einige wenige Erzeugnisse erheben, unter anderem auf einige Fischereierzeugnisse (Tilapia, Echten Bonito) und verarbeitete Landwirtschaft sowie chemisch reine Fructose und Zuckermais.

Zollabbau

In Anhang 2-A des Abkommens werden die Abbaustufen für den Abbau der Zölle über einen Zeitraum von fünf Jahren ausführlich beschrieben.

 

DenZeitplan für den Zollabbau für Ihr bestimmtes Produkt finden Sie in My Trade Assistant.

Ursprungsregeln

 

Um eine Präferenzbehandlung in Anspruch nehmen zu können, muss Ihr Erzeugnis die Ursprungsregeln des Abkommens erfüllen. Bitte überprüfen Sie das interaktive „Tool zur Selbstbewertung der Ursprungsregeln (ROSA) in My Trade Assistant, um zu beurteilen, ob Ihr Erzeugnis die Ursprungsregeln erfüllt, und erfahren Sie, wie Sie die richtigen Unterlagen erstellen können.

Allgemeine Informationen über die Ursprungsregeln und die Ursprungsverfahren sind diesem Abschnitt zu entnehmen.

Ursprung ist die „wirtschaftliche Staatsangehörigkeit“ der gehandelten Waren. Wenn Sie neu sind, finden Sie im Abschnitt „Waren“ eine Einführung zu den wichtigsten Konzepten.

Ursprungsregeln

Wo finde ich die Ursprungsregeln?

Die Ursprungsregeln sind im Protokoll Nr. 1 zum EUSFTA festgelegt.

Stammt mein Produkt aus der EU oder Singapur?

Um in den Genuss des niedrigeren oder Null-Präferenzzolls im Rahmen des Freihandelsabkommens EU-Singapur kommen zu können, muss Ihre Ware ihren Ursprung in der EU oder Singapur haben. Ein Erzeugnis gilt als Ursprungserzeugnis der EU oder Singapurs, wenn es

Das Erzeugnis muss auch alle anderen in diesem Kapitel festgelegten Anforderungen erfüllen (z. B. unzureichende Be- oder Verarbeitung, Nichtveränderungsregel). Es gibt auch einige zusätzliche Flexibilitätsmöglichkeiten, um Ihnen die Einhaltung der produktspezifischen Vorschriften (z. B. Toleranz und Kumulierung) zu erleichtern.

 

Beispiele für die wichtigsten Arten produktspezifischer Vorschriften in EU-Handelsabkommen

  • die Wertzuwachsregel – der Wert aller Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft eines Erzeugnisses darf einen bestimmten Prozentsatz seines Ab-Werk-Preises nicht überschreiten.
  • die Änderung der zolltariflichen Einreihung – das Herstellungsverfahren führt zu einer Änderung der zolltariflichen Einreihung zwischen den Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft und dem Enderzeugnis – z. B. Herstellung von Papier (Harmonisiertes System Kapitel 48) anstelle von Zellstoff ohne Ursprungseigenschaft (Harmonisiertes System Kapitel 47)
  • besondere Vorgänge – es ist ein spezifischer Herstellungsprozess erforderlich, z. B. das Spinnen von Fasern zu Garnen – solche Regeln werden hauptsächlich in der Textilindustrie und in der chemischen Industrie verwendet.

Tipps für die Einhaltung der produktspezifischen Vorschriften

Es ist eine zusätzliche Flexibilität vorgesehen, um Ihnen die Einhaltung produktspezifischer Vorschriften wie Toleranzen oder Kumulierungen zu erleichtern.

Toleranz

Im Freihandelsabkommen EU-Singapur erlaubt die Toleranzregel dem Hersteller, Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft zu verwenden, die nach der erzeugnisspezifischen Regel normalerweise verboten sind, solange ihr Nettogewicht oder ihr Nettowert nicht höher ist als

  • 10 % des Gewichts des Erzeugnisses bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen und landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen der Kapitel 2 und 4 bis 24 des Harmonisierten Systems, ausgenommen verarbeitete Fischereierzeugnisse des Kapitels 16
  • 10 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware bei gewerblichen Erzeugnissen, ausgenommen Textilien und Bekleidung

Besondere Toleranzen gelten für Textilien und Bekleidung der Kapitel 50 bis 63 des Harmonisierten Systems, die in Anmerkung 6 und Anmerkung 7 zu Anhang A Einleitende Anmerkungen zur Liste in Anhang Baufgeführt sind.

Diese Toleranz darf nicht angewendet werden, um die in den erzeugnisspezifischen Vorschriften aufgeführten Höchstwerte für Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft zu überschreiten.

Kumulierung

Das Freihandelsabkommen EU-Singapur sieht drei Möglichkeiten zur Kumulierung des Ursprungs vor. Bitte beachten Sie jedoch, dass derzeit nur die erste Anwendung findet (bilaterale Kumulierung).

  • bilaterale Kumulierung – Vormaterialien mit Ursprung in Singapur können als Ursprungserzeugnisse der EU gezählt werden, wenn sie bei der Herstellung eines Erzeugnisses in der EU verwendet werden (und umgekehrt).
  • Kumulierung mit einem ASEAN-Land, das mit der EU ein Präferenzabkommen geschlossen hat, das es ermöglicht, Vormaterialien mit Ursprung in diesen Ländern als Ursprungserzeugnisse Singapurs oder der EU zu zählen, wenn sie bei der Herstellung eines Erzeugnisses verwendet werden.
    Bitte beachten Sie, dass die in Anhang C des Protokolls über Ursprungsregeln aufgeführten Vormaterialien von dieser Kumulierung ausgeschlossen sind. Derzeit findet diese Kumulierung keine Anwendung.
  • Kumulierung mit einem ASEAN-Land, das kein Präferenzabkommen mit der EU geschlossen hat, das es ermöglicht, Vormaterialien mit Ursprung in diesen Ländern als Ursprungserzeugnisse der EU oder Singapurs zu zählen, wenn sie bei der Herstellung der in Anhang D des Protokolls über Ursprungsregeln aufgeführten Erzeugnisse verwendet werden, findet diese Kumulierung
    derzeit keine Anwendung.

Sonstige Vorschriften

Das Erzeugnis muss auch alle anderen im Protokoll über die Ursprungsregeln festgelegten Anforderungen erfüllen, wie z. B. die Nichtveränderungsregel.

Beförderung durch ein Drittland: Nichtänderungsregel

Ursprungserzeugnisse müssen aus der EU nach Singapur (und umgekehrt) befördert werden, ohne in einem Drittland weiterverarbeitet zu werden.

Einige Vorgänge können in einem Drittland durchgeführt werden, wenn die Waren unter zollamtlicher Überwachung bleiben, wie z. B.

  • Hinzufügung oder Anbringung von Zeichen, Etiketten, Siegeln oder sonstigen Unterlagen, um die Einhaltung der spezifischen innerstaatlichen Vorschriften des Einfuhrlandes zu gewährleisten
  • Erhaltung der Erzeugnisse in gutem Zustand
  • Lagerung
  • Aufteilung von Sendungen

Im Zweifelsfall können die Zollbehörden den Anmelder auffordern, Nachweise für die Einhaltung der Vorschriften vorzulegen. Der Nachweis der Einhaltung kann auf jede Art und Weise erbracht werden, einschließlich

  • vertragliche Beförderungsdokumente wie Konnossemente 
  • sachlicher oder konkreter Nachweis auf der Grundlage der Kennzeichnung oder Nummerierung der Packstücke 
  • alle Nachweise im Zusammenhang mit den Waren selbst

Zollerstattung

Die Erstattung zuvor entrichteter Zölle auf Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die zur Herstellung eines Erzeugnisses verwendet wurden, das im Rahmen eines Präferenzzolls ausgeführt wird, ist nach diesem Handelsabkommen nicht zulässig.

Ursprungsverfahren

Ausführer und Einführer müssen die Ursprungsverfahren befolgen. Die Verfahren sind in Abschnitt B des Protokolls über Ursprungsregeln zum Abkommen festgelegt. So wird beispielsweise klargestellt, wie:

  • Angabe des Ursprungs eines Erzeugnisses
  • zur Beantragung von Präferenzen
  • die Zollbehörden können den Ursprung eines Erzeugnisses überprüfen.

Wie kann ein Vorzugstarif in Anspruch genommen werden?

Um in den Genuss eines Präferenzzolls zu kommen, müssen die Einführer einen Ursprungsnachweis vorlegen.

Im Rahmen dieses Abkommens können Einführer einen Präferenzzoll auf der Grundlage einer vom Ausführer vorgelegten Ursprungserklärung beantragen.

Ursprungserklärung

Eigenerklärung des Ausführers

Ausführer können durch Vorlage einer Ursprungserklärung selbst erklären, dass ihre Ware ihren Ursprung in der EU oder Singapur hat.

  • in der EU kann dies erfolgen
    • von einem ermächtigten Ausführer
    • von jedem Ausführer, sofern der Gesamtwert der Sendung 6 000 EUR nicht überschreitet
  • in Singapur kann sie von einem Ausführer hergestellt werden, der
    • ist bei den Behörden Singapurs registriert
    • hat eine eindeutige Unternehmensnummer erhalten

 

Ermächtigte Ausführer

Die Zollbehörden des Ausfuhrlandes können jedem Ausführer, der Erzeugnisse im Rahmen des Handelsabkommens ausführt, gestatten, Ursprungserklärungen für Erzeugnisse unabhängig von ihrem Wert auszufertigen. Der Ausführer muss gegenüber den Zollbehörden ausreichende Garantien dafür bieten, dass die Ursprungseigenschaft der Erzeugnisse und die Erfüllung aller übrigen Voraussetzungen des Abkommens (Protokoll) überprüft werden können. Die Zollbehörden können den Status eines ermächtigten Ausführers im Falle eines Missbrauchs entziehen.

Was sollte die Ursprungserklärung enthalten?

Um eine Ursprungserklärung abzugeben, sollten Sie die Erklärung auf der Rechnung, dem Lieferschein oder einem anderen Handelspapier mit folgendem Vermerk maschinenlesen, abstempeln oder ausdrucken:

„Der Ausführer der in diesem Dokument (Zoll- oder Regierungserlaubnis Nr....) aufgeführten Erzeugnisse erklärt, dass diese Waren, sofern nichts anderes eindeutig angegeben ist,... Präferenzursprungseigenschaft haben.“

Der Wortlaut der Ursprungserklärung kann in jeder Amtssprache der EU abgefasst werden und ist in Anhang E des Protokolls über die Ursprungsregeln enthalten.

Sie müssen Ihre Erklärung auf der Rechnung handschriftlich unterzeichnen. Wenn Sie ein ermächtigter Ausführer sind, sind Sie von dieser Verpflichtung befreit, sofern Sie Ihren Zollbehörden schriftlich versichern, dass Sie die volle Verantwortung für jede Anmeldung zur Identifizierung Ihrer Person übernehmen.

Einreichung und Gültigkeit

Eine Ursprungserklärung kann ausnahmsweise nach der Ausfuhr abgegeben werden („rückwirkende Erklärung“), sofern sie im Einfuhrland spätestens zwei Jahre (im Falle der EU) und ein Jahr (im Falle Singapurs) nach dem Eingang der Waren in das Gebiet vorgelegt wird.

Sie sollten auf Verlangen der Zollbehörden Unterlagen zum Nachweis der Ursprungseigenschaft Ihres Erzeugnisses (z. B. Lieferantenerklärungen) aufbewahren und zur Vorlage bereit sein.

Die Ursprungserklärung bleibt 12 Monate ab dem Tag der Ausstellung durch den Ausführer gültig.

Überprüfung des Ursprungs

Die Zollbehörden können überprüfen, ob es sich bei einem eingeführten Erzeugnis tatsächlich um ein Ursprungserzeugnis handelt oder ob es andere Ursprungskriterien erfüllt. Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Singapur beruht auf folgenden Grundsätzen:

  • die Prüfung wird von den Behörden des Einfuhrlandes beantragt und von den Behörden des Ausfuhrlandes durchgeführt.
  • die Prüfung erfolgt auf der Grundlage der Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Zollbehörden des Einfuhr- und des Ausfuhrlandes.
  • die Kontrolle des Ursprungs der Erzeugnisse erfolgt durch die örtlichen Zollbehörden. Besuche der einführenden Vertragspartei beim Ausführer sind nicht gestattet.
  • die Behörden der ausführenden Vertragspartei treffen die endgültige Feststellung des Ursprungs und unterrichten die Behörden der einführenden Vertragspartei über die Ergebnisse.

Produktanforderungen 

Technische Vorschriften und Anforderungen

Mit dem Handelsabkommen werden kompatiblere technische Anforderungen und Tests für Produkte eingeführt und technische Hindernisse abgebaut, die es Ihnen andernfalls erschweren könnten, Ihre Produkte in Singapur zu verkaufen. Zum Beispiel

  • Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter
  • die Vorschriften für die Kennzeichnung und Etikettierung werden vereinfacht.
  • die Verdoppelung kostspieliger und zeitaufwändiger Verfahren für die Prüfung von Produkten wird verringert – beispielsweise erkennt Singapur die geltenden EU-Normen und die Prüfung von Kraftfahrzeugen und Fahrzeugteilen an.
  • ein System zur Zertifizierung von Fleisch erzeugenden Betrieben in der EU, die nach Singapur exportieren möchten, wird eingeführt.
Wie wird das Handelsabkommen die europäischen Standards schützen, einschließlich der Standards für die Lebensmittelsicherheit?

Das Handelsabkommen wird in keiner Weise die EU-Standards in irgendeiner Hinsicht beeinträchtigen, ändern, senken oder beseitigen.

Dies bedeutet, dass singapurische Produkte und Dienstleistungen in der EU nur zu den gleichen Bedingungen verkauft werden können wie Produkte und Dienstleistungen aus der EU. Sie müssen allen EU-Vorschriften entsprechen, z. B.

  • technische Vorschriften und Normen
  • Anforderungen an die Verbrauchersicherheit
  • Umweltanforderungen
  • Vorschriften über Tier- und Pflanzengesundheit und Hygiene
  • Vorschriften über die Lebensmittelsicherheit
Elektroniksektor

Normen, technische Vorschriften und Konformitätsbewertungsverfahren beruhen auf einschlägigen internationalen Normen.

Ziel des Abkommens ist es, doppelte und aufwändige Konformitätsprüfverfahren für die Produktsicherheit und die elektromagnetische Verträglichkeit von

  • elektrische und elektronische Geräte
  • elektrische Haushaltsgeräte
  • Verbraucherelektronik

Singapur akzeptiert eine Konformitätserklärung des Lieferanten für Produkte, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie ein geringes Risiko für die Verbrauchersicherheit, die Gesundheit oder die Umwelt darstellen.

Kraftfahrzeuge und Fahrzeugteile

Mit der Vereinbarung ist es möglich, neue Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile aus der EU ohne zusätzliche Prüfungen oder Zertifizierungen in Singapur zu verkaufen, sofern sie nach internationalen Normen zertifiziert sind, die in der EU anerkannt sind, insbesondere den Typgenehmigungsvorschriften der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE).

Die EU und Singapur haben ferner vereinbart,

  • davon absehen, neue Regulierungsmaßnahmen einzuführen, die von internationalen Normen abweichen
  • den Verkauf von Produkten ermöglichen, die neue Technologien enthalten, es sei denn, diese Technologien bergen nachweislich ein erhebliches Risiko für die menschliche Gesundheit, die Sicherheit oder die Umwelt.
Arzneimittel und Medizinprodukte

Die EU und Singapur haben vereinbart,

  • Anwendung internationaler Normen, Verfahren und Leitlinien für Arzneimittel und Medizinprodukte
  • Sicherstellung einer fairen, angemessenen und diskriminierungsfreien Auflistung, Preisfestsetzung und Erstattung von Arzneimitteln

Die EU wird Singapurs Standards für „Good Manufacturing Practices“ (GMP) bei der Herstellung pharmazeutischer Wirkstoffe (API) als gleichwertig anerkennen, was die Ausfuhr von pharmazeutischen Wirkstoffen in Singapur in die EU erleichtern wird.

Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen – SPS

In den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit gibt es sowohl in der EU als auch in Singapur strenge Gesetze und Verfahren. Ziel des Abkommens ist es, die Ausfuhr von Erzeugnissen tierischen Ursprungs zu erleichtern. So haben die EU und Singapur beispielsweise vereinbart, die Inspektions- und Zertifizierungssysteme der anderen Vertragspartei für Fleisch erzeugende Betriebe zu bewerten und nicht vorzuschreiben, dass jeder einzelne Schlachthof oder jeder einzelne Lebensmittelverarbeitungsbetrieb von der anderen Partei kontrolliert wird, bevor er ausgeführt werden kann.

 

Diebesonderen Vorschriften und Anforderungen für Ihr Produkt finden Sie in My Trade Assistant.

Technische Handelshemmnisse

Obwohl technische Vorschriften wichtig sind, können sie manchmal ein Hemmnis für den internationalen Handel darstellen und somit eine erhebliche Belastung für Sie als Exporteur darstellen.

  • wenn Sie der Meinung sind, dass Sie mit einem Handelshemmnis konfrontiert sind, das Ihr Unternehmen verlangsamen oder Sie am Export hindert, können Sie uns sagen:
  • melden Sie, was Ihre Ausfuhren nach Singapur unter Verwendung des Online-Formulars stoppen, und die EU wird Ihre Situation analysieren und geeignete Maßnahmen ergreifen.

Kontaktieren Sie uns

Zollabfertigungsunterlagen und -verfahren

Das Abkommen gewährleistet effizientere Zollverfahren, um den Handel zu erleichtern und die Kosten für die Unternehmen zu senken.

Um die Sicherheit der Lieferkette zu erhöhen, ist vorgesehen, dass die EU und Singapur die gegenseitige Anerkennung von Handelspartnerschaftsprogrammen wie dem EU-Programm „Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte“ eingehen.

Unterlagen

In den Schritt-für-Schritt-Leitfaden werden die verschiedenen Arten von Dokumenten beschrieben, die Sie für die Zollabfertigung Ihrer Produkte vorbereiten sollten.

Je nach Erzeugnis können die Zollbehörden alle oder einige der nachstehenden Elemente verlangen.

  • Handelsrechnung (unter Angabe der besonderen Anforderungen an Form und Inhalt in My Trade Assistant)
  • Verpackungslappent
  • Einfuhrlizenzen für bestimmte Waren
  • Zertifikate, aus denen hervorgeht, dass Ihr Produkt verbindlichen Produktvorschriften entspricht, wie Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen, Kennzeichnung und Verpackung
  • Ursprungsnachweis – Ursprungserklärung

Zur Klarstellung: Bitte beantragen Sie möglicherweise im Voraus verbindliche Zolltarifauskünfte und/oder verbindliche Ursprungsauskünfte.

 

Nähere Informationen über die Unterlagen, die Sie für die Zollabfertigung Ihres Produkts vorlegen müssen, finden Sie bei My Trade Assistant.

Verfahren

Eine Beschreibung der Art und Weise, wie der Ursprung Ihrer Erzeugnisse für die Inanspruchnahme eines Präferenzzolls nachgewiesen werden kann, und der Regeln für die Überprüfung des Ursprungs durch die Zollbehörden finden Sie im vorstehenden Abschnitt über die Ursprungsregeln.

Informationen über die Zollverfahren für die Ein- und Ausfuhr im Allgemeinen finden Sie auf der Website der GD Steuern und Zollunion.

Geistiges Eigentum und geografische Angaben

Das Handelsabkommen enthält auch moderne Regeln zum Schutz und zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums.

Geografischen Angaben

Singapur hat seine bestehende Regelung für geografische Angaben (g.A.) gestärkt, indem es ein System zur Eintragung geografischer Angaben in Singapur zum Schutz von Erzeugnissen eingeführt hat, die aufgrund ihres geografischen Ursprungs besondere Eigenschaften aufweisen oder aufgrund ihres Ansehens oder anderer Merkmale bestimmte Eigenschaften besitzen. EU-Erzeuger können die Eintragung ihrer geografischen Angaben in Singapur beantragen. Nicht-EU-Erzeuger können auch die Eintragung geografischer Angaben in Singapur beantragen, wo die Erzeugnisse unter die vorgeschriebenen Kategorien fallen. 139 geografische Angaben der EU für Weine, Spirituosen und bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse genießen dasselbe Schutzniveau wie in der EU. Dieser verstärkte Schutz wird die Anerkennung authentischer Lebensmittel, Weine und Spirituosen aus der EU durch die Verbraucher in Singapur stärken, wie z. B.

  • Bordeaux-Weine
  • Parmaschinken
  • Champagne
  • Bayerisches Bier

Patenten

Im Rahmen des Abkommens verpflichtete sich Singapur, eine Verlängerung der Laufzeit des Patentschutzes zu gewähren, um die sich aus dem administrativen Vermarktungsverfahren ergebende Verkürzung der Patentlaufzeit auszugleichen.

Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

Das Handelsabkommen sieht 70 Jahre Urheberrechtsschutz vor. Sie sieht eine einzige angemessene Vergütung für die Hersteller von Tonaufnahmen vor, die öffentlich ausgestrahlt oder ausgeführt werden. Die Umsetzung erfolgt spätestens im November 2021. Mit dem Abkommen werden die Urheberrechte Singapurs an die Länder angeglichen, die es Herstellern von Tonaufnahmen ermöglichen, Rundfunkgebühren und Gebühren für die öffentliche Aufführung zu erheben.

Handelsmarken, Marken

Die EU und Singapur werden bekannte Marken auf der Grundlage der gemeinsamen Empfehlung der Weltorganisation für geistiges Eigentum schützen.

Schutz von Testdaten

Die Vereinbarung sieht ferner vor, dass Testdaten, die vorgelegt werden, um eine behördliche Genehmigung für das Inverkehrbringen von pharmazeutischen und agrochemischen Erzeugnissen zu erhalten, für einen Zeitraum von fünf Jahren geschützt werden, der um weitere fünf Jahre verlängert werden kann.

Gewerbliche Muster und Modelle

Das Handelsabkommen sieht vor, dass Singapur die Schutzdauer für eingetragene Geschmacksmuster auf zehn Jahre anhebt.

Durchsetzung

Das Abkommen enthält detaillierte Bestimmungen über zivilrechtliche Durchsetzungsmaßnahmen. In Bezug auf die Durchsetzung der Vorschriften an den Grenzen können Rechteinhaber die Zollbehörden Singapurs ersuchen, nachgeahmte Markenwaren und unerlaubt hergestellte urheberrechtlich geschützte Waren zu beschlagnahmen.

Bis November 2022 können Rechteinhaber beantragen, dass die Zollbehörden Singapurs auch gefälschte g. A.-Waren und unerlaubt hergestellte Geschmacksmusterwaren beschlagnahmen, wenn sie eingeführt oder ausgeführt werden sollen.

Singapur und die EU haben sich auch zu Verfahren verpflichtet, die es den Behörden ermöglichen, die Freigabe von nachgeahmten Markenwaren, unerlaubt hergestellten urheberrechtlich geschützten Waren und gefälschten g. A.-Waren auf eigene Initiative auszusetzen. In Bezug auf gefälschte g. A.-Waren wird Singapur diese Verpflichtung bis November 2022 umsetzen.

Der Helpdesk für Rechte des geistigen Eigentums in Südostasien bietet einen Helpline-Dienst zur direkten Unterstützung von KMU im Bereich des geistigen Eigentums an.

Leistungen

Das Handelsabkommen deckt ein breites Spektrum von Dienstleistungen ab und bietet Dienstleistern zusätzlichen Marktzugang.

Konkret haben die EU und Singapur vereinbart, bestimmte Beschränkungen für

  • Zahl der Dienstleistungserbringer
  • Wert der Dienstleistungen oder Vermögenswerte
  • Anzahl der Dienstleistungen oder Anzahl der Leistungen
  • Zahl der Personen, die beschäftigt werden dürfen
  • die besondere Art der zulässigen juristischen Person
  • Obergrenzen für ausländische Beteiligungen/Eigenkapital

Dies gilt für ein breites Spektrum von Sektoren, darunter

  • Telekommunikationsdienstleistungen
  • finanzielle Dienstleistungen
  • Computer- und verwandte Dienstleistungen
  • Beförderungsdienstleistungen
  • Umweltdienstleistungen
  • bestimmte unternehmensbezogene Dienstleistungen (z. B. Architektur- und Ingenieurdienstleistungen)
  • Postdienstleistungen

Die EU und Singapur haben ferner vereinbart, dafür zu sorgen, dass für inländische und ausländische Dienstleister in bestimmten Sektoren dieselben Regeln und Vorschriften gelten, um Berechenbarkeit und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Dies gilt z. B. für

  • Postdienste – Gewährleistung, dass marktbeherrschende Marktteilnehmer keine wettbewerbswidrigen Praktiken verfolgen
  • Telekommunikationsdienste – große Anbieter wie Netzeigentümer müssen anderen Betreibern auf ungebündelter Basis Zugang zu bestimmten Netzkomponenten zu angemessenen und transparenten Bedingungen gewähren.
  • internationaler Seeverkehr – Festlegung einschlägiger Verpflichtungen und Gewährleistung von Klarheit darüber, was genau eingegangen wird
  • Computerdienstleistungen – Erfassung aller künftigen Computerdienste auf der Grundlage ihrer Funktionen
  • innerstaatliche Regulierung – umfassende Bestimmungen über Zulassungsverfahren und Berufsqualifikationen, die gewährleisten, dass Anleger, die eine Lizenz für die Erbringung einer Dienstleistung oder die Erbringung einer Dienstleistung ohne Dienstleistung beantragen, fair behandelt werden und vor willkürlichen Beschränkungen geschützt sind, während ihr Recht auf Einlegung eines Rechtsbehelfs gewährleistet ist

 

Dienstleistungen bilden das Rückgrat der Volkswirtschaften der EU und Singapurs. Singapur ist ein wichtiger Drehkreuz in Südostasien für Dienstleister aus der EU und macht mehr als die Hälfte des gesamten Handels zwischen der EU und dem ASEAN aus.

  EU Singapur
Professionelle Dienste
  • Dienstleistungen von Architekten 
  • Buchhaltung
  • Ingenieurdienstleistungen und integrierte Ingenieurdienstleistungen
  • städtebauliche und landschaftsarchitektonische Dienstleistungen
  • Unternehmensberatungsleistungen
  • internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit
  • Rechtsdienste,
  • Buchhaltung
  • Steuerwesen
  • Dienstleistungen von Architekten
  • integrierte Techniken
  • Dienstleistungen von Ärzten und Zahnärzten
  • Veterinärwesen
Computer- und verwandte Dienstleistungen Alle damit verbundenen Dienstleistungen in diesem Bereich Alle damit verbundenen Dienstleistungen in diesem Bereich
Forschung und Entwicklung
  • Naturwissenschaften und interdisziplinäre Wissenschaften mit Ausnahme öffentlich finanzierter FuE-Dienstleistungen
  • Sozial- und Geisteswissenschaften
  • Naturwissenschaften
  • Sozialwissenschaften, ausgenommen Rechtsforschung
Unternehmensdienstleister
  • Bekanntmachung
  • Marktforschung
  • Unternehmensberatungsleistungen
  • Beratung und Beratung in Bezug auf das verarbeitende Gewerbe
  • Druck und Verlagswesen
  • Dienstleistungen des Übereinkommens
  • Übersetzung
  • Designdienstleistungen
  • Bekanntmachung 
  • Marktforschung
  • Unternehmensberatungsleistungen
  • technische Tests und Analysen von Kraftfahrzeugen
  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verarbeitenden Gewerbe
  • Sicherheitskonsultation
  • Alarmüberwachung
  • fotografische Leistungen
  • Dienstleistungen des Konferenz- und Ausstellungsmanagements
  • Übersetzungsdienstleistungen
Postdienstleistungen Alle damit verbundenen Dienstleistungen in diesem Bereich Basis- und Expressbriefdienste
Telekommunikationsdienstleistungen Dienstleistungen der Übertragung und des Empfangs von Signalen mit elektromagnetischen Mitteln, ausgenommen Rundfunk

Dienstleistungen (ohne Rundfunk), wie z. B.

  • einrichtungs- und dienstleistungsbasierte Dienste
  • Mobilfunkdienste und Mehrwertnetzdienste
Umweltdienstleistungen
  • Abwasserdienstleistungen
  • Bewirtschaftung fester/gefährlicher Abfälle, ausgenommen grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Abfälle
  • Schutz der Umgebungsluft und Klimabehandlung sowie Säuberung des Bodens und der Gewässer
  • Lärm- und Vibrationsschutz
  • Schutz der biologischen Vielfalt und der Landschaft
  • Abfallsammlung und -entsorgung, ausgenommen Deponiedienstleistungen
  • Bewirtschaftung gefährlicher Abfälle
  • sanitäre und ähnliche Dienstleistungen
  • Dienstleistungen im Bereich Abgasreinigung
  • Dienstleistungen im Bereich Lärmschutz
  • Dienstleistungen des Natur- und Landschaftsschutzes
Tourismus und reisebezogene Dienstleistungen Dienstleistungen von Reisebüros und Reiseveranstaltern 
  • Dienstleistungen von Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben
  • Dienstleistungen von Speisen und Getränken, ausgenommen Mahlzeiten in staatlichen Speiseeinrichtungen
  • Dienstleistungen von Reisebüros und Fremdenführern
Verkehr

Seeverkehr – Dienstleistungen im Zusammenhang mit

  • grenzüberschreitender Personen- und Güterverkehr
  • Lagerung und Lagerung
  • Containerstation und Lager
  • Speditions- und Unterstützungsdienstleistungen für den Seeverkehr


Straße und Schiene – unterstützende Dienstleistungen wie

  • Speditionsagentur
  • Ladungsumschlag
  • Lagerung 

Seeverkehr – Dienstleistungen im Zusammenhang mit

  • grenzüberschreitender Personen- und Güterverkehr
  • Schiffsagenturdienstleistungen
  • internationale Schleppdienste
  • Schifffahrtsmakler
  • Speditionsunternehmen
  • Vermietung von Schiffen mit Besatzung

Straßenverkehr – unterstützende Dienstleistungen wie

  • Dienstleistungen der Vermietung
  • bestimmte unterstützende Dienstleistungen wie Wartung und Reparatur von Kraftfahrzeugteilen
Fertigung
  • Lebensmittel und Getränke
  • Kleidung
  • Schuherzeugnisse
  • Maschinenanlagen
  • Papiererzeugnisse
  • Datenverarbeitungs- und Elektromaschinen
  • Lebensmittel und Getränke
  • Kleidung
  • Papiererzeugnisse
  • chemische Erzeugnisse
  • bestimmte Maschinenausrüstungen
  • Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte

Elektronischer Handel

Singapur und die EU erkennen die Bedeutung des freien Informationsflusses an und sind übereingekommen, keine Zölle auf elektronische Übermittlungen zu erheben.

Beide Seiten sind sich auch darin einig, dass

  • der elektronische Handel sollte die Rechte des geistigen Eigentums nicht beeinträchtigen.
  • die Entwicklung des elektronischen Handels muss mit den internationalen Datenschutzstandards vereinbar sein.

Öffentliches Beschaffungswesen

Singapur und die EU sind Mitglieder des WTO- Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA).

Bereits vor Abschluss des Handelsabkommens verfügten sie bereits über offene und moderne Systeme für das öffentliche Beschaffungswesen und wandten hohe Standards in Bezug auf Transparenz und Verfahrensgerechtigkeit bei öffentlichen Ausschreibungen an, und in vielen Fällen waren EU-Unternehmen bereits in der Lage, sich über einem bestimmten Schwellenwert in Singapur um öffentliche Aufträge zu bewerben.

Das Handelsabkommen bietet EU-Unternehmen jedoch noch mehr Möglichkeiten, sich um öffentliche Aufträge in Singapur zu bewerben.

Singapur hat

  • Zustimmung zu zusätzlichen Disziplinen für Ausschreibungen
  • stimmte einer Senkung der Schwellenwerte für offene Ausschreibungsverfahren für Einrichtungen wie den Rat der öffentlichen Versorgungsunternehmen und die Energiemarktbehörde zu.
  • Ausweitung der Arten von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen, für die Verpflichtungen in Bezug auf Transparenz und Nichtdiskriminierung gelten – dies ist wichtig, da der Zugang zu Informationen eines der größten Hindernisse für kleinere Unternehmen in der EU beim Zugang zu ausländischen Märkten ist.

Die EU

  • zusätzlich zu den Stellen, die in der WTO-Liste der Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen aufgeführt sind, sowie Einrichtungen, die in bestimmten Versorgungssektoren tätig sind, in die Liste der Stellen aufgenommen werden, die sich um öffentliche Aufträge bewerben können.
  • umfasste mehr Arten von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen, die Gegenstand offener Ausschreibungen waren als in der WTO vereinbart, wie z. B.
    • Eisenbahndienste
    • EDV-Dienstleistungen
    • Telekommunikationsdienstleistungen
    • Dienstleistungen von Landschaftsarchitekten

Handel und nachhaltige Entwicklung

Das Handelsabkommen enthält verbindliche Verpflichtungen, um sicherzustellen, dass das nationale Niveau des Umwelt- und Arbeitsschutzes mit den grundlegenden internationalen Standards und Abkommen im Einklang steht.

Sie verbietet „Wett-to-the-bottom“-Praktiken, bei denen das Arbeits- und Umweltrecht gesenkt wird, um Handel oder Investitionen anzuziehen, während gleichzeitig das Recht der EU und Singapurs anerkannt wird, ihr eigenes Umwelt- und Arbeitsschutzniveau festzulegen.

Ziel des Handelsabkommens ist es, den Beitrag von Handel und Investitionen zur nachhaltigen Entwicklung zu stärken, einschließlich

  • soziale Verantwortung der Unternehmen
  • Initiativen zur Vergabe von Umweltsiegeln
  • fairer und ethischer Handel
  • Erhaltung und nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, auch durch nachhaltige Waldbewirtschaftung und Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischbestände

Arbeitsnormen

Das Freihandelsabkommen enthält Verpflichtungen zur Umsetzung der von den Vertragsparteien ratifizierten Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), aber auch Verpflichtungen, die notwendigen Schritte zur Ratifizierung der IAO-Übereinkommen über Grundrechte zu unternehmen, die sie noch nicht unterzeichnet haben, wie z. B.

  • die Ministererklärung des Wirtschafts- und Sozialrats der Vereinten Nationen zur Schaffung von Voll- und produktiver Beschäftigung und menschenwürdiger Arbeit für alle von 2006
  • Erklärung der ILO über die Grundprinzipien und Grundrechte am Arbeitsplatz;
  • die grundlegenden IAO-Übereinkommen

Umwelt und Klimawandel

Das Abkommen enthält Verpflichtungen der EU und Singapurs zur wirksamen Umsetzung multilateraler Umweltübereinkommen, deren Vertragsparteien die EU und/oder Singapur sind, wie

  • Übereinkommen der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt
  • Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten (CITES)
  • das UN-Rahmenübereinkommen über Klimaänderungen

Besondere Bestimmungen zum Klimawandel unterstreichen die Bemühungen der EU und Singapurs zur Bekämpfung des Klimawandels weiter.

Das Freihandelsabkommen sieht auch eine Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien vor, u. a. in den Bereichen Umweltsiegel und umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen, Beseitigung von Handelshemmnissen für klimafreundliche Waren und Dienstleistungen wie nachhaltige Produkte aus erneuerbaren Energiequellen; die schrittweise Senkung der Subventionen für fossile Brennstoffe und die Förderung der sozialen Verantwortung der Unternehmen.

Investitionen,

Das Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und Singapur (EUSIPA) tritt nach seiner Ratifizierung durch alle EU-Mitgliedstaaten gemäß ihren eigenen nationalen Verfahren in Kraft.

Sobald sie in Kraft ist, wird sie das Investitionsklima weiter verbessern und Investoren mehr Sicherheit bieten.

Mit dem Abkommen wird sichergestellt, dass europäische und singapurische Investoren gleich und fair behandelt werden und keiner diskriminierenden Behandlung unterliegen, z. B.

  • Zwangsenteignung oder Enteignung ohne angemessene Entschädigung
  • Diskriminierung
  • Widerruf von Gewerbeerlaubnissen
  • Missbrauch durch den Aufnahmestaat, z. B. fehlendes ordnungsgemäßes Verfahren oder fehlende Möglichkeit, internationale Kapitaltransfers vorzunehmen

Das Investitionsschutzabkommen bietet Investoren die Möglichkeit eines modernen und reformierten Mechanismus zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten – der Investitionsgerichtsbarkeit.

Die Eckpfeiler der neuen Investitionsgerichtsbarkeit sind:

  • ein ständiges Investitionsgericht erster Instanz
  • eine Rechtsbehelfsinstanz für Rechtsmittel

Das System wird auf den Grundsätzen der Transparenz der Verfahren und den Bestimmungen gegen Missbrauch des Systems beruhen. So enthält das Investitionsschutzabkommen Vorschriften zur Verhinderung betrügerischer oder manipulativer Ansprüche wie die Umstrukturierung eines Unternehmens zum Zwecke der Einreichung einer Klage.

Das Investitionsgerichtssystem wird sicherstellen, dass das Investitionsschutzabkommen rechtlich korrekt und vorhersehbar ausgelegt wird.

Nützliche Links und Kontakte

Ministerium für Handel und Industrie

100 High Street, #09-01, Schatzamt, Singapur 179434

Tel.: + 65 6225 9911

Internet: www.mti.gov.sg

Unternehmen Singapur (ESG)

230 Victoria Street, Level 10 Bugis Junction Office Tower, Singapur 188024

Tel.: + 65 6898 1800

Internet: www.enterprisesg.gov.sg

Büro der ESG Frankfurt

Singapur Centre, Bleichstr. 45, 60313 Frankfurt am Main, Deutschland

Tel.: + 49 699207350

London Office der ESG

Singapore Centre, First Floor, Southwest House, 11a Regent Street, London SW1Y 4LR, Vereinigtes Königreich

Tel.: + 44 2074842730

Delegation der Europäischen Union in Singapur

250 North Bridge Road, #38-03 Raffles City Turwer, Singapur 179101

Tel.: + 65 6336 7919

Internet: https://eeas.europa.eu/delegations/singapore

Weitere Links:

Weitere Informationen zum Freihandelsabkommen EU-Singapur und zum Investitionsschutzabkommen finden Sie auf der Website der GD Handel. Einen Überblick finden Sie auch in den Merkblättern.

Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) stellt auch detaillierte Informationen über die Beziehungen zwischen der EU und Singapur bereit.

Seite weiterempfehlen:

Direktlinks