Leitfaden für den Export von Dienstleistungen

Beabsichtigt Ihr Unternehmen, Dienstleistungen in Länder außerhalb der EU auszuführen? In diesem Abschnitt können Sie verstehen, ob Ihr Unternehmen für den Export bereit ist, und die verschiedenen Schritte des Ausfuhrprozesses skizzieren.

4 Schritte zurAusfuhreines Dienstes

 
 

Bevor Sie beginnen – Ist Ihr Unternehmen bereit, Handel zu treiben?

Planen Sie den erstmaligen Export einer Dienstleistung?

Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen bereit ist:

  • Ist Ihr Dienst bereits in Ihrem Heimatmarkt oder in anderen EU-Ländern erfolgreich?
  • Ist Ihr Unternehmen in der Lage, diese Dienstleistung auf ausländischen Märkten außerhalb der EU anzubieten? Verfügt sie über genügend Personal, Zeit, finanzielle und rechtliche Ressourcen?
  • Hat sich die Geschäftsführung Ihres Unternehmens verpflichtet, auf Exportmärkte außerhalb der EU zu expandieren?
  • Verfügt Ihr Unternehmen über einen umfassenden Finanz-, Marketing- oder Geschäftsplan mit klar definierten Zielen zur Unterstützung des Exports in Märkte außerhalb der EU?
  • Verfügt Ihr Unternehmen über eine konkrete Strategie für den Export des Dienstes in Länder außerhalb der EU? Beispielsweise können Sie Ihre Dienstleistung direkt an Ihren Käufer auf Ihrem Exportmarkt exportieren, z. B. an ein anderes Unternehmen oder einen Verbraucher. Oder Sie könnten über E-Commerce-Plattformen exportieren.
  • Falls zutreffend, verfügt Ihr Unternehmen über den erforderlichen Schutz des geistigen Eigentums im Ausland?
  • Verfügt Ihr Unternehmen über die Fähigkeit und das Fachwissen, seine Dienstleistung an kulturelle Präferenzen oder andere Standards in Ländern außerhalb der EU anzupassen?

Bevor Sie weitergehen, prüfen Sie die vorstehenden Fragen sorgfältig und erörtern Sie sie in Ihrem Unternehmen, um zu entscheiden, ob Sie bereit sind, Ihre Dienstleistungen in Nicht-EU-Länder zu exportieren, oder welche Schritte Sie unternehmen müssen, um sich darauf vorzubereiten.

 

1

Schritt 1: Verstehen, wie Dienstleistungen exportiert werden können

In der Regel gibt es vier verschiedene Möglichkeiten, Ihre Dienstleistung auf einen Markt außerhalb der EU zu exportieren (auch als „Erbringungsarten“bezeichnet). Diese sind in einem internationalen Übereinkommen, nämlich dem Allgemeinen Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen der Welthandelsorganisation, definiert.

Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen (Erbringungsart 1):

 

Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz in einem Land hat und Dienstleistungen für einen Kunden in einem anderen Land erbringt, wird dies als grenzüberschreitende Lieferung bezeichnet.

Nur der Dienst überquert die Grenze.

Diese Art von Dienstleistung wird häufig über Online-Portale, Telefon oder E-Mail erbracht.

Beispiel:

Ein Beratungsunternehmen in Deutschland legt einem Kunden in Indien Wirtschaftsanalyseberichte vor.

Weitere Beispiele für Dienstleistungen, die häufig im Wege der grenzüberschreitenden Erbringung exportiert werden, sind:

  • Marktforschung
  • statistische Analyse
  • Kommunikationsberatung, z. B. Beratung zum Marketing
  • freiberufliche Dienstleistungen (z. B. juristische, architektonische und buchhalterische Dienstleistungen)
  • Computerdienstleistungen
  • Telekommunikationsdienstleistungen
  • Kurierdienste

Inanspruchnahme von Dienstleistungen im Ausland (Erbringungsart 2):

 

Wenn Ihr Unternehmen auf Ihrem Inlandsmarkt eine Dienstleistung für einen ausländischen Kunden erbringt, wird dies als Inanspruchnahme von Dienstleistungen im Ausland bezeichnet.

Der Kunde überquert die Grenze und nutzt die Dienstleistung, die Sie auf Ihrem Markt anbieten.

Beispiel:

Ein japanischer Kunde reist nach Irland und hält sich in einem Hotel oder Dines in einem Restaurant auf und nimmt damit die Dienstleistungen in Irland in Anspruch.

Gewerbliche Niederlassung im Ausland (Modus 3):

 

Wenn Ihr Unternehmen auf einem ausländischen Markt präsent ist, kann dies als gewerbliche Niederlassung im Ausland bezeichnet werden.

Dazu gehört die Eröffnung einer Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung oder Repräsentanz in einem anderen Land.

Beispiel:

Eine dänische Bank eröffnet eine Zweigniederlassung in Kanada oder ein französischer Telekommunikationskonzern beschließt, eine Tochtergesellschaft in Australien zu eröffnen.

Zu den Sektoren, in denen diese Art der Erbringung von Dienstleistungen üblich ist, gehören:

  • Finanzdienstleistungen
  • Telekommunikationsdienstleistungen
  • Umweltdienstleistungen

Im Allgemeinen wird die Gründung oder der Erwerb einer ausländischen Gesellschaft im Ausland als ausländische Direktinvestition bezeichnet.

Wenn Sie Ihre Investition auf einem ausländischen Markt planen, kann das Land, in das Sie investieren möchten, bestimmte Beschränkungen anwenden. Diese hängen von ihrem Rechtsrahmen ab und können Folgendes umfassen:

  • Beschränkungen für ausländische Beteiligungen: Diese haben in der
    Regel die Form, dass der Anteil des Eigenkapitals, den Gebietsfremde des Landes halten dürfen, begrenzt wird.
  • Beschränkungen hinsichtlich der Art der Rechtspersonen: Dazu
    können spezifische Verbote für bestimmte juristische Personen wie Joint Ventures oder Einzelunternehmen gehören.
  • Überprüfungs- und Genehmigungsverfahren:
    Dazu kann es erforderlich sein, dass ausländische Investoren einen wirtschaftlichen Nutzen zeigen oder dass sie eine vorherige Genehmigung für die Investition erhalten.
  • Einschränkungen für ausländisches Personal: Diese umfassen in der
    Regel die Begrenzung der Zahl/des Prozentsatzes der ausländischen Staatsangehörigen, die Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen leiten oder dort arbeiten, sowie andere betriebliche Kontrollen dieser Unternehmen.

Sie können sich zwecks Abschluss eines Investitionsvertrags an eine Investitionsförderungsagentur des Landes, in das Sie investieren möchten, sowie an einen örtlichen Steuerberater oder einen Rechtsanwalt wenden und Informationen über andere Verpflichtungen von Investoren in dem betreffenden Sektor anfordern.

In der Datenbank „Handelshemmnisse“ können Sie nach „Investitionshindernisse“ suchen. Solche Hindernisse werden auch in den Suchergebnissen von „Mein Trade Assistant“ angezeigt.

Anwesenheit natürlicher Personen im Ausland (Modus 4):

 

Wenn ein Mitarbeiter Ihres Unternehmens vorübergehend ins Ausland reist, um eine Dienstleistung in einem Land außerhalb der EU zu erbringen, erbringen Sie diese Dienstleistung über die Anwesenheit einer natürlichen Person im Ausland.

Verschiedene Arten von Mitarbeitern können die Dienste Ihres Unternehmens erbringen:

  • konzernintern entsandte Arbeitnehmer:
    Dabei handelt es sich um Angestellte in Ihrem Unternehmen (häufig Führungskräfte, Manager, Spezialisten), die auf die gewerbliche Niederlassung Ihres Unternehmens in einem Land außerhalb der EU übertragen werden.
  • Geschäftsreisende:
    Hierbei handelt es sich um kurzfristige Aufenthalte von wenigen Monaten (häufig begrenzt auf 3 Monate), für die im Ausland keine Vergütung gezahlt wird. Geschäftsreisende befinden sich in der Regel in einer höheren Position in Ihrem Unternehmen und sind für die Gründung einer Niederlassung auf dem Zielmarkt zuständig.
  • Vertragsdienstleister:
    Dabei handelt es sich um Angestellte Ihres Unternehmens, die eine Dienstleistung auf der Grundlage eines Vertrags erbringen, den Sie mit einem Endverbraucher im Ausland geschlossen haben. Vertragsdienstleister werden ins Ausland entsandt, da Ihr Unternehmen keine gewerbliche Niederlassung im Ausland hat und ihr vorübergehender Aufenthalt im Ausland erforderlich ist, um den Dienstleistungsvertrag zu erfüllen.

Neben diesen Kategorien von Unternehmenspersonal sind auch Freiberufler, die selbständig tätig sind, im Ausland präsent:

  • Freiberufler:
    Dabei handelt es sich um Selbständige, die eine Dienstleistung auf der Grundlage eines Dienstleistungsvertrags im Ausland erbringen.

Branchen, die Dienstleistungen häufig über Arbeitnehmer im Ausland erbringen, umfassen IKT-Dienstleistungen, Ingenieurdienstleistungen oder freiberufliche Dienstleistungen oder andere Dienstleistungen, die auf Kundenunterstützung angewiesen sind.

Beispiele:

  • IT-Unternehmen, die ihre IT-Experten zur Beratung zu einem Projekt oder zur Installation einer Software vor Ort entsenden.
  • Ingenieurbüros, die ihr Personal für den Betrieb vor Ort zu Projekten entsenden
  • Rechtsanwälte, die zur Beratung von Kunden in einem anderen Land reisen
  • Industrieunternehmen, die ihr Personal zur Planung und Wartung entsenden.

Generell kann dieselbe Dienstleistung in verschiedenen Verkehrszweigen erbracht werden:
Beispielsweise können juristische Dienstleistungen für den Kunden per E-Mail (Modus 1), von einem im Ausland niedergelassenen verbundenen Unternehmen (Modus 3) oder durch die Präsenz des Rechtsanwalts im Ausland (Modus 4) erbracht werden.

 

2

Schritt 2: Suche nach einem Markt und einem Käufer

Für den Export von Dienstleistungen in Länder außerhalb der EU sollten Sie zunächst einen Markt und einen Käufer für Ihre Dienstleistung ermitteln.

  • Die Handelskammern können Ihnen Informationen über verschiedene Märkte und Geschäftspartner geben und Sie auf einschlägige Berichte verweisen.
  • Handelsspezifische Nachrichtenanbieter oder Handelsförderungsagenturen in Ihrem Land oder auf Ihrem ausgewählten Exportmarkt, die sich mit der Marktanalyse und der Bewertung von Geschäftsmöglichkeiten befassen, können hilfreich sein. Diese Stellen erstellen häufig Studien zu wichtigen Exportsektoren.
  • Exportberater und einschlägige Banken können ebenfalls beratend tätig werden.

Wie wählen Sie Ihre Zielmärkte aus?

Prüfen Sie potenzielle Exportmärkte, um festzustellen, ob eine Nachfrage nach Ihrer Ware besteht, und zu prüfen, ob Ihr Produkt auf dem Exportmarkt wettbewerbsfähig wäre.

 

Prüfen Sie die Handelsstatistiken Ihres potenziellen Zielmarkts.

Einfuhrstatistiken können zeigen, ob das Land, das Sie exportieren möchten, Ihre Dienstleistung bereits importiert, aus dem die Einfuhren stammen und ob Ihre Art von Dienstleistung bereits ein hohes Angebot auf dem Markt aufweist.

Wie können potenzielle Käufer gefunden werden?

Sobald Sie einen oder mehrere Zielmärkte ausgewählt haben, besteht der nächste Schritt darin, potenzielle Handelspartner und Geschäftskontakte zu ermitteln.

Partner und Ansprechpartner finden Sie unter:

 

Sie können auch prüfen, ob Sie auf Ihrem potenziellen Exportmarkt an die Regierung verkaufen dürfen.

 

 

3

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen in den Genuss eines EU-Handelsabkommens kommen kann.

Die EU schließt häufig bilaterale Handelsabkommen mit Ländern außerhalb der EU.

Prüfen Sie, ob die EU im Abschnitt Märkte ein Handelsabkommen mit dem Land geschlossen hat, in das Sie exportieren möchten.

EU-Handelsabkommen können sich auf den Handel mit Dienstleistungen in Schlüsselsektoren erstrecken und in diesen Sektoren häufig Ausfuhrschranken verringern oder sogar beseitigen. Beispiele für solche Schlüsselsektoren sind:

  • Finanzdienstleistungen
  • Telekommunikationsdienstleistungen
  • Seeverkehr
  • freiberufliche Dienstleistungen
  • digitaler Handel

Welche Vorteile bringen Handelsabkommen für ausländische Direktinvestitionen?

Wenn die EU ein Handelsabkommen mit dem Land geschlossen hat, können die Hindernisse für ausländische Direktinvestitionen in bestimmten Sektoren abgebaut oder sogar beseitigt werden, und es kann spezifische Investitionsbestimmungen enthalten, die rechtlich ein Schutzniveau für ausländische Investitionen vorschreiben.

 

Handelsabkommen der EU

  • Bereitstellung stabilerer und berechenbarerer Regeln für den Handel mit ausländischen Märkten
  • Sicherstellen, dass die Rechtsvorschriften des Nicht-EU-Landes nicht zu einer Diskriminierung von EU-Dienstleistungen führen
  • Schaffung neuer und besserer Exportmöglichkeiten für Ihr Unternehmen und Erleichterung von Auslandsinvestitionen.

Was geschieht, wenn meine Dienststelle nicht unter ein EU-Abkommen fällt?

Wenn die EU noch kein Handelsabkommen mit dem Land geschlossen hat, in das Sie exportieren möchten, oder wenn Ihr Interessenbereich nicht unter ein bestimmtes Abkommen fällt, sollten Sie

Prüfung der Marktzugangsbedingungen, die im Allgemeinen Übereinkommen der WTO über den Handel mit Dienstleistungen aufgeführt sind.

Die WTO-Mitglieder führen dort ihre Hemmnisse für Dienstleistungsexporte in ihrer Liste der Verpflichtungen auf.

 

4

Schritt 4: Bewertung der Anforderungen auf Ihrem Exportmarkt

 

  • Die Anforderungen hängen davon ab, wie Sie exportieren wollen (siehe Schritt 2) und von Ihrem Zielmarkt.

Sie können detaillierte Informationen zu den spezifischen Anforderungen in Ihrem ausgewählten Zielmarkt im Marktsegment untersuchen.

Welche Anforderungen müssen Sie für die grenzüberschreitende Erbringung prüfen (Erbringungsart 1)?

  • Genehmigungs- und Zulassungserfordernisse: Ihr Unternehmen benötigt möglicherweise bestimmte Lizenzen, um die Dienstleistung auf dem Exportmarkt erbringen zu können.
  • Erfordernis der gegenseitigen Anerkennung von Diplomen und Befähigungsnachweisen: Einschlägige Diplome von Dienstleistern und andere Qualifikationen müssen von dem Land, in das Sie exportieren möchten, akzeptiert werden, damit Sie Ihre Dienstleistungen im Ausland erbringen dürfen. Dies gilt für einige Ausfuhren von freiberuflichen Dienstleistungen: Beispiel: einem EU-Prüfer wird es unter Umständen nicht gestattet, das Konto eines ausländischen Unternehmens zu prüfen, und Sie können daher als EU-Unternehmen Ihre Dienstleistung nicht in das betreffende Land exportieren.
  • Spezifische Beschränkungenfür bestimmte Dienstleistungssektoren: So können beispielsweise Beschränkungen und Beschränkungen für Versicherungsdienstleistungen auftreten. Auch für einige Ausfuhren von Finanzdienstleistungsprodukten könnte eine „Gleichwertigkeit“ (die von den Gesetzgebern des Ziellandes bereitgestellt wird) erforderlich sein, um auf dem ausländischen Markt akzeptiert zu werden.

Welche Anforderungen müssen Sie für den Verbrauch im Ausland prüfen (Erbringungsart 2)?

Der Verbrauch im Ausland erfolgt, wenn der Kunde außerhalb seines Landes reist und die Dienstleistung in Anspruch nimmt, die Sie in Ihrem Land erbringen.

  • In den meisten Fällen müssen Sie die gleichen Anforderungen erfüllen wie bei der Erbringung Ihrer Dienstleistung auf Ihrem nationalen Markt oder in der EU.

Welche Anforderungen müssen Sie auf gewerbliche Niederlassung prüfen (Erbringungsart 3)?

Länder außerhalb der EU können Anforderungen an kommerzielle Niederlassungen oder Beschränkungen haben, die EU-Exporteure bei Investitionen in diesen Ländern berücksichtigen sollten.

  • Erforderliche Präsenz vor Ort:
    Einige Dienstleistungen können nicht in Nicht-EU-Länder erbracht werden, ohne eine lokale Präsenz auf diesem Markt zu haben. Dies kann beispielsweise bei einigen Versicherungsdienstleistungen der Fall sein. Ihr Unternehmen muss daher möglicherweise eine gewerbliche Niederlassung im Ausland aufbauen, z. B. durch Gründung einer Tochtergesellschaft oder durch den Eintritt in Zusammenarbeit mit lokalen Unternehmen auf dem ausländischen Markt, z. B. über Joint Ventures.
  • Obergrenzen für ausländische Beteiligungen:
    Bestimmte Länder wenden Beschränkungen für den höchstzulässigen Anteil ausländischer Beteiligungen an, wenn es um Investitionen geht.
  • Anlagebeschränkungen:
    Solche Beschränkungen können mit spezifischen Lizenzen verknüpft werden, die für Einzelpersonen oder Unternehmen erforderlich sind, oder mit Beschränkungen der Zahl der zugelassenen Unternehmen.
  • Beschränkungen in Bezug auf die Art der Rechtsperson: Auf
    bestimmten ausländischen Märkten könnten Rechtsvorschriften bestehen, die nur Gemeinschaftsunternehmen gestatten oder andere Rechtsformen wie Einzelunternehmen ausdrücklich verbieten.
  • Beschränkung der Anzahl der Lieferanten:
    Solche Beschränkungen können relevant sein, wenn es um spezifische Lizenzen geht, über die die Lieferanten verfügen müssen.
  • Staatsangehörigkeitserfordernis: Für
    bestimmte Sektoren oder Produktarten kann von Investoren verlangt werden, dass sie über Lizenzen verfügen, die auf Einzelpersonen beschränkt sind, die die Staatsangehörigkeit des Landes haben, in das Sie exportieren möchten, oder verlangen, dass Manager der Niederlassung diese Staatsangehörigkeit besitzen. Außerdem kann der Erwerb und die Nutzung von Grundstücken und Immobilien durch Ausländer eingeschränkt werden.
  • Steuerliche Bestimmungen: Für ausländische Investitionen können
    spezifische Steuervorschriften gelten, und bestimmte Länder verfügen möglicherweise über einen Rechtsrahmen, der eine diskriminierende Besteuerung ausländischer Investitionen umfasst.
  • Finanzielle Beschränkungen: Für ausländische Direktinvestitionen können
    bestimmte finanzielle Beschränkungen gelten. Dazu zählen beispielsweise Beschränkungen für Heimatüberweisungen, Vermögenstransfers und Währungsumrechnungen. Grenzüberschreitende Fusionen und Übernahmen können ebenfalls eingeschränkt werden.

Welche Anforderungen müssen Sie auf die Anwesenheit natürlicher Personen prüfen (Erbringungsart 4)?

Die Ausfuhr einer Dienstleistung erfordert sehr häufig den vorübergehenden Aufenthalt Ihrer Mitarbeiter im Ausland auf dem Zielmarkt, um die Dienstleistung tatsächlich erbringen zu können.

Zum Beispiel:

  • möglicherweise muss ein Ingenieur Ihres Unternehmens reisen, um eine Maschine/Software zu aktualisieren oder die Ausrüstung zu warten. Allerdings könnte die Mobilität von Personen bei der Erbringung von Dienstleistungen auf diese Weise eingeschränkt werden.

Zu den Untersuchungsanforderungen gehören:

  • Wohnsitzerfordernis:
    Die Dienstleistungserbringer müssen möglicherweise im Zielland ansässig sein.
  • Staatsangehörigkeitserfordernisse:
    Dienstleister müssen unter Umständen Staatsbürger des Landes sein, in das Sie Dienstleistungen exportieren möchten.
  • Genehmigungs- und Zertifizierungsanforderungen:
    Dienstleistungsanbieter können spezielle Lizenzen, Ausbildungs-, Ausbildungs- oder sonstige Befähigungsnachweise verlangen. Es ist wichtig zu wissen, ob bestimmte Bescheinigungen im Ausland gültig sind. Es kann auch vorkommen, dass sie von Einrichtungen des Ziellandes für bestimmte Berufe/Dienstleistungen erbracht werden müssen.
  • Anforderungen an Gewerbevisa und Arbeitserlaubnisse:
    Ein konkretes Beispiel für den vorübergehenden Aufenthalt und die Visumpflicht ist die Frage, ob der Arbeitnehmer seinen Ehepartner oder seine Kinder während des Aufenthalts mitbringen darf.
  • Wirtschaftliche Bedarfsprüfungen/Arbeitsmarkttests: In
    einigen Ländern kann es vorkommen, dass Sie oder Ihr Kunde nachweisen müssen, dass örtliche Arbeitskräfte den Dienstleistungsbedarf nicht decken können.
  • Einreisebeschränkungen/Kontingente: Für die ausländische Erbringung von Dienstleistungen in
    bestimmten Berufen können bestimmte Zugangsbeschränkungen oder Quoten gelten.
  • Ausbildungs- und sonstige Qualifikationserfordernisse:
    Es ist wichtig zu wissen, ob bestimmte Bescheinigungen im betreffenden Ausland gültig sind.

Was müssen Sie noch ausfindig machen?

Wenn Sie Dienstleistungen in Nicht-EU-Ländern erbringen, müssen Sie auch prüfen, welche Steuervorschriften gelten. Dies umfasst:

  • lokale Steuern
  • MwSt-Zahlungen

Auf Ihrem Exportmarkt können unterschiedliche Steuervorschriften gelten. Für einige Dienstleistungen können Ausnahmen gelten, je nachdem, in welches Land Sie exportieren möchten, z. B. wenn Ihr Unternehmen dort eine ständige Niederlassung hat.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Ihre Checkliste: 4 Schritte zum Export einer Dienstleistung

Bevor Sie beginnen: Bewertung der Ausfuhrbereitschaft Ihres Unternehmens

  • Konsultieren Sie die Checkliste mit Fragen zur Bewertung der Ausfuhrbereitschaft Ihres Unternehmens.
  • Erörterung und Entscheidung, ob Ihr Unternehmen bereit ist, mit Nicht-EU-Ländern Handel zu treiben, oder welche Schritte zur Vorbereitung künftiger Handelstätigkeiten außerhalb der EUunternommen werden müssen

Schritt 1: Verstehen, wie Dienstleistungen exportiert werden können

  • Entscheiden Sie, wie Sie Ihren Dienst exportieren möchten

Schritt 2: Verstehen, wie Dienstleistungen exportiert werden können

  • Wählen Sie Ihren neuen Exportmarkt aus und bewerten Sie das Unternehmenspotenzial und die Wettbewerbsfähigkeit Ihrer Dienstleistungen (wichtig für die Einbeziehung der exportbezogenen Kosten in die Preisberechnungen).
  • Ermittlung potenzieller Käufer
  • Nennen Sie eine Agentur/Einrichtung/Partnerin, die Sie bei der Organisation und den Formalitäten des Ausfuhrprozesses unterstützt (z. B. Vorbereitung von Verträgen, Prüfung der Zahlungsbedingungen, Kreditwürdigkeit des Käufers, Beschränkungen des Kapitaltransfers im Land des Käufers).

Schritt 3: Prüfung, ob Ihr Unternehmen von einem EU-Handelsabkommen profitieren kann

  • Bestätigung, ob die EU mit dem Land, in das Sie exportieren möchten, ein Handelsabkommen geschlossen hat
  • Ermittlung von Quellen für weitere Informationen über das einschlägige Handelsabkommen
  • Prüfung der Marktzugangsbedingungen für Ihre Dienstleistung in der Liste der Verpflichtungen

Schritt 4: Bewertung der Anforderungen auf Ihrem Exportmarkt

  • Prüfen Sie, ob Ihr Dienst in den Exportmarkt, an dem Sie interessiert sind, einsteigen darf, d. h. ob Beschränkungen oderVerbote gelten.
  • Wenn Sie Ihre Dienstleistungen grenzüberschreitend erbringen möchten, prüfen Sie, welche Anforderungen gelten können (z. B. Genehmigungs- oder Genehmigungserfordernisse).
  • Wenn Sie sich auf einem ausländischen Markt vertreten lassen möchten, prüfen Sie bitte, welche Beschränkungen gelten können (z. B. in Bezug auf ausländische Eigentumsverhältnisse, die zulässige Art juristischer Personen oder die Genehmigungsverfahren).
  • Wenn Sie wünschen, dass einer Ihrer Mitarbeiter die von Ihnen exportierte Dienstleistung begleitet, prüfen Sie, welche spezifischen Anforderungen gelten können (z. B. in Bezug auf Qualifikationen, Staatsangehörigkeitserlaubnisse oder Einreisebeschränkungen).
  • Prüfen Sie, welche Steuervorschriften gelten, wenn Sie Dienstleistungen außerhalb der EU erbringen.
Seite weiterempfehlen:

Direktlinks