Dienstleistungen

Möchten Sie Dienstleistungen in der EU verkaufen oder kaufen? Dieser Abschnitt führt Sie durch die Grundlagen des EU-Binnenmarkts für Dienstleistungen in Bezug auf Rechtsvorschriften, Anerkennung von Berufsqualifikationen, angewandte Normen und Außenhandel.

Dienstleistungen sind für die EU-Wirtschaft von entscheidender Bedeutung. Sie machen über 70 % des BIP der EU und einen gleichen Anteil ihrer Beschäftigung aus.

Rechte von EU-Lieferanten

Wenn Sie ein europäischer Dienstleister sind, haben Sie das Recht,

  • Gründung eines Unternehmens in einem anderen EU-Land

  • Dienstleistungen in einem anderen EU-Land als demjenigen erbringen oder empfangen, in dem Ihr Unternehmen niedergelassen ist

Rechtsgrundlage für den EU-Binnenmarkt für Dienstleistungen

Was ist die Rechtsgrundlage für den europäischen Binnenmarkt für Dienstleistungen?

Die Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) deckt die meisten Dienstleistungssektoren ab, darunter Einzelhandel, Tourismus, Baugewerbe und Unternehmensdienstleistungen. Es bezieht sich auf Dienstleistungen, die zwischen EU-Ländern gehandelt werden, sowie auf Dienstleistungen, die in einem der Länder erbracht werden. Kurz gesagt, die Richtlinie

  • Bürokratieabbau und Vereinfachung der Vorschriften für die Niederlassung von Dienstleistern im In- und Ausland
  • Vereinfachung der Vorschriften für die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen in andere EU-Länder
  • Stärkung der Rechte der Dienstleistungsverbraucher
  • erleichtert den Zugang zu einer breiteren Palette von Dienstleistungen

Anhand des Kurzleitfadens zur Dienstleistungsrichtlinie können Sie herausfinden, welche Dienstleistungen erfasst werden, welche die wichtigsten Bestimmungen sind und wie sie Dienstleistern und Dienstleistungsempfängern zugute kommen.

Neben der Dienstleistungsrichtlinie sind in einer Reihe sektorspezifischer Gesetze Vorschriften für Finanzdienstleistungen, Verkehr, Telekommunikation und Postdienste festgelegt.

Anerkennung von Berufsqualifikationen

Werden Berufsqualifikationen zwischen EU-Ländern anerkannt?

Ja, Berufstätige in der EU können sich frei über Grenzen hinweg bewegen und ihren Beruf ausüben oder Dienstleistungen im Ausland erbringen.

  • Die Richtlinie über Berufsqualifikationen (2005/36/EG) erleichtert die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen zwischen EU-Ländern.
  • Es gibt auch spezifische Richtlinien für Rechtsanwälte und bestimmte andere Berufe, die sich mit der Niederlassung in einem anderen EU-Land und der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen befassen.
  • Der Europäische Berufsausweis ist ein EU-weites digitales Verfahren zur Anerkennung von Berufsqualifikationen. Es steht derzeit Krankenschwestern, Physiotherapeuten, Apothekern, Immobilienmaklern und Bergführern zur Verfügung.
  • Die Datenbank der reglementierten Berufe enthält Informationen über reglementierte Berufe, Statistiken über wandernde Fachkräfte, Kontaktstellen und nationale Behörden in EU-Ländern, EWR-Ländern und der Schweiz.

Über den EU-Binnenmarkt für Dienstleistungen

 

Brexit

  • Hier finden Sie eine Analyse der rechtlichen Folgen des Austritts des Vereinigten Königreichs auf die Erbringung von Dienstleistungen und die Entsendung von Arbeitnehmern.
  • Sie können weitere Hinweise zu den Auswirkungen des Austritts des Vereinigten Königreichs einsehen – die vollständige Liste ist auf der Website der EU zur Vorbereitung auf den Brexit abrufbar.

Außenhandel

Die bilateralen Handelsabkommen derEU mit Drittländern führen zu einer erheblichen Marktöffnung für den Handel mit Dienstleistungen. Die Liste der Handelsabkommen ist hier abrufbar.

Finden Sie Informationen über den Handel mit Dienstleistungen in Ihrem Markt von Interesse.