WPA - Zentralafrika

Das WPA EU-Zentralafrika erleichtert es Menschen und Unternehmen aus der EU und Kamerun, ineinander zu investieren und miteinander zu handeln und die Entwicklung in ganz Zentralafrika anzukurbeln. Erfahren Sie, wie das WPA der EU mit Kamerun Ihrem Handel zugute kommen kann.

Auf einen Blick

2003 wurden Verhandlungen über ein umfassendes WPA mit der gesamten Region Zentralafrika aufgenommen. Bislang ist ein WPA zwischen der EU und Kamerun in Kraft getreten, das einen Schritt auf dem Weg zu einem umfassenden regionalen Abkommen darstellt.

Das Abkommen hat Kamerun einen beispiellosen freien Zugang zum EU-Markt für alle seine Produkte verschafft. Dazu gehören Bananen, Aluminium, verarbeitete Kakaoprodukte, Sperrholz und andere frische und verarbeitete landwirtschaftliche Produkte. Die EU ihrerseits profitiert seit dem 4. August 2016 von einer schrittweisen Liberalisierung ihrer Produkte auf dem kamerunischen Markt.

Begünstigte Länder

  • Kamerun ist derzeit das einzige Land in Zentralafrika, das das WPA umsetzt.
  • Gabun und Kongo (Brazzaville) haben das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen noch nicht unterzeichnet. Kongo handelt mit der EU im Rahmen des APS der EU, während Gabun als Land mit mittlerem Einkommen der oberen Einkommenskategorie der Weltbank seit dem 1. Januar 2014 nicht mehr für das APS in Betracht kommt.
  • Tschad, die Zentralafrikanische Republik, die Demokratische Republik Kongo, São Tomé und Príncipe sowie Äquatorialguinea sind die am wenigsten entwickelten Länder, so dass sie im Rahmen des EBA-Systems der EU zoll- und kontingentfreien EU-Zugang erhalten.
  • Die EU und die regionalen Organisationen Zentralafrikas (CEMAC und ECCAS) prüfen derzeit die Möglichkeit eines umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommens im Rahmen des bereits von Kamerun genutzten Eckpfeilerabkommens.

Asymmetrische Bestimmungen zugunsten Zentralafrikas

Unter vollständiger Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungsstands der Vertragsparteien sieht das WPA Asymmetrien zugunsten Kameruns vor, wie den Ausschluss empfindlicher Erzeugnisse von der Liberalisierung, lange Liberalisierungsfristen, flexible Ursprungsregeln und besondere Garantien und Maßnahmen für bestimmte empfindliche Agrarmärkte und Wirtschaftszweige.

  • Während die EU-Märkte sofort und vollständig geöffnet sind, hat Kamerun 15 Jahre Zeit, sich für EU-Importe zu öffnen. Darüber hinaus werden die Erzeuger von 20 % der sensibelsten Waren dauerhaft vor dem Wettbewerb geschützt.

Tarife

  • Die EU gewährt Einfuhren aus Kamerun keine Zölle und keine Kontingente. Der Zugang zum EU-Markt ist dauerhaft, vollständig und für alle Produkte kostenlos.
  • Kamerun hebt die Zölle auf 80 % der Waren schrittweise auf, und zwar über einen Zeitraum von 15 Jahren. Sensible Erzeugnisse, darunter die meisten Fleischsorten, Weine und Spirituosen, Malz, Milcherzeugnisse, Mehl, bestimmtes Gemüse, Holz und Holzerzeugnisse, gebrauchte Kleidung und Textilien, Gemälde und gebrauchte Reifen, sind von der Liberalisierung vollständig ausgeschlossen.
  • Verwenden Sie die Suchoption von My Trade Assistant, um die genauen Informationen zu Zöllen und Zöllen für Ihr spezifisches Produkt unter Berücksichtigung des Ursprungs- und Bestimmungslandes zu finden. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihre Zollbehörden.

Ursprungsregeln

 

Um für eine Präferenzbehandlung in Frage zu kommen, muss Ihr Produkt die Ursprungsregeln des Abkommens erfüllen. Bitte überprüfen Sie das interaktiveTool zur Selbstbewertung der Ursprungsregeln (ROSA)in My Trade Assistant, um zu bewerten, ob Ihr Produkt die Ursprungsregeln erfüllt, und um herauszufinden, wie Sie die richtigen Dokumente erstellen.

Allgemeine Informationen zu den Ursprungsregeln finden Sie weiter unten.

Neue, verbesserte Ursprungsregeln werden derzeit verhandelt und dem WPA so bald wie möglich beigefügt.

In der Zwischenzeit profitiert Kamerun von den allgemeinen verbesserten Ursprungsregeln des WPA, die in der Verordnung (EG) 2016/1076 des Rates (ex 1528/2007) über den Zugang zum EU-Markt enthalten sind.

Toleranz

Die in der EPA enthaltenen Toleranzen sind milder als die üblichen. Sie belaufen sich auf 15 % des Ab-Werk-Preises des Endprodukts anstelle von 10 %, die in den meisten Abkommen der EU vorgesehen sind. Für Textilien und Bekleidung gelten besondere Toleranzen.

Kumulierung

Das WPA EU-Zentralafrika umfasst folgende Arten der Kumulierung:

  • Bilaterale Kumulierung mit der EU.
  • Diagonale Kumulierung und vollständige Kumulierung mit den ÜLG und den AKP-Staaten unter bestimmten Bedingungen.
  • Kumulierung mit benachbarten Entwicklungsländern unter bestimmten Bedingungen.

Direktverkehr

Der Nachweis der direkten Beförderung ist den Zollbehörden des Einfuhrlandes vorzulegen.

Zollrückvergütung

Die Erstattung kann für Zölle beantragt werden, die auf Vormaterialien entrichtet wurden, die zuvor zur Weiterverarbeitung eingeführt und dann in ein Land ausgeführt wurden, das ein WPA mit der EU unterzeichnet hat.

Bedingungen für Schiffe

Fische, die auf hoher See und in den ausschließlichen Wirtschaftszonen Kameruns gefangen werden, können nur dann als Ursprungserzeugnisse Kameruns angesehen werden, wenn sie von Schiffen gefangen werden, die bestimmte Kriterien erfüllen. Diese Kriterien beziehen sich auf den Ort der Registrierung eines Schiffes, auf die Flagge, unter der sie "segeln" und auf ihr Eigentum.

Es gibt keine besonderen Anforderungen an die Staatsangehörigkeit der Besatzung, der Kapitäne oder der Offiziere. Diese Anforderungen, die im ursprünglichen Cotonou-Abkommen enthalten waren, wurden nun gestrichen, um die Ursprungserteilung für von WPA-Ländern gefangenen Fisch zu erleichtern.

Erzeugnisspezifische Ursprungsregeln

  • Überprüfen Sie die produktspezifischen Ursprungsregeln für Ihr Produkt über My Trade Assistant

Produktanforderungen

Technische Regeln und Anforderungen

  • Erfahren Sie mehr über die technischen Anforderungen, Regeln und Verfahren, die Waren erfüllen müssen, um in die Europäische Union eingeführt zu werden.
  • Suchen Sie in der My Trade Assistant-Datenbank nach den spezifischen Regeln und Vorschriften, die für Ihr Produkt und sein Herkunftsland gelten.

Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen SPS

Zollabfertigungsdokumente und -verfahren

 Ursprungsnachweise

  • Um ein zugelassener Ausführer zu werden, müssen Sie in der Lage sein, Ihren Zollbehörden die Ursprungseigenschaft Ihrer Erzeugnisse sowie alle anderen Anforderungen, die sie möglicherweise stellen, nachzuweisen.

Die Zollbehörden können Ihnen im Falle eines Missbrauchs den Status eines ermächtigten Ausführers entziehen. Um mehr über die Verfahren zu erfahren, wenden Sie sich an Ihre Zollbehörden.

Sonstige Dokumente

  • Informieren Sie sich über andere Zollabfertigungsdokumente und -verfahren[link], die für die Einfuhr in die Europäische Union erforderlich sind.

Geistiges Eigentum und geografische Angaben

Handel mit Dienstleistungen

Vergabe öffentlicher Aufträge

Investitionen

Sonstige (Wettbewerb, Handel und nachhaltige Entwicklung)

Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit

Die Geschäftsordnung für Mediation und Schiedsverfahren sowie der Verhaltenskodex für Schiedsrichter wurden kürzlich mit dem Beschluss 2019/1954 des Rates angenommen.

Wettbewerb

  • Seit 2014 hat die EU die Ausfuhrsubventionen für alle Waren, die in alle WPA-Länder ausgeführt werden, eingestellt.
  • Die EU hat Maßnahmen mit produktions- und handelsverzerrenden Auswirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt.
  • Wenn die lokale Industrie aufgrund von Importstößen aus Europa bedroht ist, erlaubt das WPA Kamerun, Maßnahmen zum Schutz sensibler Sektoren auszulösen.

Entwicklungszusammenarbeit

Um die Handelspräferenzen des WPA in vollem Umfang nutzen zu können, enthält das Abkommen auch eine Komponente der Zusammenarbeit. Die von der EU und Kamerun ermittelten vorrangigen Bereiche der Entwicklungszusammenarbeit sind:

  • Ausbau der regionalen Basisinfrastruktur;
  • Landwirtschaft und Ernährungssicherheit;
  • Industrie, Diversifizierung und Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaften;
  • Stärkung der regionalen Integration;
  • Verbesserung des Unternehmensumfelds;
  • Unterstützung der Umsetzung handelsbezogener Vorschriften.

Nachhaltige Entwicklung

Die WPA stützen sich ausdrücklich auf die „wesentlichen und grundlegenden“ Elemente desAbkommens von  Cotonou, d. h. Menschenrechte, demokratische Grundsätze, Rechtsstaatlichkeit und verantwortungsvolle Staatsführung. Die WPA enthalten daher eine der stärksten Formulierungen zu Rechten und nachhaltiger Entwicklung, die in den EU-Abkommen enthalten sind.

  • Die „Nichtausführungsklausel“ bedeutet, dass „geeignete Maßnahmen“ (wie im Cotonou-Abkommen festgelegt) ergriffen werden können, wenn eine Partei ihren Verpflichtungen in Bezug auf die wesentlichen Elemente nicht nachkommt. Dies kann auch die Aussetzung von Handelsvorteilen umfassen.
  • Der gemeinsame WPA-Ausschuss hat die Aufgabe, die Auswirkungen der Umsetzung auf die nachhaltige Entwicklung der Vertragsparteien zu überwachen und zu bewerten. Im Einklang mit dem Cotonou-Abkommen kommt der Zivilgesellschaft und den Mitgliedern des Parlaments eine klare Rolle zu.

Nützliche Links und Dokumente

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