Antidumpingzölle

Neben regulären Zöllen kann eine Ware auch Antidumping- oder anderen handelspolitischen Schutzinstrumenten unterliegen.

Dumping liegt vor, wenn ein Unternehmen eine Ware zu einem niedrigeren Preis ausführt als der Normalwert der Ware auf seinem Inlandsmarkt. Bei diesem Normalwert kann es sich um den Inlandspreis der Ware oder um die Produktionskosten handeln.

Wenn bei einer Untersuchung festgestellt wird, dass die Einführer Dumping praktizieren und dies dem inländischen Wirtschaftszweig des Einfuhrlandes eine Schädigung verursacht hat, können Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren der betroffenen Ware eingeführt werden.

Diese Maßnahmen haben eine der folgenden Formen:

  • Wertzoll (besteuert nach Transaktionswert)
  • spezifische Abgaben (je Erzeugnismenge besteuert)
  • Preisverpflichtungen (der Ausführer verpflichtet sich, seine Erzeugnisse zu einem Mindestpreis zu verkaufen)

Wenn Ihr Unternehmen den Handel mit seinen Produkten in Erwägung zieht, sollten Sie herausfinden, welche Einfuhrzölle und sonstigen Kosten Ihnen entstehen könnten. Bitte überprüfen Sie die verfügbaren Informationen hier.

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