Zu den häufig gestellten Fragen
Abschnitt:
Produktanforderungen
Fragen und Antworten:

Müssen in die EU ausgeführte Lebensmittel aus einem in der EU zugelassenen Betrieb stammen?

Bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs – ja, in den meisten Fällen. Siehe Liste der zugelassenen Betriebe.

Für Lebensmittel nichttierischen Ursprungs – nicht unbedingt. In vielen Fällen muss das Ausfuhrgeschäft dem Importeur einfach bekannt sein und als Lieferant von Lebensmitteln in die EU akzeptiert werden.

Für Lebensmittel, die Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse enthalten, die unter die EU-Pflanzengesundheitsvorschriften fallen – Nein, die Ausführer müssen ein Pflanzengesundheitszeugnis erhalten, das von den nationalen Behörden ihres Landes ausgestellt wurde.

 

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